a2c
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Wie groß ist die denn im Vergleich zur Grundfläche und wie dick ist die? Eine beliebte Grenze sind auch 60%, ab der manche Stahlsorten gern das Rosten anfangen. Außenwände sind auch so potentiell blöde Aufstellorte für Schränke.
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@scharik a) Wie soll denn durch eine Beheizung und einen fiktiven Wärmestau (wenn das Stahlgehäuse tatsächlich sehr schlecht leiten sollte und nicht zu vermehrter Wärmeabgabe über Schrankwände führt) die Feuchtigkeit im Schrank ansteigen? b) Was ist denn das zu erwartende maximale Gesamtgewicht des Munitionsschrankes und was hat er für eine Grundfläche? Nur zur gedanklichen Anregung und als Größenvergleich: - Ein Ikea Pax mit Außenabmessungen 100x58x201 hat ein Innenvolumen von 1060 l. - Hat eine 1000er Packung 9 mm Luger ein Volumen von 5 l und 13 kg, würden in diesen Schrank platztechnisch um die 2.7 t Munition auf knapp über einen halben Quadratmeter Grundfläche passen. Das hielte ich für wahrscheinlich ungünstig und außerhalb der zulässigen Belastung für Fußbodenaufbauten und Rohdecken im Wohnungsbau. (ungeachtet, dass 212.000 Schuss 9 mm Luger wohl bei weitem nicht mehr dem üblichen Munitionsvorrat privater LWB entsprechen und mit >50k€ auch schon ein kleines Vermögen darstellen) Kurz gesagt: Das Leergewicht kann bei Munition auch vernachlässigbar werden. Du musst das Gesamtgewicht mit der Bodenfläche ermitteln und dann mit den geeigneten Traglasten deiner konkreten Rohdecke und dem Heizestrich vergleichen. Bei Waffenschränken, Aquarien und Wasserbetten gibt es hierzu viele Erfahrungswerte.
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Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen
a2c antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
Waren die Langwaffentermine vielleicht mit Luftgewehr?- 68 Antworten
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Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?
a2c antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Nee, das war vor deutlich mehr als 10a in Bayern (aber schon nach 2008), da gab es keine Waffenverbotszonen. Manche tasteten sie sogar ab. Ich vermutete etwas, dass die PVBs einfach frech und robust fragten/aufforderten und die Kundschaft nicht wusste, dass sie vermutlich auch einfach "nein danke" hätte sagen können. -
Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?
a2c antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Apropos Ausweis dabei: Ich stand mal wartend einige Meter daneben, als PVBs stichprobenartig Leute in einem Zwischengeschoss einer U-Bahn einer Personenkontrolle unterzogen. Ich hab keine Ahnung auf welcher Rechtsgrundlage. Ich überhörte den Satz, "aber man muss doch seinen Ausweis dabei haben?!" Kurz darauf fragte ich den Ausrufenden, ob das denn stimme, nach meinem Kenntnisstand wär das falsch. Etwas später kam er etwas bedröppelt nochmal zu mir und bestätigte mir nach Rücksprache mit einem Kollegen, dass man den Ausweis nicht pauschal dabei haben müsse. Ich hab keine Angst vor denen, die die betreffenden Gesetze kennen und sich dran halten. Ich bin skeptisch ggü. denen, die von etwas Falschem überzeugt sind, zumal denen ja wohl auch eine gewisse rethorische Robustheit gelehrt wird. (und klar, man kann da in der heutigen Zeit nicht alle Regeln als PVB kennen - erst recht nicht mit der hohen Anzahl an komplizierten Gesetzen, die wir hier in DE haben) -
Beim Outtake mit falscher Munition kann man die Angst nach dem Klick schier spüren Und als er sich vorm Aufmachen kurz an den Helm fasst, bekam ich selbst kurz Angst, ob er wirklich vor dem Aufmachen den Helm absetzen sollte
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Mir ist ein Verein mit gerade so vierstelliger Aufnahmegebühr bekannt. Soweit ich weiß, geht es da primär darum, die Nachfrage zu steuern, da das Angebot knapp ist. Fies für finanzschwächere Leute, aber wenn es die Mitgliederversammlung so beschließt? Und wie regelt man das anderweitig besser und ähnlich unwillkürlich, wen man aufnimmt und wen nicht, wenn sonst zuviele wollen? [wohlgemerkt: Gegend, wo Vereine häufig Aufnahmestopps haben]
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Waffenkauf per Vorkasse - wie schützt man sich im Falle der Insolvenz?
