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IGNORED

Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit


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Geschrieben

Tach zusammen

 

Ich schreibe mal lieber anonym...der eine mag es feige nennen, der andere blöd. Egal, hab meine Gründe.

 

Habe Post von der Polizei bekommen, wegen einer Ordnungswidrigkeit. Sachverhalt ist folgender:

 

-EWB Artikel erworben

-innerhalb von 14 Tagen per Mail bei der Behörde angemeldet

-Ausgedruckte Anzeige und WBK erst nach einiger Zeit vorbeigebracht, mache das nicht mehr per Post, da schonmal eine WBK abhanden gekommen ist (so habe ich das schonmal gemacht, bin mir aber nicht mehr sicher, ob der selbe Zeitraum dazwischen war)

-3Monate später die oben erwähnte Post gehabt, die besagt: Ordnungswidrigkeit, und die Frage, ob ich diese zugebe, oder halt nicht

-Einen Tag nach dem Brief kam dann auch meine ausgefüllte WBK an

-Dann mal telefonisch nachgefragt...die Ordnungswidrigkeit würde in meiner Akte stehen bleiben, Bußgeld ca. 200,- bei einem zweiten Fall dieser Art ist meine Zuverlässigkeit gefährdet

 

Zuerst habe ich mich nur geärgert und geohrfeigt, wie blöd man doch ist. Habe jetzt sehr viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand die zwei wichtigsten beantworten:

 

1. Gibt es außer der 14tägigen Meldefrist eine Frist, wann die WBK vorgelegt sein muss? (wie gesagt, das ging schonmal ohne dass ich Ärger bekommen habe)

2. Ist es richtig, dass so ein Eintrag ewig in der Akte steht? Habe schon irgendwo gelesen, dass Ordnungswidrigkeiten auch verjähren?

 

Noch was, von manchen höre ich, dass sie bei Erwerb mit WBK zur Behörde gehen und darauf warten können. Bei uns ist es Gang und Gäbe, dass es mal gerne 3-4 Monate dauert, bis man alles zurück hat. Unter einen Monat ist extrem selten. Nun habe ich mich darüber auch noch nie beschwert und wäre in meiner Sache auch gerne so behandelt worden, also ganz ehrlich eine Verwarnung hätte auch gereicht.

Bisher nie irgendeinen Ärger mit der Behörde gehabt, das die Bearbeitung so lange dauert ist mir eigentlich auch Wurst, hab immer ne Kopie dabei. 

 

Ganz herzlichen Dank von einem LWB mit bisher 20 Jahren weißer Weste...

Geschrieben

Schluck es runter. Frist dich nur auf und führt zu nichts, du wirst daran nichts ändern und das du den Ablauf "vergeigt" hast, schreibst du ja schon selber.

Nach 3-4 Monaten denkst du da nicht mehr dran.

Geschrieben

§ 37g Absatz 1 WaffG

 

Leider etwas blöd gelaufen, vielleicht bekommt man noch eine Einstellung hin nach § 47 OWiG - aber ohne Anwalt wird das eher nichts.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Gastgast:

Noch was, von manchen höre ich, dass sie bei Erwerb mit WBK zur Behörde gehen und darauf warten können. Bei uns ist es Gang und Gäbe, dass es mal gerne 3-4 Monate dauert, bis man alles zurück hat. Unter einen Monat ist extrem selten. Nun habe ich mich darüber auch noch nie beschwert und wäre in meiner Sache auch gerne so behandelt worden, also ganz ehrlich eine Verwarnung hätte auch gereicht.

Bisher nie irgendeinen Ärger mit der Behörde gehabt, das die Bearbeitung so lange dauert ist mir eigentlich auch Wurst, hab immer ne Kopie dabei. 

 

Ganz herzlichen Dank von einem LWB mit bisher 20 Jahren weißer Weste...

Also bei uns dauert das ganze Prozedere ca. 15 min … und kostet pro Eintrag 20€. Ich wusste garnicht dass manche Ämter das so kompliziert machen und Wochen für einen Eintrag brauchen. 

Bearbeitet von Talkboxer
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb P22:

§ 37g Absatz 1 WaffG

Da hat P22 leider Recht, für die googlefaulen hier der Wortlaut:

(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.

=> Zusammen mit der Anzeige muss immer auch die WBK zur Behörde. 

