Zum Inhalt springen

a2c

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    195
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von a2c

  1. 42a (1) 3. beschreibt Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge, unter die auch alle entsprechend großen Küchenmesser fallen. Diese werden allgemein entgegen der Definition aus Paragraf 1 nicht als Waffen angesehen. Echt: Top Recherche. Hast du nur bis (1) 2. gelesen? @42: Ja und? Willst du jetzt Küchenmessern mit 20cm Klingenlänge die Eignung, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen, absprechen? Ok, die Herabsetzung von Angriffs- und Abwehrfähigkeit tritt nach Messerverletzungen meist erst Minuten bis Stunden verspätet nach Ende der Auseinandersetzung ein - aber im WaffG steht ja auch kein Zeitlimit für die Wirkung?
  2. @peng peng Schau dir doch nochmal genauer an, was ich oben von dir zitiert habe. Du schriebst, dass der Begriff "Waffen" ganz klar definiert sei und zitierst dann das WaffG so, als ob Waffen im WaffG durch die Zweckbestimmung definiert werden, was aber keineswegs eine eineindeutige (umkehrbare) Definition ist. Die Zweckbestimmung ist nur eine von mehreren möglichen Bedingungen, die dabei aber nicht mal vorliegen muss. Wie kann damit der Begriff einer Waffe klar definiert sein? Ab 12cm Klingenlänge gilt dafür WaffG 42a, allgemein Messer auch in 42 und 42b. Wobei Küchenmesser bei der Waffendefinition schwierig werden, da die Definition aus Paragraf 1 seit 2008 bzgl. Messer nicht mehr ganz zutreffend oder widersinnig ist: - Vor 2008 waren nur alle im WaffG genannten Gegenstände mit Klingen Waffen, - seit 01.04.2008 kommen durch 42a Messer im WaffG vor, werden von der Rechtssprechung aber irgendwie nicht allgemein als Waffe angesehen, obwohl sie unter die Definition von Paragraf 1 (2) 2. b fallen würden. Die Definition aus Paragraf 1 widerspricht also der Praxis des WaffG ("nicht alle Messer sind auch Waffen"). Das wär mal ein Beispiel dafür, dass Waffen im WaffG wohl auch nicht so klar definiert sind. So eine Definition an einem Landesgesetz festzumachen, halte ich auch für eher ungünstig. Man denke mal an den Fall, dass sich ein Berchtesgadener mit einem Salzburger unterhält...
  3. Könnte es sein, dass du hier das WaffG so zitierst wie BBC Herrn Donald Trump? Die Zweckbestimmungsdefinition bezieht sich nur auf "tragbare Gegenstände", die NEBEN Schusswaffen als Waffen definiert sind. Weder der Umkehrschluss von der Zweckbestimmung auf den Begriff Waffe noch umgekehrt kann abschließend eindeutig richtig sein. Waffen im Sinne des WaffG müssen nicht deine Zweckbestimmung haben, siehe z.B. eine Walther GSP oder Weihrauch HW40, die nicht zum Töten gemacht sind. Und ein Benchmade BM42 Butterflymesser oder ein Benchmade Infidel (OTF Springer) dürften auch nicht unter deine knappe Definition fallen, das WaffG benennt sie aber auch als Waffen.
