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IGNORED

Tatwaffe - was passiert damit?


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Geschrieben

Bei uns in der Region geschah vor einer Weile ein Mord mit einer illegalen Kurzwaffe.

Die war ein Beweisstück, das Verfahren ist beendet. Die Waffe, eine alte Schweizer P210 soll vernichtet werden. Das würde ich gern verhindern und die Waffe erwerben. 

Kennt sich jemand mit einem solchen Verfahren aus? 

Ich finde es schade um die Waffe. 

Eingezogene Autos wrrden ja auch nicht verschrottet, auch wenn der Vergleich etwas hinken mag... 

Geschrieben

Die Waffen werden, nach dem das LKA das begutachtet hat, entweder in deren oder in anderen behördlichen Lehrsammlungen übernommen oder aber vernichtet (was die Regel ist). Eine Abgabe an Privatpersonen ist nicht vorgesehen. 

Geschrieben

Nichts für ungut, aber ich persönlich hätte an einer Pistole mit der quasie kürzlich ein Mord verübt wurde nicht viel Freude !

Klar,die Waffe kann da nichts dafür - bei einer P08 oder P38 besteht ja auch die Möglichkeit,daß damit Menschen verletzt oder getötet wurden.

Ebenso bei allen in den Weltkriegen geführten Waffen (K98k uvm.)

Trotzdem würde ich da einen Unterschied sehen und die P210 nicht haben wollen.

Nur meine Meinung.

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Geschrieben

Vor etlichen Jahren hat sich der Sohn einer Kollegin mit seiner jagdlichen KW suizidiert.

Nach Abschluss der Untersuchungen klingelte es bei ihr unvermittelt an der Tür und sie bekam die Waffe als Erbin ausgehändigt.

Da waren noch Blutspritzer an der Waffe.

Eine WBK wollte sie nicht beantragen und hat die CZ dann zur Vernichtung abgegeben.

Kann ich nachvollziehen, hätte ich auch nicht haben wollen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Nach Abschluss der Untersuchungen klingelte es bei ihr unvermittelt an der Tür und sie bekam die Waffe als Erbin ausgehändigt.

Normal und sollte selbstverständlich sein... ist ja Eigentum das in die Erbmasse fällt.

 

Aber hier geht es um eine illegale!

 

Im Zuge der Amnestie wurde bei uns auf der Behörde eine illegale 08 im Top Zustand abgegeben! Da haben sich auch einige daran versucht die vor der Vernichtung zu retten.

Da hat selbst eine WHL nichts genutzt.

 

Keine Chance! 

 

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Geschrieben

Legale Waffen aus Suizid kommt in der Regel immer zurück 

 

in der Regel aber eben auch ungereinigt ….

 

alle die ich bisher kenne haben die Erben zur vernichtung abgegeben 

 

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb erstezw:

Ich weiß eine, die noch in Betrieb ist. 

Eine hatte ich mal da, PP in 7,65x hatte der Herr im Mund beim Abdrücken…. Da war echt in jeder Fuge Material 

 

die war echt übel , da hat Gewebe und Blut echt böse Spuren im Metall hinterlassen 

 

die ging dann auch zum vernichten 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb CZM52:

Legale Waffen aus Suizid kommt in der Regel immer zurück 

 

in der Regel aber eben auch ungereinigt …

 

Ich hab nen 629, den hat der Vorbesitzer auch nach dem letzten Schuss fallen gelassen :-(

Sieht man aber nicht.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:

Also, ich bin jetzt wirklich kein Mädchen, aber das wäre mir zu herb.

Mimimipussy.

 

Was soll da schon sein.

Blöd ist nur wie CM schrieb, das mit dem Gewebe z.B. im Lauf.

Hast halt durch die Salze und Zersetzungsgeschichten in kürzester Zeit angegriffene Oberflächen .....

 

Geschrieben

Naja, teilweise werden solche Eisen ja sogar ausgestellt, siehe die FN, mit der der Ösi-Thronfolger in Sarajevo erschossen wurde. (hab selbst eine baugleiche, aber in anderem Kaliber) 

 

Hat sicher irgendwie was morbides, dürfte aber bestimmt einen Fankreis finden, und zwar nicht nur aus den Reihen beknackter Grufties oder ähnlichem. 

Geschrieben
49 minutes ago, EkelAlfred said:

Also, ich bin jetzt wirklich kein Mädchen, aber das wäre mir zu herb. 🙄

 

Aber der Wehrmachtskarabiner ist okay? Oder wenn man dürfte eine Kanone von der innerdeutschen Grenze? Gut, zu denen lässt sich normal die Geschichte der einzelnen Waffe nicht eruieren. 

 

Wenn man den Gedanken weiterspinnen will: Das eine oder andere Stipendium z.B. in Deutschland hat auch einen Zusammenhang mit Familienvermögen, das zumindest eindeutig in der Nazizeit begründet wurde oder massiv gewachsen ist, mit unterschiedlichem und teilweise auch unklarem Ausmaß von Dreck am Stecken. Soll man das als begabter Student annehmen oder nicht? Eigentlich eine relevantere Frage, insofern man eine Tatwaffe ja in aller Regel nicht dem Täter abkauft, während der Handel Geld gegen Prestige des Mäzenatentums in gewisser Weise direkt der Geberfamilie zugutekommt.

Geschrieben

Ich hätte mit dem Erwerb der Tatwaffe keinerlei moralisches Problem.

Für den Täter war das ein Werkzeug, dass er missbraucht hat, um Unrecht zu tun.

Dafür wurde er zur Rechenschaft gezogen. 

Für mich ist die Waffe ein Stück alter Schweizer Handwerkskunst, das vor der Zerstörung bewahrt gehört. 

Ich habe übrigens schon 210en geschossen, der Griff ist mir zu schmal. 

Aber mich stört im Prinzip, solche Dinge aus Prinzip kaputtzumachen. 

Damit ist keinem gedient.

Außer dem Verschrotter.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Faust:

...

Aber mich stört im Prinzip, solche Dinge aus Prinzip kaputtzumachen. 

Damit ist keinem gedient.

Außer dem Verschrotter.

Wem wäre mit dem Erhalt gedient, außer in diesem Fall Dir persönlich, als Interessenten?
Öffentliches Interesse gleich Null...
Ob es jetzt ein Eisen mehr oder weniger davon gibt.... Alles im Leben ist endlich.

so what

Geschrieben

Hallo

 

ich konnte mal eine Baikal Querflinte aus der Asservatenkammer erwerben. 

Die Flinte wurde vorne und hinten gekürzt. Die Jungs benutzten Sie bei einem Überfall auf ein Juweliergeschäft in den 1960er Jahren. Lag dann ziemlich lange in der Asservatenkammer. Ich konnte sie für kleines Geld (70 DM) erwerben. Musste lediglich einen neuen Schaft (die Flinte war zu kurz für eine LW) dranbasteln lassen. 

 

Steven

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Geschrieben

§ 74 StGB Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern

 

https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html

 

§ 94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html

 

§ 111b StPO - Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__111b.html

 

Strafvollstreckungsordnung - §§ 63 und folgende

 

§ 69 Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde

 

§ 70 Andere Waffen und verbotene Gegenstände

 

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13072011_430022R52002009.htm

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