Tipp von mir, falls als Waffenbehörde die Polizei zuständig ist: Einfach die Unterlagen bei der nächsten Polizeidienststelle für die Dienstpost abgeben, kostet nix und ist zuverlässiger als die Post

 

Geschrieben

Du hast den Ewb Artikel innerhalb der vorgeschriebenen 14 Tage Frist bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Was wollen die eigentlich?

Wenn die mit ihren Aufgaben überfordert sind und eine solch lange Bearbeitungsdauer benötigen, ist das nicht dein Problem.

Das mit der WBK ist natürlich blöd gelaufen. Ich bringe sowas immer persönlich vorbei. Da kann ich sicher sein, dass es ankommt und in die richtigen Hände gelangt.

Geschrieben

In Berlin ist wegen Corona, kein Puplikumsverkehr.

Erwerbsanzeigen werden entweder mit der WBK, an die Behörde geschickt, oder im blickdichten Umschlag, beim Pförtner abgegeben.

Retour geht es per Einwurfeinschreiben, incl. Kostenbescheid.

Hat bei mir im Oktober '21, ca. 14 Tage gedauert. (Eintrag auf gelb)

 

Long

Geschrieben

Ja, das ist wohl wirklich blöd gelaufen.

 

Normalerweise geh ich auch einfach bei der Behörde vorbei und lass das eintragen. Während Corona war das ja nicht mehr möglich und es musste alles per Post passieren oder per Direkteinwurf in den Briefkasten der Behörde.

Ich habe dann die Erwerbsanzeige per Mail gemacht mit der Bitte mir einen Termin zu nennen um die WBK abzugeben. Meistens lief das auf einen Anruf des SB raus mit der Bitte die WBK einfach in die Post zu geben. Damit war die Anzeigefrist gewährt und die Frist für die Vorlage der WBK auch, da der SB das weitere Vorgehen zeitlich bestimmt hat. Und klar, während Corona hat es auch mal 2-3 Wochen gedauert, bis die WBK wieder da war.

 

Wenn das bei euch regelmäßig so lange dauert, dann könntest du zwei Sachen probieren:

1) Jeden Neuerwerb/Voreintrag auf eine eigene WBK eintragen lassen. Dann tuts nicht mehr so weh, wenn die WBK mehrere Wochen unterwegs ist.

2) Den SB bitten alles vorzubereiten und dich zu benachrichtigen, wenn er final eintragen kann. Solange der SB dir schriftlich gibt, dass du die WBK erst einreichen sollst, wenn er dir das OK gibt bist du fein raus.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Longhair:

im blickdichten Umschlag, beim Pförtner abgegeben

Warum denn das?

 

1. Haben Berliner Behörden keinen Briefkasten?

2. Kann man sich das "blickdicht" sparen, geöffnet wird eh in der Poststelle, nicht beim Bearbeiter. Schon allein wegen des Eingangsstempels. 

Geschrieben

Das Anmeldeformular kann man sich bei uns aus der Landkreis Homepage runter laden. Mein " Weihnachtsgeschenk" Win 92 habe ich am 15.12. online angemeldet, dann kam Weihnachten und Neujahr, der SB war erst am 4.1. wieder erreichbar, wir machten einen Termin 3 Tage später zur WBK Änderung aus. Die Onlineanmeldung hat ihm völlig gereicht. 

Allerdings ist mir wegen Umzugs in eine andere Stadt vor 25 Jahren auch mal eine Owi ins Haus geflattert. Hatte aber keine Konsequenzen. 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Wolfgang553:

Da hat P22 leider Recht, für die googlefaulen hier der Wortlaut:

(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.

=> Zusammen mit der Anzeige muss immer auch die WBK zur Behörde.

 

Oh, das ist (mir) neu. Seit wann ist das so? Ging es nicht früher mal um die reine Anzeigepflicht innerhalb von 14 Tagen?

 

Geschrieben

Wie immer die Post ist schuld, ich schicke alles als Einwurfeinschreiben spätestens am nächsten Werktag nach Erwerb. 
 

Ja ehrlich, auch beruflich und privat kam bis dato 1 Brief weg und wurde 3 Monate später wieder gefunden und zugestellt. Hier wirst Du schlucken müssen und eben in Zukunft etwas anders machen und Erwerb per Mail ist nicht rechtssicher, hier wäre nur Telefax, Brief als Einschreiben, Kurier oder eben persönliche Abgabe mit Quittung.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb erstezw:

Warum denn das?

 

1. Haben Berliner Behörden keinen Briefkasten?

2. Kann man sich das "blickdicht" sparen, geöffnet wird eh in der Poststelle, nicht beim Bearbeiter. Schon allein wegen des Eingangsstempels. 

