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IGNORED

Trommeln gegen Legalwaffenbesitz geht weiter...


nemrod

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vor 10 Minuten schrieb Elo:

Insgesamt seien 740 000 solcher Waffen im Umlauf.

Allein 2021 seien 35 000 dazu gekommen.

Das haut doch im Leben nicht hin, das sind doch wesentlich mehr!

Wahrscheinlich hat er KWS und SRS durcheinander gebracht...

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vor 23 Minuten schrieb Olt d.R.:

das sind doch wesentlich mehr!

Wahrscheinlich hat er KWS und SRS durcheinander gebracht...

 

Du hast recht, hab gerade die Zahlen vom BVA angeschaut.

 

Kleine Waffenscheine 12/2021 = 740.038

 

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/N/Nationales_Waffenregister/Statistiken/Bund/Statistiken_Bund_node.html

 

1. Private Waffen- oder Waffenteilbesitzer

Natürliche Personen mit einer Anschrift im Bundesgebiet, welche im Privatbesitz einer Waffe oder eines Waffenteils im Sinne der untenstehenden Kennzahlen zu Waffen/Waffenteilen sind.

 

12/2021 = 948.438  -  06/2022 = 946.789

 

 

2. Waffenrechtliche Erlaubnisse

Gesamtzahl aller gespeicherten aktuell gültigen Erlaubnisse, welche einem Erlaubnisinhaber mit einer Anschrift im Bundesgebiet zugeordnet sind (inkl. Kleiner Waffenscheine, Schießerlaubnisse etc.).

Hinweis: Eine Person kann mehrere Erlaubnisse besitzen. Daher können aus der Anzahl der Erlaubnisse keine Rückschlüsse auf die Anzahl der waffenbesitzenden Personen gezogen werden.

 

12/2021 = 2.829.846  -  06/2022 = 2.856.565

 

 

2a. Kleine Waffenscheine

Gesamtzahl aller gespeicherten aktuell gültigen Kleinen Waffenscheine (KWS), welche einem Erlaubnisinhaber mit einer Anschrift im Bundesgebiet zugeordnet sind.

 

12/2021 = 740.038  -  06/2022 = 761.155

 

 

3a. Waffen

Inländische Waffen im Privatbesitz, welche Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden.

 

12/2021 = 5.016.187  -  06/2022 = 5.020.719

 

 

3b. Waffenteile

Inländische, wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz, welche zusammengesetzt zu einer Waffe Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden.

 

12/2021 = 376.052  -  06/2022 = 397.312

Bearbeitet von Elo
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vor 5 Stunden schrieb Elo:

Offenbar nutzen die Ampelparteien die politische Sommerpause, um ein wenig das Profil zu schärfen. Nach dem Vorstoß der SPD zu Mieterrechten kommen die Grünen nun mit einer Idee, die Hürden für den Kauf von Schreckschuss- und Gaspistolen zu erhöhen. „Die Zahl der Besitzer von solchen Waffen hat sich seit 2016 verdoppelt“, sagt Marcel Emmerich, Grünen-Obmann im Innenausschuss. Insgesamt seien 740 000 solcher Waffen im Umlauf. Allein 2021 seien 35 000 dazu gekommen

Woher kennen die die Zahl der Schreckschuss und Gaswaffen? Glauben die im Ernst, dass jeder kleine Waffenschein für eine Waffe steht?

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Genau das hat @Olt d.R. ja aufgezeigt - offenbar wird (irrtümlich?) die Anzahl der KWS mit der Zahl der in Umlauf befindlichen SRS-Waffen gleichgesetzt.

 

Leider ist ja das "Geheimpapier" der Innenministerkonferenz zu den SRS-Waffen weiterhin unter Verschluß (Stichwort: Klage des VDB).

Aber daraufhin würde ich vermuten, daß schon Pläne für die erweiterte Kontrolle der SRS-Waffen in der Schublade liegen.

 

Die Stuttgarter Zeitung hat das im Grunde recht pragmatisch beschrieben.

