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IGNORED

Übernachten mit Flinte im Hotel


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Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb JFry:

Wobei: Ist eigentschlich schon mal gerichtlich geklärt ob ein Transport im Hausrechtsbereich eines anderen gegen seinen Willen tatsächlich Waffenrechtlich erlaubt ist?

 

Stehen am Eingang des Hotels erkennbar Waffenverbotsschilder, mit denen er seinen Willen erkennbar macht?

Wenn nein, dann handle ich auch nicht gegen seinen erkennbaren Willen.

 

Wenn Du fragen willst, gerne. Solange er seinen Willen nicht explizit kundtut, dann handelt man auch nicht gegen ihn.

 

vor 50 Minuten schrieb JFry:

aber wie zählt das Hotelzimmer?

 

Das zählt gemäß Gesetzgeber so, dass ich da sogar abweichend vom Waffengesetz im einfachen verschlossenen Behältnis aufbewahren darf (ob das die richtige Wahl ist, sei dahingestellt). Und wenn ich nur ein wesentliches Teil führe, benötige ich dazu nicht einmal einen Waffenschein.

 

Und (nicht zugriffsbereit und verschlossen) führen darf ich sogar in der Öffentlichkeit, wenn vom Bedürfnis gedeckt. Da muss nicht nicht mal im befriedeten Besitztum eines anderen sein.

Geschrieben
5 hours ago, JFry said:

Und dann "schlimme" für den Waffenbesitzer ist dabei das es nicht nur eine Zivilrechtliche Sache ist, sondern das die Freistellung vom Waffenschein beim Führen (AKA erlaubnisfreies Führen - und Transport ist damit Führen) zwingend innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen dessen Zustimmung vorschreibt.

 

1 hour ago, JFry said:

Wobei: Ist eigentschlich schon mal gerichtlich geklärt ob ein Transport im Hausrechtsbereich eines anderen gegen seinen Willen tatsächlich Waffenrechtlich erlaubt ist?

Deine 2. zweifelnd-nachfragende Aussage beißt sich irgendwie mit der Überzeugung der 1.

 

Gehst du nach dem Kurzwaffenschießen noch mit Kanonen im Rucksack in die Gaststätte auf halbem Weg nachhause zum Essen und nimmst den Rucksack mit rein und passt auf den Rucksack direkt neben dir auf, transportierst du auch Waffen. In meiner (schon bisschen zurückliegenden Sachkundeschulung) warnte man uns diesbezüglich nur davor, hier in eine Gaststätte reinzulaufen, in der gerade eine öffentliche Veranstaltung stattfindet -wie bspw. das jährliche/wöchentliche/monatliche Burger- oder Hotdog- oder Haxnwettessen-, da auf öffentlichen Veranstaltungen ein Waffenverbot gilt. Genauso wie auf Wochenmärkten.

 

Analog wäre meines Erachtens auch das Anhalten an der Tanke beim Waffentransport - da läuft man auch in den Hausrechsbereich eines anderen. Mit KW im Rucksack und einem Motorrad als KFZ läufst du sogar ins Gebäude selbst rein.

 

Hättest du statt deiner 2. Aussage Urteile angefügt, die deine 1. untermauern, hätte ich was spannendes, für mich neues gelernt. So halte ich die 1. Aussage eher tendenziell womöglich für eine Sackgasse? Aber ich bin kein Jurist, nur Laie mit dem verpflichtenden Wissen, was LWBs halt so haben müssen.

 

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