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Serious Sam

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Alle Inhalte von Serious Sam

  1. @ Onkel Entgegen meiner ersten Ablehnung, erscheint auch mir das "Hinterlegen der Waffe auf dem Schießstand" als praktikabelste Lösung. Da könnte man sich abends sogar ein Bier erlauben. Andreas
  2. Gut, dann gebe ich es bei der Buchungsanfrage an. Andreas
  3. Das gilt für die dauerhafte Lagerung zuhause. Demnach müsste ich einen Nuller-Schrank für die Flinte mit auf Reisen nehmen. Die Hotelsafes auf dem Zimmer sind zu klein. Minimum wären 300 Schuss Schrot = 12 Schachteln Andreas
  4. Ich habe schlechte Erfahrungen mit z.B. meiner Baubehörde gemacht. Hinterher dachte ich: "Hättest Du bloß nie gefragt" Und verbindlich sind behördliche Aussagen auch nicht. Wenn etwas dazu in der Hausordnung steht, werde ich das natürlich beachten. Ich suche eine dauerhafte rechtsichere Lösung. Je weniger Personen da involviert sind, desto besser. Andreas
  5. Erstmal, vielen Dank für die rege Beteiligung. - "Beim Hotel anfragen" gefällt mir aus den genannten Gründen nicht. - Ebenso scheidet eine Anfrage bei der Behörde aus. - Einlagern beim Schießstand wäre vermutlich eine Möglichkeit. Könnte aber mit Schwierigkeiten verbunden sein, da vermutlich nicht ständig jemand mit Zugang zur Waffenkammer vor Ort ist. - Halbe Waffe unauffällig auf's Zimmer und die andere Hälfte mitnehmen, gefällt mir am Besten. Bleibt noch die Frage nach dem Verbleib der Munition. (Jetzt bitte nicht vorschlagen, die Munition in das eine Zimmer und die Waffenteile ins andere Zimmer. Die Lösung soll auch praktikabel sein wenn ich alleine zu einem entfernten Schießstand reise.) M.E. wäre für die Munition ein verschlossener Koffer im gleichen Zimmer wie die halbe Waffe ausreichend. Was meint Ihr? Andreas
  6. Moin, ich plane mit ein paar (Schützen)-Freunden einen Fortbildungskurs zu besuchen. Wie es der Zufall will, befindet sich nur ein paar Kilometer weiter ein interessanter Wurftaubenstand. Da der Kurs abends stattfindet, würde es sich anbieten in einem Hotel zu übernachten und am nächsten Tag Schießen zu gehen. Das Problem ist, was machen wir mit den Flinten (BDF)? Dazu habe ich folgendes gefunden: Awaffv §13 Absatz 9 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html Zusätzlich erinnere ich ein Gerichtsurteil, nachdem eine Waffe auf dem verschlossenen Zimmer bleiben kann, wenn ein wichtiges Teil der Waffe mitgenommen wird. Wie macht man das bei einer BDF? Zur Not würde ich, wenn wir abends Essen gehen, die hintere Hälfte in einer Sporttasche mitnehmen und die Muni im Auto lassen . Aber vielleicht hat jemand eine bessere Idee. Oder das Laufbündel zusammen mit der Muni im Auto lassen, das auf dem Hotelparkplatz steht und die Schafthälfte auf dem Zimmer deponieren? (Wäre mir am Liebsten) Andreas
  7. Zur "Privat"-Mitgliedschaft beim BDS hab ich mich gerade mit einem Kollegen ausgetauscht. Ergebnis: Das geht nicht. Klar könnte ich auch noch beim BDS anfragen, aber ich bin jetzt doch auf der Suche nach einem anderen Verein. Ich brauche einfach mehr Schießtermine. Leider sind BDS-Vereine hier im Norden nicht so häufig und wenn dann haben sie i.d.R. Aufnahmestopp für Neumitglieder. Einen habe ich aber schon angeschrieben. Es geht hier nicht um Geld. Danke Andreas
  8. Vielen Dank für die eindeutigen Antworten. Ich hätte da noch eine Zusatzfrage, möchte aber nicht extra einen neuen Thread deswegen aufmachen. Der Verein aus dem ich möglicherweise austrete ist im BDS. Ich brauche aber eine BDS-Mitgliedschaft um auf einem bestimmten Schießstand schießen zu dürfen. Frage: Kann ich ohne Verein Mitglied im BDS bleiben? Ich war jetzt eine Stunde auf der BDS-Seite und habe dazu nichts gefunden. https://bds-lv2.de/ Danke Andreas