  4. Das wird wesentlich vom Kaliber und der Ladung abhängen: - Die Bremse kann nur den Impuls umlenken und zum Bremsen nutzen, den das Gas hinterm Projektil hat. - Je leichter das Geschoss im Vergleich zum Pulvervolumen ist, desto mehr Anteil vom Gesamtimpuls von Geschoss+Gas kann eine Bremse zum Bremsen nutzen. - Wenn viel zu früh Brennschluss ist, kann ein langsamer werdendes Geschoss den Gasimpuls bereits verringern. Das dürfte aber wohl nur bei 24"-22lr-Läufen passieren, nicht bei üblichem GK. Ich frag mich dabei noch, inwiefern die rückseitige Geschossform wohl noch auf den Gasaustritt einen Einfluss hat oder ob das nur so kurzzeitig der Fall ist, dass es praktisch irrelevant ist...
  5. @Engelbert01 Hast du schon mal im EU-Ausland oder gar jenseits der EU bestellt? Oder bist du selbst Händler und deshalb auf alle sauer, die selbst importieren und dir so die Marge abgreifen?
  6. Was ihr euch da aufregt. Wann habt ihr das letzte Mal eine kritische Aussage zur deutschen Vollzugspraxis der Aufbewahrungskontrolle in manchen Gegenden gelesen, die so eine Reichweite gehabt hat?
  7. Präzisierung: - In Bayern sähe man 2+2 KW bei 2 Bedürfnissen wohl als 2 Grundkontingente an. Nach 10 Jahren WBK-Besitz reicht dann gelöster Jagdschein und Vereinsmitgliedsschaft. - Ich frage mich, ob die Baden-Württemberger die insgesamt 4 KWs dann zwangsläufig als Überkontingent ansehen könnten, wenn sie meinten, dass die ersten 2 KW ja sowohl jagdlich als auch sportlich nutzbar seien und dann Wettkampfnachweise oder Schießnachweise fordern könnten? Das beträfe dann bspw. Zugezogene oder schon länger in BW Wohnende, die früher mal jagdliche und sportliche KWs erhielten (gibt es in BW überhaupt noch Behörden, die jagdliche und sportliche (Kurz-)Waffen getrennt betrachten?)
  8. Ich frage mich da ja gerade, was wohl passieren würde, wenn man als Sportschütze und Jäger mit 2 jagdlichen und 2 sportlichen Kurzwaffen vom LWB-freundlichen bayerischen Neu-Ulm über die Donau hinweg ins baden-württembergische Ulm ziehen würde. Ich kenne keine der beiden Waffenbehörden, würde aber vermuten, dass man in Bayern die 4 KWs als 2 Grundkontingente wahrscheinlich bekommt, sowas erteiltes aber auf BW-Seite ein Dorn im Auge wäre, da das dort wahrscheinlich nicht mehr genehmigt werden würde. Meint ihr, man würde vom Sportschützen nach mehr als 11 Jahren WBK-Besitz auch Schießnachweise fordern? Oder gibt es bereits dazu baden-württembergische Erfahrungen, wie sie nach mehr als 10 Jahren WBK-Besitz handeln, wenn jemand jagdliche+sportliche KWs jeweils innerhalb der Kontingentsgrenzen besitzt?
  9. @JPLafitte Und war deine Störung eine Notsituation? So à la <ich krieg die Patrone nicht mehr raus und muss mit geladener Kanone nachhause fahren>? (von sowas las ich hier schon mal...)
  10. a2c

