Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen an der Wand


1913

Empfohlene Beiträge

Was hat sich in der letzten Zeit geändert an der Aufbewahrung?

Früher konnte man nicht erlaubnispflichtige Waffe wie zum Beispiel Vorderlader an die Wand hängen. Mein letzter Stand war, sie mussten gegen Abnahme gesichert werden. Wie auch immer. Ist das noch möglich? Mit Schloss oder festgeschraubt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich interessiert das Thema auch. Habe spontan das hier gefunden:

 

https://www.airweapon.de/blog/luftgewehr-aufbewahrung/

 

Quote

Ein Luftgewehr über 0,5 Joule muss daher in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden und vor Zugriff durch Dritte – wie etwa der eigenen minderjährigen Kinder – geschützt sein. Ein abgeschlossener Raum reicht nicht aus, da es sich im rechtlichen Sinne um kein Behältnis handelt. Zu empfehlen sind daher abschließbare Waffenkoffer und Futterale, die einen praktischen und sicheren Aufbewahrungsort für Luftgewehre und Druckluftwaffen bieten.

 

Klingt plausibel.

Bearbeitet von Ebert79
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vermutlich war die Intention der Verbotsfanatiker, dass man Schusswaffen nicht sehen soll. Damit kann man die Bevölkerung auf eine maximale Entfermdung konditionieren. Somit sind (Hollywood-)Filme das Mass der Dinge und die Bevölkerung glaubt tatsächlich, dass ein Kurzzwaffenkalibertreffer den Getroffenen mehrere Meter weit "fliegen" lässt. Ausserdem erzeugt dann der Anblick von Schusswaffen(ähnlichen Gegenständen) eher eine hysterische Panik, was ja ebenfalls Ziel der Konditionierung ist.

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich tu mich schwer, für so was gescheite abschließbare Vitrinen zu finden. Entweder sind es sehr nüchterne Gebilde (Modell Messebau) oder aber mit sehr viel Holz drumherum (Modell bajuwarische Küchenecke), dass man wenig Glas zum gucken hat. Ich suche auch nur für Kurzwaffen was passendes... hauptsächlich für einen Platzpeng-Revolver, den ich mir in sehr jungen Jahren mal gekauft habe und mich jetzt auf den A.... gesetzt habe als ich gesehen hab, für wie viel Euros, die beim egon gehandelt werden.. da muss definitiv was mit Schloß her. Aber anscheinend sind bei allen normal-preisigen Vitrinen (hatte so an bis zu 200€ gedacht) Schlösser aus der Mode gekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(2), 1.: ... mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV),

Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition

36.2.1

Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen),

reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig

gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

 

Also was denn nun:

geht Vorderlader jetzt gesichert an der Wand, oder muß er zusätzlich in ein abschließbares Behältnis gesteckt werden?

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb vaquero357:

 

Da hast wohl leider Recht. Leider beschränken sich meine motorischen Fähigkeiten auf Dinge, die einen Lauf und Abzug haben. Hammer und Säge sind für mich Kategorie A Waffen.

bin zwar kein Schreiner sondern Telefontechniker. Aber in meiner Lehrzeit hat man uns einiges beigebracht. 😉

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb P 8X:

Also was denn nun:

geht Vorderlader jetzt gesichert an der Wand, oder muß er zusätzlich in ein abschließbares Behältnis gesteckt werden?

 

Ich erinnere mich dumpf, dass ich beim 27er Lehrgang vom Ausbilder gehört habe, dass Bundesländer bzw. Behörden hier durchaus kreativ auslegen und, wo an einem Ort die Sicherung an der Wand ausreichend ist, woanders das abschließbare Behältnis verlangt wird. (Diskussion über Sinnhaftigkeit und Rechtsgrundlage spare ich mir mal)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und ausserdem sollte man nur fragen, wenn man auch die Antwort ertragen kann. Ansonsten gilt: Wir sind Sachkundig, die meisten Sachbearbeiter NICHT! D.h. Gesetz lesen und machen, nicht fragen. Und am besten trotzdem nicht der Behörde zeigen und dafür sorgen, dass sie die Lösung niemals zu Gesicht bekommen. Wie heisst es so schön: Sicherheit (vor Behördenwillkür) geht vor!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb vaquero357:

Aber anscheinend sind bei allen normal-preisigen Vitrinen (hatte so an bis zu 200€ gedacht) Schlösser aus der Mode gekommen.

