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IGNORED

1 Bier nach dem Schießen ok?


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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb max1501:

...

 

Leider scheint es mit dem gesunden Menschenverstand spätestens seit Corona nicht mehr wirklich zu funktionieren. Ich traue jedem noch nach 1 oder auch 2 Bier zu, seine "transportierten" Waffen wegzusperren, ohne sich oder Dritte zu verletzen. Falls da was passieren sollte, hat es vorher schon im nüchternen Zustand nicht gepasst.

 

....

 

Hallo Max, so schauts aus. In einem anderen Thread zum Thema "Blitzer-App" (Allgemein Forum) fordert ja auch so ein Hansel, dass bei einmaliger Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h gleich der Führerschein, die WBK und das Auto eingezogen werden. Echt faschistoide Gedankengänge, die man hier im Forum lesen kann...

 

VG Sig

Geschrieben

Habs selber erlebt, daß die Rennleitung an der Zufahrt zur öffentlichen Straße kontrolliert hat. Der erste, der raus fuhr hat dann die anderen im Schützenhaus angerufen. Und so blieben dann 15 Schützen über Nacht im Schützenhaus und bauten Promille ab. OK, ist schon länger her. Und irgendwer muß der Rennleitung ja einen Tip gegeben haben. 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb SIG-Fan:

Hallo Max, so schauts aus. In einem anderen Thread zum Thema "Blitzer-App" (Allgemein Forum) fordert ja auch so ein Hansel, dass bei einmaliger Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h gleich der Führerschein, die WBK und das Auto eingezogen werden. Echt faschistoide Gedankengänge, die man hier im Forum lesen kann...

 

VG Sig

 

Echt? Find ich ok, allerdings fehlt mir da noch die Giftspritze ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb max1501:

Leider scheint es mit dem gesunden Menschenverstand spätestens seit Corona nicht mehr wirklich zu funktionieren. Ich traue jedem noch nach 1 oder auch 2 Bier zu, seine "transportierten" Waffen wegzusperren, ohne sich oder Dritte zu verletzen. Falls da was passieren sollte, hat es vorher schon im nüchternen Zustand nicht gepasst.

 

Darum geht es allerding gar nicht. Das Problem ist, das WaffG liefert genug Formulierungen, um missgünstigen Zeitgenossen ein tolles Instrument zur Enteignung in die Hand zu geben. Ich persönlich lege es daher nicht darauf an, diesen Personen eine entsprechende Vorlage zu liefern.

 

Aber wie ich bereits geschrieben habe, muss das jeder mit sich selbst ausmachen. Mir wäre es auch lieber, das Waffengesetz würde sich auf die wichtigen Sachen konzentrieren. Aber leider ist dieses Machwerk eben von Idioten für Idioten hingerotzt worden. Und neuer zusätzlicher Schwachsinn wird ja gerade aktiv vorbereitet.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Mittelalter:

Bevor ich @callahan44erfolge:

 

Du hast gefragt:

 

 

Und ja.. Es existieren einige Fälle... 

 

Und jetzt bin ich auch raus... 

So schlau wie du dich hältst, bin ich nicht... 

 

sorry, ich weiss nicht, wieso du gleich so beleidigt reagierst, habe ich dich irgendwie angegriffen? Dein Beleg passt halt nicht zu meiner Nachfrage. Bei meiner Nachfrage ging es ja ganz konkret um den Transport der Waffe nach Hause, nachdem man geschossen hat und ein Bier getrunken (also geht es lediglich um den transport). In deinem Beispiel hat jemand vor dem schießen was getrunken. Ergo Waffenbenutzung unter Alkoholeinfluss. Findest du nicht, dass dies ein erheblicher Unterschied ist?

 

VG Sig

Geschrieben

Dummerweise gehört der Transport zum Umgang. Das wird man im Ernstfall kaum wegdiskutieren können. Wir können froh sein, wenn nicht ein Grünling irgendwann mal auf die Idee kommt, das auch noch auf die Aufbewahrung auszudehen. Wobei mich in DE eigentlich gar nichts mehr wundert...

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb drummer:

 

Darum geht es allerding gar nicht. Das Problem ist, das WaffG liefert genug Formulierungen, um missgünstigen Zeitgenossen ein tolles Instrument zur Enteignung in die Hand zu geben. 

 

 

Dem stimme ich Dir vollumfänglich zu!

