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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben (bearbeitet)

Wenn falsche Politik zu lächerlichen Situation führt, weil man das eigentliche Problem nicht angehen will. Die beiden sehen ganz klar nach der Zielgruppe aus, die die Polizei doch so gut kennen soll, oder?

 

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Bearbeitet von Last_Bullet
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Geschrieben

Haben die jetzt Anscheinschwerter dabei oder ist die Anzeige schon raus?

 

Tatsächlich fühlen sich vermutlich die meisten Leute mit diese bewaffneten Rittern auf dem Weihnachtsmarkt sicherer als ohne. Denn welcher Islamist wird schon eine Messerattacke mit dem Küchenmesser starten, wenn daneben jemand im Ritterkostüm mit Schwert und Kettenhemd steht?!

 

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Geschrieben
Am 9.12.2024 um 15:25 schrieb Last_Bullet:

Und was bleibt als Botschaft? Bringst du eine Waffe zur Polizei, erhältst du im Gegenzug eine Anzeige. Ob das Nachahmer haben wird, oder die Waffe dann eher.... verschwindet?

 

 

Nein, ganz einfacher Trick: Man ruft vorher an. Idealerweise bei der zuständigen Waffenbehörde. Die erteilt einem dann die Erlaubnis, mit dem Fundstück anzureisen und das Teil abzugeben. 

Da das Führen hierzulande in der Öffentlichkeit bis auf Ausnahmen verboten ist, muss man sich das halt gesondert erlauben lassen. 

Geschrieben

Und weil noch nicht mal die Behörden und Juristen an den Gerichten sich mit dem Waffengesetz auskennen, geschweige denn es richtig anwenden können, kennt sich der Normalbürger perfekt aus und weiss exakt, wie er eine Fundwaffe gesetzlich wasserdicht los wird.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb tuersteher:

Und weil noch nicht mal die Behörden und Juristen an den Gerichten sich mit dem Waffengesetz auskennen, geschweige denn es richtig anwenden können, kennt sich der Normalbürger perfekt aus und weiss exakt, wie er eine Fundwaffe gesetzlich wasserdicht los wird.

 

Also dass so ein Ding ein ganz, ganz schlimmer, böser, verbotener und mega-gefährlicher Gegenstand für jeden gelernten Deutschen ist, davon kann man eigentlich bei vorhandenem Bewusstsein des jeweiligen Finders ausgehen.

Allein schon wegen der Frage, wo man das eigentlich abgeben sollte, wäre eigentlich schon der erste Grund für einen Anruf...

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Last_Bullet:

Wenn falsche Politik zu lächerlichen Situation führt, weil man das eigentliche Problem nicht angehen will. Die beiden sehen ganz klar nach der Zielgruppe aus, die die Polizei doch so gut kennen soll, oder?

 

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Einfach nur noch gaga.

Da ist kein normaler Menschenverstand mehr übrig. 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb tuersteher: kennt sich der Normalbürger perfekt aus und weiss exakt, wie er eine Fundwaffe gesetzlich wasserdicht los wird.

Lustig, Du hast dich verschrieben…….wie er eine Fundwaffe im Wasser los wird……:lol:

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb msk:

Nein, ganz einfacher Trick: Man ruft vorher an. Idealerweise bei der zuständigen Waffenbehörde.

Die meisten Menschen, die so etwas finden, hatten mit Waffen noch nie etwas zu tun und wissen wahrscheinlich nicht einmal, daß es so etwas wie eine Waffenbehörde gibt.

Mir ist es jedenfalls im Laufe meines Lebens schon mehrmals passiert, daß ich, als bekannter "Waffensachverständiger", als erster um Rat zur weitergehenden Vorgehensweise befragt wurde oder einen gesetzeskonformen Verkauf / Entsorgung in Absprache mit der Behörde gleich selbst übernehmen durfte.

