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Ebert79

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  1. Zumindest waren diese Überprüfungen 2018 kostenfrei. In NRW/Köln habe ich bislang generell nichts von Kosten mitbekommen. Die WaffBehörde wollte damals dem Inhaber die Erlaubnisse widerrufen, weil die damalige Ehefrau "Anschuldigungen" erhoben hat im Rahmen des Trennungsverfahrens. Daraufhin hat die WaffBehörde dann scheinbar angefangen "zu suchen" (siehe Screenshot), aber nichts gefunden (vermutlich weil die Ex KEINE Strafanzeigen gestellt hat) und das Widerrufsverfahren hatte durchgehend nur den Status "Vorprüfung". Also das Vereinsmitglied hat davon erst Jahre später überhaupt Kenntnis erhalten aufgrund der Akteneinsicht nach DSGVO! Ob das für die Behörde NRW/Köln üblich ist, kann ich nicht sagen basierend auf meiner Datenlage (mehrere Akteneinsichten). Eher nicht. Generell sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen komplett vollautomatisiert, und Sachbearbeiter müssen nur dann Zeit investieren, wenn besondere Erkenntnisse bekannt werden und nachermittelt werden muss. Daher sollten Zuverlässigkeitsüberprüfungen ohne Einschreiten von Sachbearbeitern kostenfrei sei.
  2. Aus einer Akteneinsicht von unserem Vereinsmitglied. Hier sieht man sehr schön, wie das in der Behörde läuft. Wie so eine Akteneinsicht kostenlos beantragt werden kann, habe ich in meinem anderen Thread beschrieben. 1. Datum der Anfrage und der Auskunft liegen nur wenige Tage auseinander. D.h. Bearbeitungszeiten von "Wochen" liegen an der Überlastung der Waffenbehörde, nicht am System der Zuverlässigkeitsüberprüfung. 2. Man sieht hier sehr schön, dass Mitarbeiter scheinbar Anfragen generieren können, wann sie möchten und so viele sie möchten. Hier wurde jemand innerhalb 1 Jahres 3x überprüft!
  3. @tt22 siehe hier: Wir können durch die vielen Akteneinsichten inzwischen die vollständigen Abläufe der Behörde in Köln nachvollziehen und prognostizieren. Eingeschränkt wird da nichts – die sollen mal für Ihr Geld arbeiten ..
  4. Wir handhaben das im Verein wie folgt: Alle Mitglieder haben die Anweisung, alle Schreiben der Behörde sofort als Scan oder Foto an den Vorstand weiterzuleiten. Dieser erstellt dann nach Prüfung teilautomatisiert die Anschreiben und Formulare und übergibt diese den Mitgliedern. Diese Vorgehensweise stellt auch ein Frühwarnsystem dar, da der Vorstand zu jedem Zeitpunkt über alle Vorgänge der Behörde informiert ist. Schießbücher werden in KEINEM FALL der Behörde übersandt. Diese Formulare haben in keinem einzigen Fall zu Rückfragen geführt. Als „Schmankerl“ haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, ein Anschreiben zu übersenden, mittels dem direkt eine kostenlose Akteneinsicht nach DSGVO angefordert wird. Formatvorlage: https://anonfiles.com/Hdr285ucz6/Vorgang_doc
  5. In seinem aktuellen YouTube-Video beschreibt der Waffenhändler Jörg Sprave, dass dieser von Dritten beim polizeilichen Staatsschutz diffamiert wurde, und es darauf eine "Fake"-Kontrolle der Waffenbehörde an seiner Anschrift gab: Den Sachverhalt beschreibt er in seinem verlinkten Dokument genauer: https://drive.google.com/file/d/1FdIUcMJnUt8ou9puwVkAhILPsMO2d8SM/view Es ist einfach unfassbar! Die Polizei hat in diesem Fall eine waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle vorgetäuscht, um sich ohne richterlichen Beschluss Zutritt auf das Grundstück zu verschaffen. Soviel zu dem Thema: 2 Sachbearbeiter von der Waffenbehörde und 2 Kriminalbeamte als "Begleitschutz". Er sollte nach DSGVO eine kostenlose Akteneinsicht in seine Waffenakte beantragen: Vermutlich findet sich dort ein Anforderungsschreiben des polizeilichen Staatsschutzes mit weiteren Details. Über dieses Aktenzeichen könnte er dann über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die polizeiliche Akte nehmen, um ggf. herauszufinden wer ihn diffamiert hat.
