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IGNORED

Gestern auf dem Schießstand...


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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb farmer3:

 Gut, dann musst du auch damit leben wenn dir auf dem Supermarktparkplatz jemand den Einkaufswagen in die Karre rammt, damit musst du doch auf einem Supermarktparkplatz rechnen.

 

Gehört Einkaufswagen in geparkte Autos rammen zum normalen Nutzungsumfang eines Parkplatzes?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Schnuffi:

Typische Vollkasko Mentalität. 


Was hat das mit Vollkasko Mentalität zu tun, wenn ich einem Dritten Schaden zufüge hab ich dafür gerade zu stehen, das nennt sich Anstand.

Aber die Diskusion darüber ob der Geschädigte nicht möglicherweise auch eine Teilschuld haben könnte ist halt maximal deutsch...

Bearbeitet von pablohover
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb goodoldrebel:

 oder gar das Auge eines Nachbarschützen sein.


Die meisten GK Halbautomaten werfen ihre Hülsen doch mit einiger Wucht aus. Ich kenne es eigentlich gar nicht anders, als das man als Schütze darauf achtet, ob jemand im Gefahrenbereich steht.
So wie ich auch (trotz Feuer frei seitens der Aufsicht) auch immer nochmal kurz schaue, ob auf dem Stand jeder was auf den Ohren hat etc.

Jetzt gibt es bekanntlich überall einzelne Idioten, aber nachdem ich mir die ganze Geschichte hier so ansehe hab ich das Gefühl, dass in Richtung des Hülsenauswaurfs gar niemand stand, sondern einfach nur eine einsame und verlassene Borovnik auf der Ablage lag.
Die da eigentlich gar nichts mehr zu suchen hatte.

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Juristisch kann ich dazu nichts sagen. Aber ich denke beide sind nicht unschuldig. 

 

Der Besitzer der Luxuswaffe darf diese nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Wäre sie beaufsichtigt gewesen, hätte er spätestens nach der ersten Hülse eingegriffen. 

 

Der andere Schütze hat aber ebenso darauf zu achten dass er keinen Schaden verursacht an fremdem Eigentum. Hätte er aufgepasst, hätte er auch nach der ersten Hülse eingreifen müssen. 

 

Meine laienhafte Einschätzung sagt, dass der Besuch einer öffentlichen Schießstätten mit gewissen Risiken einhergeht. Dass eine einzelne Hülse vom Nachbarn auf meiner Waffe landet gehört dazu. Nicht aber dass ein Holzschaft dutzendfach von leeren Hülsen vermackt wird.

 

Beide haben ihren Anteil dazu getan dass es zu dieser Situation kam. Alleinige Schuld beim einen oder anderen kann ich (als Laie) nicht erkennen.

Jo. deswegen kann man vermuetn, hier könnte es einen Rechtsstreit geben.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb callahan44er:

Beim MD Fertigkeit bekommst du eine heiße Hülse auf den Fuß oder in den Kragen vom Nebenschützen

 

Hatte meine Frau im Dekolleté. Die klemmte dann richtig zwischen den Möpsen und hat nen kleinen Brandfleck hinterlassen. Der Verursacher war..........ich. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb gipflzipfla:

Wenn Porschefahrer A seinen Nobelhobel ausfährt und wird vom Pöbel dabei gerammt, so hat der Pöbel (wenn schuldig) den Schaden zu ersetzen.
Völlig unabhängig vom Alltagsrisiko...

 

Vorsicht! Im Straßenverkehr gilt die sog. Gefährdungshaftung, d.h. allein durch die Teilnahme am Verkehr haftest du für von dir verursachte Schäden, unabhängig von einem Verschulden. Das gibt es m.M. in keinem anderen Bereich, denn da gilt die Verschuldenshaftung und es muss ein gewisses Verschulden, also mindestens Fahrlässigkeit vorliegen, ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Das gilt z.B. auch, wenn du beim Rasenmähen einen Stein erwischt und der in ein vorbeifahrendes Auto trifft. Auch da hat der Autofahrer Pech gehabt, es sei denn, es ist dir nachzuweisen, dass z.B. die ganze Wiese voller Steine liegt und du mit dem Ereignis hättest rechnen müssen. 

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb farmer3:

Supermarktparkplatz jemand den Einkaufswagen in die Karre rammt, damit musst du doch auf einem Supermarktparkplatz rechnen.

Ach? Ich wusste garnicht dass das zum Einkaufen dazugehört anderen in die Karre zu fahren?!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb farmer3:

Das zerdengeln einer fremden Waffe gehört zum zum normalen Nutzungsumfang des Schießstandes ?

 

Dass Hülsen umherfliegen, gehört zum "Nutzungsumfang" eines Schießstandes, selbstverständlich. Daher sind bauliche Maßnahmen (Trennwände) oder zumindest Schutzbrillen zu empfehlen, wenn nicht gar obligatorisch.

Irgendwas mit einer extrem empfindlichen Oberfläche in dem Bereich liegenzulassen, ist daher ähnlich ratsam wie das Dachfenster des Autos in der Waschanlage offen zu lassen und rechtlich zudem fragwürdig (unbeaufsichtigt?).

Bearbeitet von msk
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb chief wiggum:

aber nachdem ich mir die ganze Geschichte hier so ansehe hab ich das Gefühl, dass in Richtung des Hülsenauswaurfs gar niemand stand, sondern einfach nur eine einsame und verlassene Borovnik auf der Ablage lag.
Die da eigentlich gar nichts mehr zu suchen hatte.

Das ist ein wichtiger Punkt und könnte mindestens zu einer Mitschuld führen.

Wenn auf den Ständen rechts neben mir niemand ist hätte ich auch nicht mit Problemen gerechnet, wenn ich mit dem HA anfange zu schießen.

 

Die Sache wurde ja anscheinend der Versicherung gemeldet, die wird das bei der befürchteten Schadenssumme sicher genau betrachten.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Anmark52023:

Waffe zum Abkühlen in den Kühlder, sonst dauert das ewig. Da wird sie dann auch nicht beschädigt.

 

 

 

Die Verwendung dieser "Kühler" ist aber ganz, ganz schlecht für die Laufstruktur...

 

:excl:

 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb gipflzipfla:

Wäre interessant zu wissen, wie ein Jurist dies einschätzt 

 

Würde einem solchen denn dann geglaubt? :rolleyes:

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb gipflzipfla:

Wenn Porschefahrer A seinen Nobelhobel ausfährt und wird vom Pöbel dabei gerammt, so hat der Pöbel (wenn schuldig) den Schaden zu ersetzen.
Völlig unabhängig vom Alltagsrisiko...

 

Halte ich für keinen adäquaten Vergleich.

Besser: 

Wenn Porschefahrer A auf der Dorfstraße von Niederklinkerhausen dem Pöbel dicht auffährt und dabei einige Steinschläge kassiert, ist Pöbel Paule mit seinem Polo nicht schuldig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb farmer3:

Hier spricht bei einigen wohl einfach der blanke Neid.

 

 

Mag sein.

 

Aber auf einen Porsche?

 

Ich könnte mit so einem Ding nix anfangen, als es verkaufen.

 

Gilt auch auf eine Borovnik.

 

:beee:

Bearbeitet von Varminter

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