 

Den werden sie ganz sicher haben..

Ich hatte in der Nähe zu tun und habe die Unterlagen ebend beim Pförtner abgegeben.

Das war alles in so einer durchsichtigen Folientasche.

Mit Deckblatt, wohin es gehen soll und Absender.

Der Pförtner meinte, so darf er das aus Datenschutzgründen, nicht entgegennehmen.

Also wurde alles in einen A4-Umschlag getan (den ich von ihm bekam), mit Absender und Empfänger und dann mit Eingangstempel an die zuständige Abteilung des LKA, weitergeleitet.

 

Long

 

Geschrieben

Bei uns ist wegen Corona auch kein Publikumsverkehr. 

Also auch alles per Post. 

 

Hatte ich kürzlich wegen nem Voreintrag.  ging unproblematisch und sogar recht schnell. 

 

ich rufe meist vorher bei der Behörde an und erfrage die aktuellen Befindlichkeiten und ob die Formulare auf der Webseite denn Aktuell sind und was sonst noch gewünscht wird. 

 

verschickt habt ich die Unterlagen zu meiner Sicherheit per Einschreiben um nen Nachweis zu haben. (scheiß auf die paar Euro.) 

 

werd ich dann zum Fertig eintragen auch so machen. nur halt akribisch auf die fristen achten. 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Suerlaenner:

Hier wirst Du schlucken müssen und eben in Zukunft etwas anders machen und Erwerb per Mail ist nicht rechtssicher, hier wäre nur Telefax, Brief als Einschreiben, Kurier oder eben persönliche Abgabe mit Quittung.

Was Du schreibst ist leider total falsch!!!

Seit der Änderung 2019 ist die Schriftform für Erwerbsanzeigen weggefallen.

Ich melde seitdem nur noch online und lasse mir das halt per Mail bestätigen. Damit bist Du 100% rechtssicher unterwegs.

Geschrieben

Hier läuft das auch unkompliziert digital… Meldung ausfüllen, scannen, hin mailen, WBK in den Briefkasten werfen, Rechnung kommt digital, Überweisungsbeleg hinmailen, WBK kommt per Einschreiben zurück. Dauert ne Woche. Gab meines Wissens noch nie Ärger von wegen nix angekommen etc. Und selbst wenn was schief gehen sollte wird der SB anrufen und fragen, was er mit der WBK machen soll.

 

Finde ich super und kann gerne auch nach Corona so bleiben weil es sehr flexibel für den Kunden ist.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

[...] noch nie Ärger von wegen nix angekommen etc. [...]

Na, im vorliegenden Fall war wohl eher die fehlende WBK das Problen. Einfach "Bescheidsagen" reicht halt nicht (mehr).

 

vor 1 Stunde schrieb SDASS_Nico:

Ging es nicht früher mal um die reine Anzeigepflicht innerhalb von 14 Tagen?

Ehrlich gesagt, mir auch. Lt. Buzer ist der §37g komplett neu dazugekommen, ich finde den alten Wortlaut (bzgl. der Anzeigepflicht) nicht mehr. War bzw. wäre bei mir aber nie zum Problem geworden, weil ich eh immer Anzeige + WBK zusammen eingereicht habe.

 

Was die unterschiedlichen Behörden anbelangt, so hat das sicherlich - abseits der Unterhaltung - wenig Sinn, hier alle erdenklichen Erfahrungswerte auszutauschen. In Berlin gibt es eine eigene Waffenbehörde, da lag der Rekord zwischen Abgabe beim Pförtner und Finden der WBK in meinem Briefkasten fünf Tage!! Ich bin nun ins Umlang gezogen, da ist ein regulärer Polizeiabschnitt mit den waffenrechtlichen Angelegenheiten betraut. Die haben sicher "Besseres" (= Wichtigeres) zu tun, da dauerte die Bearbeitung der Eintragung fast vier Monate. Dafür habe ich jetzt halt mehrere WBKen, so lässt sich das Problem umgehen. :)

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Sgt.Tackleberry:

Na, im vorliegenden Fall war wohl eher die fehlende WBK das Problen. Einfach "Bescheidsagen" reicht halt nicht (mehr).

Richtig. Das verwundert mich eben auch warum man nicht zeitnah die Pappe da hin bringt. Ist ja auch in seinem Sinne, dass das alles zeitnah durch ist.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Was die unterschiedlichen Behörden anbelangt, so hat das sicherlich - abseits der Unterhaltung - wenig Sinn, hier alle erdenklichen Erfahrungswerte auszutauschen.