Nicht die große Panik aufgrund der ach so massiven Gefahr, die von Schreckschuss- und Gaspistolen ausgeht, sondern das Bemühen der Parteien, Vorstöße im Sinne der jeweiligen Wählergruppen zu platzieren.

Marcel Emmerich ist für die Grünen Obmann im Innenausschuss und hat m. W. kürzlich das sog. Online-Fachgespräch Waffenrecht: Vollzug und Handlungsbedarf moderiert, der sollte mit dem Thema besser vertraut sein.

Aber genau das ist ja der Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen - solche Falschinformationen/Fehlleistungen aufzudecken.

Bearbeitet von Elo
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vor 8 Minuten schrieb Elo:

...

Aber genau das ist ja der Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen - solche Falschinformationen/Fehlleistungen aufzudecken.

Evtl. sollte man die in dem Glauben lassen das nur 740.000 Gaspüster im Umlauf sind ;)  Die tatsächliche Anzahl könnte sie noch mehr beunruhigen.

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  • 2 Wochen später...

arte.tv:

 

https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/kanada-verbietet-import-von-handfeuerwaffen

 

Zitat:

 

Kanada verbietet Import von Handfeuerwaffen
AFP, 5. August 2022

Kanada verbietet die Einfuhr von Handfeuerwaffen in das Land. Solche Waffen "haben nur einen einzigen Zweck, nämlich Menschen zu töten", sagte der Minister für öffentliche Sicherheit, Marco Mendicino, am Freitag bei einer Pressekonferenz in Etobicoke, einem Vorort von Toronto. Es handele sich um ein "vorübergehendes Verbot", das ab dem 19. August für Privatpersonen und Unternehmen gelte, und zwar bis zum Inkrafttreten eines "nationalen Einfrieren" des Handfeuerwaffen-Besitzes.

 

Kanada plant vor dem Hintergrund der Schusswaffengewalt in den USA ein Gesetz, das den Besitz von Handfeuerwaffen landesweit einfriert. Premierminister Justin Trudeau hatte diesen Schritt Ende Mai nach einem Schulmassaker im Bundesstaat Texas mit 21 Toten angekündigt. Damit soll es nicht mehr möglich sein, in Kanada Handfeuerwaffen zu kaufen, zu verkaufen, zu übertragen oder zu importieren.

 

Verglichen mit den benachbarten USA sind Gewalttaten mit Schusswaffen in Kanada selten - die Tendenz ist jedoch steigend. Der Statistikbehörde zufolge hat sich die Zahl der Straftaten, bei denen jemand eine Waffe ergreife mit der Absicht zu töten oder zu verletzen seit 2009 verfünffacht.

 

Der Polizei zufolge werden viele der Handfeuerwaffen aus den USA ins Land geschmuggelt. Regierungsangaben zufolge gibt es mittlerweile rund eine Million Handfeuerwaffen in Kanada. Nach dem schlimmsten Schusswaffenmassaker der kanadischen Geschichte im April 2020 mit 23 Toten in Nova Scotia waren auf Trudeaus Betreiben die Waffengesetze schon einmal deutlich verschärft worden.

 

(Zitat Ende)

 

AFP = Agence France-Presse (Frankreich)

Bearbeitet von Elo
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vor 2 Stunden schrieb Elo:

Regierungsangaben zufolge gibt es mittlerweile rund eine Million Handfeuerwaffen in Kanada

Das ist natürlich ein guter Gag...

 

Ansonsten:

 

vor 2 Stunden schrieb Elo:

Damit soll es nicht mehr möglich sein, in Kanada Handfeuerwaffen zu kaufen, zu verkaufen, zu übertragen oder zu importieren.

Das ist natürlich schon ein Gerät.... Da bin ich mal gespannt, ob das so durchkommt und wer da als nächstes nach zieht.... 

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Am 27.7.2022 um 15:03 schrieb Elo:

Stuttgarter Zeitung

26.07.2022 - 16:46 Uhr

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kampf-gegen-extremismus-gruene-wollen-waffenrecht-verschaerfen-fdp-bremst.c0728f7e-f4ae-4e12-a0d2-d03708375ee8.html?reduced=true

 

Zitat:

Kampf gegen Extremismus

Grüne wollen Waffenrecht verschärfen, FDP bremst

 

 

Tja.

