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Ebert79

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  1. @Longhair Du verkennst dabei aber, dass die Waffenbehörde nur eine der Polizei unterstellte Sonderordnungsbehörde ist zur Verwaltung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Das sind keine Polizeibeamten und es gilt auch kein Polizeirecht.
  2. Ich habe leider schon häufiger von Fällen gehört, in denen Legalwaffenbesitzer sich gegenüber der Waffenbehörde geäußert haben, ohne vorher Akteneinsicht zu nehmen. Die Gründe sind vielfältig: Keine Motivation, kein Wissen wie man die Akte anfordert oder kein Geld für einen Anwalt. Das sind dann genau die Fälle, in denen man auf einmal ein Anhörungsschreiben der Waffenbehörde im Postkasten hat... Dann wird es meistens richtig teuer. Kurzum, ja eine Akteneinsicht bringt einen erstmal in den Fokus der Behörde, aber gerade wenn die Akte ohnehin schon auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters liegt, ist das auch nicht weiter schlimm. In meinem Fall (Aufbewahrungskontrolle mit Eigensicherung durch Kripo) würde ich schon gerne wissen, was da los ist. Vlt. hat der Nachbar gemeldet, dass ich Munitionskartons in meine Wohnung trage..
  3. @P22 Ja, ich möchte es darauf ankommen lassen. @CiscoDisco Auch deine Meinung ist vertretbar aber mit Problemen verbunden. Wenn alle so handeln wie du und der Waffenbehörde ohne die Richtigkeit anzuzweifeln alles durchgehen lassen, dann sagt die Waffenbehörde irgendwann "das haben wir immer schon so gemacht, wir möchten das jetzt gerne als Gesetz haben"; also ein Fortschreiten der Verschärfung von Waffengesetzen. Natürlich hat man mit deiner Verfahrensweise keinen Stress mit der Behörde, aber du würdest im vorliegenden Beispiel einfach so dulden, dass 2 Kripobeamte zur "Eigensich- erung" vor dir, deine Wohnung betreten, um die Sachbearbeiter der Waffenbehörde vor dir zu schützen? Das Einzige was aktuell im WaffG normiert ist, ist dass der Legalwaffenbesitzer die Aufbewahrungskontrolle zu dulden hat. Von Eigensicherung durch Polizeibeamte steht da noch nichts.
  4. Probier das mal aus: Bei mir steht das Thema Akteneinsicht auch gerade an.
  5. @steven Die spielen nicht mit offenen Karten. Die haben im ersten Anschreiben absolut nichts davon erwähnt. Ich sollte wohl überrumpelt werden. Erst auf explizite Nachfrage kam irgendwann die Eigen- sicherung hinzu und dann nochmals auf explizite Nachfrage die Anzahl. @Elo Ich sammel jetzt erstmal Informationen und überlege mir dann, ob ich das den Verbänden gebündelt übersende. Ich sehe hier kurzfristig die Chance, das vom Verwaltungsgericht prüfen zu lassen. Dann gibt es ein Urteil. Das ist wohl der schnellste Weg, um an ein Ergebnis zu kommen.
  6. Es geht mir tatsächlich um eine vollständige Aktenübersendung, um zu prüfen, warum demnächst eine verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle durch- geführt werden soll.
  7. Verstehe ich es richtig, dass meine Waffenbehörde mir ohne Anwalt kostenlos eine Kopie meiner waffenrechtlichen Akte übersenden muss nach Art. 15 DSGVO? https://fragdenstaat.de/a/246939 -> Dokument Geht das mit diesem Formular? -> Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf
  8. @Elo Ich kann bestätigen, dass die obigen Auszüge vollständig diese beiden Schriftsätze wiedergeben. @PetMan Ich muss die pro Person bezahlen / nicht pro Vorgang? Dann ist das ja noch unverhältnismäßiger! @SC Es wurde noch kein Termin vereinbart. Ich habe denen geschrieben, dass ich nur 2 reinlasse und wir das gerne vor dem Verwaltungsgericht klären können.
  9. Es gibt keine Vorgeschichte. Ich habe zuerst eine weitere sehr allgemein formulierte Aufforderung zur Terminvereinbarung erhalten. Da mir hinsichtlich Köln -ZA 12- einige Horrorgeschichten über die Jahre bekannt geworden sind, habe ich nochmals explizit nach- gefragt, mit welcher Anzahl die Kontrolle durchgeführt werden soll. Das zieht sich jetzt schon über Monate.. Das interessiert mich jetzt schon: Ist das PP Köln bzw. ZA 12 irgendwie bekannt?
  10. Hallo zusammen, was ist von diesen aktuellen Auszügen von Schriftsätzen des PP Köln -Waffenbehörde- zu halten? 2 Sachbearbeiter + 2 Polizeibeamte zur Eigensicherung. Hat jemand schonmal von sowas gehört?
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