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IGNORED

Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers


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Geschrieben (bearbeitet)

Da kommt mir noch ein Gedanke. Alle Vorschriften beziehen sich auf den Schlüssel bzw. den Tresor-Code. Nicht auf unbrauchbare Fragmente.

 

Man könnte doch den Tresorcode stückeln (z.B. in mehrere Summanden) und an verschiedene Personen+Vereinskollegen+Schließfach in je einem versiegelten Umschlag verteilen ?

Keiner kennt den Code. Kein Unberechtigter hat Zugang. Der Besitzer hat den Tresor-Code nie weitergegeben.

Es sind nur nutzlose Zahlen, solange auch nur 1 Umschlag fehlt. 

Bis im Testament zu lesen ist, bei wem die Umschläge hinterlegt sind. Erst die Summe aller ergibt den Schlüssel...

 

Was sagen die Juristen ?

 

P.S.:

Gemeinsame Aufbewahrung mit Sohn/Tochter oder Frau ist hier aus meiner Sicht der absolut beste Weg.

Der Aufwand ist überschaubar.

 

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sindbad:

Gemeinsame Aufbewahrung mit Sohn/Tochter oder Frau ist hier aus meiner Sicht der absolut beste Weg.

Es sollen schon mehrere Menschen bei einem Verkehrsunfall umgekommen sein, weil sie im selben KFZ saßen ...

Gerade bei Ehepartnern nicht soo selten, bei erwachsenen Kindern im selben Haushalt auch denkbar.

 

Verschlossener Umschlag mit Code in eine möglichst kleine, billige Geldkassette bei einem zuverlässigen Freund (kein Verwandter, der irgendwie in der Erbfolge steht oder übergangen würde) deponieren.

Am Schlüssel (der zu Hause bleibt, Prospekthülle im Ordner "Wichtig!") ein Anhänger mit "Kassette mit Tresorcode befindet sich bei <Name>", aber möglichst keine Adresse (nicht dass ein Einbrecher, der den Anhänger liest meint, er müsse die Geldkassette auch noch klauen).

Auf der Kassette ein Aufkleber mit "Für den Todesfall von <Name>"

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb TriPlex:

* Verschlossener Umschlag mit Code in eine möglichst kleine, billige Geldkassette bei einem zuverlässigen Freund (kein Verwandter, der irgendwie in der Erbfolge steht oder übergangen würde) deponieren.

* Anhänger mit "Kassette mit Tresorcode befindet sich bei <Name>",

* Auf der Kassette ein Aufkleber mit "Für den Todesfall von <Name>"

 

Die Phantasie mag grenzenlos sein, aber das wirkliche Leben hat mehr!

Wozu die Kassette?

Wozu der Aufkleber auf der Kassette?

Was, wenn die Frau des Freundes neugierig ist?

 

Das einzige was es möglich macht, ein Dokument erst nach dem Tod, dann aber schnell, herauszugeben oder öffentlich zu machen, ist die Hinterlegung bei einer unbestechlichen und unsterblichen Stelle (Notarstelle bleibt, wenn der Notar geht) und die Vorlage einer Sterbeurkunde oder Todeserklärung zur Voraussetzung der Herausgabe - an eine bestimmte Person - zu machen.
Wenn man lange Zeit hat, kann man das mit der Hinterlegung eines Dokumentes im verschlossenen Umschlag als „Testament“ beim Nachassgericht machen.

 

Geschrieben
12 hours ago, webnotar said:

Das einzige was es möglich macht, ein Dokument erst nach dem Tod, dann aber schnell, herauszugeben oder öffentlich zu machen, ist die Hinterlegung bei einer unbestechlichen und unsterblichen Stelle (Notarstelle bleibt, wenn der Notar geht) und die Vorlage einer Sterbeurkunde oder Todeserklärung zur Voraussetzung der Herausgabe - an eine bestimmte Person - zu machen.

 

Was nützt einem der Geschwindigkeitsgewinn, wenn die Herausgabe nur an den Erben der Waffen erfolgen darf, der aber sowieso erstmal festgestellt werden muß? Oder geht es nur darum einer eifrigen Behörde zu ermöglichen, den Tresor zerstörungsfrei zu öffnen?