a2c antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Tja. Die Hauptfragen: a) Wieviel X € ist es bei dem Händler billiger im Ggs. zur Konkurrenz? (oder ist es monopolartig nur dort erhältlich?) b) Für wie wahrscheinlich hältst du die Nichtlieferung in Y zwischen 0 und 1? c) Preis des Wechselsystems Z in €? Wenn Y•Z > X (einzukalkulierender Verlust > Ersparnis), würde ich das teurere Angebot nehmen. Y ist halt immer schwer, genau abzuschätzen... -
Wer hat sich denn das ausgedacht und eingestellt? Und haste noch Gewährleistung? Schimmelt's schon irgendwo im Keller im Sommer? Hat man eine Lüftungsanlage, die auch den Keller lüftet, darf die im Sommer nur dann lüften, wenn der absolute Feuchtegehalt außen niedriger ist als innen, sonst muss die still sein.
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Bedürfnisprüfung Besitz unterschiedliche Zeiten Grüne und gelbe WBK
a2c antwortete auf E_LA's Thema in Waffenrecht
Das machen die Behörden doch teilweise wie sie wollen. Früher musste ja 3 Jahre nach Ersterwerb das Bedürfnis geprüft werden, doch wenn man just zu der Zeit 12/18 durch eine neue Bedürfnisbescheinigung nachweiste, bekam man von der Erfüllung der Bedürfnisprüfung im Hintergrund gar nichts mit. Hat die Behörde keine Zeit/viel zu Tun, kann sie womöglich auch meinen, dass der gelb-WBK-Antrag von 2024 als Bedürfnisprüfung gerechnet werde, auch wenn sie dabei nur die letzten 12 Monate betrachtete, nicht die letzten 24 Monate. Hat sie mal wieder viel Zeit/gerade wenig zu tun, kann sie meinen, dass sie doch mal eine gescheite Bedürfnisprüfung machen. Ich hörte auch schon, dass Behörden gerne im 10. WBK-Jahr, also kurz vor Ablauf von 10 Jahren, eine Bedürfnisprüfung anstoßen, da nach den 10 Jahren dann ja viel weniger erbracht werden müsse. Rechnen und vorhersagen, wann das "erst" kommt, kann man daher aus meiner Sicht nicht. Man muss immer damit rechnen. PS.: Nach WBK-Sorte separat prüfen habe ich aber noch nie gehört. Geprüft wird die Person, die ja auch mehrere WBKs haben kann. Bei Ausstellung einer gelben WBK weist du natürlich das Bedürfnis für den Erwerb nach. -
Wie macht man das? Ist dein Sohn Sammler oder Händler oder BüMa? Und was hat dich an der Verantwortung belastet oder besorgt?
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Solche Formulare dürften sich die über 500 Waffenbehörden in DE wohl großteils selbst gebastelt haben, d.h. die Formulare "deines Landkreises" können sich deutlich von denen anderer unterscheiden, zumal die Behörden die Formulare auch gerne mal updaten. Unabhängig vom Waffenrecht hörte ich mal die sinngemäße (ironische?) Aussage, "Formulare sind dazu da, mindestens einen Satz rauszustreichen vor dem Unterschreiben". Ich würde einfach nur das melden, was ich gesetzlich muss und sicher weiß und ggf. einfach Felder freilassen/leer streichen. Soll die Behörde doch nachfragen, wenn sie die Angabe für essentiell hält.
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Schau mal seinen Gesichtsausdruck bei seiner Antwort an - ca. 3:50... edit: ah, grad nochmal angesehen - ist nicht so deutlich - beim ersten Anschauen meinte ich, dabei ein Grinsen zu vernehmen...
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In Bayern ist das ganz normal beim Richterwerden - man muss auch in der Staatsanwaltschaft tätig gewesen sein (wohl auch um die verschiedenen Blickwinkel kennenzulernen). Ausbildungstechnisch finde ich das eigentlich gar nicht so verkehrt, im Referendariat geht es wohl nicht zur Staatsanwaltschaft. Keine Ahnung wie das anderswo ist.
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Tja. Das Dilemma, wie man den heute 18 Jährigen beibringen will, dass sie doch bitte zur BW gehen sollen. Ich wollte oben nur mal fiktiv 2 aus meiner Sicht plausible Ansichten anbringen, die alleine schon ein sehr breites Spektrum aufspannen. Ich selbst bin wohl irgendwo dazwischen. Ich finde nur hin und wieder verwunderlich, wie wenig einfühlsam so manche Diskussion geführt wird - wie manche Standpunkte scheinbar einfach gar nicht nachvollzogen werden können? (ohne sie gleich teilen zu müssen) Ich denke, das sich-in-den-anderen-hineinversetzen könnte auch manche Diskussionskultur bereichern.
