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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?


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Geschrieben (bearbeitet)

Wie gut, dass ich bei meinem SB immer persönlich vorspreche. Er machte damals auch die vorher angekündigte Überprüfung. Man kennt sich dann bereits, was vieles erleichtert.

Lief schnell und völlig problemlos ab. Allerdings war ein uniformierter Mitarbeiter der Polizeibehörde mit dabei. Ist wohl Vorschrift in unserem Ort. 

Auf meine Nachfrage an den SB nach der Notwendigkeit einer Verankerung: Steht nicht im Gesetz, also muss ich auch nix machen.

Das können andere Behörden aber ganz anders sehen.

 

Bearbeitet von geissi
Geschrieben

einem Kollegen wurden bei einem Einruch u.a. 2 A-Schränke gestohlen. Einer wurde verschlossen 200m weiter wiedergefunden, der andere ist heute noch verschwunden . Die Schränke waren NICHT angedübelt. Gab keinerlei Probleme, weder mit der Polizei noch mit der Versicherung. Ich habe 2 meiner Schränke neu gekauft. Ein A-Schrank und ein B-Würfel. Bei keinem stand was von verankern dabei. 2 habe ich gebraucht gekauft , A/B-Schränke, dazu habe ich gar keine Papiere bekommen. Ich wüsste nicht das man die A/B Schränke verankern muss, ausser wenn es bei den B-Schränken um die Anzahl der KW geht wenn sie unter 200 Kg liegen.

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Freischütz:

 

Ich habe einen 1er-Schrank unter 200 kg. Darin LW und KW zusammen mit Munition. Meines Wissens nach muss ein Schrank unter 200 kg verankert werden. Vielleicht war das vor 2017 nicht so.

Andersrum.

 

Ein B-Schrank unter 200 kg muss, wenn man mehr als fünf KW darin unterbringen will, verdübelt sein. Da das aber für B-Schränke gibt, eben nur VOR 2017. Bei 0/1 ist dieser Forderung nicht nicht mehr explizit im Gesetz.

 

Die Verankerungspflicht die die Hersteller in die Handbücher schreiben gilt übrigens nur für die Versicherung. Der Schrank erfüllt die Vorgaben der Norm (und damit den Schutzgrad) auch ohne angeschraubt zu sein. Für das Waffenrecht ist das ausreichend, sofern der Schrank nicht einfach im Ganzen unter den Arm geklemmt werden kann. Um große Wertsummen zu versichern muss er angeschraubt werden. Für das Waffengesetz nicht.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Nakota:
Zitat

Idealerweise wird ein Waffenschrank zweifach mit einem Hochleistungsanker befestigt. 

Wo um alles in der Welt soll man denn einen Waffenschrank mit derartigen Schwerlastdübeln sicher verankern können, wenn da weder dicke Betonwände noch -böden vorhanden sind?

Geht weder in Altbauten mit Holzbalkendecken und/oder Fachwerk/Lehm/Ziegelsteinwänden noch in Neubauten mit Leichtbauwänden, Porenbetonsteinen oder Häusern in Holzständerbauweise. :confused:

 

Anker-1140x445.png

Bearbeitet von thomas.h
Geschrieben
6 minutes ago, thomas.h said:

Wo um alles in der Welt soll man denn einen Waffenschrank mit derartigen Schwerlastdübeln sicher verankern können, wenn da weder dicke Betonwände noch -böden vorhanden sind?

 

Die Befestigungselemente sollten zum Material passen, habe ich mir mal sagen lassen... Eine Befestigung, die stärker ist, als das Material, an dem befestigt wird, ist offensichtlich sinnlos.

 

Realistisch: Man sollte natürlich einen wirksamen Schutz gegen Umkippen haben, durch Befestigung, Gewicht untendrin, was auch immer.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Ein A-Schrank und ein B-Würfel.

 

Dir ist bewusst, dass es Unterschiede zwischen der VDMA Norm 24992 und der DIN EN 1143-1 gibt?

 

vor 1 Stunde schrieb Nakota:

Da geht es um versicherungstechnische Fragen.

 

In den weiter vorne verlinkten Bedienungsanleitungen von Hartmann geht es explizit um die Erreichung des garantierten Einbruchswiderstandsgrades, der bei Schränken unter 1.000 kg Eigengewicht nur bei Verankerung gegeben ist. Wie genau sie zu verankern sind (abgesehen von "fachgerecht"), steht dort allerdings nicht.

 

Im Link von HFD Tresore findet man dazu einen Auszug aus der DIN, in dem tabellarisch die "minimum requirements for classification of safes into resistance grades" aufgeführt sind. Im Clause/Kapitel 8 sind hier die Vorgaben zur Befestigung zu finden.