Geschrieben

Hab das schon gehabt. Bekannter stirbt, ich weiß das er Waffen hat. Biete der Witwe meine Hilfe bei der Abwicklung an. Die Dame war schon auf der Waffenebhörde deswegen. Die sagten ihr, sie soll die Waffen an berechtigte verkaufen.................kein Mensch interessierte sich dafür das sie Zugang zu den Waffen hatte. Ich habe den Waffenbestand zu mir in  die " sichere Verwahrung " genommen und sowohl meine als auch die Behörde des verstorbenen darüber informiert . Alle waren zufrieden mit der Lösung. 

Ein Kollege mit waffenrechtlicher Erlaubnis kann sowas ohne Probleme abwickeln. Sollte man sich aber vorher überlegen und jemanden ansprechen. Mein jüngerer Bruder weiß wo meine Schlüssel sind bzw kennt meine Kombinationen und ich seine. Wir sind beide Legalwaffenbesitzer mit gleichem Erlaubnisniveau . Gibt im Vorfeld immer möglichkeiten das sauber zu regeln.

Was da mit Hamburg beschrieben wurde ist ein unding. Kann mir aber vorstellen das Behörden so agieren . Würde im nachhinein einer Klage aber wohl nicht standhalten.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe mich dazu entschieden einem guten Freund, der eine WBK besitzt, meine Kombination zu geben und ihn gleichzeitig als Erben meiner Waffen einzusetzen.



Andreas

 

Bearbeitet von Serious Sam
Geschrieben
Am 14.12.2025 um 18:51 schrieb Serious Sam:

Zumindest mein Bankschließfach hat einen Schlüssel.

 

Am 14.12.2025 um 19:04 schrieb BlackFly:

Und das Bankschließfach erfüllt nicht die benötigte Norm weswegen in NRW extra darauf hingewiesen wurde das eine Schlüsselaufbewahrung dort nicht zulässig ist...

 

Für mein Bankschließfach benötigt man 4 Faktoren gleichzeitig:

  • eine Chipkarte
  • eine PIN
  • einen Fingerabdruck
  • einen Schlüssel

Scheint mir ziemlich sicher.

Im Tresor hinterlegt man dann einen "ergänzenden" Code, der nur zusammen mit dem bei einer Vertrauensperson hinterlegten Code den Öffnungscode des Tresors ergibt (die Kette läßt sich beliebig um Faktoren erweitern).

Oder man verschlüsselt den Tresorcode mit dem öffentlichen Key der Vertrauensperson (gpg oder ähnliches benutzend) und hinterlegt nur das Ergebnis im Tresor.

 

Wenn jemand nachträglich das Verfahren als unsicher einstufen sollte, ist es auch egal: Als unzuverlässig angesehen wäre nur der Waffenbesitzer, den das dann aber nicht mehr betrifft.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb weyland:

 

Scheint mir ziemlich sicher.

 

Es ging nicht um sicher, es ging um zulässig, da besteht manchmal ein himmelweiter Unterschied!

Klar ist ein Banktresor und darin ein Schließfach sicherer als ein 40 kg 0er Würfel! Aber auf den Würfel steht die im WaffG geforderte Norm, auf den Banktresor nicht. Dies veranlasste in NRW dann Behörden extra darauf hinzuweisen das ein Bank Schließfach NICHT zulässig ist um den Schlüssel zu verwahren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Was da mit Hamburg beschrieben wurde ist ein unding. Kann mir aber vorstellen das Behörden so agieren . Würde im nachhinein einer Klage aber wohl nicht standhalten.

Nein, da gab es keine andere Möglichkeit. 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb BlackFly:

Es ging nicht um sicher, es ging um zulässig, da besteht manchmal ein himmelweiter Unterschied!

Klar ist ein Banktresor und darin ein Schließfach sicherer als ein 40 kg 0er Würfel! Aber auf den Würfel steht die im WaffG geforderte Norm, auf den Banktresor nicht. Dies veranlasste in NRW dann Behörden extra darauf hinzuweisen das ein Bank Schließfach NICHT zulässig ist um den Schlüssel zu verwahren.

