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IGNORED

Verfahren gegen Waffensammler von der Westküste eingestellt


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Geschrieben

Moin!

Folgendes vom Hörensagen:

Das auf T-Online dokumentierte Verfahren wurde heute vom Amtsgericht Husum EINGESTELLT. Nach der Anhörung von unabhängigen Sachverständigen (nicht LKA) wurde festgestellt, dass es sich bei den Verschlüssen, um die es zuletzt ging, um Altdeko handelt.

 

Das Amt Husum soll schon einen siebenstelligen Haushaltsposten gebildet haben.

 

frogger

 

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Geschrieben

Hier:

 

https://www.shz.de/lokales/husum/artikel/waffensammler-aus-nordfriesland-verfahren-wird-eingestellt-48593477

 

 

sind auch Details genannt ( Bezahlschranke, aber man kann oben auf "abspielen" 

drücken und sich den ganzen Text vorlesen lassen ).

Aber: hier heißt es, man könne nur EINEN Schuß mit dem MG 34 abgeben,

deshalb sei es eine Deko Waffe......?!?!

 

Ich schätze mal, es war KEINEN Schuß abgeben gemeint.

 

Geschrieben

Wenn das tatsächlich so kommen sollte, wäre das rein finanziell gesehen vermutlich das größte Behördenversagen, das eine deutsche Waffenbehörde je verursacht hat, oder? 

Geschrieben (bearbeitet)

Man wird sehen, was wird...

 

Vermutung: Es gab eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nach §153 Abs. 2 wegen geringer Schuld; ggfs auch gegen Zahlung einer relativ geringen Auflage.

 

Vorteile für den Angeklagten: 

Er wird nicht verurteilt und bleibt unbestraft. Auch wenn die Einstellung nur vorläufig ist, bleibt das Verfahren bei Erfüllung der Auflage zu.

Er erhält seine volle Soldaten-Pension und verbleibt in der Beamtenbeihilfe (70%) und kann die restlichen 30% günstig PKV versichern.

Sollten ihm während seiner Freistellung vom Dienst die Bezüge um 50% gekürzt worden sein, erhält er diese jetzt wohl nachgezahlt.

Die finanziellen Vorteile der Einstellung überwiegen nach meiner Einschätzung in diesem Fall den Verzicht auf ein ungewisses freisprechendes Urteil, da hier Pension und Beamtenbeihilfe auf dem Spiel standen.

Ein gewisser Verurteilungswille scheint wohl dagewesen zu sein. Man hätte sicherlich noch einmal gesucht und es wäre noch Jahre so weiter gegangen.

Die Prozesskosten werden in der Regel der Staatskasse aufgelegt.

 

 

Nachteile: 

In der Ermittlungsakte festgestellte Sachverhalte können bei der Beurteilung der Waffenrechtlichen Zuverläsigkeit herangezogen werden. Wenn diese Sachverhalte nicht zutreffend sind, muss man im Einspruchsverfahren dagegen vorgehen.

Im konkreten Fall scheint man sich auch darauf geeinigt zu haben, dass dem WBK Entzug Rechtskraft zukommen soll.

Damit sind aber die offenen Fragen hinsichtlich des EIGENTUMS an den Waffen noch nicht geklärt. Hier ist ggfs ein jahrzentelanger Entschädigungs-Prozess zu erwarten.

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb frosch:

Einstellung des Verfahrens nach §153 Abs. 2

 

vor 25 Minuten schrieb frosch:

In der Ermittlungsakte festgestellte Sachverhalte können bei der Beurteilung der Waffenrechtlichen Zuverläsigkeit herangezogen werden. Wenn diese Sachverhalte nicht zutreffend sind, muss man im Einspruchsverfahren dagegen vorgehen.

 

Endlich mal einer der die Einstellung nach 153 praxisgerecht einstuft. Danke!

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Olt d.R.:

deshalb sei es eine Deko Waffe......?!?!

 

Ich schätze mal, es war KEINEN Schuß abgeben gemeint.

 

Vermutlich komplett durcheinander geworfen. Vermutlich ist das Mg34 als normaler HA zu sehen.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb ChrissVector:

Glaube nicht, dass diese Einstellung tatsächlich die letzten relevante Entscheidung in diesem gesamten Zirkus ist...

 

Strafrechtlich ist der Fall mit der Einstellung nach Erfüllung der Auflagen abgeschlossen. Der Sack ist zu.

 

Völlig offen ist hingegen die Frage der Entschädigung für die vernichteten und beschlagnahmten/eingezogenen Waffen.

Hier kennen wir nicht die Details und wir müssen einfach abwarten und Tee trinken, um zu schauen, was da entschieden wird.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb frosch:

Entschädigung für die vernichteten und beschlagnahmten/eingezogenen Waffen.

