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IGNORED

Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers


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Geschrieben (bearbeitet)

Da kommt mir noch ein Gedanke. Alle Vorschriften beziehen sich auf den Schlüssel bzw. den Tresor-Code. Nicht auf unbrauchbare Fragmente.

 

Man könnte doch den Tresorcode stückeln (z.B. in mehrere Summanden) und an verschiedene Personen+Vereinskollegen+Schließfach in je einem versiegelten Umschlag verteilen ?

Keiner kennt den Code. Kein Unberechtigter hat Zugang. Der Besitzer hat den Tresor-Code nie weitergegeben.

Es sind nur nutzlose Zahlen, solange auch nur 1 Umschlag fehlt. 

Bis im Testament zu lesen ist, bei wem die Umschläge hinterlegt sind. Erst die Summe aller ergibt den Schlüssel...

 

Was sagen die Juristen ?

 

P.S.:

Gemeinsame Aufbewahrung mit Sohn/Tochter oder Frau ist hier aus meiner Sicht der absolut beste Weg.

Der Aufwand ist überschaubar.

 

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sindbad:

Gemeinsame Aufbewahrung mit Sohn/Tochter oder Frau ist hier aus meiner Sicht der absolut beste Weg.

Es sollen schon mehrere Menschen bei einem Verkehrsunfall umgekommen sein, weil sie im selben KFZ saßen ...

Gerade bei Ehepartnern nicht soo selten, bei erwachsenen Kindern im selben Haushalt auch denkbar.

 

Verschlossener Umschlag mit Code in eine möglichst kleine, billige Geldkassette bei einem zuverlässigen Freund (kein Verwandter, der irgendwie in der Erbfolge steht oder übergangen würde) deponieren.

Am Schlüssel (der zu Hause bleibt, Prospekthülle im Ordner "Wichtig!") ein Anhänger mit "Kassette mit Tresorcode befindet sich bei <Name>", aber möglichst keine Adresse (nicht dass ein Einbrecher, der den Anhänger liest meint, er müsse die Geldkassette auch noch klauen).

Auf der Kassette ein Aufkleber mit "Für den Todesfall von <Name>"

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb TriPlex:

* Verschlossener Umschlag mit Code in eine möglichst kleine, billige Geldkassette bei einem zuverlässigen Freund (kein Verwandter, der irgendwie in der Erbfolge steht oder übergangen würde) deponieren.

* Anhänger mit "Kassette mit Tresorcode befindet sich bei <Name>",

* Auf der Kassette ein Aufkleber mit "Für den Todesfall von <Name>"

 

Die Phantasie mag grenzenlos sein, aber das wirkliche Leben hat mehr!

Wozu die Kassette?

Wozu der Aufkleber auf der Kassette?

Was, wenn die Frau des Freundes neugierig ist?

 

Das einzige was es möglich macht, ein Dokument erst nach dem Tod, dann aber schnell, herauszugeben oder öffentlich zu machen, ist die Hinterlegung bei einer unbestechlichen und unsterblichen Stelle (Notarstelle bleibt, wenn der Notar geht) und die Vorlage einer Sterbeurkunde oder Todeserklärung zur Voraussetzung der Herausgabe - an eine bestimmte Person - zu machen.
Wenn man lange Zeit hat, kann man das mit der Hinterlegung eines Dokumentes im verschlossenen Umschlag als „Testament“ beim Nachassgericht machen.

 

Geschrieben
12 hours ago, webnotar said:

Das einzige was es möglich macht, ein Dokument erst nach dem Tod, dann aber schnell, herauszugeben oder öffentlich zu machen, ist die Hinterlegung bei einer unbestechlichen und unsterblichen Stelle (Notarstelle bleibt, wenn der Notar geht) und die Vorlage einer Sterbeurkunde oder Todeserklärung zur Voraussetzung der Herausgabe - an eine bestimmte Person - zu machen.

 

Was nützt einem der Geschwindigkeitsgewinn, wenn die Herausgabe nur an den Erben der Waffen erfolgen darf, der aber sowieso erstmal festgestellt werden muß? Oder geht es nur darum einer eifrigen Behörde zu ermöglichen, den Tresor zerstörungsfrei zu öffnen?