 

Beim VdS, der seine Norm 2862 sehr eng an der DIN EN 1143-1 ausgerichtet hat, findet sich zum Thema Prüfung der Verankerungsoptionen Weiteres. Die Verlinkung schenke ich mir, denn auf die Diskussion dass die VdS 2862 für Waffenbesitzer keine Relevanz hat, verzichte ich gerne. Wer sich mit Normen auskennt und sich mit den beiden beschäftigt, der kann seine Schlüsse daraus ziehen und wer's nicht glaubt, darf gerne das Geld für die DIN ausgeben.

 

Die 50kN aus der EN 1143-1 Tabelle (Clause 8) beziehen sich im Übrigen auf die Anforderungen an die Befestigungsöffnungen, nicht auf die Befestigung in der Wand als solche. Hiermit soll vermutlich sichergestellt werden, dass nicht der Tresor die Schwachstelle an der ganzen Verbindung ist.

Zur Befestigung selber findet sich nur, dass diese unter 1.000 kg Eigengewicht vorzunehmen ist. Irgendwelche Werte für die Widerstandskraft der Wand oder des Bodens finde ich da zumindest nicht.

 

In der VdS Norm findet sich ein Satz, der dieser Festellung zumindest nicht widerspricht:

 

"Der Hersteller ist hier in der Pflicht, die produktseitige Verankerungsmöglichkeit zu schaffen. Die Verankerungsöffnungen, welche das Wertbehältnis aufweisen muss, werden im Rahmen der Produktprüfung auf die Einhaltung der Vorgaben hin überprüft. Für die eigentliche Verankerung ist der Besitzer bzw. der Nutzer des Produktes zuständig."

 

Kurzum: Wenn der Hersteller sagt, dass der Widerstandsgrad nur erreicht wird, wenn der Schrank verankert ist, dann muss man den Schrank verankern oder hat kein Sicherheitsbehältnis des entsprechenden Widerstandsgrades. Um einen Widerstandsgrad der DIN EN 1143-1 Klasse 0 oder 1 bei einem Schrank unter 1.000 kg Eigengewicht zu erreichen, muss ein Hersteller gemäß der DIN eine Verankerung vorschreiben.

 

Wie diese Verankerung auszusehen hat, ist offensichtlich weniger streng festgelegt. Am Beispiel Hartmann wird von "fachgerecht" gesprochen, ohne dies im Detail auszuführen. Eine Pflicht, die Verankerung von einem Fachbetrieb vornehmen zu lassen, lese ich aus der Bedienungsanleitung nicht.

Im Zweifelsfall ist überhaupt eine Verankerung auf jeden Fall besser als keine Verankerung, auch wenn vielleicht einige von den vielen Waffenbehörden nach einem Vorfall vielleicht einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verankerung sehen wollen. Aber wie wir hier gelesen haben, gibt's offensichtlich auch Waffenbehörden, bei denen das nach einem Vorfall nicht thematisiert wird. Bei der stark schwankenden Qualität und Fach-/Sachkunde von Waffenbehörden wundert mich das nicht im Geringsten.

 

Ob man wegen einer Schraube ein unnötiges Risiko für seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit eingehen sollte oder lieber auf die Ignoranz seiner Waffenbehörde spekuliert, bleibt jedem selber überlassen. Freies Land und so.

 

Im Zweifelsfall kann man seine Waffenbehörde ja auch diesbezüglich fragen, ob sie eine Verankerung des Sicherheitsbehältnisses für notwendig halten und sich die Antwort schriftlich geben lassen. Aber dann wäre man ja wieder zum Fürsten gegangen, ohne gerufen worden zu sein...

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Kreppel:

Ob man wegen einer Schraube ein unnötiges Risiko für seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit eingehen sollte oder lieber auf die Ignoranz seiner Waffenbehörde spekuliert, bleibt jedem selber überlassen. Freies Land und so.

Mein B-Schrank ist zum Glück schwer genug, so dass das kein Thema ist. Ob allerdings eine Spax-Schraube in einer Gipskartonwand überhaupt Sinn hat, bezweifle ich. Mein Vermieter wäre auch nicht sehr erfreut, wenn ich das nagelneue Parkett angebohrt hätte. Und so geht es vielen Waffenbesitzern. Denkt dran, der Luxus eines Eigenheims mit Keller ist denn Großteil der Deutschen nicht vergönnt.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Kreppel:

Wenn der Schrankhersteller in seine Bedienungsanleitung reinschreibt, dass der zertifizierte Widerstandsgrad seines Produktes nur erreicht wird, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind

Hallo

 

das ist völlig richtig.

Der Schrankhersteller gibt in der DIN an, dass sein Schrank ein 1er ist. Aber nur dann, wenn die Rückseite nach einer bestimmten Art an einer bestimmten Wand befestigt ist.

