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Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
Ebert79 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
@TT01 Hör doch mal bitte mit den Anfeindungen auf und schreib das Aktenzeichen vom Urteil hier rein. Da blickt doch keiner mehr durch momentan. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
Ebert79 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Das WaffG erinnert mich inzwischen irgendwie an Passierschein A38 aus Asterix & Obelix: oder Bauantrag: oder der Imker: -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
Ebert79 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Nach meiner Ansicht ist bereits die Kategorie "verbotene Magazine" nicht eröffnet, wenn die zum Stichtag erworben und angezeigt worden sind. Das ist ja der Knackpunkt. Das exakt identische Magazin vor dem Stichtag kann ich frei in meiner Wohnung rumliegen haben und nach dem Stichtag ist es ohne Anzeige ein "verbotenes Magazin", was wie eine Waffe zu handhaben ist. Mit dem Umgang handhabt es sich identisch: Es ist kein "verbotenes Magazin" und kann wie ein "normales Magazin" gehandhabt werden, mit der Beschränkung es nicht Dritten zu überlassen ohne Ausnahmegenehmigung. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
Ebert79 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Danke für deinen Hinweis. Ich habe das weiter oben zu vereinfacht formuliert. Der Verkauf und die Abgabe an Unbefugte ist ohne Genehmigung verboten; also das Überlassen. Schießen lassen damit dürfen andere aber unter meiner Aufsicht auch, solange ich die Waffe inkl. Magazin nicht überlasse und weiterhin die tatsächliche Gewalt darüber ausübe, also z.B. beim Schießen daneben stehe. Folglich dürfen auch Gäste in meiner Wohnung die Waffen inkl. Magazine unter meiner Aufsicht anfassen. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
Ebert79 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Zitat: Klarstellende Informationen gibt es aus Bayern (Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums vom 05.02.2020): „Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung. Mein Vergleich mit der Dose Cola ist also zutreffend. Das Magazin wird in diesem Fällen nicht zur "verbotenen Waffe" umgewidmet. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
Ebert79 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Bitte näher begründen. -
Unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrolle: Wo ist das Magazin?
Ebert79 antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Auch große Magazine, die vor dem Stichtag erworben und der Behörde gemeldet wurden, haben rechtlich die gleiche Stellung wie eine Dose Cola. Die können überall verteilt in der Wohnung rumliegen und selbst Unbefugte dürfen die besitzen. Bei einer Aufbewahrungskontrolle werden normalerweise ALLE Magazine und Munition vorher ausgelagert, damit die Kontrolle schneller zu Ende ist. Fragen wie "wo sind die Magazine" werden beantwortet mit "Magazine sind keine wesentlichen Teile der Waffe". Einzige Ausnahme sind große Magazine nach dem Stichtag, die wie echte Waffen behandelt werden müssen und im Schrank zu lagern sind und bei der Kontrolle vorzuzeigen sind. Sicher? No nie von gehört :/ Wenn man die Aufbewahrungskontrolle besonders spaßig gestalten möchte, zerlegt man vorher alle Waffen komplett und lagert nur noch die nach WaffG wesentlichen Bestandteile im Schrank. Nächste Eskalationsstufe, alle Bauteile miteinander vermischen. Das wird lustig .. -
Außerdem beraten leider viele Rechtsanwälte ihre Mandanten in waffenrechtlichen Angelegenheiten dazu, einen Vergleich zu schließen, 1. um das Verfahren abzukürzen und die Waffen nicht erst nach 2 Jahren wieder zu bekommen; 2. nicht auf die Ungewissheit der richterlichen Entscheidung zu setzen (Sprichwort: "vor Gericht wie auf hoher See"); 3. um nach RVG die Zusatzpauschale Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG i.H.v. 334 EUR bei Standard-Streitwert 5.000 EUR abrechnen zu können. In der Praxis gibt es mit Waffenbehörden sehr viele Vergleiche und damit am Ende keinen klaren "Sieger" und "Verlierer". Ein Vergleich kann auch bedeuten, dass der Kläger 100% der Verfahrenskosten trägt und dafür seine Waffen zurück bekommt.
