Zum Inhalt springen
IGNORED

Trommeln gegen Legalwaffenbesitz geht weiter...


nemrod

Empfohlene Beiträge

Jetzt brechen anscheinend alle Dämme.🤦

Wenn das wirklich stimmt wie das da geschrieben steht, sind wir in der Bananenrepublik angekommen.🤦

 

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100044598/wertvolle-schusswaffen-wie-150-gefaehrliche-sammlerstuecke-verschwanden.html

Bearbeitet von Spanplatte
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Waffenregister bringen null Sicherheit! Im Gegenteil, es gibt Behörden zu viel Einsicht in die Privatsphäre der LWB und verführt Behörden zu Missbrauch dieser Daten aus falschen Moral- und Idealvorstellungen.

 

Change my mind.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Kanne81:

Waffenregister bringen null Sicherheit!

 

Hängt davon ab, was man unter Sicherheit versteht. Klar, Gewaltkriminelle, Terroristen usw. melden ihre Waffen eh nicht an. Versteht man unter Sicherheit aber, dass der Bürger aus Angst vor Repressalien die Schnauze hält, dann kann die Rechnung schon ganz anders aussehen. (Die Repressalien müssen gar nicht gleich strafrechtliche Verfolgung oder gar die Fahrt ins Lager sein. Es reicht schon die Aussicht, dass eine rein schikanöse Hausdurchsuchung wegen einer vorgeworfenen Beleidigung eines Politikers, wo die Beweismittel ja eh öffentlich oder auf Serverlogs sind, auf die etwas härtere Tour gemacht wird, weil man als Waffennarr eingetragen ist.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) und blick.ch berichten aktuell über den Schweizer Waffenhändler, der sich in der Nacht zum 30. Oktober 2020 gegen 6 bewaffnete Kriminelle zur Wehr gesetzt hat.

 

Die Staatsanwaltschaft fordert dafür nun drei Jahre Gefängnis, davon sechs Monate unbedingt.

 

https://www.srf.ch/news/schweiz/strafe-fuer-selbstverteidigung-ueberfall-opfer-drohen-drei-jahre-gefaengnis

 

https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/aargauer-staatsanwaltschaft-knallhart-waffenhaendler-schiesst-auf-gangster-jetzt-soll-er-in-den-knast-id17856134.html?

 

https://www.argoviatoday.ch/aargau-solothurn/aargauer-ueberfalls-opfer-soll-fuer-drei-jahre-ins-gefaengnis-147847715

Bearbeitet von Elo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb Elo:

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) und blick.ch berichten aktuell über den Schweizer Waffenhändler, der sich in der Nacht zum 30. Oktober 2020 gegen 6 bewaffnete Kriminelle zur Wehr gesetzt hat.

 

Die Staatsanwaltschaft fordert dafür nun drei Jahre Gefängnis, davon sechs Monate unbedingt.

 

Die Presseberichte wirken sehr dunkel. Da steht drin "Da sich der Mann aus dem Aargau vor dem Überfall bewaffnet habe, sei das versuchte mehrfache vorsätzliche Tötung." Jetzt darf man sich als Schweizer ja eigentlich durchaus bewaffnen, auch wenn noch nichts passiert ist. Selbst wenn nicht wäre das bei diesem Wortlaut doch eher unerlaubter Waffenbesitz oder dergleichen, aber keine vorsätzliche Tötung. Die Notwehrsituation an sich ist doch wohl klar und unbestritten. Worum geht's bei diesem Prozess denn?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Worum geht's bei diesem Prozess denn?

 

Die «Rundschau» schreibt ja in ihrem Bericht, daß sie fünf Strafrechtsexperten um eine Einschätzung zur Anklage gebeten hat, davon stufen die meisten die Sache als gerechtfertigte Notwehr ein.


Die Staatsanwaltschaft selbst erklärt, sie dürfe sich vor dem Prozeß nicht äußern.