Das hat meist den Grund, dass die Rückseite, aus Kostengründen, die Festigkeit eines Backbleches hat. Und das hat halt keine 1er Zertifizierung. Ich würde diesen Schrank nicht kaufen. Lieber die 50Euro mehr ausgeben und der Schrank hat hinten, vorne, links, rechts, oben, unten die Qualifizierung1!

Wenn darauf geachtet wird, wird es solche Schwachstellen bald nicht mehr geben.

Abgesehen davon ist es immer eine gute Idee, den Schrank an der Wand oder im Boden zu verankern. Dann kippt er nicht etc.

Übrigens bedingen die 200Kg nicht unbedingt eine Verankerung. 150 Kg Gold auf den Boden legen, machen ihn auch schwerer und sollten die vorgeschriebenen KG hervorbringen. Oder an die Wand kleben. oder, oder, oder.

 

Steven

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb steven:

Ich würde diesen Schrank nicht kaufen. Lieber die 50Euro mehr ausgeben und der Schrank hat hinten, vorne, links, rechts, oben, unten die Qualifizierung1!

Der Schrank dient nicht dazu, dich vor dem Verlust von Eigentum zu schützen. 

 

Der soll nur dich an der Benutzung von Eigentum hindern, insofern ist jeder eingesparte Euro ok. 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Kreppel:

um die Erreichung des garantierten Einbruchswiderstandsgrades

 

Das bezieht sich aber eben auf den Einbruch z.B. ins Haus und nicht auf den Widerstandsgrad des Tresor ansich, da sich dieser nicht durch anschrauben ändert. Das Anschrauben soll verhindern, dass die Einbrecher den Tresor mitschleppen. Beispielsweise muss man einen Möbeltresor mit z.B. 0,8 mm Holz umgeben (Einbau in z.B. Kleiderschrank), allerdings ändern die 0,8 mm Holz nichts am Widerstandsgrad des Tresors, sie erschweren lediglich (leicht) die Mitnahme durch die Einbrecher.

Mag anders aussehen, bei Tresoren deren Widerstandsgrad nach Art von Ikea erst selbst zu dem (Tresor, z.B. Tresor zum Einmauern, der seinen Widerstandsgrad tatsächlich erst nach Einmauern erreicht) gemacht werden müssen. Sowas würde ich (auch) nicht kaufen. Anschrauben ansonsten laut Vorschrift durch WaffG.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb Fyodor:

Mein Vermieter wäre auch nicht sehr erfreut, wenn ich das nagelneue Parkett angebohrt hätte

Das stimmt.

Machen kann er aber nix dagegen. 

Der Mieter darf sogar Fliesen im Bad anbohren... 

Gruß 

Ein Vermieter 

Bearbeitet von Mittelalter
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Nakota:

Das bezieht sich aber eben auf den Einbruch ins Haus und nicht auf den Widerstandsgrad des Tresor ansich, da sich dieser nicht durch anschrauben ändert.

 

vor 48 Minuten schrieb steven:

Der Schrankhersteller gibt in der DIN an, dass sein Schrank ein 1er ist. Aber nur dann, wenn die Rückseite nach einer bestimmten Art an einer bestimmten Wand befestigt ist.

Das hat meist den Grund, dass die Rückseite, aus Kostengründen, die Festigkeit eines Backbleches hat. Und das hat halt keine 1er Zertifizierung. Ich würde diesen Schrank nicht kaufen. Lieber die 50Euro mehr ausgeben und der Schrank hat hinten, vorne, links, rechts, oben, unten die Qualifizierung1!

 

Ähmja. :crazy:

 

Ich lass das jetzt beides einfach mal so stehen, da kann man sich die Lebenszeit auch sparen.

 

Wen es wirklich interessiert, der kann die Hinweise weiter oben zur Eigenrecherche nutzen.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Ronon79:

 

..... Behörden haben manchmal lustige Vorstellungen, deshalb ist es ratsam zu lächeln, zu nicken und den Quatsch dann zu ignorieren. 

Völlig falsch, weil man sich damit erst, u n d , zu Recht, ausliefert!

Besser ist es, einen rechtsgültigen Bescheid zu erlangen und dann dagegen anzugehen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Kreppel:

Ähmja. :crazy:

 

Ich hatte geschrieben, dass es Ausnahmen gibt, z.B. der Einbautresor in die Wand. Aber wie Steven schreibt: wenn man keine Lust hat so einen Tresor festzuschrauben oder einzumauern, sollte man sich so ein Ding nicht kaufen, sondern einen, der seinen Widerstandsgrad auch ohne diese Maßnahmen hinbekommt. Und wenn man auch Versicherungstechnisch oder laut WaffG auf der richtigen Seite sein will, dann muss man eben auch deren Forderungen nach kommen.

Bearbeitet von Nakota

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