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Mich interessiert der Fall auch, ich habe dazu noch keine Details. Ich kann dir aber zu den Behördeninternen Abläufen Auskunft geben: In NRW gibt es den sog. Polizeilichen Staatsschutz im PP Köln. Wenn du auf Demonstrationen auffällst (dein Beispiel: weiße Armbinde) oder die Mitgliederlisten von Parteien (z.B. durch die Antifa veröffentlicht) auswerten (dein Beispiel: Mitgliedschaft in der AfD), dann schauen die jeweils im NWR und in der lokalen polizeilichen Vorgangsverarbeitung, ob etwas gegen dich vorliegt und veranlassen dann sofort (behördenintern) eine Meldung als Email an die zuständige Behörde (dein Beispiel: Waffenbehörde). Ich kenne solche Meldungen aus Akten: Der Wortlaut ist derart lapidar, dass es mich jedes mal wundert, ob es kein Scherz ist. Die schreiben da so Sachen wie: Hallo Klaus, wir haben auf der Demonstration xxx die Person MÜLLER *01.01.1970 festgestellt. Die ist laut NWR bei Euch in Bearbeitung. Grüße, Helmut. Gemeldet wird sehr viel, wegen der aktuellen politischen Lage (Faeser) mit dem Tenor (Anti-Waffen), daher schreiten Waffenbehörden momentan sehr niedrigschwellig ein und leiten Verfahren ein nach § 41 WaffG "Waffenverbote für den Einzelfall". Nach meiner Einschätzung selbst auch, wenn die davon ausgehen, dass das vor Gericht keinen Bestand hat. In der Realität wehren sich nicht alle Betroffenen gegen diese Verfahren und akzeptieren es einfach und verlieren dann dauerhaft ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Statistisch ist das ein wirksames Mittel zur "Entwaffnung der Gesellschaft".
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@uwewittenburg Ich danke für deine Argumentation. Bedeutet das nach deiner Ansicht, dass die WaffBehörde im Rahmen der Amtshilfe Streifenbeamte schicken kann zur Aufbewahrungskontrolle, die dann in der Wohnung nach Polizeirecht Personalienfeststellungen anwesender Personen durchführen können? Das WaffG hat diese Rechtsgrundlage nicht. Im Rahmen der Amtshilfe können auch andere Beamte angefordert werden wie Berufsfeuerwehr, Standesamt, Gerichtsvollzieher, die dann die Aufbewahrungskontrolle durchführen. Würde zwangsläufig bedeuten, dass die jeweils auf Basis ihrer jeweiligen Gesetzesgrundlagen tätig werden würden. Das ergibt für mich keinen Sinn im rechtlichen Sinne. Ich glaube dazu gibt es noch kein Urteil. Ich werde es weiterhin so handhaben, dass die Amtshilfe strikt nach Rechtsgrundlage der anfordernden Behörde (WaffG) durchgeführt wird.
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Du verwechselst hier leider ziemlich viel: 1. „Der Beamte muss und kann sich jederzeit in den Dienst versetzen". – Stimmt: Polizeibeamte können das auch in Ihrer Nicht-Dienstzeit jederzeit tun. 2. Stimmt auch im Rahmen der Amtshilfe für die Waffenbehörde, SOBALD Straftaten vorliegen. Nicht vorher. Wenn an Stelle der Streifenbeamten nur die Waffenbehörde die Aufbewahrungskontrolle durchführen würde, dann würden die schließlich auch die Streifenbeamten dazurufen. Ergebnis ist identisch. Vor diesem Zeitpunkt hast du aber unrecht. Dann gilt: Streifenbeamter = Verwaltungsbeamter in Amtshilfe der Waffenbehörde nach WaffG. Gefährliches Halbwissen von unterwürfigen Legalwaffenbesitzern führt häufig dazu, dass diese Maßnahmen der Beamten aus Unwissenheit zustimmen und sich dann am Ende wundern, warum sie jetzt einen Rechtsanwalt brauchen. Der Grundsatz lautet: Keine Rechtsgrundlage – Keine Notwendigkeit des Legalwaffenbesitzers zur Handlung. Schau dir bitte nochmal meinen #1 Post zu diesem Thema an mit dem Polizei-Dienstausweis mit der Aufschrift: „Verwaltungsbeamte - zu polizeilichen Maßnahmen nicht berechtigt".