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb msk:

Nein, ganz einfacher Trick: Man ruft vorher an. Idealerweise bei der zuständigen Waffenbehörde. Die erteilt einem dann die Erlaubnis, mit dem Fundstück anzureisen und das Teil abzugeben. 

Da das Führen hierzulande in der Öffentlichkeit bis auf Ausnahmen verboten ist, muss man sich das halt gesondert erlauben lassen. 

 

Hmmm, Ok dann nenne mir doch für dieses Vorgehen mal den entsprecheden Paragraphen im Waffenrecht.

 

Nehmen wir mal an die Person, die sich auf diesen Weg die "Erlaubniss" hat geben lassen, kommt in eine Polizeikontrolle und hat die abzugebenen Waffen

dabei. Mit welchen Dokumente kann Sie den Polizisten gegenüber nachweisen das ihr die "Waffenbehörde" die Erlaubniss ereilt hat....

und auf welcher rechtlichen Basis (Gesetzte) sind diese Dokumente dann erstellt worden.

 

Geschrieben

Wie wäre es mit § 12 (5) :

"Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen,

wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen."

 

Mit einem Fax oder Brief hat man dann auch ein Dokument in der Hand, aber das ist nicht einmal das Entscheidende,

da man beim Amt ja auch nachfragen kann.

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Geschrieben (bearbeitet)

Nutzt einem auch nichts, wenn dann niemand weiß, wer zuständig ist.

 

Wir wollten mal ein Musikvideo drehen, in dem einer der Darstellerinnen als Lara Croft Figur mit einer Softairpistole im Beinholster rumlaufen sollte.

 

Da mussten 6 Behörden gefragt werden!

 

Polizei ( weil öffentliche Sicherheit)

Waffenbehörde ( weil Anscheinswaffe)

Tiefbauamt ( weil Bürgersteig)

Grünflächenamt ( weil daneben Rasenfläche)

Hafenamt ( weil Hafengebiet)

Strassenverkehrsamt (weil Nähe  einer Hauptstrasse)

 

Wir bekamen vom Strassenverkehrsamt noch die Auflage, einen 6mx6m Sichtschutz aufzubauen, weil Autofahrer eventuell durch die Dreharbeiten irritiert werden könnten.

 

Fazit: Der ganze Dreh wurde wegen des Zuständigkeitschaos abgeblasen und im Studio vor Greenkey gedreht.

Bearbeitet von JDHarris
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Geschrieben
Am 11.12.2024 um 10:17 schrieb Last_Bullet:

Wenn falsche Politik zu lächerlichen Situation führt, weil man das eigentliche Problem nicht angehen will. Die beiden sehen ganz klar nach der Zielgruppe aus, die die Polizei doch so gut kennen soll, oder?

 

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Könnte ein Sketch aus Monty Python sein.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb cz75sp:

Könnte

 

Ja, könnte, es ist aber die bittere Wahrheit von Näncy, der SPD/GRYN/FDP. So ist es umgesetzt worden, und niemand sollte mehr behaupten, jetzt würden nur die bestimmte Klientel kontrolliert, was nach dem Gesetz so nicht einfach wäre, weil man niemanden diskriminieren darf. Hier in diesem Beispiel wird über das Ziel hinausgeschossen und sicherlich überall in unserem Land. Und warum? Weil Karl, Heinz und Thomas ihr Taschenmesser dabei haben, weil sie es als nützliches Werkzeug ansehen?

 

Das Gesetz macht keine Ausnahmen, auch Karl, Heinz und Thomas werden ihre Messer verlieren und eine Anzeige erhalten, obwohl dies kein Stück mehr Sicherheit bringt, weil diese drei (und viele andere auch) gar nicht das Problem sind. Das WaffG ist richtig übergriffig geworden und zieht nun jeden, der irgendwie mal ein Messer auf Tasche hat, in seinen Sog hinein. Sonst traf es mit Masse diese Nerds, die LWB, diese Randgruppe und Minderheit.... nun trifft es fast jeden.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb cz75sp:


Könnte ein Sketch aus Monty Python sein.