  9. Moin, ich bin in zwei Vereinen. In einem davon schieße ich nur Kurzwaffen, im anderen nur Langwaffen (Büchse und Flinte, beide auf Gelb). Nun überlege ich aus dem letztgenannten Verein auszutreten. Im verbleibenden Verein kann ich aber keine Langwaffen schießen. Zusätzlich bin ich in zwei unabhängigen Schützengruppen für die Langwaffen. Ist mein Bedürfnis gefährdet, wenn ich mit den Langwaffen nicht mehr im Verein schieße? Die nötige Anzahl an Einträgen im Schießbuch samt Stempel ist kein Problem. Andreas
  10. Die neue Ansicht ist ja schon ein paar Tage alt. Ich war in letzter Zeit viel auf eGun unterwegs und bin begeistert. Die alte Seite empfand ich seit Jahren als renovierungsbedürftig. Andreas
  11. Moin, meine WBK liegt bei der Waffenbehörde zur Eintragung einer Waffe. Nun möchte ich aber weiterhin zum Training mit einer Waffe die bereits eingetragen ist. Für den Fall, dass ich in eine Polizeikontrolle komme, reicht es wenn ich eine Kopie der WBK vorzeigen kann? Andreas
  12. Das ist doch mal ein schönes Schlusswort. Ich danke für die rege Beteiligung…auch wenn mir die erste Antwort eigentlich schon gereicht hat. Andreas
  13. Genau das wollte ich hören (lesen) Danke und noch'n schönen Sonntag Andreas
  14. Ich bekomme vermutlich morgen meine Flinte von DHL. Nun habe ich das Formular für die Waffenanmeldung vorliegen und dort wird das Datum verlangt, an dem ich die Waffe erworben habe. Erworben habe ich die Waffe aber schon am 4. April unter der Zusage, dass die Waffe verwahrt wird bis ich meine WBK habe. Meine Befürchtung ist, dass dieses Datum mit der 14-tägigen Meldefrist kollidiert. Im Formular ist kein Platz für lange Erklärungen. Andreas
  15. Moin, ich fange gerade an mit dem Vorderladerschießen und habe meine erste Pistole bekommen. Dazu habe ich mir einen Waffenkoffer mit vorgeschnittenem Schaumstoff gekauft, worin sämtliches Zubehör was auf dem Schießstand benötigt wird, eingepasst werden soll. Nun stelle ich mir die Frage, darf ich im gleichen Koffer überhaupt die Waffe, Kugeln, Pulverröhrchen und Zündhütchen transportieren? Noch was: Der Koffer ist abschließbar, der Kofferraum ist nicht separat abschließbar sondern der Innenraum und der Kofferraum sind eines (SUV). Andreas
  16. Ich habe mich dazu entschieden einem guten Freund, der eine WBK besitzt, meine Kombination zu geben und ihn gleichzeitig als Erben meiner Waffen einzusetzen. Andreas
  17. Zumindest mein Bankschließfach hat einen Schlüssel. Ich erinnere mich da an ein Gerichtsurteil, nachdem ein Schlüssel genauso sicher verwahrt werden muss, wie die Waffen selbst. Andreas
  18. Die Notöffnung durch den Hersteller des Tresors ist auch noch im Rennen. Wie wäre es wenn ich einem Freund, der ebenfalls Inhaber einer WBK ist, die Kombination verrate und er mir verspricht sie nach meinem Tod dem Erben mitzuteilen? Andreas
  19. Von wem und wie ist derjenige daran gekommen? Andreas
  20. Klingt für mich gut, aber das mag jetzt übertrieben klingen, mit Verlesung des Testaments wäre wieder einem Unberechtigten der Zugang zu Waffen gegeben. Kann ja eigentlich nicht sein. Andreas
  21. Moin, angenommen ich habe einen Waffenschrank mit Zahlenschloss. Meine Lebensgefährtin darf die Kombination nicht kennen. Wie wird im Falle meines Todes der Tresor geöffnet? Darf die Kombination im Testament hinterlegt werden und wie oder wo muss das Testament in dem Fall hinterlegt sein? (Tresoröffnungen durch den Hersteller kosten schnell vierstellig) Andreas
  22. Ich habe da noch eine Frage in diesem Zusammenhang. Kann man eine entzogene Zuverlässigkeit irgendwie/irgendwann wieder herstellen? Oder ist diese Eigenschaft unwiederbringlich verloren wenn sie einmal entzogen wurde. Andreas
  23. Ich habe hier keinen Büchsenmacher in der Nähe. In Nordeutschland ist diese Berufsgruppe leider rar gesät. Ich will auch nirgends anrufen ohne, dass ich einen Auftrag zu vergeben habe. Andreas
  24. Moin, ich möchte ein Leuchtpunktvisier auf einem CO2 Revolver montieren. Dazu wäre es nötig 2 Löcher mit Gewinde in die Brücke zu bohren. Ist das erlaubt oder erlischt dadurch die "Betriebserlaubnis". (F im Fünfeck gestempelt) Die Antwort ist für mich besonders wichtig, da ich beabsichtige demnächst eine WBK zu beantragen. Andreas
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