Wahrscheinlich wird man warten müssen, ob es zu einem Prozeß kommt.


Ich hätte auch gedacht, daß das eigentlich eine eindeutige Situation ist.


Man stelle sich mal vor: 6 Bewaffnete stehen vor deinem Haus und beginnen, die Fassade hochzuklettern.

 

Bildquelle: www.srf.ch

 

98aa4b.webp

Bearbeitet von Elo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

31.08.2022 - Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport auf innen.hessen.de:

 

(Die beiden Absätze unter der Überschrift "Verbesserung in der Gesetzeslage auf hessische Initiative" sind lesenswert.)

 

Zitat:

 

Hessen entzieht 30 Waffenerlaubnisse im ersten Halbjahr 2022

 

Innenminister Peter Beuth fordert Bundesministerin Faeser zum Handeln auf.

 

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat neuen Zahlen zur Entwaffnung von Extremisten in Hessen präsentiert und zugleich die Untätigkeit des Bundes bei dringend gebotenen Änderungen im deutschen Waffenrecht kritisiert.

 

„In Hessen haben wir in der ersten Jahreshälfte 2022 weitere 30 Extremisten entwaffnen können. Das ist ein neuer Teilerfolg im Zuge eines sehr aufwendigen Verfahrens, das längst durch eine Änderung des Waffenrechts hätte vereinfacht werden können. Die Hessische Landesregierung fordert bereits seit Jahren, dass bei Waffenerlaubnissen die Regelversagung für Extremisten eingeführt wird. Wer dem Verfassungsschutz als Extremist bekannt ist, sollte keine Waffenerlaubnis haben, das ist ein denkbar einfaches Prinzip. Ich teile ausdrücklich das Vorhaben der Bundesinnenministerin, ebenfalls Extremisten entwaffnen zu wollen. Jedoch verweilt Ministerin Faeser auch bei diesem wichtigen sicherheitspolitischen Thema im Ankündigungsmodus. Getan hat sich bisher nichts. Regierungsverantwortung zu tragen, heißt vor allem drängende Probleme auch konkret zu lösen. Die Bundesregierung hat alles, was sie braucht, um jetzt zu handeln,“ so Innenminister Peter Beuth.

 

In der ersten Jahreshälfte konnten in Hessen weitere 30 Personen, die dem extremistischen Spektrum in Hessen zugeordnet werden bzw. polizeilich aufgrund politisch motivierter Kriminalität bekannt sind, waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen bzw. versagt werden. In 15 Fällen war lediglich ein Kleiner Waffenschein Gegenstand, also die zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen) berechtigende Erlaubnis. Den übrigen 15 Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 88 „scharfe“ Schusswaffen, davon 51 Kurz- und 37 Langwaffen entzogen.

 

Zum Stichtag 30. Juni 2022 verfügten 197 Personen, die dem extremistischen Spektrum in Hessen zugeordnet werden bzw. polizeilich aufgrund politisch motivierter Kriminalität bekannt sind, über waffenrechtliche Erlaubnisse. Davon besitzen 105 Personen ausschließlich einen Kleinen Waffenschein. Dieser berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, jedoch nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen.

 

Verbesserung in der Gesetzeslage auf hessische Initiative

 

Mit Wirkung zum 20. Februar 2020 wurde das Waffengesetz (WaffG) durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz verschärft, um den Legalwaffenbesitz von Extremisten zu erschweren, insbesondere durch die auch von Hessen seit einigen Jahren geforderte Einführung einer Regelanfrage nach § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 WaffG sowie einer Regelunzuverlässigkeit bei bloßer Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 b) WaffG in den letzten fünf Jahren. Durch die Regelanfrage nach § 5 Absatz 5 Nummer 4 WaffG muss nun die zuständige Waffenbehörde bei der für den Wohnsitz der betreffenden Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde anfragen, ob Tatsachen bekannt sind, die nach § 5 Absatz 2 Nummer. 2 und 3 WaffG Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen. Zudem ist die zuständige Verfassungsschutzbehörde verpflichtet, sofern sie im Nachhinein für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 WaffG bedeutsame Erkenntnisse erlangt, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen (sog. Nachberichtspflicht, § 5 Absatz 5 Satz 3 WaffG).

