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IGNORED

Sportschützin verliert alle Waffen


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Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Jake Cutlass:

Das ist wohl auch der große Unterschied zwischen Deutschland, und Ländern wie z.B. Finnland oder der Schweiz, wobei es natürlich kein Zufall ist. daß diese Länder einen hohen Anteil an Reservisten in ihren Streitkräften haben. Dort macht ein hoher Anteil an zivilen LWBn, die gut mit ihren Waffen umgehen können, das Land sicherer, hier eben (in den Augen des "Staates") nicht. Nun haben wir es schriftlich, was bisher nur vermutet wurde.

Ich finde, man muss das etwas weiter denken. Wieso wird  man (wie hier geschehen)  aufgrund seines Waffenbesitzes in die höchste Misstrauensstufe

des Staates eingeordnet. Wo bleibt denn der Rest der Person? Ist die aufgrund des Waffenbesitzes bedeutungslos? Fiktives Beispiel: Der fähigste 

Herzchirurg des Landes, der bahnbrechende Operationsmethoden entwickelt hat, ist aufgrund seines Jagdhobbies dem Misstrauen des Staates anheim gefallen??????

So kann doch wohl kein Staatshandeln, auch nicht das der Justiz, sein. An der Denke stimmt doch etwas nicht. 

Wie sieht das denn aus mit den "jagenden" Mitgliedern des Bundestages???

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Weinberger:

Wie sieht das denn aus mit den "jagenden" Mitgliedern des Bundestages???

 

diese "personengruppe" gehört nicht "zum gewöhnlichen pöbel"!!!

 

steht also nicht zur debatte...

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Geschrieben

Ich denke auch in solchen Fällen gerne an die Sportschützen unter den Polizeibeamten, das sind ja auch nicht wenige. Es gibt eben nicht nur die GdP, die DPolG oder den BDK und die sprechen bestimmt nicht für alle Polizisten. 

Für viel zu viele Menschen sind LWB u.U. unerkannte Geisteskranke oder "Scheinsportschützen", die sich eigentlich auf einen bewaffneten Umsturz und/oder Bürgerkrieg vorbereiten wollen. Leider gibt es auch noch Einzelfälle, in denen das zutraf...

Geschrieben

Wieder Düsseldorf, wo sich ja ein "eigenes" Waffengesetz kreiert und Durchgesetz wird. ( z.B der Fall Hydy und andere Parteivertreter ....)

Pro Jahr ~13% der legalen Waffen einziehen ... das schafft ja mehr Sicherheit als eine Messerverbotszone ....:secret:

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Jake Cutlass:

Leider gibt es auch noch Einzelfälle, in denen das zutraf...

 

nach dieser logik:

man hat schon bundestagsabgeordnete "des besitzes von kin-po-graphischen" materials verhaftet!

dann müssten doch ALLE bundestagsabgeodnete potenzielle ... sein!!!

Geschrieben

Ist doch Effektiv. Man schneidet z.B. die oberen 10% weg, was Waffenanzahl angeht. So hat man nur 10% der Besitzer verärgert, aber eine grössere Menge der Waffen eingezogen (über das NWR kann man ja solche Szenarien durchspielen). Salamitaktik, wie das Einführen der 10er Grenze auf gelb.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Weinberger:

Fiktives Beispiel: Der fähigste 

Herzchirurg des Landes, der bahnbrechende Operationsmethoden entwickelt hat, ist aufgrund seines Jagdhobbies dem Misstrauen des Staates anheim gefallen??????

Das ist real (in etwa) passiert und hat am Ende dem Diktator Stalin sein Leben gekostet. 

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Moiner:

Es gehe darum, die Zahl der Waffen im Privatbesitz so niedrig zu halten wie möglich – zum Schutz der Bevölkerung.„Schusswaffen sind einfach gefährlich“, sagt sie, „und der Staat hat grundsätzlich hohes Misstrauen gegenüber Waffenbesitzern.“ Das gelte auch für Sportschützen.

 

Das ist aber natürlich schon ein starkes Stück…

Das wollte ich auch gerade zitieren.

Ist nicht überraschend, aber erschütternd.