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Naja, unter den 200.000 auswandernden Bundesbürgern pro Jahr dürften da sicher zahlreiche Gegenbeispiele sein, die auf keinen Fall für die derzeitige BRD dienen würden. Wie schätzt du deine eigene Empathiefähigkeit ein? Und hast du mal versucht, dich in Personen mit diesbezüglich anderer Sichtweise hineinzuversetzen? Weiter mal ein Zitat: Wie wird Deutschland in den nächsten 10, 20, 30, 40 Jahren aussehen? Wenn man sein Land in x Jahrzehnten oder sogar jetzt schon abschreibt, ergibt das Risiko für eine Wehrtätigkeit (Risiko für den erheblich vorzeitigen Exitus) doch keinen Sinn. Als pensionierter Beamter oder Rentner mit 60+ Rentenpunkten und guter privater Altersvorsorge und abgezahltem Haus wäre eine feindliche Übernahme natürlich katastrophal und ein feindlicher Angriff ein sehr hohes Risiko für das eigene Hab und Gut und die finanzielle Versorgung, der auf jeden Fall verteidigt werden müsse. Aus Sicht eines 20 Jährigen, dessen Pubertät von Corona (ggf. mit Depression) gezeichnet wurde, der in Schule einen weit überproportionalen Migrationsanteil erlebt hat als im Mittel über alle Altersgruppe vorliegt, noch nichts erarbeitet hat, was es zu schützen gälte und wo ein Großteil heutzutage erstmal eine Weltreise machen will: Wofür soll der sein Leben auf's Spiel setzen? /edit und Ergänzung: Der 20-Jährige ist gesund, hat sich noch nicht an Luxus gewöhnt, hat sein ganzes Arbeitsleben zum Ansparen einer Altersvorsorge noch vor sich und hat vermutlich weitaus weniger Vaterlandsliebe gelehrt und vorgelebt bekommen als die heute 60 und 70 Jährigen...
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@JFry Die absoluten Zahlen aktiver Soldaten ist doch ungünstig zu vergleichen - 1.5 mio indische Soldaten sind ca. 1 Promille. Wir haben wohl 184.000 aktive Soldaten (2.2 Promille) und das Ziel seien 260.000 (3.1 Promille).
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Die haben halt einfach mal nur grob 1/4 der deutschen Lohnkosten...
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Ach, da gibt es sonderbare Ansichten und der genannte Aspekt ist dann auch konkurrierend mit der harten Verfechtung des 2nd Amendments. Man bedenke den Hintergrund, dass grad bei Waffenherstellern auch vermehrt Leute sitzen, die mal gedient haben und tendenziell sehr rot wählen. Ich überlege gerade, ob so diverse Billigstschrott-Ami-Hersteller, von denen man als Europäer nur ganz selten mal was hört, oder billiger Chinamist das widerlegen könnte. Lebt jemand in mieser Gegend, ist arm und will die Kanone eigentlich gar nicht schießen, außer muss, scheinen billige Hersteller, die nur zu 99,99% sicher laufen, gar nicht mal so schlecht. Sowas käme einem deutschen LWB aber vermutlich nie in den Sinn, auf sich zu nehmen. Hätte wohl die Liberator 45 einen Beschusstest bestanden?
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Es gibt viele Waffen-, Waffenzubehör- und auch Messerhersteller, die schlicht und ergreifend keine Lust haben, ins Ausland zu verkaufen, oder das aus Prinzip so handeln, sei es - weil sie zuhause schon genug Nachfrage haben, - keine Lust auf internationale Kontakte und Exportabwicklungen haben, - sie nicht wollen, dass ihr Geraffel woanders ggf. mal gegen amerikanische Soldaten verwendet wird, oder - ... Zudem kommt dann noch der Schnickschnack dazu, dass bis vor kurzem Läufe in Deutschland 42cm lang sein mussten, während die dazugehörige Standardlänge in den USA schlicht 16" sind. Savage hat für die MSR Serie (iirc) extra deutsche Versionen mit etwas längeren Läufen gefertigt.