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb drummer:

 

Darum geht es allerding gar nicht. Das Problem ist, das WaffG liefert genug Formulierungen, um missgünstigen Zeitgenossen ein tolles Instrument zur Enteignung in die Hand zu geben. Ich persönlich lege es daher nicht darauf an, diesen Personen eine entsprechende Vorlage zu liefern.

 

Aber wie ich bereits geschrieben habe, muss das jeder mit sich selbst ausmachen. Mirt wäre es auch lieber, das Waffengesetz würde sich auf die wichtigen Sachen konzentrieren. Aber leider ist dieses Machwerk eben von Idioten für Idioten hingerotzt worden. Und neuer zusätzlicher Schwachsinn wird ja gerade aktiv vorbereitet.

Bin ich voll bei Dir! Was ich leider nicht verstehe, ist warum manche Leute hier im Forum so tun, als wäre die Gesetzeslage total eindeutig, so nach dem Motto "muss man doch wissen".

 

Ich habe kein Problem damit,  mich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Allerdings muss ich halt auch wissen, was das Gesetz sagt. Wenn die StGVO sagt, <0.5 promille ok, dann mache ich das. Ich habe aber kein Verständnis dafür, wenn man für einen Tatbestand bestraft wird, der im Vorhinein überhaupt nicht definiert ist.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb SIG-Fan:

Allerdings muss ich halt auch wissen, was das Gesetz sagt.

Was das Gesetz sagt ist das " geschriebene Recht " , was manche Richter daraus machen ist das " gelebte Recht ". Erinnere dich an die Zeit als Jäger ihre HA zu Hause liessen, weil das höchste deutsche Verwaltungsgericht ihnen das Bedürfnis für HA mit mehr als 2 Schuss absprach. Und du kannst Wetten darauf abschliessen das andere Gerichte sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen den Jäger beziehen werden und es einen geben wird der das auch auf den "Transport " ausdehnt. Solche und ähnliche Fälle gab es zuhauf in Deutschland und irgendwann ist es dann eben " gelebtes Recht". Wäre alles unzweideutig in den Paragraphen des Gesetze geschrieben bräuchte es auch keine Verwaltungsvorschrift, die den Waffenämtern sagt wie die gesetze um zu setzen sind. Und leg mal die " Kommentare zum Waffenrecht" als Buch neben ein Buch mit dem deutschen Waffengesetz...................die Kommentare haben unter Garantie mehr Seiten als das Gesetz. Und nicht wenig mehr................

Und das Waffenbehörden das gesetz u.U. ganz anders auslegen habe ich schriftlich. Meine Waffenbehörde schrieb mir mal nach einer Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde meinerseits gegen eine Entscheidung von ihnen" Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium ". Dauerte über ein halbes Jahr bis das geklärt war. Wäre das am ende vor gericht gegangen weiß ich nciht was der Richter draus gemacht hätte..................Die Stadt Köln hat Jahrelangh in gelbe WBK`s Voreinträge für LW verteilt. Die haben zwar jedesmal vor gericht verloren, sich aber nicht davon abhalten lassen es weiter zu machen. Gibt hunderte Beispiele wo Richter oder Waffenbehörden das geschriebene Recht einfach ignoriert haben. Und nicht immer regelt das die nächste Instanz. Und wenn was bis vors oberste Gericht geht entwickelt es eben Breitenwirkung. 

Daher, 0,0 Promille beim " Umgang mit Waffen " und auch der Transport nach Hause ist ein " Umgang mit Waffen ". Und selbst wenn das Gericht das nicht anordnet kann die Waffenbehörde darauf einen dicken haufen machen und entzieht trotzdem. " Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen "  ist da das Zauberwort............und bei der Klage dagegen ist man in Gottes Hand.....................

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb boarhunter416:

0,0 - warum soll man den Behörden eine Angriffsfläche bieten.

 

Da kann Dir schon der Konsum von handelsüblichem Fruchtsaft zum Verhängnis werden. Zum Vergleich: Für Piloten ist es in Europa 0,2 und nicht weniger als acht Stunden seit dem letzten Konsum eines (meines Wissens nicht näher definierten) alkoholischen Getränks. Fliegen ist jetzt eine Tätigkeit, bei der ganz offensichtlich kleine Fehler verhängnisvoll sein können, und bei der Umgebungsreize dem Gleichgewichtssinn eine Streich spielen. Ich persönlich würde es nicht entfernt darauf anlegen, acht Stunden vor dem Fliegen genug reinzukippen, dass nach den acht Stunden 0,2 davon übrig sind, schon weil die dehydrierende Wirkung von Alkohol ärgerlich ist, aber darauf ist man in einer wirklich sehr vorsichtig reglementierten Branche als Grenzwert gekommen. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb SIG-Fan:

Wenn die StGVO sagt, <0.5 promille ok, dann mache ich das

Nur der Vollständigkeit halber. 