Geschrieben

Hab das schon gehabt. Bekannter stirbt, ich weiß das er Waffen hat. Biete der Witwe meine Hilfe bei der Abwicklung an. Die Dame war schon auf der Waffenebhörde deswegen. Die sagten ihr, sie soll die Waffen an berechtigte verkaufen.................kein Mensch interessierte sich dafür das sie Zugang zu den Waffen hatte. Ich habe den Waffenbestand zu mir in  die " sichere Verwahrung " genommen und sowohl meine als auch die Behörde des verstorbenen darüber informiert . Alle waren zufrieden mit der Lösung. 

Ein Kollege mit waffenrechtlicher Erlaubnis kann sowas ohne Probleme abwickeln. Sollte man sich aber vorher überlegen und jemanden ansprechen. Mein jüngerer Bruder weiß wo meine Schlüssel sind bzw kennt meine Kombinationen und ich seine. Wir sind beide Legalwaffenbesitzer mit gleichem Erlaubnisniveau . Gibt im Vorfeld immer möglichkeiten das sauber zu regeln.

Was da mit Hamburg beschrieben wurde ist ein unding. Kann mir aber vorstellen das Behörden so agieren . Würde im nachhinein einer Klage aber wohl nicht standhalten.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe mich dazu entschieden einem guten Freund, der eine WBK besitzt, meine Kombination zu geben und ihn gleichzeitig als Erben meiner Waffen einzusetzen.



Andreas

 

Bearbeitet von Serious Sam
Geschrieben
Am 14.12.2025 um 18:51 schrieb Serious Sam:

Zumindest mein Bankschließfach hat einen Schlüssel.

 

Am 14.12.2025 um 19:04 schrieb BlackFly:

Und das Bankschließfach erfüllt nicht die benötigte Norm weswegen in NRW extra darauf hingewiesen wurde das eine Schlüsselaufbewahrung dort nicht zulässig ist...

 

Für mein Bankschließfach benötigt man 4 Faktoren gleichzeitig:

  • eine Chipkarte
  • eine PIN
  • einen Fingerabdruck
  • einen Schlüssel

Scheint mir ziemlich sicher.

Im Tresor hinterlegt man dann einen "ergänzenden" Code, der nur zusammen mit dem bei einer Vertrauensperson hinterlegten Code den Öffnungscode des Tresors ergibt (die Kette läßt sich beliebig um Faktoren erweitern).

Oder man verschlüsselt den Tresorcode mit dem öffentlichen Key der Vertrauensperson (gpg oder ähnliches benutzend) und hinterlegt nur das Ergebnis im Tresor.

 

Wenn jemand nachträglich das Verfahren als unsicher einstufen sollte, ist es auch egal: Als unzuverlässig angesehen wäre nur der Waffenbesitzer, den das dann aber nicht mehr betrifft.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb weyland:

 

Scheint mir ziemlich sicher.

 

Es ging nicht um sicher, es ging um zulässig, da besteht manchmal ein himmelweiter Unterschied!

Klar ist ein Banktresor und darin ein Schließfach sicherer als ein 40 kg 0er Würfel! Aber auf den Würfel steht die im WaffG geforderte Norm, auf den Banktresor nicht. Dies veranlasste in NRW dann Behörden extra darauf hinzuweisen das ein Bank Schließfach NICHT zulässig ist um den Schlüssel zu verwahren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Was da mit Hamburg beschrieben wurde ist ein unding. Kann mir aber vorstellen das Behörden so agieren . Würde im nachhinein einer Klage aber wohl nicht standhalten.

Nein, da gab es keine andere Möglichkeit. 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb BlackFly:

Es ging nicht um sicher, es ging um zulässig, da besteht manchmal ein himmelweiter Unterschied!

Klar ist ein Banktresor und darin ein Schließfach sicherer als ein 40 kg 0er Würfel! Aber auf den Würfel steht die im WaffG geforderte Norm, auf den Banktresor nicht. Dies veranlasste in NRW dann Behörden extra darauf hinzuweisen das ein Bank Schließfach NICHT zulässig ist um den Schlüssel zu verwahren.

 

Der Waffenschrank hält weiterhin seine Norm ein.

Im Schließfach ist kein Schlüssel hinterlegt, mit dem man den Waffenschrank öffnen könnte. Dort liegt nur der "Schlüsselrohling".

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb weyland:

 

Der Waffenschrank hält weiterhin seine Norm ein.

Im Schließfach ist kein Schlüssel hinterlegt, mit dem man den Waffenschrank öffnen könnte. Dort liegt nur der "Schlüsselrohling".