 

Der Waffenschrank hält weiterhin seine Norm ein.

Im Schließfach ist kein Schlüssel hinterlegt, mit dem man den Waffenschrank öffnen könnte. Dort liegt nur der "Schlüsselrohling".

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb weyland:

 

Der Waffenschrank hält weiterhin seine Norm ein.

Im Schließfach ist kein Schlüssel hinterlegt, mit dem man den Waffenschrank öffnen könnte. Dort liegt nur der "Schlüsselrohling".

 

Ich glaub da reden wir ein bißchen aneinander vorbei. Meine aussage kam aufgrund folgendem Zitat:

Am 14.12.2025 um 18:51 schrieb Serious Sam:

Zumindest mein Bankschließfach hat einen Schlüssel.

 

Ich erinnere mich da an ein Gerichtsurteil, nachdem ein Schlüssel genauso sicher verwahrt werden muss, wie die Waffen selbst. 

 

Ich habe das so verstanden das es darum ging die Schlüssel für den Tresor, oder auch den Pin, in einem Bankschließfach aufzubewahren da dort die Erben bei antritt des Erbe zugriff drauf haben. Ansich ja eine gute Idee, allerdings kommt da dann eben das angesprochene Gerichtsurteil und ggf das Schreiben in NRW zum tragen. In dem schreiben aus NRW wird ausdrücklich erwähnt das ein Bankschließfach nicht die notwendige Norm erfüllt (was theoretisch ja korrekt ist, praktisch aber vollkommener Blödsinn) und darum die Aufbewahrung dort nicht zulässig ist.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Interessanterweise wurde eine Möglichkeit hier nie angesprochen, auch wenn das eher nicht ganz ernst gemeint ist: Könnte man den Code nicht der Waffenbehörde geben, da die ja letztendlich das Verfahren nach dem Tod des Waffenbesitzers hinsichtlich der Waffen regelt. Klingt für mich zumindest logischer und zielgerichteter als das einem Notar zu überantworten.

 

Wie gesagt, das ist eher eine hypothetische Frage, ich würde das nie machen, da mein Vertrauen in meine Behörde gegen Null geht, aber irgendwie logisch wäre das für mich ja schon...

Bearbeitet von msk
Geschrieben
Am 15.12.2025 um 00:00 schrieb webnotar:

Wozu die Kassette?

Wozu der Aufkleber auf der Kassette?

Was, wenn die Frau des Freundes neugierig ist?

Die Kassette verhindert dass, der verschlossene Umschlag "versehentlich" geöffnet wird - z.B. von der von Dir genannten neugierigen Frau des Freundes.

Genauso sorgt der Aufkleber auf der Kassette dafür, dass die neugierige Frau weiß, was da drin ist - und dass sie das nichts angeht.

 

Am 15.12.2025 um 00:00 schrieb webnotar:

Die Phantasie mag grenzenlos sein, aber das wirkliche Leben hat mehr!

Z.B. (web)Notare, die - welch ein Zufall - nur die Aufbewahrung (selbstverständlich gegen "Bares") bei einem solchen als sinnvoll ansehen ...

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb weyland:

Der Waffenschrank hält weiterhin seine Norm ein.

Der hält sogar seine Norm ein, wenn der Schlüssel draußen dran an einem Schlüsselbrett hängt; und auch noch, wenn der Schlüssel steckt - beides ändert ja nichts an Material und Bauweise des Schranks.

 

 

Am 15.12.2025 um 19:23 schrieb weyland:

Im Tresor hinterlegt man dann einen "ergänzenden" Code, der nur zusammen mit dem bei einer Vertrauensperson hinterlegten Code den Öffnungscode des Tresors ergibt (die Kette läßt sich beliebig um Faktoren erweitern).

Oder man verschlüsselt den Tresorcode mit dem öffentlichen Key der Vertrauensperson (gpg oder ähnliches benutzend) und hinterlegt nur das Ergebnis im Tresor.