  6. Aus aktuellem Anlass (30. Januar 2023): Die Kreispolizeibehörde Olpe wird als örtlich zuständige Waffenbehörde im Bereich des Kreises Olpe die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzenden zukünftig noch intensiver. https://olpe.polizei.nrw/presse/ueberpruefung-der-waffenaufbewahrung-vor-ort-kontrollen-auch-unangekuendigt Das ist scheinbar eine aktuelle Weisung vom Ministerium für das ganze Land NRW. Letzte Woche wurde in unserem Verein einer morgens um 0800 kontrolliert in Köln. Die standen da angeblich mit 2 Schutzpolizisten in Uniform und einem Mitarbeiter der Waffenbhehörde und haben um Einlass gebeten.
  7. Die Agenda ist klar: Halbautomaten = böse. Großkaliber = böse. Das hat der Anwalt für das PP Köln (NRW) in seinem Schriftsatz indirekt auch so formuliert. Ich finde den zeitlichen Zusammenhang interessant.
  8. Vorliegend hat das SEK einen nachweislich absolut Unschuldigen „zusammengeschlagen“, da Wohnung verwechselt. Hausdurchsuchungen sind inzwischen an der Tagesordnung z.B. bei Online-Beleidigungen: BKA: Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings (30.11.2022) Das SEK wird hinzugezogen bei Legalwaffenbesitz (vgl. mein Beitrag ganz oben). Im Ergebnis: Legalwaffen + Anfangsverdacht für Online-Beleidigung = Hausdurchsuchung + SEK mit der Möglichkeit „zusammengeschlagen“ zu werden. Ohne Legalwaffenbesitz würde in diesen Fällen das SEK nicht hinzugezogen werden.
  9. Nachtrag dazu / Ablauf eines SEK-Einsatzes (SEK Köln): SEK-Opfer im Interview | Falsches Haus gestürmt und Unschuldigen zusammengeschlagen | André Miegel (21.11.2022) Legalwaffenbesitzer leben gefährlich in Köln.
  10. Ich habe die ähnliche Thematik bereits in mehreren waffenrechtlichen Akten gefunden: Bei Ehestreitigkeiten / Trennung / Unterhalt / Sorgerecht -> Häufig werden die meistens männlichen Legalwaffenbesitzer von der (Noch-)Ehefrau beschuldigt, gewalttätig zu sein oder gar einen "erweiterten Suizid" -also einschließlich der gemeinsamen Kinder- zu planen. Mir legte neulich ein Vereinsmitglied seine Akte vor und fragte mich, was ich davon halte. Dort ist ein 10-seitiger Bericht aktenkundig (in waffenrechtlicher Akte), indem genau eine solche polizeiliche Lage gemeldet wurde, allein auf Basis der Anschuldigungen der scheinbar psychisch labilen Ehefrau. Im Ergebnis ist dem Legalwaffenbesitzer nichts passiert. Diese polizeiliche Lage über 8 Stunden war aber wohl kurz vor einem SEK-Notfall-Einsatz. Es kam nicht dazu, weil der Legalwaffenbesitzer nach Feierabend in seiner Wohnung von der Polizei angetroffen wurde und sich die Lage dadurch als unbegründet erwiesen hat. Ich bin fast vom Glauben abgefallen, als ich das gelesen habe. Ich rate daher jedem, der irgendwann Beschuldigter war, seine waffenrechtliche Akte zu checken und solche Einträge löschen zu lassen.
  11. So abwegig ist der Wunsch nach einem GK-Verbot nicht:
  12. Wird noch besser .. Der Schriftsatz ist 30 Seiten lang ..
  13. Ich habe jetzt herausgefunden, warum die mit 4 Mann zu mir kommen wollten .. Die Kanzlei Dolde Mayen & Partner ist übrigens eine Hochglanz-Kanzlei, die nur in außergewöhnlichen Fällen zum Einsatz kommt, aufgrund der extrem hohen Kosten.