Die Grenze liegt bei 0,3 ‰! 

Ab dann liegt es an den Kontrolleuren. Wenn die meinen, du bist auffällig, dann bist du fällig. 

Ab 0,5 fällt dann nur die Diskussion weg. 

Geschrieben

@SIG-Fan und Entourage:

 

Die Promillegrenze 0,0 kannst du dir doch ganz easy aus dem Gesetz ableiten:

 

Wer Waffen führt - also so richtig scharf - , hat 0,0 zu haben. Nun transportierst du nicht auf dem Heimweg sondern du führst im Bedürfnis umfasstem Zweck. Zwar verschlossen aber du führst. Somit gilt auch für dich 0,0.

 

Google einfach, gibt genug Infos von div. Verbänden. Eines haben die alle gemeinsam: die Angabe von 0,0. 

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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Micha176:

Das mit dem Bier und Schnaps nach dem schießen hat sich bei uns im Verein über die Jahre von selbst erledigt....

Die die gerne einen getrunken haben sind verstorben oder zu alt und betagt um in den Verein zu kommen.

Irgendwann musste mal Bier weggekippt werden. 

Seitdem wird nur noch Wasser, Cola/Fanta und Kaffee gekauft.

Hat sich bis jetzt keiner beschwert!

 

 

 

 

Hab ich auch schon im sportlichen und auch im jagdlichen Schützenhaus festgestellt, es sind nur noch einige ältere die ihr Bierchen oder ihren Schorle haben müssen und meist haben die auch gar keine Waffen mehr dabei.

Den jüngeren bis ca. 40 (meiner Beobachtung nach und mich eingeschlossen) fehlt nichts, wenn man nach dem schießen noch gemütlich zusammen sitzt und nichts alkoholisches trinkt.

Meiner Meinung nach eine der wenigen positiven gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb LordKitchener:

Bei uns im Verein gibt es ausschließlich alkoholfreies Bier!

Bei uns auch. Neulich wurde mal wieder aufgeräumt und da fand sich doch tatsächlich eine Kiste Bier von 2010. Da blutet das Herz wenn der Inhalt in den Gulli geht.😭

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb PetMan:

Doch, ich gehe mit meinen Waffen ja auch nicht um, wenn sie im Kofferraum liegen. Und trotzdem habe ich " umgang " mit ihnen in diesem Moment. Die Munition in der Tasche ist das gleiche.

Munition im waffenrechtlichen Sinne kann man nicht führen!

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb LordKitchener:

Bei uns im Verein gibt es ausschließlich alkoholfreies Bier!

Bei uns auch normales Bier, sprich mit Alkohol. Wir haben einfach auch genug "Gäste " die nur auf ein Bier vorbei kommen. Gibt ja kaum noch Kneipen für die auf dem Land. Aber der meiste Umsatz wird mit den Alkoholfreien Sorten gemacht. Normales Bier ist aber bei uns auch schon abgelaufen und dann entsorgt worden. Und wer nicht hören will und meint Alkohol trinken zu müssen wenn er das Auto dabei hat oder seine Waffen dem ist einfach nicht zu helfen. Ich nenne das immer " Lernen durch Schmerzen " . Aber auch wir Schützen sind nichts anderes als der Querschnitt der Gesellschaft. Also gibt es auch bei uns die unverbesserlichen, ist halt wie überall. Mehr als es immer wieder ansprechen geht halt nicht. Und im Fall der Fälle hält sich mein bedauern dann arg in Grenzen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb uwewittenburg:

Munition im waffenrechtlichen Sinne kann man nicht führen!