Geht's noch komplizierter?

Was glaubst Du wie viele Sportschützen der Altersklasse "Sehr lang wird's nicht mehr gehen." schon mal etwas von asymmetrischer Verschlüsselung gehört haben?

Wenn ich sehe wer (und mit welcher Ausbildung und auch der jüngeren Alterklasse) schon an der vernünftigen Bedienung von Office scheitern, dann sehe ich für PGP u.ä. aber so 'was von schwarz ...

 

BTW: Wenn manche Behörden die Aufbewahrung des Schlüssels im Bankschließfach als unsicher ansehen, dann wird das auch für eine dort hinterlegte Kombination gelten.

Ob das auch für verschlüsselte Kombinationen gilt ...

 

Im übrigen bin ich der Meinung, dass ...

Nein, nicht Karthago, @BlackFly:

 

vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

In dem schreiben aus NRW wird ausdrücklich erwähnt das ein Bankschließfach nicht die notwendige Norm erfüllt (was theoretisch ja korrekt ist, praktisch aber vollkommener Blödsinn) und darum die Aufbewahrung dort nicht zulässig ist.

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb TriPlex:

...

Z.B. (web)Notare, die - welch ein Zufall - nur die Aufbewahrung (selbstverständlich gegen "Bares") bei einem solchen als sinnvoll ansehen

...

Ach der kleine Schelm, der TriPlex!

Missgunst  ist offenbar in und Geiz ist scheinbar auch in solchen Sachen geil. Wenn aus Neid Wut und Geifer tropft, kommt es bei hinreichender Unwissenheit auf die "Richtigkeit" einer Lösung nicht mehr an. Wenn es einfach wäre, könnte es ja jeder! 
Merke: Kost was, wenn nützt was, ist gut eingesetztes Geld; kost was wenn nützt nix, ist rausgeschmissen Geld!

Geschrieben
Am 14.12.2025 um 22:00 schrieb Habakuk:

Ist Wissen denn strafbar?

 

Kann man einem Unberechtigen denn einen Strick daraus drehen, dass er den Code kennt?

 

Gruß Habakuk

 

 


Soweit ich mich erinnere, ist es noch nicht lange her, dass die Ehefrau eines Jägers wegen einer psychischen Erkrankung (sie litt wohl unter Depressionen) mit einer seiner Waffen Selbstmord begangen hat.

 

Dazu hatte sie den Tresor geöffnet das Kombination sie wohl erraten hat.

 

Jedenfalls hat der Betroffene Stein und Bein geschworen, dass er ihr die Kombination nicht gesagt hat.

 

Hat ihm wohl nichts geholfen. Jagdschein und Waffen waren weg.

 

Quelle: Ich meine es war ein Pressebericht im Wild und Hund oder einer anderen Jagd Zeitschrift

Geschrieben
44 minutes ago, EkelAlfred said:

Soweit ich mich erinnere, ist es noch nicht lange her, dass die Ehefrau eines Jägers wegen einer psychischen Erkrankung (sie litt wohl unter Depressionen) mit einer seiner Waffen Selbstmord begangen hat.

 

Dazu hatte sie den Tresor geöffnet das Kombination sie wohl erraten hat.

 

Jedenfalls hat der Betroffene Stein und Bein geschworen, dass er ihr die Kombination nicht gesagt hat.

 

Hat ihm wohl nichts geholfen. Jagdschein und Waffen waren weg.

 

Ist halt beim Waffengesetz so, dass moderne rechtsstaatliche Prinzipien wie "keine Sippenhaft" nicht gelten.

 

Gerade beim elektronischen Zahlenschloss ist es für entsprechend ambitionierte Mitbewohner ein leichtes, den Code herauszubekommen. Geburtstage kennen, "Über die Schulter schauen", eine kleine Kamera irgendwo positionieren, einen UV-aktiven Marker auf die Tasten geben - Möglichkeiten gibt es gerade innerhalb der Familie bzw. des eigenen Haushalts viele.

 

Geschrieben

Und versuch doch mal "zu beweisen" das Du den Code nicht weitergegeben hast...