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Du musst die Rechtsgrundlage darlegen aus der du deine Rechte beziehst, ich muss nicht die Rechtsgrundlage darlegen, warum du keine Rechte hast. Daher frage ich immer nach der Rechtsgrundlage. Ich stelle den Streifenbeamten vor Einlass die Frage, ob diese in Amtshilfe der Waffenbehörde kommen und belehre diese dann darüber, dass diese nur die Rechte der Waffenbehörde im Rahmen dieser Maßnahme ausüben dürfen. Polizeirecht ist in diesem Fall für die Streifenbeamten nicht anwendbar. Wenn die drauf bestehen, dass Einlass nach Polizeirecht zu gewähren ist, dann kommen die ohne Durchsuchungsbeschluss nicht rein. Denk das mal logisch einen Schritt weiter: Sollte die Waffenbehörde nach Waffenrecht eine Aufbewahrungskontrolle durchführen wollen und schickt dann Polizeibeamte, die dann angeblich höherwertigere Rechte hätten, als die Waffenbehörde selbst, dann macht das Rechtssystem keinen Sinn mehr. (Hausdurchsuchung durch die Hintertür.) Konkret, schickt die Waffenbehörde in Amtshilfe Streifenbeamte ist die Rechtsgrundlage weiterhin nur WaffG, sprich die Streifenbeamten können z.B. keine Personalienfeststellungen anderer Anwesender in der Wohnung nach Polizeirecht machen, weil es nach WaffG nicht möglich ist.
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DB, Durchsuchungsbeschluss? Aber Achtung: Grundlegend können auch Streifenbeamte in Amtshilfe die Aufgaben der Waffenbehörde wahrnehmen. Die haben dann aber auch in diesem Moment nur die wenigen Befugnisse der Waffenbehörde, können also z.B. keine Leute verhaften.
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Gerne mehr Berichte zu Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörde bei Euch. Mir wurde eine aktuelle Aufbewahrungskontrolle aus Köln (NRW) geschildert (ich war nicht dabei). Also alles folgende als angeblich betrachten: Aufbewahrungskontrolle in Köln ohne Ankündigung. 2x ZA12 Sachbearbeiter der WaffBehörde + 2x Streifenbeamte. Angeblich eine total schlampige und oberflächliche Kontrolle: Kurz in den Schrank geschaut, keine Seriennummern abgeglichen. Obwohl da mehr Waffen drin waren, als bei dem WaffBesitzer eingetragen sind, wegen des Mitbewohners (auch mit WBK). Kontrolle war kostenlos und dauerte nur 10 Minuten. Wie gesagt, alles angeblich. Falls das so stimmt, totale fehlerhafte Schwerpunktsetzung auf Eigensicherung anstatt auf die eigentliche Waffenkontrolle. Falls das so stimmt wäre meine These, die ziehen in Köln in sehr kurzer Zeit extrem viele "Aufbewahrungskontrollen" durch, um die Statistik zu schönen. Aber nur eine bescheidene Vermutung meinerseits.
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StA beantragt, Sekretariat legt Richter vor, Richter unterzeichnet und versucht in wenigen (einstellig) Minuten die Akte zu erfassen, Beschluss geht unterschrieben zurück zur StA, StA schickt an Polizei/Zentrale, dann an Kripo, dann Abstimmung mit SEK, dann Einsatz. Die StA bzw. der Richter wissen zu diesem Zeitpunkt gar nichts von dem SEK / der Verhältnismäßigkeit. Das Entscheidet die Polizei eigenverantwortlich. Beschlagnahme Computer+Handy wird heutzutage immer gemacht.
