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IGNORED

Waffen an der Wand


1913

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vor 14 Stunden schrieb P 8X:

Also was denn nun:

geht Vorderlader jetzt gesichert an der Wand, oder muß er zusätzlich in ein abschließbares Behältnis gesteckt werden?

Die WaffVwV stammt aus dem Jahr 2012 und die AWaffV wurde bezüglich Verwahrung erlaubnisfreier Waffen zum 30.06.2017 auf den heute noch geltenden Text geändert. Hier könnte also die WaffVwV-Regelung dazu inzwischen obsolet sein. Mindestens in einem verschlossenen Behältnis heißt nach meiner Lesart nicht (mehr) an der Wand befestigt, denn das ist wohl weniger.

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vor 18 Stunden schrieb 1913:

 

Früher konnte man nicht erlaubnispflichtige Waffe wie zum Beispiel Vorderlader an die Wand hängen.

Deine Nachbarn oder Mitbürger die dich besuchen,möchten nicht wissen, was du an Kanonen zu Hause hast.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Spanplatte:

Deine Nachbarn oder Mitbürger die dich besuchen,möchten nicht wissen, was du an Kanonen zu Hause hast.

 

Und es geht sie auch gar nichts an. Genausowenig, wie es mich etwas angeht was diese zuhause an der Wand hängen oder herumstehen haben.

 

Sollte das anders ein, dann möchte ich in Zukunft auch ganz genau wissen was dort herumsteht und hängt. Und dann müssen wir über willkürliche Einschränkungen und Schikanen für diese Dinge diskutieren, sollte ich etwas davon nicht benötigen!!!

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vor 9 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Die WaffVwV stammt aus dem Jahr 2012 und die AWaffV wurde bezüglich Verwahrung erlaubnisfreier Waffen zum 30.06.2017 auf den heute noch geltenden Text geändert. Hier könnte also die WaffVwV-Regelung dazu inzwischen obsolet sein. Mindestens in einem verschlossenen Behältnis heißt nach meiner Lesart nicht (mehr) an der Wand befestigt, denn das ist wohl weniger.

Vielen Dank. Hatte übersehen, daß Vorschrift und Verordnung aus unterschiedlichen Jahren stammen. Bzw. angepaßt wurde.

Konsequenz:

wenn an der Wand, dann in einem geschlossenen Behältnis.

Manche nennen das auch Wandschmuck ..  ;)

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Am 15.7.2022 um 15:48 schrieb Spanplatte:

Deine Nachbarn oder Mitbürger die dich besuchen,möchten nicht wissen, was du an Kanonen zu Hause hast.

 

  Meine Nachbarn haben da kein Problem mit und ich habe erst recht nicht. was soll also diese unkluge Bemerkung?

 

Am 15.7.2022 um 15:48 schrieb Spanplatte:

Deine Nachbarn oder Mitbürger die dich besuchen,möchten nicht wissen, was du an Kanonen zu Hause hast.

 

 

 

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Am 14.7.2022 um 23:37 schrieb P 8X:

 

 

Also was denn nun:

geht Vorderlader jetzt gesichert an der Wand, oder muß er zusätzlich in ein abschließbares Behältnis gesteckt werden?

Kommt auf den Zündmechanismus an.

Perkussionsschloss, nein, muss mindestens in angeschlossene Tasche (auch wenn Kuss in dem Wort vorkommt)

Steinschloss, ja, Wandhalterung geht. Aber aufgepasst, wenn minderjährige Kinder im Haus, dann wieder nicht!

Luntenschloss, siehe Steinschloss

Radschloss, siehe Luntenschloss

Handrohr 😅, siehe Radschloss

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Am 15.7.2022 um 14:26 schrieb Sachbearbeiter:

Die WaffVwV stammt aus dem Jahr 2012 und die AWaffV wurde bezüglich Verwahrung erlaubnisfreier Waffen zum 30.06.2017 auf den heute noch geltenden Text geändert. Hier könnte also die WaffVwV-Regelung dazu inzwischen obsolet sein. Mindestens in einem verschlossenen Behältnis heißt nach meiner Lesart nicht (mehr) an der Wand befestigt, denn das ist wohl weniger.

Rein theoretisch:

 

Perkussionswaffe an der Wand, aber in verschlossener Klarsichthülle

 

erlaubt

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Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das jemand sehr Großes den Damen und Herren, die sich diese Formulierungen ausgedacht haben, einen sehr großen Haufen xxx ins Hirn geschissen hat....weil in dem Bereich (freie Waffen, Vorderlader, Blankwaffen (Schwerter)) es keine Gründe für einen was auch immer gearteten Regelungsbedarf gegeben hat und jegliche Gefährdungen nur in den Bürokraten-Hirnen existieren. 