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Geschrieben
Zitat

 Dafür darf die 62-Jährige aber bereits im Oktober 2026 erneut eine Waffenbesitzkarte beantragen – zunächst hatten die Behördenvertreter hier eine Frist von fünf Jahren gefordert.

 

Das ist ehrlich gesagt sehr gnädig. Denn eigentlich gibt es keine gesetzliche Tilgungsfrist, auch nicht bei Regelunzuverlässigkeit nach §5 Abs. 2 Nr. b, also bei wiederholten oder gröblichen Verstößen. Die 5 Jahre gelten nur für Straftaten außerhalb der "Sicherheitsgesetzgebung mit Waffenbezug".

Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach Ermessen kann natürlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wiederhergestellt werden, vor allem wenn das Verhalten des Waffenbesitzers nicht auf eine grundsätzliche Indifferenz gegenüber den waffenrechtlichen Regelungen schließen lässt 

 

Gehört meiner Meinung nach auch ausdrücklich im Gesetz so angeordnet, also eine inverse definition als "in der Regel nach 5 Jahren, es sei denn das aufgrund besonderer Umstände blabla"

 

---------------------------

 

Das Problem ist natürlich: Die Kriminalisierung durch die ad-hoc Begrenzung der gelben WBK  hat ihr ein Opfer gefunden, das unnötig war. Entweder Einzelerlaubnis durch Behörde oder Pauschalerlaubnis aber keine Mischung daraus.

 

 Es hätte genügt, und wäre dem Rechtsfrieden dienlicher gewesen, wenn man die Gelbe schon Begrenzen will,  einfach Kraft Gesetzes eine Bedürfnisprüfung für Waffen > 10 verpflichtend anzuordnen. Dann liefe mann nur Gefahr, die Waffe wieder abgeben zu müssen

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Sal-Peter:

Vor solchen Richtern bekomme ich Angst. 

 

Sind die gleichen Richter, die 2020 bis 2023 Gefahren durch Menschen erahnten, die Buch lesend auf einer öffentlichen Parkbank saßen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

hab lieber angst vor polit-clowns, 

 

Clowns finde ich eher bedrohlich als lustig - und Politclowns sind IMMER gefährlich - viel gefährlicher als ein aus der Geschlossenen ausgebrochener Patient mit einem Sixneedler.

 

Aber am meisten Angst habe ich vom Sportschützen, die volles Verständnis für die Richterin (also ihr Gedankengut) haben - wer 17 Waffen hat, kann sich ja gar nicht auf den wahren und einzigen Sport - Luftgewehr 60 Schuss - konzentrieren. Und dann wollte sie noch einen Unterhebler, so ein Westenschießgedöns, was der DSB gar nicht gut findet - was für eine Blasphemie!

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Andrè1:

Mich würde mal interesieren, welche Gefahr die Richterin hier meint abgewehrt zu haben...

 

Waffen in Privatbesitz, hat sie doch gesagt.

 

Zitat

Es gehe darum, die Zahl der Waffen im Privatbesitz so niedrig zu halten wie möglich – zum Schutz der Bevölkerung.„Schusswaffen sind einfach gefährlich“, sagt sie, „und der Staat hat grundsätzlich hohes Misstrauen gegenüber Waffenbesitzern.“

 

 

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb ASE:

 

Das Problem ist natürlich: Die Kriminalisierung durch die ad-hoc Begrenzung der gelben WBK  hat ihr ein Opfer gefunden, das unnötig war.

....

 Es hätte genügt, und wäre dem Rechtsfrieden dienlicher gewesen, wenn man die Gelbe schon Begrenzen will,  einfach Kraft Gesetzes eine Bedürfnisprüfung für Waffen > 10 verpflichtend anzuordnen. Dann liefe mann nur Gefahr, die Waffe wieder abgeben zu müssen

 

 

Das sehe ich auch so. Da ist jemand in ein "Messer" gelaufen, das so nicht hätte aufgestellt werden müssen...

Und dann noch ein Verwaltungsvollzug + Rechtsprechung, die im vorliegenden Fall (Komplettentzug) kein Maß kennen, nur "maximal restriktiv".

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Es ist immer fies, wenn aufgrund einer Gesetzesänderung in bestehende Genehmigungen (für was auch immer) eingegriffen wird.