    Vorbereitung zum SuRT KW

    Ah, und was ist mit den ganzen Bildrechten? Als Journalist müsstest du das ja sicher aus dem Stegreif wissen: Ab wann brauchst du das Einverständnis der abgelichteten Personen (Einzelaufnahme), wenn du ihr Bild verkaufst? (oder bist immer nur du zu sehen?) Und ist so ein IPSC Match oder Training eine öffentliche Veranstaltung? Fragen über Fragen...
  11. a2c

    Vorbereitung zum SuRT KW

    Kriegt man eine Rechnung und wenn ja, mit ausgewiesener MwSt. (wieviel %) oder nicht, und wenn nein, warum nicht? Das ganze scheint ja von Beginn an auf eine Gewinnerzielung ausgelegt zu sein (dir bringt es ja selbst wohl nichts mehr) und ist zufällig auch noch dein Beruf? Hast du mal die Forenregeln gelesen? Uiuiuiuiui... PS.: Vor kurzem recherchierte ich mal was zum GEG. Ich dachte mir hinterher, dass ich lieber schon viel früher in den Urtext hätte schauen sollen...
  12. Hast du mehrere Schießbücher á la je Verband eines? Warum? Bei mir stehen Vereinstermine in regem Wechsel mit verschiedenen Mietständen im Schießbuch, jeweils mit einer Unterschrift und dem Vermerk KW oder LW. Der Verein erstellte dazu ein Schreiben, welcher Absatz im Gesetz erfüllt war. Eine Auflistung von Terminen war da nicht enthalten.
  13. Naja, 0er und 1er waren ja schon 2009 primär vorgesehenes Behältnis und A und B wurden auch akzeptiert. Ist noch irgendetwas geändert worden, was wesentlich für die Schlüssel-verboten-Interpretation gewesen wäre neben dem Wegfall von A/B? Wenn nein, wär es ja noch verrückter: - A/B geht auch mit Schlüssel, aber 0/1 nur ohne... (ich kenn die Schlüsselargumentation nicht im Detail und mir war sie dank Zahlenschloss auch immer ziemlich egal)
  14. Dann definiere doch mal bitte, was du unter dem gesunden Menschenverstand verstehst und was da hinein einfließt. Befragte man dich jetzt, wie du dich in verschiedenen Situationen verhalten würdest, würdest du wahrscheinlich anders antworten als bei denselben Fragen an einen durchschnittlichen LWB in 2015, 2005, 1995 oder gar 1970 und das bei -in Teilen- gleichbleibenden WaffG-Formulierungen. Obwohl man gesunden Menschenverstand befragt. Bei der Schlüsselfrage hätte man uns vor 10 oder mehr Jahren wahrscheinlich den Vogel gezeigt, wenn man behauptete, Schlüsseltresore gehen grundsätzlich nicht. Oder meinst du, die praktische Vorgehensweise von Polizei, Waffenbehörde, Staatsanwälten, Richtern und Innenministerien müsste auch den gesunden Menschenverstand füttern? Wie bekommt der alte Rentner in Hintertupfingen ohne Internet diesbezügliche Neuerungen mit? Wie hat derjenige aus Bayern Überkontingent mit dem gesunden Menschenverstand zu verstehen, wenn er von der Ba-Wü-Handhabung hört? Gesunder Menschenverstand und WaffG würde ich manchesmal für gefährlich erachten. Man muss sich einfach strikt dran halten. Bestes Beispiel: Die gefundene Waffe wird -ohne Erlaubnis zum Führen- zur Polizei gebracht...
  15. Hat er denn waffenrechtliche Erlaubnisse oder hat er vor, welche zu beantragen? Falls ja, ist so eine waffenrechtliche OWi ja schon blöd. Falls nein, hielte ich auch den Ratschlag von @DaTaXi für die entspannteste Lösung. Auch lustig: Man stelle sich das obige Szenario mal analog mit einem Jäger vor, der auf der (kurzen) Fahrt ins Revier sowohl eine ungeladene Kurzwaffe als auch ein 15cm langes feststehendes Messer führt - die KW ist ok, das 15cm lange feststehende Messer nicht... (edit: also wenn die beschriebene Sicht der PVBs vor Gericht als zutreffend eingestuft wird und auch für Jäger anzuwenden wäre)
