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IGNORED

Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers


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Geschrieben (bearbeitet)

Da kommt mir noch ein Gedanke. Alle Vorschriften beziehen sich auf den Schlüssel bzw. den Tresor-Code. Nicht auf unbrauchbare Fragmente.

 

Man könnte doch den Tresorcode stückeln (z.B. in mehrere Summanden) und an verschiedene Personen+Vereinskollegen+Schließfach in je einem versiegelten Umschlag verteilen ?

Keiner kennt den Code. Kein Unberechtigter hat Zugang. Der Besitzer hat den Tresor-Code nie weitergegeben.

Es sind nur nutzlose Zahlen, solange auch nur 1 Umschlag fehlt. 

Bis im Testament zu lesen ist, bei wem die Umschläge hinterlegt sind. Erst die Summe aller ergibt den Schlüssel...

 

Was sagen die Juristen ?

 

P.S.:

Gemeinsame Aufbewahrung mit Sohn/Tochter oder Frau ist hier aus meiner Sicht der absolut beste Weg.

Der Aufwand ist überschaubar.

 

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sindbad:

Gemeinsame Aufbewahrung mit Sohn/Tochter oder Frau ist hier aus meiner Sicht der absolut beste Weg.

Es sollen schon mehrere Menschen bei einem Verkehrsunfall umgekommen sein, weil sie im selben KFZ saßen ...

Gerade bei Ehepartnern nicht soo selten, bei erwachsenen Kindern im selben Haushalt auch denkbar.

 

Verschlossener Umschlag mit Code in eine möglichst kleine, billige Geldkassette bei einem zuverlässigen Freund (kein Verwandter, der irgendwie in der Erbfolge steht oder übergangen würde) deponieren.

Am Schlüssel (der zu Hause bleibt, Prospekthülle im Ordner "Wichtig!") ein Anhänger mit "Kassette mit Tresorcode befindet sich bei <Name>", aber möglichst keine Adresse (nicht dass ein Einbrecher, der den Anhänger liest meint, er müsse die Geldkassette auch noch klauen).

Auf der Kassette ein Aufkleber mit "Für den Todesfall von <Name>"

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb TriPlex:

* Verschlossener Umschlag mit Code in eine möglichst kleine, billige Geldkassette bei einem zuverlässigen Freund (kein Verwandter, der irgendwie in der Erbfolge steht oder übergangen würde) deponieren.

* Anhänger mit "Kassette mit Tresorcode befindet sich bei <Name>",

* Auf der Kassette ein Aufkleber mit "Für den Todesfall von <Name>"

 

Die Phantasie mag grenzenlos sein, aber das wirkliche Leben hat mehr!

Wozu die Kassette?

Wozu der Aufkleber auf der Kassette?

Was, wenn die Frau des Freundes neugierig ist?

 

Das einzige was es möglich macht, ein Dokument erst nach dem Tod, dann aber schnell, herauszugeben oder öffentlich zu machen, ist die Hinterlegung bei einer unbestechlichen und unsterblichen Stelle (Notarstelle bleibt, wenn der Notar geht) und die Vorlage einer Sterbeurkunde oder Todeserklärung zur Voraussetzung der Herausgabe - an eine bestimmte Person - zu machen.
Wenn man lange Zeit hat, kann man das mit der Hinterlegung eines Dokumentes im verschlossenen Umschlag als „Testament“ beim Nachassgericht machen.

 

Geschrieben
12 hours ago, webnotar said:

Das einzige was es möglich macht, ein Dokument erst nach dem Tod, dann aber schnell, herauszugeben oder öffentlich zu machen, ist die Hinterlegung bei einer unbestechlichen und unsterblichen Stelle (Notarstelle bleibt, wenn der Notar geht) und die Vorlage einer Sterbeurkunde oder Todeserklärung zur Voraussetzung der Herausgabe - an eine bestimmte Person - zu machen.

 

Was nützt einem der Geschwindigkeitsgewinn, wenn die Herausgabe nur an den Erben der Waffen erfolgen darf, der aber sowieso erstmal festgestellt werden muß? Oder geht es nur darum einer eifrigen Behörde zu ermöglichen, den Tresor zerstörungsfrei zu öffnen?

Geschrieben

Hab das schon gehabt. Bekannter stirbt, ich weiß das er Waffen hat. Biete der Witwe meine Hilfe bei der Abwicklung an. Die Dame war schon auf der Waffenebhörde deswegen. Die sagten ihr, sie soll die Waffen an berechtigte verkaufen.................kein Mensch interessierte sich dafür das sie Zugang zu den Waffen hatte. Ich habe den Waffenbestand zu mir in  die " sichere Verwahrung " genommen und sowohl meine als auch die Behörde des verstorbenen darüber informiert . Alle waren zufrieden mit der Lösung. 

Ein Kollege mit waffenrechtlicher Erlaubnis kann sowas ohne Probleme abwickeln. Sollte man sich aber vorher überlegen und jemanden ansprechen. Mein jüngerer Bruder weiß wo meine Schlüssel sind bzw kennt meine Kombinationen und ich seine. Wir sind beide Legalwaffenbesitzer mit gleichem Erlaubnisniveau . Gibt im Vorfeld immer möglichkeiten das sauber zu regeln.

Was da mit Hamburg beschrieben wurde ist ein unding. Kann mir aber vorstellen das Behörden so agieren . Würde im nachhinein einer Klage aber wohl nicht standhalten.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe mich dazu entschieden einem guten Freund, der eine WBK besitzt, meine Kombination zu geben und ihn gleichzeitig als Erben meiner Waffen einzusetzen.



Andreas

 

Bearbeitet von Serious Sam

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