Das dumme ist auch: Wenn z.B. die Frau den Code unberechtigt kennt weil sie ihn "ausspioniert" hat und der LWB das nicht mitbekommen hat, dann hat die Frau rechtlich nix zu befürchten aber dem LWB wird im Zweifelsfall die WBK gelocht weil es unmöglich ist zu beweisen das die Frau den Code "ausspioniert" hat. Und selbst wenn man das beweisen könnte, dann könnte der hoplophobe SB immer noch behaupten das es die Schuld des LWB ist weil er Vorkehrungen hätte treffen müssen das die Frau das nicht ausspionieren kann und damit wieder einen Grund hätte die WBK zu lochen...

Geschrieben
1 minute ago, BlackFly said:

Und versuch doch mal "zu beweisen" das Du den Code nicht weitergegeben hast...

 

Im Mittelalter mussten die Angeklagten auch beweisen, dass sie keine Hexen waren. Nur um diese Vorgehensweise mal richtig einzuordnen ...

 

Geschrieben
Am 15.12.2025 um 17:58 schrieb PetMan:

Hab das schon gehabt. Bekannter stirbt, ich weiß das er Waffen hat. Biete der Witwe meine Hilfe bei der Abwicklung an. Die Dame war schon auf der Waffenebhörde deswegen. Die sagten ihr, sie soll die Waffen an berechtigte verkaufen.................kein Mensch interessierte sich dafür das sie Zugang zu den Waffen hatte. Ich habe den Waffenbestand zu mir in  die " sichere Verwahrung " genommen und sowohl meine als auch die Behörde des verstorbenen darüber informiert . Alle waren zufrieden mit der Lösung. 

Ein Kollege mit waffenrechtlicher Erlaubnis kann sowas ohne Probleme abwickeln. Sollte man sich aber vorher überlegen und jemanden ansprechen. Mein jüngerer Bruder weiß wo meine Schlüssel sind bzw kennt meine Kombinationen und ich seine. Wir sind beide Legalwaffenbesitzer mit gleichem Erlaubnisniveau . Gibt im Vorfeld immer möglichkeiten das sauber zu regeln.

Was da mit Hamburg beschrieben wurde ist ein unding. Kann mir aber vorstellen das Behörden so agieren . Würde im nachhinein einer Klage aber wohl nicht standhalten.


Hier exakt so. Habe im näheren Bekanntenkreis sowas gehabt. Hab ca. 3 Monate nach dem Tod die Waffenbehörde informiert - die wussten gar nix. Habe ich mich als WBK-Inhaber gemeldet und die waren total froh das ich bei der Abwicklung unterstützt habe. Sehr entgegenkommend, hilfsbereit - teilweise beschleunigend gewirkt. Im weiteren Bekanntenkreis habe ich einen WBK-Inhaber der seit ca. 2 Jahren die Waffen eines verstorbenen bei sich zu Hause hat, die Behörde ist damit einverstanden bis eine Lösung gefunden wurde (was, zugegebenermaßen, mittlerweile länger andauert als es sollte).

Ich persönlich habe meinen besten Freund, ebenfalls WBK-Inhaber, als Vermächtnisnehmer für alle meine Waffen, Munition und Schießsportlichen-Dinge eingesetzt. Waffen sind für Angehörig oft eine Bürde und die (teilweise) bürokratische Abwicklung genau das, womit man sich in Zeiten der Trauer nicht beschäftigen will. Da mir meine Waffen viel Wert sind, ist mir wichtig das diese weiterhin in guten Händen sind. Sofern man finanziell nicht vom Erlös abhängig ist, eine gute Lösung.

Zu der Frage wie der Tresor zu öffnen ist: Leute, man kann es auch komplizierter machen als es ist. Seid mal kreativ und lasst die Kirche im Dorf.

Geschrieben
Am 17.12.2025 um 16:11 schrieb webnotar:

Missgunst  ist offenbar in und Geiz ist scheinbar auch in solchen Sachen geil. Wenn aus Neid Wut und Geifer tropft, ...

Lächerlich!