 

Die genannten waffengesetzlichen Änderungen tragen dazu bei, dass Extremisten – unabhängig von ihrer phänomenologischen Zuordnung – waffenrechtliche Erlaubnisse noch effektiver versagt bzw. entzogen werden können. Trotz der bereits erreichten Verbesserungen der Gesetzeslage hat Hessen immer wieder gefordert, dass bereits die Speicherung einer Person beim Verfassungsschutz die widerlegbare Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründet. Hierdurch würden die Waffenbehörden in die Lage versetzt, eine Versagung bzw. Entziehung auch in den Fällen vorzunehmen, in denen dies derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Auch hat Hessen den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen (BR-Drs. 303/21) in der vergangenen Legislaturperiode begrüßt und wird sich weiter mit großem Nachdruck dafür einsetzen, dass die dort vorgesehenen Maßnahmen verwirklicht werden.

 

Hintergrundinfo: Entwaffnung von Extremisten seit 2019

 

Im Jahr 2019 konnten 16 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Davon verfügten 10 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein, also die nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen) berechtigende Erlaubnis. Den übrigen sechs Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 245 „scharfe“ Schusswaffen, davon 78 Kurzwaffen und 167 Langwaffen, entzogen.

 

2020 konnten 24 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Davon verfügten 10 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein, also die nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen) berechtigende Erlaubnis. Den übrigen 14 Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 288 „scharfe“ Schusswaffen, davon 101 Kurz- und 187 Langwaffen, entzogen.

 

Im Jahr 2021 konnten wiederrum 50 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Davon verfügten 19 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein, also die nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (nicht zum Erwerb und Besitz von „scharfen“ Schusswaffen) berechtigende Erlaubnis. Den übrigen 31 Personen wurden infolge der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse insgesamt 135 „scharfe“ Schusswaffen, davon 62 Kurz- und 73 Langwaffen, entzogen.

Bearbeitet von Elo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb rwlturtle:

Aha

Aufgemerkt! 

 

Aber das ist echt geil:

 

vor 51 Minuten schrieb Elo:

In der ersten Jahreshälfte konnten in Hessen weitere 30 Personen, die dem extremistischen Spektrum in Hessen zugeordnet werden bzw. polizeilich aufgrund politisch motivierter Kriminalität bekannt sind, waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen bzw. versagt werden. In 15 Fällen war lediglich ein Kleiner Waffenschein Gegenstand,

 

15 klWS weniger..... 

Vielleicht wurde damit ein Staatsstreich abgewendet.... 

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Demnächst im Ersten (angekündigt Di., 04.10.22, 21:45 Uhr):

 

https://www.sr.de/sr/epg/tv/srtv/srde_epg_srtv_4000781392_100.html

 

Zitat:

 

Neuer Lifestyle in Deutschland? Film von David Meiländer und Philipp Reichert

REPORT MAINZ: Waffenland Deutschland

Influencer posieren mit tödlichen Waffen auf Instagram, als wären es Spielzeuge; Event-Agenturen vermarkten Schieß-Events für Jedermann und die Waffen werden immer martialischer. Die Autoren David Meiländer und Philipp Reichert haben ein Jahr lang in der Waffenszene recherchiert. Ihr Film zeigt, wie einfach jedermann in Deutschland sogar mit kriegsähnlichen Waffen schießen kann. Möglich macht es das deutsche Waffenrecht, das eigentlich als eines der strengsten der Welt gilt. Doch die Realität sieht anders aus. Experten warnen vor den Gefahren und die Politik tut sich schwer, Lösungen zu finden. Die Behörden schließlich sind haltlos überfordert angesichts der vielen Waffenbesitzer in Deutschland. Der Film geht deshalb der Frage nach: Muss das Waffenrecht verschärft werden?