  16. @Slickride Ab 80% rF fangen viele Schimmelpilze an zu wachsen wenn es Futter gibt, d.h. Holz oder verstaubte Oberflächen sind dafür anfällig. Ab 60% sagt man, dass Stahl rosten könne - je nach Stahl und Wärmebehandlung. @pirsch Wie ist denn das Kellerklima? Praktisch identisch mit dem Schrankklima? Machst du zur Verhinderung von Sommerkondensat im Keller alles falsch* oder eher alles richtig**? Wenn du einen feuchten Keller hast (Kellerwände, Bodenplatte), wirst du das wohl nur sehr schwer in den Griff bekommen und der Aufstellort ist eher ungünstig, auch wenn man Tresor abdichten versuchen könnte (Verankerungslöcher überkleben/ausspritzen, Türdichtung nachrüsten, Trockenperlen mit Farbindikator verwenden, die man selbst aufbacken/wieder aufbereiten kann). *: Dauerhafter Luftverbund nach außen, Lüften wenn es draußen heiß ist, offenes Treppenhaus KG-EG, ... **: Keller ist geschlossener Raum und wird nur gelüftet, wenn die Luft außen im Hinblick auf die absolute Feuchte trockner ist als im Keller
  17. @BlackFly : [hier eigentlich off-topic, ich bezieh mich auf die P320, nicht auf das Schweizer Forum] - Ich steck da nicht so tief drin, tippe aber, dass Sig Sauer hier nicht einfach nur die Privatkunden fallen lässt und sich auf den Behördenmarkt konzentriert, sondern dass sie Schadenbegrenzung vor der Insolvenz betreiben. Ich denke, sie sind bei beiden Märkten unten durch und liegen als Hersteller im Sterben, sind sich vielleicht nur noch unsicher, wann das passiert. - Gutes Fehlermanagement muss man sich leisten können, siehe Mercedes und die A-Klasse - Mercedes hatte offenbar die Kohle, eine gescheite Lösung umzusetzen. - Sig Sauer produziert im Jahr wohl ca. 1 mio Waffen, davon mehr als 90% Pistolen. Von der seit 2014 produzierten P320 soll es wohl 2.5 mio geben, manche spekulieren wohl 4 mio. Wenn sie keine Lösung haben, wäre ein Schuldeingeständnis mehr als 2 Jahresproduktionen an Material + Schadensersatzklagen wert. Wie soll man sowas stemmen? Sowas kann doch nur eine Firma, die risikoreiche Produkte mit sehr hoher Gewinnmarge verkauft und daher sehr hohe Rücklagen bilden kann. Bei Pistolenherstellern mit viel Konkurrenz halte ich das für weniger wahrscheinlich. - Wenn nur ein kleiner Teil aller P320 nachgebessert oder zurückgenommen werden müsste, so wäre einerseits die Prüfung aller Pistolen aufwändig und andererseits die Zusicherung dem Kunden ggü., dass dessen gelrüfte Waffe sicher sei, schwer glaubhaft zu machen, wenn sie eingestehen würden, dass das Konstrukt insgesamt problematisch ist. - Als CEO/Geschäftsführer/Chef kannst du rechtliche Probleme bekommen, wenn du geschäftsschädigend handelst. Selbst wenn der Chef anständig mit umgehen wollen würde, kann es -bei nicht ausreichenden Rücklagen- für ihn einfach das vertraglich falsche sein, ein Fehlverhalten der Firma einzugestehen. Und vielleicht finden sie ja noch (ggf. durch die durch Leugnung gekaufte Zeit) eine billige Lösung, an der sie nicht insolvent gehen und die Dinger sicher bekommen.
  18. Naja, das werden sie nur selbst kalkulieren können: - Wenn sie so viele 320er verkauft haben und keine (ausreichend billige) Lösung für das Problem haben, durch die sie nicht pleite gehen, ist es doch logisch, das Problem solange zu negieren und zu hoffen, so vielleicht da rauszukommen oder so Zeit zu schinden, um vielleicht doch noch eine Lösung zu finden. - Ab einem gewissen Streitwert sind viele Parteien einvernehmlichen (Pfusch-)Lösungen basierend auf Kompromissen eher abgeneigt, siehe die ganzen Bauprozesse an deutschen Gerichten. - Ggf. sagt auch einfach ihre Rechtsabteilung, dass sie so handeln müssen, um mit möglichst geringem juristischen Schaden den Laden dicht zu machen. Was da richtig und falsch ist, kann ich da als Außenstehender nicht entscheiden und ich erwarte da ein großes Grau und viele Fragen á la "für wen jetzt richtig und für wen falsch?"
  19. Och, ich glaub Ausländer lachen eher über die hohen Anforderungen unseres WaffG. Oder wer fordert noch 0 oder 1 nach DIN EN 1143-1 für legal besessene Feuerwaffen Kat B..D auf der Welt? Die Ösis neuerdings?