  14. Ich interpretiere die Intention der Waffenbehörde wie folgt: 1. Die Waffenbehörde versuche eine Unzuverlässigkeit herzuleiten über einen unbegrenzten Zeitraum nach dem Motto „es ist ein schlechter Mensch“, um dann doch irgendwie argumentativ zu begründen, dass ein Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gerechtfertigt ist. Entgegen steht dem § 51 BZRG (Verwertungsverbot) sowie § 5 WaffG (Zuverlässigkeit). Möglicherweise hofft die Behörde hier in Zukunft auf weitere Verschärfungen des WaffG, um diese Erkentnisse dann doch verwerten zu dürfen. 2. Sollten Legalwaffen missbräuchlich verwendet werden, so kann die Behörde politisch argumentieren nach dem Motto: „Die Aktenlage war eindeutig. Der hätte keine Waffen besitzen dürfen. Das Gericht bzw. die geltende Rechtslage hat uns jedoch dazu gezwungen, ihm die Waffen zu geben. Die Waffengesetzte müssen unbedingt weiter verschärft werden“. 3. In dem Fall der Löschung dieser Akten verliert die Waffenbehörde unwiederbringlich diese „Macht“; ergo die haben Angst vor unwiederbringlichem Machtverlust.
  15. Der folgende Bericht beschreibt eine erfolgte Hausdurchsuchung des PP Köln gegen einen Legalwaffenbesitzer durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei Köln. Kern des 18-seitigen Berichts an das LKA NRW ist die Verfahrensweise der Waffenbehörde des PP Köln, waffenrechtliche Akten nicht zu „bereinigen“. Das PP Köln teilt dem LKA NRW mit, dass zu befürchten ist, dass in Zukunft bundesweit waffenrechtliche Akten „bereinigt“ werden müssen. Besonderes Augenmerk ist auf die Begründung des PP Köln zu legen: Dies auch unter den Eindrücken gesellschaftlicher Veränderungen und unter Einbeziehung gravierender Tatereignisse mit Waffenbezug, etwa die Amoktaten in Erfurt, Winnenden und Hanau sowie der Mord des Regierungspräsidenten von Kassel (vgl. S. 11). Hier wird ein Generalverdacht geschaffen gegen Legalwaffenbesitzer. Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten)
  16. Bei mir in Köln war auch noch niemand. Bei den Vereinsmitgliedern auch nicht. https://www.ksta.de/koeln/aufbewahrung-polizei-kontrolliert-tausende-waffenbesitzer-in-koeln-871334
  17. Fundstück der Woche Vereinsmitglied, 30 Jahre Waffenbesitz, einige komplett eingestellte (!) Strafanzeigen, hat Akteneinsicht nach DSGVO beantragt: Kam kostenfrei in 2 DHL-Paketen.
  18. Nix EDV. In Köln bei der Waffenbehörde sind das Papierakten! Da gibt es bis jetzt keine Löschung oder eine Löschvormerkung. 😜
  19. @Muck Beim PP Köln in NRW untersteht die Waffenbehörde der Polizei. Die benutzen zwar die Briefbögen der Polizei und haben Ihre Räume im gleichen Gebäude. Es handelt sich aber nicht im Polizeibeamte. Stelle Sachbearbeiter Waffenrecht PP Köln Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz Bedeutet: Die unterliegen nicht Polizeirecht und haben keine Polizeibefugnisse. Aber natürlich hängen die das nicht an die große Glocke.
  20. @Muck Die Polizei kommt ihrer Löschpflicht nach. Entsprechende Auskunftsgesuche gegenüber der Polizei sind durchgehend negativ. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein Teil der Legalwaffenbesitzer scheinbar Angst vor ihrer eigenen Waffenbehörde hat. Genau aus diesem Grund durch das "Kuschen und Einknicken" werden die Waffengesetzte immer schärfer. Es gibt da zu wenig juristischen Widerstand gegen die Waffenbehörden. @Last_Bullet Der Sachverhalt wurde bereits gemeldet an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Eine erste Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass die Speicherung durch die Waffenbehörde jeweils rechtswidrig ist. Die Waffenbehörde hatte bereits Möglichkeit zur Stellungnahme, konnte jedoch keine Rechtsgrundlage zur Speicherung nennen. Die Waffenbehörde hat sogar als Begründung zur Speicherung angegeben, dass bei kleineren Delikten ein Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse unmöglich sei, wenn die Waffenbehörde nicht die kriminelle Vergangenheit auflistet und summiert.
  21. Entspricht meinem 1. Beitrag. Wir handhaben das im Verein als Serienbrief. Mitglieder können das Formular mit ihren Stammdaten ausgefüllt anfordern.
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