 

(Zitat Ende)

 

Anmerkung:

 

Report Mainz hat auch in einem FB-Beitrag in Zusammenhang mit den Morden von Kusel nach Betroffenen von Jagdunfällen / Bedrohung durch Jäger gesucht.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Elo:

Demnächst im Ersten (angekündigt Di., 04.10.22, 21:45 Uhr):

https://www.sr.de/sr/epg/tv/srtv/srde_epg_srtv_4000781392_100.html

 

 

[...] Ihr Film zeigt, wie einfach jedermann in Deutschland sogar mit kriegsähnlichen Waffen schießen kann. [...]

 

und wo bitte ist da das Problem? Btw.es können sogar auf jedem Volkszeltplatz Kinder an der Schieß-Bude mit Waffen schießen.....und oh sogar im WaffG im §27 Abs. 6 gibt es eine Ausnahme die dies Kindern explizit erlaubt, weil dem Gesetzgeber ansonsten eine Menge Schausteller auf den Latz steigen würden.....

 

 

bj68

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich mache demnächst vielleicht auch mal einen Film.

 

Hier schon mal die Beschreibung:

 

"Influencer posieren mit tödlichen Fahrzeugen auf Instagram, als wären es Spielzeuge; Event-Agenturen vermarkten Fahr-Events für Jedermann und die LKWs werden immer martialischer. Die Autoren Hampti Dampti und Susi Sorglos haben ein Jahr lang in der Truckerszene recherchiert. Ihr Film zeigt, wie einfach jedermann in Deutschland sogar mit gepimpten LKWs fahren kann. Möglich macht es das deutsche Recht, das eigentlich als eines der strengsten der Welt gilt. Doch die Realität sieht anders aus. Experten warnen vor den Gefahren von immer mehr Beleuchtung und die Politik tut sich schwer, Lösungen zu finden. Die Behörden schließlich sind haltlos überfordert angesichts der vielen Führerscheininhaber in Deutschland. Der Film geht deshalb der Frage nach: Muss die StVZO verschärft werden?"

 

 

Bearbeitet von akuji13
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Stunden schrieb BJ68:

 

 

[...] Ihr Film zeigt, wie einfach jedermann in Deutschland sogar mit kriegsähnlichen Waffen schießen kann. [...]

 

und wo bitte ist da das Problem? Btw.es können sogar auf jedem Volkszeltplatz Kinder an der Schieß-Bude mit Waffen schießen.....und oh sogar im WaffG im §27 Abs. 6 gibt es eine Ausnahme die dies Kindern explizit erlaubt, weil dem Gesetzgeber ansonsten eine Menge Schausteller auf den Latz steigen würden.....

 

 

bj68

Für uns is das kein Problem, aber alleine der Text-Teaser zeigt ja wohin die Richtung gehen soll.

 

Ich würde vom VDB erwarten, dass man auf so einen Betrag entsprechend reagiert und das mit entsprechender Schärfe.

Für mich sind es diese Art der "Reportagen", die speziell den Grünen und SPD den Weg zu "Keine Waffen in privat Händen" ebnen soll.

Billige Propaganda und Stimmungsmache, mehr nicht.

 

Vielleicht sollte man mal als Gegenargument bringen, wieviele u.a. Politiker gar keine WBK bekommen würde, aufgrund der div. sagen wir mal Unstimmigkeiten.

Naja, das übliche eben. Waffenbesitzer kommen direkt hinter Satan pers.

 

 

 

 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb fw114:

Ich würde vom VDB erwarten, dass man auf so einen Betrag entsprechend reagiert

 

Die Ankündigung ist reißerisch, aber letztlich hat wohl keiner von uns diesen Beitrag bisher anschauen können?