Aber getroffene Hunde bellen bekanntlich.

 

Mag ja sein, dass die Aufbewahrung bei einem Notar die "Goldrand-Lösung" ist, es geht aber auch ein paar Nummern kleiner.

Wie viele Waffenbesitzer sterben pro Jahr in D - und wie viele davon haben für ihren Waffenschrank eine "notarielle Lösung"?

 

Wie ist das bei einem Notar ...

Was bekommt der Notar, wenn ein Haus für 100.000 € verkauft wird und was bekommt er bei einem Haus für 2.000.000 €.

Wie viele Stunden Arbeit sind das in den beiden Fällen?

Was könnte man Notaren somit unterstellen?

Also mal schön die Bälle flach halten!

 

Geschrieben
Am 17.12.2025 um 19:22 schrieb tuersteher:

Gerade beim elektronischen Zahlenschloss ist es für entsprechend ambitionierte Mitbewohner ein leichtes, den Code herauszubekommen. Geburtstage kennen, "Über die Schulter schauen", eine kleine Kamera irgendwo positionieren, einen UV-aktiven Marker auf die Tasten geben ...

  • Geburtstage kennen:
    Ist natürlich selten dämlich den Geburtstag der Frau, der Kinder, den Hochzeitstag, ... zu nehmen
  • "Über die Schulter schauen":
    sollte wohl jedem auffallen
  • eine kleine Kamera irgendwo positionieren:
    Die müsste schon sehr klein sein, damit sie nicht auffällt, und ein "vernünftiger" Blickwinkel dürfte auch schwierig sein, denn üblicherweise steht der "Öffner" so vor dem Schloss, dass ein Abfilmen schwierig sein dürfte
  • einen UV-aktiven Marker auf die Tasten geben:
    bei einem 6- bis 8-stelligen Code ergibt das immer noch wie viele Möglichkeiten?

Gerade beim elektronischen Zahlenschloss ergibt sich nach wenigen Fehleingaben eine immer längere Sperrzeit.

Für mech. Zahlenschlösser gibt es motorbetriebene Stellmotoren, die systematisch alle Kombinationen durchprobieren. Das dauert zwar ggf. Tage, aber geht eben zerstörungsfrei (wenn der Besitzer die Kombination "mit in's Grab genommen" hat).

 

Zugegeben: Bei ELO-Schlössern besteht immer die Möglichkeit eines "Master-Codes", die die Hersteller/Entwickler kennen können.

 

BTW: Wie sieht denn DEIN Lösungsvorschlag aus - Schlüssel (wo aufbewahren), mech. Zahlenschloss, ELO-Schloss?

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb TriPlex:

Für mech. Zahlenschlösser gibt es motorbetriebene Stellmotoren, die systematisch alle Kombinationen durchprobieren. Das dauert zwar ggf. Tage, aber geht eben zerstörungsfrei

Dank Weglassen der nicht nutzbaren Kombinationen und Ausnutzen der Toleranzen dauert das je nach Schloss "nur" max. 12 - 20 Stunden. Ist jedenfalls deutlich günstiger als ein neuer Schrank nach zerstörender Öffnung.

Moderne Öffnungssysteme verschließen den Schrank nach Finden der Kombination wieder und senden die Kombination dem Öffnungsdienst aufs Handy.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 16.12.2025 um 21:51 schrieb TriPlex:
Am 15.12.2025 um 19:23 schrieb weyland:

Im Tresor hinterlegt man dann einen "ergänzenden" Code, der nur zusammen mit dem bei einer Vertrauensperson hinterlegten Code den Öffnungscode des Tresors ergibt (die Kette läßt sich beliebig um Faktoren erweitern).

Oder man verschlüsselt den Tresorcode mit dem öffentlichen Key der Vertrauensperson (gpg oder ähnliches benutzend) und hinterlegt nur das Ergebnis im Tresor.

Geht's noch komplizierter?

Was glaubst Du wie viele Sportschützen der Altersklasse "Sehr lang wird's nicht mehr gehen." schon mal etwas von asymmetrischer Verschlüsselung gehört haben?