Stimmt. Aber das Gesetz sagt " im Umgang mit Waffen und Munition..................." Ansonsten ist das Haarspalterei was du da schreibst. Ob " Umgang " oder " Führen " ( hab ich vom führen von Munition geschrieben ??) , der Gesetzgeber verlang bei beidem den gesetzeskonformen Umgang. Und mit Alkohol im Blut sehen es die Richter und Waffenbehörden eben immer öfter als nicht mehr Zuverlässig an . Gibt genug Fälle wo Leute bei Gericht davon kamen aber die Waffenbehörden die Pappe trotzdem gelocht haben. Hier jetzt zu Diskutieren , ob das Gericht vom " Gebrauch der Waffen " schrieb und nicht allgemein vom Umgang , das mag jeder für sich selbst entscheiden. Dauert bestimmt nicht mehr lange bis sich wieder ein unbelehrbarer auch ein Urteil deswegen einfängt, dann hat man es endlich Ausformuliert in Urteilsform. Also immer schön weiter ein oder 2 Bierchen trinken und stolz sein ob der eigenen Sicht der Dinge. Das dumme ist nur immer, das im Fall der Fälle dann wieder alle drunter leiden werden.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Mittelalter:

Die Grenze liegt bei 0,3 ‰! 

Ab dann liegt es an den Kontrolleuren. Wenn die meinen, du bist auffällig, dann bist du fällig. 

Und dann evtl. richtig. Wenn "Auffälligkeiten" beim Fahren "festgestellt" werden, wird da ganz schnell eine absolute Fahruntüchtigkeit draus. Sprich Straftat, wie über 1,1 Promille. Wenn du also dem Polizisten bei einer Kontrolle mit 0,4 noch bisschen dämlich kommst, kann der auch beobachtet haben, dass du Schlangenlinien gefahren bist. So ist das eben mit der Flexibilität im Recht.

Apropos Schlangenlinien und andere Auffälligkeiten: die muss man nicht mal selber fabrizieren, das können die heute übliche Assistenzsysteme auch ganz gut.

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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb SIG-Fan:

Auch aus der Urteilsbegründung des BVerwG lassen sich keine konkreten Vorgaben für die Praxis ableiten, dort heißt es nur allgemein:

 

Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss stellt ein Fehlverhalten dar, das bereits für sich genommen eine Unzuverlässigkeit begründet …“

 

Es wird weder ausgeführt, ab welchem Promillewert eine Unzuverlässigkeit üblicherweise noch nicht anzunehmen ist, noch konkret eine Null-Promille- Grenze definiert. Alkoholkonsum führe aber typischerweise zur Minderung von Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit und Enthemmungen, also zu Ausfallerscheinungen, die bei Schusswaffengebrauch Dritte gefährden können. Der Jäger hatte argumentiert, seine Alkoholkonzentration habe unterhalb entsprechender im Straßenverkehrsrecht definierter Schwellenwerte gelegen.

 

Dazu stellte das BVerwG fest, dass waffenrechtliche Maßstäbe mit denen im Straßenverkehr nicht vergleichbar seien. Das Gericht bezieht sich zwar nur auf den Schusswaffengebrauch (also nicht das Führen und Transportieren), gibt aber auch dafür letztlich keine Entwarnung.

 

Reicht dir das nicht? Fest steht, man kann seine Zuverlässigkeit beim Umgang mit Waffen auch bei geringer Alkohollast verlieren, egal, ob im Gesetz explizit eine Promillegrenze angegeben ist. Ich versteh ja, dass du es nicht in Ordnung findest, dass so drastische Maßnahmen möglich sind, ohne dass sowas genau im Gesetz festgehalten ist. Find ich auch nicht in Ordnung, is aber trotzdem so. Und auch noch bei vielen anderen Sachen wird heutzutage weit über den eigentlichen Zweck hinausgeschossen. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen als Mittel zur Zersetzung sind wieder in Mode. Auch Widerrufe von WBKs wegen irgendwelcher, auch unbewiesener Kleinigkeiten, wie irgendwelche Aussagen, die Zweifel an der Gesetzestreue aufkommen lassen. Steht alles so auch nicht im Gesetz. Und bei so Verwaltungssachen muss dir erstmal auch keine schuld nachgewiesen werden. Widerruf geht einfach so und is erstmal gültig.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb max1501:

Die Meisten haben nach dem Lehrgang noch ein Bier getrunken und alle haben sie noch ihre WBK´s und auch den Jagdschein erhalten.

Es gibt Leute, die sind noch nach hause gefahren obwohl sie kaum ins Auto einsteigen konnten und haben auch noch ihren Führerschein....

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