Seltsam, von der AfD höre ich nicht, dass die hier in irgendeiner Weise bremsen würden...

Und beim ganzen Rest braucht man ja ohnehin nicht mehr zu fragen.

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Tja.

Seltsam, von der AfD höre ich nicht, dass die hier in irgendeiner Weise bremsen würden...

Und beim ganzen Rest braucht man ja ohnehin nicht mehr zu fragen.

Mal ne ganz doofe frage: Wie soll die geächtete Oppositionspartei irgendwas bremsen das in der Regierungskoalition aktuell intern abgestimmt wird?

 

Abgesehen davon wäre der Vorschlag von @erstezw gar nicht so doof. Vermutlich hätten die damals auch besser für Ramelow gestimmt und ich würde auch noch vorschlagen das die den Klabauterbach bei jeder Gelegenheit unterstützen und über den Klee loben sollten

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vor 13 Minuten schrieb Thomas St.:

So wie ich das verstanden habe sind die genannten "Handfeuerwaffen" Kurzwaffen nach unserem Verständnis.

Castreau wirkt.

 

Sehe ich auch so. Im Gesetzesentwurf (Bill C-21) wird immervon Handguns gesprochen, was von den Übersetzern in der Regel mit Handfeuerwaffen übersetzt wird.

Die Definition ist aber eine andere. Handguns sind "short-barrelled firearms designed to be held and used with one hand." also Kurzwaffen.

 

Gut, machts jetzt nur ein bisschen weniger doof...

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In Kanada hatte man schon vor Jahren angefangen, "handguns"/Faustfeuerwaffen, also KW von den Anforderungen her zu normieren.

Meines Wissens ist da z.B. seit langem in ziviler Hand nichts mehr zulässig, was eine Lauflänge von weniger als 4" hat.

Und jetzt gehen sie offenbar an die völlige Austrocknung.

 

Besonders unverschämt und dreist finde ich die Verlautbarung (s. oben, Zitat):

"Solche Waffen "haben nur einen einzigen Zweck, nämlich Menschen zu töten", sagte der Minister für öffentliche Sicherheit, Marco Mendicino"

 

Das ist schlicht und ergreifend sachlich falsch.

Es diskriminiert und negiert sämtliche Gebrauchszwecke wie Sport, Jagd, Sammeln (vgl. Europa) bei KW, und greift im Grunde auch unzulässig in das Recht auf SV (vgl. Nordamerika) ein.

 

Aber ich gewinne ohnehin den Eindruck, dass die derzeitige "linksliberale" CDN-Regierung nicht mehr richtig tickt. Die agieren mit heißer Nadel und nur noch Ideologie-gesteuert.

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vor 20 Stunden schrieb karlyman:

In Kanada hatte man schon vor Jahren angefangen, "handguns"/Faustfeuerwaffen, also KW von den Anforderungen her zu normieren.

Meines Wissens ist da z.B. seit langem in ziviler Hand nichts mehr zulässig, was eine Lauflänge von weniger als 4" hat.

 

Besonders unverschämt und dreist finde ich die Verlautbarung (s. oben, Zitat):

"Solche Waffen "haben nur einen einzigen Zweck, nämlich Menschen zu töten", sagte der Minister für öffentliche Sicherheit, Marco Mendicino"

 

Das ist schlicht und ergreifend sachlich falsch.

Es diskriminiert und negiert sämtliche Gebrauchszwecke wie Sport, Jagd, Sammeln (vgl. Europa) bei KW, und greift im Grunde auch unzulässig in das Recht auf SV (vgl. Nordamerika) ein.

 

https://de.wikibrief.org/wiki/Firearms_regulation_in_Canada

 

Haben die aktuell nicht auch schon eine 5 Schuss Regelung für KW Magazine?

Habe das so bei einem kanadischen YT verstanden.