Wir kennen das ja auch von den Fahrerlaubnissen. Die Urkunden waren unbefristet gültig, jetzt nur noch 15 Jahre. Und die Diskussion hinsichtlich der Beschränkung der Erlaubnis für Senioren geht weiter...

 

Meine Meinung: In diesem Fall hätte eine Belehrung und die Rückgabe der Waffe gereicht.

 

frogger

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb frosch:

....

Wir kennen das ja auch von den Fahrerlaubnissen. Die Urkunden waren unbefristet gültig, jetzt nur noch 15 Jahre. Und die Diskussion hinsichtlich der Beschränkung der Erlaubnis für Senioren geht weiter...

Der Austausch alter Führerscheine ist auch Sinnvoll.. der Mensch verändert sich optisch und viele wechseln auch den Namen.  Und bei manchen "Senioren" wäre es auch besser wenn sie den Führerschein abgeben würden. 

Geschrieben

Der Führerschein ist da bin wirklich ein schlechtes Beispiel, denn nur das Dokument mit Foto muss getauscht werden, die Fahrerlaubnis selbst läuft nicht ab.

Geschrieben

Irgendwie sehr erstaunlich.
Die Bemerkungen der Richterin lassen eher darauf schliessen, dass sie genau gar kein schiesssportliches Verständnis, geschweige denn Affinität zu Waffen, hat.

Um dann aber auf der anderen Seite, und das müsste sie überhaupt nicht, neue Beantragungen schon verkürzt wieder ab 2026 zuzulassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb MB69:

...

Um dann aber auf der anderen Seite, und das müsste sie überhaupt nicht, neue Beantragungen schon verkürzt wieder ab 2026 zuzulassen.

Müsste sie nicht, aber erfolgte womöglich aus taktischen Überlegungen, um die Sportschützin durch dieses Entgegenkommen (im Rahmen eines Vergleichs!) davon abzuhalten, in die nächste Instanz zu gehen. 

Wir wissen ja nicht, was sonst noch kritisch an dem Fall war. Hatte sie einen Teil der Waffen auf altgelb oder auf gemeinsame WBK? Wurde zuvor was ursprünglich auf Grün erworben und dann auf gelb umgetragen usw. Warum wurde die WBK erst 14 Monate nach Erwerb der Waffe entzogen? Da hat die Behörde doch bestimmt erst abgestempelt... und den Verbotsirrtum legalisiert?

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben

Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Richter Recht sprächen. 

Sie fällen ein Urteil.

 

Und das ist - leider - in den unteren Instanzen recht häufig sehr persönlich geprägt.

 

Nicht jeder Grüne ist ein schlechter Mensch. Nur handelt er eben - unserer Meinung nach - schlecht.

Geschrieben
Gerade eben schrieb MB69:


Die Bemerkungen der Richterin lassen eher darauf schliessen, dass sie genau gar kein schiesssportliches Verständnis,

 

Ohne den Urteilstext ist das alles Spekulation.

 

Und ich kann dir Vorhersagen was drin stehen wird: In der Urteilsbegründung wird die  Begründung der Gesetzesänderung zur Begrenzung der gelben WBK, des WaffG 2002 und des ein oder anderen Urteil zum Zweck des Gesetzes wieder gegeben werden. So funktioniert das halt mit Urteilsbegründungen. Und da ist das zitierte im Grunde wörtlich enthalten. Und auch bei Begründungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit werden entsprechende Stellen häufig zitiert: " So wenig Waffen ins Volk wie möglich.....nur bei Personen hinzunehmen die uneingeschränktes Vertrauen... etc"

 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb ASE:

Urteilsbegründung

 

Wird es nicht geben, laut Artikel "Vergleich".

 

Was könnte im Protokoll stehen?

 

Vielleicht so?

 

Die Sach- und Rechtslage wurde mit den Beteiligten erörtert.

 

Die Klägerin nimmt die Klage zurück.

 

Die Beklagte verpflichtet sich, nach dem Oktober 2026 eine Neuerteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen.

 

Könnte man noch etwas dezidierter ausformulieren, aber ob da ansonsten viel mehr drinsteht?

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