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Gerade von dem Kollegen mit der Aufbewahrungskontrolle aus Berlin erhalten: Man beachte die Kästchen Owi-Verfahren, Strafverfahren, Asservate, sonstiges (!!!) -> Kripo / weitere Ermittlungen. Aus einer einfachen Aufbewahrungskontrolle kann also ganz schnell sehr viel mehr werden, wenn diese Kästchen angekreuzt sind.
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Es gibt einen polizeilichen Grundsatz der besagt, dass bei polizeilichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung stets aus Eigensicherungsgründen das SEK hinzuzuziehen ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Zielperson Waffenbesitzer ist oder sein könnte. Ob der Waffenbesitz Legalwaffenbesitz ist, spielt keinerlei Rolle. Ob Waffenbesitz angenommen wird, wird stets vorher geprüft aufgrund von a) polizeilichen Datenbanken wegen Ermittlungsverfahren/Verurteilungen wegen illegalem Waffenbesitz in der Vergangenheit und b) dem Nationalen Waffenregister (NWR). Bedeutet im Klartext ein bis dato völlig „sauberer” Jäger beleidigt angeblich auf Facebook seinen Nachbarn als „Vollidioten”, der erstellt Strafanzeige. Es gibt einen Durchsuchungsbeschluss für die Beschlagnahme der Computer und Mobiltelefone, der Vorgang geht wieder zurück zur Kripo, die planen den Einsatz zusammen mit dem SEK um 06:00 Uhr morgens und rammen die Eingangstür auf. Als Extra gibt es hin und wieder noch einen Flashbang oder der Hund wird mit der Schrotflinte vom SEK erschossen. Da gibt es vorher ganz häufig kein Anhörungsschreiben. Kranke Welt, aber ich kenne bereits mehrere Verfahren/Akten, wo es so gelaufen ist. Häufig kommt dann noch die Waffenbehörde zur Hausdurchsuchung mit, um direkt im Anschluss eine Aufbewahrungskontrolle durchzuführen. Das gilt nicht für rein verwaltungsrechtliche Aufbewahrungskontrollen, da diese als Rechtsgrundlage nicht das Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes oder die StPO nutzen. Das sind jeweils nur Verwaltungsbeamte der Polizei ohne die Erlaubnis selbst Schusswaffen zu führen. Kann aber in einigen Bundesländern anders sein.
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Doch! Kenne die Aktenlage: Unangekündigte Kontrolle in NRW. Man vermutet die Ex-Frau hat ihn bei der Behörde angeschwärzt. Kurzwaffen+geladene Magazine hat der gelagert in einem nicht abgeschlossenen Plastik-Koffer im Schlafzimmer mit extra ausgeschnittenem Schaumstoff für Waffe+Magazin. Folge: Beschlagnahme + Ermittlungsverfahren. Ergebnis: Weil der schon so alt war Einigung mit Staatsanwaltschaft: Entzug WBK + Vernichtung der Waffen + Einstellung des Verfahrens.
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Schau mal hier - ein "vergleichbarer" Vorgang:
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Doch Verankerung wurde jetzt in Berlin kontrolliert und im Protokoll vermerkt.
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Musste er nicht. Aber es gab keine Beanstandungen. Und es war keine Konfliktsituation. In so einem Fall kann man das unterschreiben, um in Zukunft keinen Ärger zu provozieren. In allen anderen Fällen natürlich nicht unterschreiben.
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Rechtlich gesehen hast du recht. Es war uns beiden aber in dem Moment egal und deshalb hat der Kollege der Maßnahme nicht ausdrücklich widersprochen. Das ist die Rechtsgrundlage. Ich muss dazu auch sagen, dass die Kontrolleurin das absolut professionell gemacht hat, deshalb habe ich auch im Nachgang keine Bedenken nicht ausdrücklich widersprochen zu haben. Wenn du das bei einer Kontrolle durchziehen möchtest, dann solltest du in jedem Fall einen Zeugen haben, sonst könnte später im Protokoll stehen "Die Kontrolleure haben sich bedroht gefühlt" oder "Die Handhabung des WBK-Inhabers mit den Schusswaffen war unsicher".