 

Zum "Tötungszweck":

Das heißt im Umkehrschluß, das alle Polizisten grundsätzlich erstmal darauf aus sind, ihr gegenüber zu töten.

Nunja, nachdem ja alle Polizisten Rassisten sind (auch die schwarzen!), würde es ja passen.

Bearbeitet von akuji13
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Tagesschau "Investigativ":

 

https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/rechtsextreme-waffenverbot-verfassungsschutz-101.html

 

Wo Rechtsextreme schießen üben
Stand: 15.08.2022 18:35 Uhr

 

Hunderte Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger üben auf Schießständen an der Waffe. Das geht nach Kontraste-Informationen aus einer internen Analyse des Verfassungsschutzes hervor.


Von Sascha Adamek, Daniel Laufer, Lisa Wandt, rbb

 

Zitat:

 

Erstmals gibt es genaue Zahlen darüber, inwiefern sich deutsche Rechtsextremisten und "Reichsbürger" auf Schießständen im In- und Ausland betätigen. Nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste zeichnet eine interne Auswertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ein klares Bild über die Zusammensetzung der Schützen und auch ihre Gewaltbereitschaft: Rund 350 Personen aus diesem Spektrum üben demnach auf Schießständen an der Waffe. Davon werden mehr als 90 Prozent als Rechtsextremisten eingestuft, der Rest als sogenannte "Reichsbürger" oder "Selbstverwalter".

 

Die BfV-Analyse zeigt zudem, in welchen einschlägigen Parteien und Vereinigungen die Schützen Mitglieder sind - und das sind mit über 80 Prozent die meisten. Diese verteilen sich zu je etwa einem Drittel auf NPD und "Die Rechte", die übrigen sind Mitglied beim "Dritten Weg" (24 Prozent) oder beim "Flügel" bzw. der "Jungen Alternative" der AfD (neun Prozent). Unter den rechtsextremen Vereinigungen finden sich die "Identitäre Bewegung", die "Europäische Aktion", aber auch verbotene Kampfsportgruppen wie "Blood and Honour" oder "Combat 18".

 

Dass selbst registrierte Neonazis an der Waffe trainieren können, kritisiert der Obmann der grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Marcel Emmerich: "Jedes Wissen, das Extremisten über Waffen erlangen, ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Sie dürfen keinen Zugang zu Waffen haben und haben am Schießstand nichts verloren", sagt Emmerich zu Kontraste.

 

Lübcke-Mörder soll Schießstände besucht haben

 

Wie gefährlich das im Zweifel werden kann, zeigen die Morde des Hanau-Attentäters und der Mord an Walter Lübcke. Beide Täter sollen vor ihren Taten Schießstände besucht haben.

 

Wie alle Bürger dürfen in Deutschland auch vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Personen auf Schießständen üben. Nur wenn gegen eine Person ein sogenanntes Waffenverbot im Einzelfall verhängt wurde, ist ihr das untersagt. Das Problem aber ist, dass die Betreiber der Anlagen das nicht kontrollieren müssen und dieses in der Praxis auch schwierig sein dürfte.

 

Wer eine Waffe besitzt, braucht eine Waffenbesitzkarte - nicht aber, wer aber auf dem Schießstand nur mit geliehenen Waffen übt. Diese Ausnahme im Waffengesetz ermöglicht dem Nachwuchs von Schützenvereinen das Üben an der Waffe. Dadurch tue sich jedoch auch ein Schlupfloch auf, sagt der Waffenrechtsexperte André Busche gegenüber Kontraste. So könnten "auch Leute auf Schießständen schießen, die niemals legal eine Waffe erwerben dürften, weil sie etwa vorbestraft sind".

 

Die Schützenvereine könnten gar nicht wissen, ob gegen einen Schützen ein Waffenverbot im Einzelfall verhängt wurde. "Die Behörde darf dem Schützenverein diesen Verwaltungsakt nicht mitteilen", so Busche. Die Betreiber von Schießstätten müssen auch nicht Buch führen, wer diese wann besucht habe.