  20. Und @Traugott: - m = 250..350g - g ~ 10 m/s² - h >= 30m - E_pot = mgh >= 75 J Juristisch würde ich es mir aus Sorge um die Zuverlässigkeit nicht kaufen. Technisch betrachtet: - Laut diesem Reddit-Beitrag haben die Faustschläge von "average young males" eine Energie von 70-100J, professionelle Boxer noch weit mehr (bis zu 1000J - als 10x mehr) - Die Seite nennt für Rocky Marciano 925 ft lbs, was 1250 J entspräche, was obiges Reddit-Zitat bestätigen würde. http://www.factfiend.com/rocky-marciano-hit-harder-bullet/ - 75 J entsprechen rund 55 ft•lbs und damit hat eine .22lr schon nach 2" Lauf in der Regel mehr Energie, während man hier mit 2" Rohr oder größer mehr als das 80fache der Querschnittsfläche hat. http://ballisticsbytheinch.com/2011graphs+/22ME.html Gefährlich für den Leib: Vielleicht (insbesondere Augen, Gesicht, Hände, Luftröhre/Hals, männliche Genitalien, innere Blutungen im Bauchbereich, Rippen, etc.) Gefährlich für das Leben eines Erwachsenen? Denk ich eher weniger.
  21. Das mag so sein. Aber willst du dich darauf verlassen, dass das Sachbearbeiter, PVBs und Richter in x Jahren auch noch so sehen? Ich befürchte, dass gerade Razzien bei Reichsbürgern oder @steven mit einem ambitionierten Mitarbeiter auf Behördenseite vor allem dann, wenn man traurigerweise nix findet, so ein altes F-Luftgewehr noch ein schöner Haken wäre, an den man sich klammern könnte. Findet man dann noch einen Richter, dem BMI-Schreiben egal sind, macht sowas gerne Schule. Du bist doch bei so vielen anderen Punkten des WaffG auf dem Standpunkt "die öffentliche Praxis der letzten Jahren entspricht nicht dem Gesetzestext" - wieso hältst du die jetzt gegenteilige Auslegung für so falsch? Gesetzesbegründungen stehen nicht im WaffG und in keiner Verordnung und sind schnell vergessen. Und lässt man solche Fehler unberichtigt im Gesetz, kann der Laie doch noch weniger den Inhalt für andere Sachen erschließen. Als Laie frage ich mich regelmäßig, ob ein Nebensatz nun alleine für den Hauptsatz gilt oder der Teil hinter dem "oder" einen ganz anderen Fall beleuchtet, ob jemand einen Kommafehler gemacht hat oder ... Für Juristen bestimmt klarer, weil sie das tagtäglich nutzen, für den Laien, der versucht den Satz logisch zu verstehen, nicht immer so. Und wenn dann noch solche Fehler drin bleiben...
  22. Mal ein Rückblick in die Vergangenheit, was bei der Einführung des 42a in der Begründung der Beschlussempfehlung dazu drin stand: - Wie lange wurde der 42a so beherzigt wie in der Begründung genannt? - Wie ist das heute so? Und hat es was gebracht?
  23. Nee. Gar nicht, wenn man Rechtshänder ist und linkes Auge dominant ist - das ist dann ganz normal. Oder findet es deine Frau blöd? Die Kurzwaffe sitzt halt geringfügig näher an deinem Auge, wenn du sie mit rechts vor's linke Auge hältst (mit Oberkörper parallel zum Ziel) und bei sehr großen Kalibern für deine Statur hast du ggf. einen blöderen Hebel.
  24. Einfach das zu weit überstehende abschneiden. Die gelben 3M Tannenbäume stoßen bei meinen Ohren unterm Sordin auch nicht an. Den Faden benutze ich nicht.
  25. a2c

    Sog. Amoklauf in Graz

    Der Grundidee von @JFry bin ich schon angetan - ein LWB, der seit 10+ Jahren eigene Waffen hat, wird wohl kein Amok und noch unwahrscheinlicher in einer Schule laufen. Fraglich wäre, ob das mit seinem Alter mehr korreliert oder mit seinem langjährig unauffälligen, rechtsbewussten Waffenbesitz? Die Beobachtung ist aber dann tatsächlich schwer nutzbar - erhöht man die Wartezeit von 1 auf mehr Jahre, erschwert man nur die Hürde, aber ganz ausschließen, dass jemand mit böswilligen Absichten den Weg des legalen Waffenbesitzes wählt, kann man auch nicht. Die 1-jährige Wartefrist und sonstige Hürden sind sowieso nur willkürlich gesteckte Hürden, ebenso wie 2, 5 oder 10 Jahre oder 48h (?) in AT und wenige Stunden (?) in den USA.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.