Moin,

 

so wie ich es aus der Presse erfahren habe, ermittelt doch aber immer noch die StA Flensburg,

wie es denn überhaupt dazu kommen konnte, daß einige Waffen schon vernichtet wurden oder

teilweise an Waffenhändler abgegeben wurden...

 

Hat natürlich strafrechtlich auf dieses Verfahren keinen Einfluß.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Olt d.R.:

wie es denn überhaupt dazu kommen konnte, daß einige Waffen schon vernichtet wurden......

Da hat er wohl die Einverständniserklärung mit der außergerichtlichen Einziehung unterschrieben,

Hatte ja schon mal den polnischen Sammler in Berlin erwähnt, der wußte nicht mehr welche Waffen er hat, sondern nur welche ihm noch fehlen.

Die Sammlung war so umfangreich da war nicht mehr klar aus welchem Jahr die Unbrauchbarmachung erfolgte und somit auch nicht mehr die Frage ob legal oder nicht.

Die erforderlichen Gutachten waren ihm einfach zu teuer und die Nachbeschaffung erschwinglicher.

Manchmal muß man auch abwägen was sinnvoller ist.

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb uwewittenburg:

Manchmal muß man auch abwägen was sinnvoller ist.

Ja, ein Rechtstaat mit Fachpersonal sollte seine Handlungen gegenüber seinen Untertanen abwägen können, sonst taugt er nicht zum Rechtstaat, da hast du vollkommen RECHT.

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Geschrieben

Mich würden da eher die Konsequenzen für die Damen und Herren aus den diversen Behörden interessieren, die da die Sachen derart verbockt haben. Zum einen da ja eine Bestrafung als einer Art Wiedergutmachung für das Opfer zu sehen ist und zum anderen, weil es ja immer heißt, dass diese Bestrafung unter dem Aspekt der Generalprävention zu sehen wäre. Daher die Frage welchen Denkzettel da diese Leutchen bekommen...

 

bj68 

Geschrieben

Ich vermute da wird es keine Denkzettel oder sonstge negative Folgen geben.. das wird einfach unter den Teppich gekehrt und da die gefährlichen alten Kracher ja angeblich vernichtet wurden hat man aus der Sicht des Staates alles richtig gemacht.

Geschrieben

Früher in Pension - soll es angeblich schon gegeben haben. Mir fällt nur ein einziger Fall ein in dem ein Herr Ehre und Anstand bewiesen hat. Aber ich kenne allenfalls eine ganz kleine Spitze eines großen Eisberges aus den Qualitätsmedien.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Hunter375:

Ich vermute da wird es keine Denkzettel oder sonsitge negative Folgen geben.. das wird einfach unter den Teppich gekehrt und da die gefährlichen alten Kracher ja angeblich vernichtet wurden hat man aus der Sicht des Staates alles richtig gemacht.

Für eine Hausdurchsuchung gibt es immer ein angelegtes Strafverfahren mit Durchsuchungsbeschluß. Etwas illegales findet sich dann immer, sei es nur eine früher unsachgemäße Unbrauchbarmachung die vor Jahren noch legal war, aber mit den heutigen Vorschriften eben nicht mehr.

Wenn dann noch nicht mehr geklärt werden kann zu welchem Zeitpunkt die Sachen erworben wurden?

Der Betroffene ist dann froh dass er das meiste behalten durfte und das Verfahren dann eingestellt wurde.

Bei der aufgefundenen Menge wurde gleich ein Waffensachverständiger hinzugezogen so dass wir nicht alles einsammelten, außer eben 4 - 5 Waffen die leicht wieder zurück gebaut werden konnten, davon wurden dann später auch welche wieder zurück gegeben.

Im Streitfall findet sich immer ein Gutachter der das meiste für illegal erklärt.

Irrtum wird ja nicht bestraft.

Hauptsache einige Waffen weniger.

Geschrieben
Am 12.4.2025 um 16:30 schrieb heinzaushh:

 

 

Endlich mal einer der die Einstellung nach 153 praxisgerecht einstuft. Danke!

Einstellungen nach 153 StpO können auch mit einer Begründung versehen werden.

 

Darin kann kann festgehalten werden, dass aus dem Verfahren gewonnene Erkenntnisse ggf keinen Einfluss auf Zuverlässigkeit haben.

 

Das müsste der Anwalt wissen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb JDHarris:

Einstellungen nach 153 StpO können auch mit einer Begründung versehen werden.

Richtig.

Auch wenn "der" Anwalt es weiß muss das Gericht / Richter / Kammer diesem nicht folgen.

In dem hier gegenständlichen Verfahren wohl eher schwierig in der Argumentation.

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb uwewittenburg:

Etwas illegales findet sich dann immer....

....Im Streitfall findet sich immer ein Gutachter der das meiste für illegal erklärt....

 

So kann man einen Rechtsstaat auch ad absurdum führen.

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