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Alle Schränke standen im Schlafzimmer. Aber wegen dem Beispiel WC - damit kämen die dann in andere Räume. Ansage der Kontrolleurin zu Beginn der Kontrolle war "Sie schließen nur auf, den Rest erledige ich". Das war eher eine Durchsuchung des Waffenschranks. Alle Kartons, die nicht beschriftet waren bzw. offenen Munitionskartons wurden geöffnet und kontrolliert. Außer dem Zurücklegen der Waffen in den Schrank nach der Kontrolle haben die darauf geachtet, dass der gar nicht in der Nähe der Waffen ist. Warum sollte ich für alle Ewigkeit mit meinen Personalien einschließlich Geburtsdatum in seiner Waffen-Akte stehen? Auf dem Berichtsbogen gab es extra den Bereich für "Zeuge".
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Kurzfassung: Ich war bei einer angekündigten waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle in Berlin dabei. Keine Beanstandungen. Details: Ein Kollege wurde postalisch über eine bevorstehende waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle in Berlin benachrichtigt. Er hat mich informiert und ich war zu dem Termin anwesend. Obwohl es keine Beanstandungen gab, sind die Details wichtig. Mein Mantra lautet: Den Aufenthalt der Beamten so kurz wie möglich gestalten, keinen Kaffee anbieten, kein WC ermöglichen. Nicht "plappern". Dazu gehört auch, vorher nochmal selber alles zu kontrollieren und alle Waffen mit offenem Verschluss im Schrank liegen/stehen zu haben. Sinnvoll ist, alles was nicht im Schrank gelagert werden muss (Pornohefte), zu dem Zeitpunkt auszulagern, damit es nicht kontrolliert wird. Es klingelte wie vereinbart: In Berlin ist das LKA zuständig. Die Beiden Kontrolleure (männlich/weiblich) kamen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Jeweils mit Unterziehschutzweste und folgenden Ausweisen um den Hals hängend: Wichtig: Verwaltungsbeamte - zu polizeilichen Maßnahmen nicht berechtigt. Der Kollege hatte vorher das Zimmer aufgeräumt, hier ist zu bedenken, dass ALLES was rumliegt, auch von den Beamten gesehen werden kann. Dazu später mehr. Die WBK war zusammen mit dem Personalausweis bereits auf dem Waffenschrank vorbereitet und die Kontrolle konnte starten. Die Kontrolle startete mit der Frage an mich: "Und Sie sind Zeuge?" Meine Antwort: "Offiziell bin ich kein Zeuge, sondern Gast". (Anmerkung: Im Protokoll wäre ich sonst mit Personalien im entsprechenden Abschnitt als Zeuge benannt worden). Langwaffen wurden kontrolliert. Positiv ist direkt aufgefallen, dass alle Verschlüsse offen waren. Sie hat alle Waffen herausgenommen, die Seriennummern abgelesen und ihr Kollege hat das Protokoll gefertigt. Ich empfehle immer in diesen Situationen die Munition vorher auszulagern, um bei der Kontrolle Zeit zu sparen, damit die nicht mit kontrolliert wird. Es war aber so eine Menge an Munition, dass das in diesem Fall nicht möglich war. Die Kontrolleurin hat jede Schachtel von außen begutachtet und die Kaliber vorgelesen. Dann ein Beutel mit loser Munition und Sie sagte "hier habe ich etwas gefunden" worauf ihr Kollege sofort abwinkte und sagte, es sei ein NATO-Kaliber, dass auch eine sportliche Bezeichnung hat, und daher auch von der WBK umfasst sei. Man beachte: Jede Munition wird kontrolliert: Ohne Erwerbserlaubnis wird die beschlagnahmt und es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Folge kann der Entzug der WBK sein. Dieser Schrank war nun fertig. Mein Kollege sollte alles zurück räumen und abschließen. Die Zeit nutzte die Kontrolleurin, um sich "dezent" im Schlafzimmer umzusehen, wobei ihre Blicke gezielt