 

Ich weiß aber mittlerweile, daß der VDB in der Sendung auftauchen wird, mehr ist mir nicht bekannt.

 

Bei der Gelegenheit:

 

Ich habe im internationalen Unterforum unter Waffenrecht Österreich einen Link zu einem Beitrag in den IWÖ-Nachrichten gesetzt, in dem die Waffengesetz-Änderungen Stand 31.07.2022 einzusehen sind.
Interessant ist das Vorwort, auch dort hat es auf grüne Forderung höhere Anforderungen an die Zuverlässigkeit gegeben.

 

Offenbar - deshalb der Zusammenhang mit diesem Faden - steigt auch woanders der Druck, wobei wohl D weitgehend unangefochten der Vorkämpfer bleiben wird.

Bearbeitet von Elo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Elo:

Nochmal zum Schweizer Waffenhändler - hier ein recht ausführlicher Bericht des SRF (knapp 12 Minuten), auch mit Aufnahmen der Überwachungskamera:

 

Aber es bleibt weiter im Dunkeln, weswegen ihm genau der Versuch einer ungerechtfertigten vorsätzlichen Tötung vorgeworfen. An und für sich ist ja nichts Verbotenes dabei, einen Überfall durch Männer, die offensichtlich gewaltbereit, in der Überzahl und tödlich bewaffnet sind, durch tödlichen Zwang abzuwehren. Irgendwann wird die Staatsanwaltschaft erklären müssen, was er denn falsch gemacht haben soll -- soll es für ihn so ausgesehen haben, als ob die Besucher lediglich zum Teetrinken kommen wollten?

 

Aus amerikanischer Sicht könnte man vielleicht sagen, es sei keine gute Idee, anzugeben, man wollte einen Warnschuss abgeben, mit dem man dann einen Täter verletzt hat. Das führte ab und zu schon bei den Amis zu Zivilprozessen, in denen die Angreifer oder ihre Hinterbliebenen dann argumentiert hatten, man hätte sie zwar erschießen dürfen, aber ja gar nicht auf sie schießen wollen, so dass der Treffer fahrlässig wäre. Aber selbst das ist auch im Land der unbegrenzten Prozessversuche schon weit hergeholt, eher zivil- als strafrechtlich relevant, und selbst dann wäre es ja gerade kein Tötungsvorsatz, der ihm hier aber wohl vorgeworfen wird. Etwas allgemeiner könnte man wohl sagen, dass es meistens keine gute Idee ist, überhaupt Angaben zu machen, mit denen man dann irgendwelche Ansatzpunkte liefern kann. Die Situation spricht ja in so einem Fall eigentlich auch für sich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu REPORT Mainz 

 

ich bin außerdem gespannt, wer es wieder mal nicht lassen konnte sein wichtiges Gesicht in die Kamera zu halten und irgendeinen Schwachsinn zu

erzählen, ohne dass er entsprechend geschult wäre oder sich vom Sender versichern hat lassen den fertigen Beitrag zu sehen und seine

Zustimmung zu widerrufen, falls seine Aussagen aus dem Kontext gerissen wurden.

 

Seit Winnenden wissen eigentlich alle wie diese Leute arbeiten...aber manchen werden halt nicht klüger bzw. die Freude am eigenen Bild ist halt zu groß.

 

Sowas sollte man einfach Profi - z.B. dem VDB überlassen und ansonsten - NO COMMENT.

 

Würde die auch niemals mit der Kamera auf den Stand lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beschreibung auf Youtube aus dem Übersetzer:

 

In den letzten Monaten wurden etwa zehn zum Teil gewalttätige Einbrüche in Waffenläden verübt. Kriminelle Gruppen aus der Region Lyon schlagen in der ganzen Schweiz zu. Ermittlungen.

Bearbeitet von Elo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.