 

Ein bei einer Vitrine in dieser Preisklasse mitgeliefertes Schloss dürfte auch vom Schutzwert her rein symbolisch sein. Natürlich: Wenn es um die Einhaltung einer Vorschrift geht, dann kann ein symbolisches Schloss genau das sein, was man braucht. Aber wer irgendwie Schlösser aufmachen kann, wird die meisten derartigen Schlösser nahezu sofort öffnen können. Wer es nicht kann, darunter die meisten Kriminellen, wendet einfach Gewalt an. Ein transparentes Behältnis, das einen Schutz bietet, der über das psychologische Hindernis für weitgehend ehrliche Leute hinausgeht, wird sich zu diesem Preis schwer finden oder herstellen lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb drummer:

Vermutlich war die Intention der Verbotsfanatiker, dass man Schusswaffen nicht sehen soll. Damit kann man die Bevölkerung auf eine maximale Entfermdung konditionieren.

 

Hört sich zwar schräg an... aber ich glaube, genau das ist ein triftiger Grund dahinter.

 

Sicherheit ist gut und wichtig - nur habe ich den Eindruck, hier geht es nicht mehr rational zu, und wir bewegen uns zügig in Richtung Freiluft-Irrenhaus.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb karlyman:

wir bewegen uns zügig in Richtung Freiluft-Irrenhaus

Ich denke wir sind schon drin. Ich bin mir nur nicht sicher, ob überhaupt jemand noch die Schlüssel hat oder ob die "Pfleger" die schon weggeworfen haben und sich am Medikamentenschrank gütlich tun..  

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Ein bei einer Vitrine in dieser Preisklasse mitgeliefertes Schloss dürfte auch vom Schutzwert her rein symbolisch sein. Natürlich: Wenn es um die Einhaltung einer Vorschrift geht, dann kann ein symbolisches Schloss genau das sein, was man braucht. Aber wer irgendwie Schlösser aufmachen kann, wird die meisten derartigen Schlösser nahezu sofort öffnen können. Wer es nicht kann, darunter die meisten Kriminellen, wendet einfach Gewalt an. Ein transparentes Behältnis, das einen Schutz bietet, der über das psychologische Hindernis für weitgehend ehrliche Leute hinausgeht, wird sich zu diesem Preis schwer finden oder herstellen lassen.

 

Danke für den reality check. Ich lass mir das nochmal durch den Kopf gehen 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"oder eine vergleichbare Sicherung...."

 

d.h. eine 
Abzugssicherung aka Waffenschloss, die absperrbar ist, sollte den gleichen Zweck erfüllen....und das Teil für jemanden der Diabolos oder Schwarzpulver und Zündhütchen hat, nicht verwendbar machen....

 

bj68

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb karlyman:

Aber irgendwie muss man doch auch sagen: wenn sie unbedingt symbolische Sicherheit wollen - gebt ihnen symbolische Sicherheit.

 

Ich jedenfalls finde die Vitrinen-Lösung noch ganz annehmbar... verstecken muss man Ausstellungs-/Deko-Stücke ("Waffen"??) ja wahrhaft nicht.

 

Klar, sonst könnte ich sie gleich mit in den Waffenschrank packen. 😉

Da mein Spielzeug inzwischen für mehr als 1000€ gehandelt wird, wäre eine Wandsicherung sowieso die solideste Sicherung im Vergleich zu einem "Behältnis".

Aber beim Waffengesetz hat der normale Menschenverstand eh nix verloren.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb Ebert79:
Zitat

Ein Luftgewehr über 0,5 Joule muss daher in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden und vor Zugriff durch Dritte – wie etwa der eigenen minderjährigen Kinder – geschützt sein. Ein abgeschlossener Raum reicht nicht aus, da es sich im rechtlichen Sinne um kein Behältnis handelt. Zu empfehlen sind daher abschließbare Waffenkoffer und Futterale, die einen praktischen und sicheren Aufbewahrungsort für Luftgewehre und Druckluftwaffen bieten.

 

Klingt plausibel.

Wo klingt das plausibel? Wenn ich mein LG in meinem abgeschlossenen Hobbyraum (Raum in dem meine Sportausrüstung usw. stehen) nur im zusätzlichen transportablen Waffenkoffer aufbewahren darf weil der Raum kein "Behältnis"

ist aber eine Waffenkammer (Tresorraum oder ähnliches) zulässig sind? Ein Schloss an einem tragbaren Gegenstand ist einfacher zu knacken als ein vernünftiges Türschloss, wie vergiftet man Politiker/Leute die solchen Schwachsin

verzapfen: Man serviert ihnen Hirn zu Mittag.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.