 

Ich glaub da reden wir ein bißchen aneinander vorbei. Meine aussage kam aufgrund folgendem Zitat:

Am 14.12.2025 um 18:51 schrieb Serious Sam:

Zumindest mein Bankschließfach hat einen Schlüssel.

 

Ich erinnere mich da an ein Gerichtsurteil, nachdem ein Schlüssel genauso sicher verwahrt werden muss, wie die Waffen selbst. 

 

Ich habe das so verstanden das es darum ging die Schlüssel für den Tresor, oder auch den Pin, in einem Bankschließfach aufzubewahren da dort die Erben bei antritt des Erbe zugriff drauf haben. Ansich ja eine gute Idee, allerdings kommt da dann eben das angesprochene Gerichtsurteil und ggf das Schreiben in NRW zum tragen. In dem schreiben aus NRW wird ausdrücklich erwähnt das ein Bankschließfach nicht die notwendige Norm erfüllt (was theoretisch ja korrekt ist, praktisch aber vollkommener Blödsinn) und darum die Aufbewahrung dort nicht zulässig ist.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Interessanterweise wurde eine Möglichkeit hier nie angesprochen, auch wenn das eher nicht ganz ernst gemeint ist: Könnte man den Code nicht der Waffenbehörde geben, da die ja letztendlich das Verfahren nach dem Tod des Waffenbesitzers hinsichtlich der Waffen regelt. Klingt für mich zumindest logischer und zielgerichteter als das einem Notar zu überantworten.

 

Wie gesagt, das ist eher eine hypothetische Frage, ich würde das nie machen, da mein Vertrauen in meine Behörde gegen Null geht, aber irgendwie logisch wäre das für mich ja schon...

Bearbeitet von msk
Geschrieben
Am 15.12.2025 um 00:00 schrieb webnotar:

Wozu die Kassette?

Wozu der Aufkleber auf der Kassette?

Was, wenn die Frau des Freundes neugierig ist?

Die Kassette verhindert dass, der verschlossene Umschlag "versehentlich" geöffnet wird - z.B. von der von Dir genannten neugierigen Frau des Freundes.

Genauso sorgt der Aufkleber auf der Kassette dafür, dass die neugierige Frau weiß, was da drin ist - und dass sie das nichts angeht.

 

Am 15.12.2025 um 00:00 schrieb webnotar:

Die Phantasie mag grenzenlos sein, aber das wirkliche Leben hat mehr!

Z.B. (web)Notare, die - welch ein Zufall - nur die Aufbewahrung (selbstverständlich gegen "Bares") bei einem solchen als sinnvoll ansehen ...

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb weyland:

Der Waffenschrank hält weiterhin seine Norm ein.

Der hält sogar seine Norm ein, wenn der Schlüssel draußen dran an einem Schlüsselbrett hängt; und auch noch, wenn der Schlüssel steckt - beides ändert ja nichts an Material und Bauweise des Schranks.

 

 

Am 15.12.2025 um 19:23 schrieb weyland:

Im Tresor hinterlegt man dann einen "ergänzenden" Code, der nur zusammen mit dem bei einer Vertrauensperson hinterlegten Code den Öffnungscode des Tresors ergibt (die Kette läßt sich beliebig um Faktoren erweitern).

Oder man verschlüsselt den Tresorcode mit dem öffentlichen Key der Vertrauensperson (gpg oder ähnliches benutzend) und hinterlegt nur das Ergebnis im Tresor.

Geht's noch komplizierter?

Was glaubst Du wie viele Sportschützen der Altersklasse "Sehr lang wird's nicht mehr gehen." schon mal etwas von asymmetrischer Verschlüsselung gehört haben?

Wenn ich sehe wer (und mit welcher Ausbildung und auch der jüngeren Alterklasse) schon an der vernünftigen Bedienung von Office scheitern, dann sehe ich für PGP u.ä. aber so 'was von schwarz ...

 

BTW: Wenn manche Behörden die Aufbewahrung des Schlüssels im Bankschließfach als unsicher ansehen, dann wird das auch für eine dort hinterlegte Kombination gelten.

Ob das auch für verschlüsselte Kombinationen gilt ...

 

Im übrigen bin ich der Meinung, dass ...

Nein, nicht Karthago, @BlackFly:

 

vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

In dem schreiben aus NRW wird ausdrücklich erwähnt das ein Bankschließfach nicht die notwendige Norm erfüllt (was theoretisch ja korrekt ist, praktisch aber vollkommener Blödsinn) und darum die Aufbewahrung dort nicht zulässig ist.

 

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