Wenn ich sehe wer (und mit welcher Ausbildung und auch der jüngeren Alterklasse) schon an der vernünftigen Bedienung von Office scheitern, dann sehe ich für PGP u.ä. aber so 'was von schwarz ...

Naja, das Schöne bei One-Time-Pad-Verschlüsselung ist ja, dass man sie ganz simpel halten kann und Grundschulkenntnisse völlig ausreichend sind.
Nichts mit asymmetrischer Verschlüsselung oder PGP etc.
 

Nehmen wir mal an, die Tresorkombination 345678 soll verschlüsselt werden.

Um das wirksam, aber einfach entschlüsselbar zu machen, denke ich mir jetzt zwei Ziffern aus, von denen ich eine vorne und eine hinten anhänge.
Nehmen wir mal „9“ und „2“. Das ergibt dann „93456782“.
Jetzt addiere ich eine beliebige andere achtstellige Zahl dazu, z. B. „88776633“.
Macht 182233415.


Dieses Ergebnis 182233415 ist der Schlüssel. Der von mir erdachte Summand 88776633 ist die verschlüsselte Kombination. Den Schlüssel bringe ich zu einem Ort, wo andere nicht so leicht oder gar nicht drankommen – aber die Erben sehr wohl:
Bankschließfach, vertrauenswürdiger Kumpel aus dem Verein, Notar, Waffenbehörde. Wenn man wollte, könnte man sogar noch weitere Summanden nutzen, sodass man drei oder mehr Parteien zusammen braucht.

In meinen Papieren, im Testament oder wo auch immer, lege ich nun einen Zettel, auf dem sinngemäß steht:


Tresorkombination:
Besorge dir den Schlüssel (mit dem Erbschein) aus meinem Bankschließfach / von der Waffenbehörde / unserem Notar / meinem Kumpel.
Von dem Schlüssel ziehe den Betrag 88776633 ab.
Von dem Ergebnis verwende die 2. bis 7. Ziffer als Tresorkombination.


Wenn ich die Waffen einem engen Freund mit WBK vermachen möchte, dann bekommt der den Zettel mit der Anweisung…


Notfalls kann man das sogar vorher durchspielen (mit anderen Zahlen), wenn man dem Erben nicht zutraut, das anhand der Angaben selbstständig zu lösen. Weder mit dem Schlüssel noch mit der verschlüsselten Kombination allein kann jemand irgendetwas anfangen. Daher hängt die ganze Sicherheit davon ab, wie unwahrscheinlich es ist, dass die beiden Teile ungewollt zusammenkommen.

(Daher wäre es auch sinnfrei, den einen Teil bei den Familienpapieren zu lassen und den anderen Teil einem engen Familienmitglied zu geben. Da kann man denen auch gleich die Kombination geben – was gerade bei den älteren Waffenbesitzern, die noch zu Zeiten gelebt haben, wo eine einfache Stahltür mit auf der Türzarge liegendem Schlüssel üblich war, sowieso nicht so ausgeschlossen sein dürfte, dass das dort der Fall ist. Aber hier geht es jetzt um die Theorie, wie man es sicher hinbekommt, wenn man denen die Kombination nicht nennen will – wofür es neben der klaren rechtlichen Vorgabe auch noch viele andere gute Gründe geben kann.)
 

Vielleicht wird man durch mathematische Analyse auf einen etwas kleineren möglichen Zahlenraum als 1 Million mögliche Kombinationen kommen – zumindest bei bestimmten Kombinationen von Code und Schlüssel.
Ist für mich gerade zu spät, das zu durchdenken, aber die mögliche Anzahl von Kombinationen dürfte rein praktisch immer noch völlig ausreichen.


