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IGNORED

Waffen an der Wand


1913

Empfohlene Beiträge

Am 17.7.2022 um 11:25 schrieb HillbillyNRW:

Kommt auf den Zündmechanismus an.

Perkussionsschloss, nein, muss mindestens in angeschlossene Tasche (auch wenn Kuss in dem Wort vorkommt)

Steinschloss, ja, Wandhalterung geht. Aber aufgepasst, wenn minderjährige Kinder im Haus, dann wieder nicht!

Luntenschloss, siehe Steinschloss

Radschloss, siehe Luntenschloss

Handrohr 😅, siehe Radschloss

Wo soll das denn drinstehen?  :lol:

 

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vor 23 Stunden schrieb karlyman:

@Sachbearbeiter

Gun Block gibt's noch für eine Reihe von Kalibern (das Irrationale bleibt, aber wenigstens ist dies Produkt vom Ansatz und Urheber her "verträglicher" als A...x).

Das stimmt. Aber in der Praxis überwiegen ganz klar die Ausnahmen von der Blockierpflicht, weil es für die Erbwaffenkaliber keine zertifizierten Systeme gibt.

 

Und wie man in der PTB-Zulassungsliste sieht, werden seit mittlerweile zehn Jahren (!) keine neuen Systeme mehr angeboten. Die vier Zulassungen von 2013 bis 2019 waren ja lediglich "Wiederholer" bzw. Zertifizierungen zu bereits anderweitig zugelassenen Kalibern. Das hat sich also schon lange totgelaufen.

 

Interessieren würde mich mal, wie man Trustlock-Sicherungen entfernen kann bzw. an die Codes dazu kommt, wenn der Anbieter nicht mehr auf dem Markt agiert. Nicht jeder hat ja einen Schwingschleifer im Haus. 😎

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vor 17 Stunden schrieb HillbillyNRW:

WaffVwV §36f

 

Also WaffVwV Zu § 36: Aufbewahrung und Munition?

Wo gibt es da ein "f"? Ich würde das gerne nachlesen (Steinschloß, Luntenschloß, Radschloß usw.), habe aber bisher nichts finden können.

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vor 7 Stunden schrieb P 8X:

 

Also WaffVwV Zu § 36: Aufbewahrung und Munition?

Wo gibt es da ein "f"? Ich würde das gerne nachlesen (Steinschloß, Luntenschloß, Radschloß usw.), habe aber bisher nichts finden können.

Bist ein ganz schlauer, was?

Guggst du §36.2.1 og sind als Erlaubnisfreie Gegenstände zusammengefasst.

 

p.s. Mach deine Sachkunde😉

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vor 45 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Bist ein ganz schlauer, was?

Guggst du §36.2.1 og sind als Erlaubnisfreie Gegenstände zusammengefasst.

 

p.s. Mach deine Sachkunde😉

 

Jaja, nur - WO bitte schön wird da zwischen Perkussion und anderen Zündungsarten unterschieden?

Das behauptest du ja, aber das lässt sich da eben NICHT herauslesen.

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Obacht 2017 hat sich einiges verschärft:

 

 

§36 WaffG

Zitat

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

 

§13 AWaffV sieht verschlossene Behältnisse vor Da steht nichts von Wandschlössern, das war ein mal und lang ist es her.

Zitat

 Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

 

 

Auch ist die Sanktion massiv erhöht worden gestiegen: Es ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat Waffen nicht ordnungsgemäß zu verwahren und diese Verschärfung  gilt auch für erlaubnisfreie Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände:

 

Zitat

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

...

7a. entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 36 Absatz 5 Satz 1 eine dort genannte Vorkehrung für eine Schusswaffe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhandenkommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird,

 

 

Vorderlader, Luftdruckwaffen, PTB-Platzer müssen zwingend in ein Behältnis, sonst Straftat.

 

Bleibt also nur die Vitrine.

 

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vor 1 Stunde schrieb Sigges:

 

Jaja, nur - WO bitte schön wird da zwischen Perkussion und anderen Zündungsarten unterschieden?

Das behauptest du ja, aber das lässt sich da eben NICHT herauslesen.

Ja, das deutsche Recht bezüglich Waffen gleicht zunehmend einem Dschungel.*

Musst du gucken hier, im WaffG, Anlage 2

da findest du die Unterscheidung, nach der du dürstest.🤓

 

Hoffe gehaben zu helfen tun.😁

 

* die Letten haben’s da mittlerweile vernünftiger hinbekommen, nach dem Motto „unnötiger Ballast über Bord“

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vor 1 Minute schrieb HillbillyNRW:

Ja, das deutsche Recht bezüglich Waffen gleicht zunehmend einem Dschungel.*

Musst du gucken hier, im WaffG, Anlage 2

da findest du die Unterscheidung, nach der du dürstest.🤓

 

Hoffe gehaben zu helfen tun.😁

 

* die Letten haben’s da mittlerweile vernünftiger hinbekommen, nach dem Motto „unnötiger Ballast über Bord“

Da wird beim Führen unterschieden.

Aber in der Aufbewahrung?? Nöö .....

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vor 13 Minuten schrieb ASE:

Obacht 2017 hat sich einiges verschärft:

 

 

§36 WaffG

 

§13 AWaffV sieht verschlossene Behältnisse vor Da steht nichts von Wandschlössern, das war ein mal und lang ist es her.

 

 

 

Auch ist die Sanktion massiv erhöht worden gestiegen: Es ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat Waffen nicht ordnungsgemäß zu verwahren und diese Verschärfung  gilt auch für erlaubnisfreie Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände:

 

 

 

Vorderlader, Luftdruckwaffen, PTB-Platzer müssen zwingend in ein Behältnis, sonst Straftat.

 

Bleibt also nur die Vitrine.

 

Waffe an der Wand in Folie einschweißen und döm Gösötz öst wödör gönögö götön.😎

 

denn, s. Definition von Behältnis ist dann erfüllt. Und man kann sich döm plöden abschließbaren Wandhalter sparen.

 

p.s. Foliendicke ist nicht vorgegeben!😁

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vor 15 Minuten schrieb Sigges:

Da wird beim Führen unterschieden.

Aber in der Aufbewahrung?? Nöö .....

Ähhh, nö nöö

 

WaffG §36 (4)

zugegeben nicht explizit genannt, man muss parallel lesen mit og Anlage 2

aber da steht es klipp und juristendeutlich*

 

* was ich persönlich davon halte...

doch wer bin ich schon😕

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vor 11 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Ähhh, nö nöö

 

WaffG §36 (4)

zugegeben nicht explizit genannt, man muss parallel lesen mit og Anlage 2

aber da steht es klipp und juristendeutlich*

 

* was ich persönlich davon halte...

doch wer bin ich schon😕

Da gehts um die Weiternutzung der A und B-Schränke.

 

Ganz ehrlich, du nennst immer mehr zusammenhangloses Zeug, was soll der Mist???

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vor 1 Minute schrieb Sigges:

Da gehts um die Weiternutzung der A und B-Schränke.

 

Ganz ehrlich, du nennst immer mehr zusammenhangloses Zeug, was soll der Mist???

A) nö

 

B) wenn du mit zusammenhangloses Zeug die deutsche Waffengesetzgebung meinst, da bin ich bei dir.

ist nur nicht meine Baustelle, sondern die des Gesetzgebers.

 

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