Selbst wenn da eine Gesetzes/Regelungs/Verordnungslücke wäre, ist diese nicht relevant, außer irgendwelche Deppen meinen dass sie alles und jedes regeln müssen....wenn dann bitte auch, dass Autoschlüssel bei nicht Gebrauch in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden müssen, schließlich hat es da auch schon Fälle gegeben wo sich der/die Junior(in) illegalerweise bedient hat.

 

bj68

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Ja, an rationale Gründe hinter den beschränkenden Normen kann ich (gerade bei historischen Waffenmodellen, für deren Benutzung wiederum erlaubnispflichtige Komponenten notwendig sind) da auch nicht mehr glauben.

 

Würde tatsächlich die Sorge um Missbrauch gefährlicher Gegenstände (und daraus abgeleitet die Anforderung des "Wegschließens") im Vordergrund stehen, also eine rationale Risikobewertung - dann wären die scharfen Küchenmesser sowie Garten- und Baugeräte aller Art schon lange im Privathaushalt wegzuschließen.

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Gerade eben schrieb karlyman:

dann wären die scharfen Küchenmesser sowie Garten- und Baugeräte aller Art schon lange im Privathaushalt wegzuschließen.

 

Gasherde! Die verfügbaren Kindersicherungen sind primitiv (wobei das Abziehen der Knöpfe wohl am billigsten und einfachsten ist, aber auch die Sichtkontrolle, dass zu ist, erschwert), und irgendwelche fortgeschrittene Sicherheitstechnik ist gar nicht am Markt verfügbar. Dabei ist ein Gasherd doch aus Sicht eines Kindes wohl viel mehr Teil seiner Lebensrealität und damit einladender als eine Feuerwaffe, er ist so offen wie nur möglich zugänglich, und er erfordert auch viel weniger Körperkraft und Koordination. Interessiert keinen, ist ja keine Waffe. Auch wenn man bereit wäre, ein paar Hundert Euro für eine automatische Zustandskontrolle und Notabschaltung zu zahlen, das ist nicht oder jedenfalls nicht nennenswert verfügbar.

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vor 8 Minuten schrieb karlyman:

Würde tatsächlich die Sorge um Missbrauch gefährlicher Gegenstände (und daraus abgeleitet die Anforderung des "Wegschließens") im Vordergrund stehen, also eine rationale Risikobewertung - dann wären die scharfen Küchenmesser sowie Garten- und Baugeräte aller Art schon lange im Privathaushalt wegzuschließen.

In der Tat.

Meine Küchenmesser kann ich bedenkenlos an der Wand aufhängen.

Mache ich dies mit meinem Bauernwehr, wäre dies nicht so ohne Weiteres  möglich.

Und noch idiotischer, dito mit Bajonette. Die vergleichbare Klingenlängen wie Küchenmesser haben.

🥴🤢🤪

tolle Regeln

so macht sich der Gesetzgeber selbst zum 🥳🤡

delegitimisiert sich quasi

was sagt eichentlich die Beteubungsfaeser dazu...

...ach, will ich gar nicht wissen

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vor einer Stunde schrieb BJ68:

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das jemand sehr Großes den Damen und Herren, die sich diese Formulierungen ausgedacht haben, einen sehr großen Haufen xxx ins Hirn geschissen hat....weil in dem Bereich (freie Waffen, Vorderlader, Blankwaffen (Schwerter)) es keine Gründe für einen was auch immer gearteten Regelungsbedarf gegeben hat und jegliche Gefährdungen nur in den Bürokraten-Hirnen existieren. 

Du setzt das vorhanden sein bzw. die Nutzung eines "Organs" voraus dessen Anwesenheit oder Nutzbarkeit ich gelinde bezweifle.

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Am 17.7.2022 um 11:18 schrieb kommandant:

Schön aufgeräumt und übersichtlich, aber du bist definitiv unterbewaffnet!

Ich arbeite dran😉 Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich erst seit Februar 2019 waffenrechtliche Erlaubnisse habe und seit dem nie eine 2/6 Erwerbsmöglichkeit ausgelassen habe 🤪

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vor 23 Stunden schrieb karlyman:

Würde tatsächlich die Sorge um Missbrauch gefährlicher Gegenstände (und daraus abgeleitet die Anforderung des "Wegschließens") im Vordergrund stehen, also eine rationale Risikobewertung - dann wären die scharfen Küchenmesser sowie Garten- und Baugeräte aller Art schon lange im Privathaushalt wegzuschließen.

Musst du auch noch darauf aufmerksam machen?🤫

Da hat doch bisher keiner dran gedacht.

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