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Ja, wir waren dabei, dass du eine Waffendefinition aus dem WaffG abgeleitet hast, die mich an Trump und BBC denken ließ. Und auf mich wirkt es so, als ob dir immer noch nicht einleuchten will, dass besagte Definition eigentlich (entgegen deiner Art zu zitieren) dreigleisig ist. Nicht alle Waffen im Sinne des deutschen WaffG haben einen waffentypischen Bestimmungszweck, den du für wesentlich hältst. Du blendest (2) 2. b) aus. Der dritte Ast der Definition. Ich würde ja gerne mal zuschauen, was passiert, wenn du dich mit offen am Gürtel getragener Machete mit 40cm Klingenlänge und danach mit Küchenmesser mit 20cm Klingenlänge versuchst, für 1h vor eine bayrische Polizeistation zu stellen. Tip/Warnung: Mit dem 2. Mal wärst du wahrscheinlich alle WBKs los. Auch ein Einhandmesser mit Bestimmungszweck Werkzeug steht im WaffG und wäre damit gem. Paragraf 1 WaffG (2) 2. b) als Waffe definiert, auch wenn sie in der Praxis nicht als solche angesehen werden. Seit 2008.
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42a (1) 3. beschreibt Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge, unter die auch alle entsprechend großen Küchenmesser fallen. Diese werden allgemein entgegen der Definition aus Paragraf 1 nicht als Waffen angesehen. Echt: Top Recherche. Hast du nur bis (1) 2. gelesen? @42: Ja und? Willst du jetzt Küchenmessern mit 20cm Klingenlänge die Eignung, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen, absprechen? Ok, die Herabsetzung von Angriffs- und Abwehrfähigkeit tritt nach Messerverletzungen meist erst Minuten bis Stunden verspätet nach Ende der Auseinandersetzung ein - aber im WaffG steht ja auch kein Zeitlimit für die Wirkung?
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@peng peng Schau dir doch nochmal genauer an, was ich oben von dir zitiert habe. Du schriebst, dass der Begriff "Waffen" ganz klar definiert sei und zitierst dann das WaffG so, als ob Waffen im WaffG durch die Zweckbestimmung definiert werden, was aber keineswegs eine eineindeutige (umkehrbare) Definition ist. Die Zweckbestimmung ist nur eine von mehreren möglichen Bedingungen, die dabei aber nicht mal vorliegen muss. Wie kann damit der Begriff einer Waffe klar definiert sein? Ab 12cm Klingenlänge gilt dafür WaffG 42a, allgemein Messer auch in 42 und 42b. Wobei Küchenmesser bei der Waffendefinition schwierig werden, da die Definition aus Paragraf 1 seit 2008 bzgl. Messer nicht mehr ganz zutreffend oder widersinnig ist: - Vor 2008 waren nur alle im WaffG genannten Gegenstände mit Klingen Waffen, - seit 01.04.2008 kommen durch 42a Messer im WaffG vor, werden von der Rechtssprechung aber irgendwie nicht allgemein als Waffe angesehen, obwohl sie unter die Definition von Paragraf 1 (2) 2. b fallen würden. Die Definition aus Paragraf 1 widerspricht also der Praxis des WaffG ("nicht alle Messer sind auch Waffen"). Das wär mal ein Beispiel dafür, dass Waffen im WaffG wohl auch nicht so klar definiert sind. So eine Definition an einem Landesgesetz festzumachen, halte ich auch für eher ungünstig. Man denke mal an den Fall, dass sich ein Berchtesgadener mit einem Salzburger unterhält...
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Könnte es sein, dass du hier das WaffG so zitierst wie BBC Herrn Donald Trump? Die Zweckbestimmungsdefinition bezieht sich nur auf "tragbare Gegenstände", die NEBEN Schusswaffen als Waffen definiert sind. Weder der Umkehrschluss von der Zweckbestimmung auf den Begriff Waffe noch umgekehrt kann abschließend eindeutig richtig sein. Waffen im Sinne des WaffG müssen nicht deine Zweckbestimmung haben, siehe z.B. eine Walther GSP oder Weihrauch HW40, die nicht zum Töten gemacht sind. Und ein Benchmade BM42 Butterflymesser oder ein Benchmade Infidel (OTF Springer) dürften auch nicht unter deine knappe Definition fallen, das WaffG benennt sie aber auch als Waffen.
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@Engelbert01 Hast du schon mal im EU-Ausland oder gar jenseits der EU bestellt? Oder bist du selbst Händler und deshalb auf alle sauer, die selbst importieren und dir so die Marge abgreifen?