Nahrungsergänzungsmittel für Sportler "scannten". Die hat wirklich 1 Minute lang den Raum abgesucht (nach Zufallsfunden). Es kam der nächste Schrank. Kurzwaffen. Darauf stand eine unbeschriftete Glasflasche mit Wasser drin. Sie fragte, ob das Wasser sei und machte, weil die Flasche offen war mit der Hand wedelnde Bewegungen zu ihrer Nase hin, um den Inhalt weiter zu untersuchen (auf Alkohol). Kurzwaffenschrank wurde kontrolliert identisch wie Langwaffenschrank. Interessanterweise spielt in Berlin das NRW-Schlüsselurteil wohl noch keine Rolle. Dann kam noch eine Frage, ob ich in der Wohnung gemeldet sei. Meine Antwort: "Ich bin Gast". Daraufhin, dass ich doch sicher WBKs besitze. Meine Antwort: "Ich mache keine Angaben". Sie war sichtlich über die Antwort irritiert. Mein Verhalten hat jedoch rechtliche Hintergründe: Ohne "Zeugenstatus" keine Personalienfeststellung von mir. Ohne Antwort, "WBK-Inhaber" keine Zuständigkeit der Waffenbehörde, sonst kommt möglicherweise als nächstes, "Wir kontrollieren noch schnell Ihren Waffenschrank wenn Sie hier wohnen und wir schonmal da sind" oder "Wir fahren im Anschluss mit zu Ihnen zwecks Aufbewahrungskontrolle". Dann wurde mitgeteilt, es habe keine Beanstandungen gegeben, das Protokoll sollte durch meinen Kollegen unterzeichnet werden. Dann noch der Kommentar, er bekommt postalisch eine Kopie davon und einen Kostenbescheid, ca. 100 EUR. Dauer der Kontrolle ca. 15-20 Minuten. Im Ergebnis: Der Protokollant war komplett passiv und auf das Protokoll fokussiert, während Sie extrem gut ausgebildet war und keine Zeit ungenutzt gelassen hat. Es wurde das Zimmer "abgesucht" und es wurde versucht, meine Personalien indirekt festzustellen. Man darf nicht vergessen, dass eine Aufbewahrungskontrolle das Ziel verfolgt, etwas aufzufinden und im vorliegenden Fall keine Möglichkeit ausgelassen wurde, das zu tun. Vgl. nochmal oben das Beispiel mit der NATO-Patrone und der Wasserflasche. Bei einer Aufbewahrungskontrolle gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. In einem anderen Fall, den ich nur aus Aktenlage kenne, führte die Absuche der Wohnung zum Auffinden vieler leerer Rotweinflaschen und Medikamenten, die dann von der Waffenbehörde genutzt wurden ein medizinisches Gutachten anzuordnen, natürlich auf Kosten des WBK-Inhabers.
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Überprüfung der Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung für Jäger
Ebert79 antwortete auf sealord37's Thema in Waffenrecht
Zumindest waren diese Überprüfungen 2018 kostenfrei. In NRW/Köln habe ich bislang generell nichts von Kosten mitbekommen. Die WaffBehörde wollte damals dem Inhaber die Erlaubnisse widerrufen, weil die damalige Ehefrau "Anschuldigungen" erhoben hat im Rahmen des Trennungsverfahrens. Daraufhin hat die WaffBehörde dann scheinbar angefangen "zu suchen" (siehe Screenshot), aber nichts gefunden (vermutlich weil die Ex KEINE Strafanzeigen gestellt hat) und das Widerrufsverfahren hatte durchgehend nur den Status "Vorprüfung". Also das Vereinsmitglied hat davon erst Jahre später überhaupt Kenntnis erhalten aufgrund der Akteneinsicht nach DSGVO! Ob das für die Behörde NRW/Köln üblich ist, kann ich nicht sagen basierend auf meiner Datenlage (mehrere Akteneinsichten). Eher nicht. Generell sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen komplett vollautomatisiert, und Sachbearbeiter müssen nur dann Zeit investieren, wenn besondere Erkenntnisse bekannt werden und nachermittelt werden muss. Daher sollten Zuverlässigkeitsüberprüfungen ohne Einschreiten von Sachbearbeitern kostenfrei sei.