Dick unterstreichen!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb P22:

noch eine Einstellung hin nach § 47 OWiG

 

vor 51 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ganz ehrlich, wenn Du irgendwie kannst, nimm Dir unbedingt einen Anwalt.

 

So ist es.

Geschrieben

Ich kenne diese Situation aus eigener leidvollen Erfahrung.

Ich hatte am letzten Tag der Frist von 14 Tagen meine WBK mit Begleitschreiben per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt Heidenheim geschickt.

Leider ist das Einschreiben mit Rückschein durch verschulden der Post erst ein paar Tage später angekommen.

Resultat, der Sachbearbeiter bzw. dessen Vorgesetzter haben die Briefmarke und den Poststempel entfernt (Urkunden Unterdrückung im Amt), habe daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 35,--€ erhalten.

Der wurde vor Gericht dann in ein Verwarngeld in Höhe von 10€ umgewandelt, in der Verhandlung habe ich dann den Richter gefragt ob dieses meine Zuverlässigkeit gefährdet, dieses wurde verneint.

Dieses wurde erst dadurch möglich da ich den Aufgabezeitpunkt durch den vorhandenen Rückschein nachweisen konnte.

Was ich mit meinem Thread mitteilen möchte, Vorsicht mit der Frist von 14 Tagen, innerhalb dieser muss die WBK bei dem Sachbearbeiter auf dem Tisch liegen, wenn die am letzten Tag der Frist per Post aufgegeben wurde ist dieses nicht ausreichend, dieses trifft insbesondere auf Sachbearbeiter zu die einem Böses wollen.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Colt S.:

 dieses trifft insbesondere auf Sachbearbeiter zu die einem Böses wollen.

 

 

 

Diese Aussage trifft voll zu.

 

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten wird auch als "Kleines Strafrecht" bezeichnet (was natürlich falsch ist) und ist "das Recht des gehobenen Dienstes" d.h. es entscheiden keine Juristen.

 

Im Unterschied zu Verkehrsordnungswidrigkeiten - bei denen es überwiegend genau geregelte Tatsbestände gibt, die das Ermessen auf Null reduzieren - haben die Entscheider meistens ein SEHR WEITES Ermessen - also einen Beurteilungsspielraum - dass in der Regel weisungsfrei ausgeübt werden kann.

 

Das Regulativ ist hier im Widerspruchsverfahren der behördeninterne Vorgesetzte und dann eben das Amtsgericht.

 

Ich halte es übrigens für fehlerhaft anzunehmen, dass "dei WBK binnen 14 Tagen auf dem Tisch liegen muss", denn die Anzeige ist eines, der Eintrag etwas Anderes und wenn ich das will, kann ich mir für jede einzelne Waffe eine eigene WBK ausstellen lassen.

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Colt S.:

Resultat, der Sachbearbeiter bzw. dessen Vorgesetzter haben die Briefmarke und den Poststempel entfernt (Urkunden Unterdrückung im Amt), [...]

Und das wurde in dem Verfahren bestätigt?

 

Es fällt mir sehr, wirklich sehr schwer, zu glauben, dass Sachbearbeiter nichts Besseres zu tun haben, als Dokumente bzw. Urkunden zu fälschen, um einem LWB ans Bein zu pissen. Das sind Beamte. Die machen ihren Job. Wie jeder andere auch. Und in der Regel haben sie genug zu tun - da sitzt niemand herum. Wenn da keine Historie besteht (die wir nicht kennen - aber du scheinst ja mehrfach Probleme mit dem Amt zu haben), halte ich "die Angst vor dem SB" für überzogen. Meine Meinung.

 

vor 31 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich halte es übrigens für fehlerhaft anzunehmen, dass "dei WBK binnen 14 Tagen auf dem Tisch liegen muss", [...] für jede einzelne Waffe eine eigene WBK ausstellen lassen.

Eine WBK beantragst du VOR dem Erwerb. Egal, ob es sich um eine Waffe mit Voreintrag oder eine leere (gelbe) WBK handelt. Mir wäre kein Fall bekannt, wie ich eine Waffe erwerben und dann, zusammen mit mit der Erwerbsanzeige die WBK beantragen könnte.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb kulli:

Was Du schreibst ist leider total falsch!!!

Seit der Änderung 2019 ist die Schriftform für Erwerbsanzeigen weggefallen.

 

Paragraph 37g gelesen?

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