 

Rechtsextreme schießen oft ohne waffenrechtliche Erlaubnis

 

Welche Folgen das haben kann, zeigt die BfV-Auswertung: So haben 35 Prozent der rechtsextremen Schießstandbesucher keine waffenrechtliche Erlaubnis und sind zudem polizeibekannt. Seit zwei Jahren werden Erwerber von Waffenbesitzkarten vom Verfassungsschutz überprüft und dann nach weiteren fünf Jahren erneut. Doch all jene, die keine Waffenbesitzkarte haben, fallen dementsprechend durchs Raster.

 

Marcel Emmerich fordert klare Regeln und eine Sicherheitsüberprüfung der Schießstandbesucher, um sicherzustellen, dass Rechtsextreme nicht mehr schießen üben dürfen. "Wir brauchen in Zukunft eine Regelversagung, damit alle Personen, über die der Verfassungsschutz Informationen gespeichert hat, die waffenrechtliche Erlaubnis verlieren", sagt Emmerich.

 

Experte André Busche sieht das wiederum kritisch. "Technisch wäre es möglich, ein Verfahren umzusetzen, das Zusatzvoraussetzungen vorsieht", aber fraglich sei für ihn, ob der Sicherheitsgewinn das angesichts der hohen Belastungen für Schießvereine rechtfertige. Auch ein Probeschießen - etwa im Nachwuchs - wäre dann nur mit einer vorherigen Überprüfung möglich.

Bearbeitet von Elo
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  • 2 Wochen später...

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg vom 29.08.2022:


https://staatsanwaltschaft-heidelberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/10523836/?LISTPAGE=1222784


Zitat:


Todesermittlungsverfahren und Ermittlungsverfahren gegen Wiener Waffenhändler und dessen Mitarbeiter wegen der Amoktat im Neuenheimer Feld vom 24.01.2022 abgeschlossen;


 

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heidelberg auf Grund der Amoktat vom 24.01.2022, bei der ein 18 Jahre alter Student in einem Hörsaal der Universität Heidelberg im Neuenheimer Feld mit zwei Langwaffen eine 23 Jahre alte Studentin getötet, insgesamt acht weitere Studierende leicht verletzt und sich anschließend selbst erschossen hatte, ist abgeschlossen.

Im Zuge der Aufklärung der Amoktat wurden umfangreiche Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Täters vorgenommen, um zu klären, ob es weitere Beteiligte gibt, die sich strafbar gemacht haben könnten. Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Vorwurf gegen weitere Personen, haben sich hierbei nicht ergeben, weswegen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg nunmehr eingestellt worden ist. 

Auch im Verfahren gegen den Inhaber sowie den Verkäufer eines Wiener Waffengeschäfts haben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, weswegen auch dieses Verfahren einzustellen war. Die Abgabe der Tatwaffen war nach österreichischem Recht grundsätzlich erlaubt. Die Waffen wurden zwar unter Verletzung der dreitägigen, sogenannten „Abkühlphase“ an den späteren Täter abgegeben. Allerdings war der 18-Jährige seit Langem fest zur Tatbegehung entschlossen, so dass der Schutzzweck des österreichischen Waffengesetzes, nämlich Spontantaten zu verhindern, durch den Verstoß der Waffenhändler nicht berührt worden ist. Darüber hinaus war die Tat für diese auch nicht vorhersehbar, da der Amoktäter angegeben hat, die Waffen zur Jagd zu benötigen. Bei dem Ankauf der Waffen zeigte er gegenüber den Verkäufern zudem keine Auffälligkeiten, die auf eine Verwendung zu Straftaten hingedeutet hätten.

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Zitat

Obmann der grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Marcel Emmerich: "Jedes Wissen, das Extremisten über Waffen erlangen, ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Sie rfen keinen Zugang zu Waffen haben und haben am Schießstand nichts verloren"

Aus dem Kontext genommen: Schön das es 'mal gesagt wurde von einem "Grünen" - und gleichzeitig Argumentationshilfe, Steilvorlage und Begründung für die Zukunft, um gewisse andere "Extremistische Klientel" von Schießständen fernzuhalten......

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