Das ist auch der große Unterschied dazu, die Kombination einfach in mehrere Teile aufzuteilen. Denn für jede Klartextziffer, die eine Person hat, reduziert sich der mögliche Zahlenraum um den Faktor 10.
Würde man den Code also einfach je hälftig aufschreiben und zwei Personen je eine Hälfte geben, dann wären es gerade einmal noch 1000 Versuche – eine gut machbare Größe, wenn jemand unbeobachteten Zugang über mehrere Tage hat. Nehmen wir mal einen Sportschützen, der zweimal die Woche trainiert und von dem ich weiß, wann der aus dem Haus ist. Dann kann ich vielleicht jeweils zwischen zwei geplanten Tresoröffnungen (wo dann der jeweils richtige Code eingegeben und damit jede Zeitsperre Resettet wird) etwa 10 Versuche, zuzüglich 5 Versuche, wenn er beim Training ist, machen, ohne zu riskieren, in eine so lange Sperre zu laufen, dass die Person es beim „Nach-Hause-Kommen“ bemerkt.

Das sind 30 unbemerkte Versuche die Woche, 1560 Versuche im Jahr. Also im Worst Case dauert das Ausprobieren 8 Monate, im Mittel 4 Monate, bei durch die nur begrenzt mögliche Versuchsanzahl geringem Zeiteinsatz pro Woche.

Hat die Person nur 2 Ziffern, dann wären es im Mittel immer noch „nur“ 3 Jahre, im Worst Case 6 Jahre. Außer jemand ändert seinen Code regelmäßig, was aber wohl kaum jemand macht.
Besonders nicht, wenn der auf mehrere Stellen verteilt ist.

Erhöhen könnte man die nötige Zahl der Versuche natürlich noch, wenn man nicht mitteilt, wer Teil 1/2/3 des Codes hat.
Bei Halbierung verdoppelt sich die Zahl der nötigen Versuche (also 2 bei berechtigter Öffnung, 2000 beim Erraten, was auch gerade mal knapp 1 Jahr im Worst Case ist).
Bei einer Drittelung des Codes wird es dann schon deutlicher: 3! = 6 für berechtigte Öffnung, aber beim Raten 10 000 (6,4 Jahre) für die maximale Dauer, 5000 (3,2 Jahre) für die mittlere Dauer.
Manchmal kann es auch deutlich schneller gehen, schließlich könnte man ja zufällig richtig raten, an welcher Stelle diese Zahlen stehen.

Und das ist die Abschätzung für Schlösser die nur 10 Versuche ohne mehrere Stundenlange Sperrung zulassen.
Es gibt durchaus Schlösser die mehr Versuche zulassen und dann immer nur für wenige Minuten in Sperre gehen. Aber selbst wenn die z.B. nach jedem 3 Fehlversuch bei jedem weiteren Fehlversuch für 5 Minuten sperren, wären sehr viel mehr als die niedrig geschätzten 30 Versuche/Woche möglich.

 

Am 17.12.2025 um 19:22 schrieb tuersteher:

Ist halt beim Waffengesetz so, dass moderne rechtsstaatliche Prinzipien wie "keine Sippenhaft" nicht gelten.

 

Gerade beim elektronischen Zahlenschloss ist es für entsprechend ambitionierte Mitbewohner ein leichtes, den Code herauszubekommen. Geburtstage kennen, "Über die Schulter schauen", eine kleine Kamera irgendwo positionieren, einen UV-aktiven Marker auf die Tasten geben - Möglichkeiten gibt es gerade innerhalb der Familie bzw. des eigenen Haushalts viele.


Ich vermute mal, dass das nichts mit „Sippenhaft“ zu tun hatte, sondern dass das Gericht die Behauptung „Ich habe die Kombination nicht verraten“ als Schutzbehauptung gewertet hat.

Vielleicht noch inspiriert von einer vorhergehenden Aussage eines Mitarbeiters der Waffenbehörde, wie oft sie es schon hatten, dass „Ehepartner“ ohne WBK bei einer Waffenkontrolle schon mal freundlicherweise den Tresor geöffnet haben – obwohl der WBK-Inhaber noch gar nicht da war.

Ist natürlich, ohne Beweise und einfach nur als Behauptung, trotzdem nicht „unschuldig bis zum Beweis der Schuld“. Daher tatsächlich etwas schwierig.
Wir wissen aber auch nicht, welchen Eindruck der Betreffende bei der Aussage vor Gericht gemacht hat.

 

Bearbeitet von JFry

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