 

Mit der heiligen Handgranate von Antiochia

 

Und der Herr sprach und sagte:
Zuerst ziehe die heilige Zündnadel aus dem Gehäuse. Sodann sollst du zählen bis drei, nicht mehr und nicht weniger.
Drei allein soll die Nummer sein, die du zählest, und die Nummer, die du zählest, soll Drei und nur Drei sein.
Weder sollst du bis Vier zählen, noch sollst du nur bis zur Zwei zählen, es sei denn, dass du fortfährst zu zählen bis zur Drei.
Die Fünf scheidet völlig aus.
Wenn dann die Nummer Drei, welches ist die dritte Nummer von vorne, erreicht ist,
dann schleudere mit Kraft deine Heilige Handgranate von Antiochia gegen deinen Feind.
Wer sich schuldig macht in meinem Namen, soll sehen was er davon hat.

 


 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Shadow:

 

Hmmm, Ok dann nenne mir doch für dieses Vorgehen mal den entsprecheden Paragraphen im Waffenrecht.

 

Nehmen wir mal an die Person, die sich auf diesen Weg die "Erlaubniss" hat geben lassen, kommt in eine Polizeikontrolle und hat die abzugebenen Waffen

dabei. Mit welchen Dokumente kann Sie den Polizisten gegenüber nachweisen das ihr die "Waffenbehörde" die Erlaubniss ereilt hat....

und auf welcher rechtlichen Basis (Gesetzte) sind diese Dokumente dann erstellt worden.

 

 

Die Rechtsgrundlage wurde benannt. Die Polizei wird auf Deine Angaben hin die Behörde anrufen und Dir danach einen schönen Tag wünschen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb JDHarris:

Nutzt einem auch nichts, wenn dann niemand weiß, wer zuständig ist..

 

Die Zuständigkeit ist da völlig eindeutig. Die Waffenbehörde. Sollte einem jeder befragte Polizist sagen können. Und die Polizei als erstes zu befragen und nicht das Grünflächenamt, wenn man das nicht weiß, halte ich für sehr naheliegend.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb msk:

Die Polizei wird auf Deine Angaben hin die Behörde anrufen und Dir danach einen schönen Tag wünschen.

Hallo msk

 

ich gehe gerne Samstag Abend auf den Schießstand.

Die Waffenbehörde macht Freitag ca 15:00Uhr Feierabend.

Wie soll das klappen?

 

Steven

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb JDHarris:

Wir wollten mal ein Musikvideo drehen, in dem einer der Darstellerinnen als Lara Croft Figur mit einer Softairpistole im Beinholster rumlaufen sollte.

 

Fazit: Der ganze Dreh wurde wegen des Zuständigkeitschaos abgeblasen und im Studio vor Greenkey gedreht.

 

Wo kann man dieses Musikvideo sehen?

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb msk:

 

Die Zuständigkeit ist da völlig eindeutig. Die Waffenbehörde. Sollte einem jeder befragte Polizist sagen können. Und die Polizei als erstes zu befragen und nicht das Grünflächenamt, wenn man das nicht weiß, halte ich für sehr naheliegend.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass wir auch leichtere Fälle hatten. Kommt immer auf die Stadt oder den Kreis an.

 

Das einfachste wurde über eine Telefonnummer geregelt...und da hatten wir sogar militärisches Spielzeug.

 

 

Geschrieben

dubisthalle.de, 12.12.2024:

 

https://dubisthalle.de/arbeitskreis-kritischer-juristen-an-der-uni-halle-kritisiert-erneut-die-waffenverbotszone-teuer-nicht-zielfuehrend-und-unverhaeltnismaessig-bundesverwaltungsgericht-muss-entscheidung-treffen

 

Zitat:

 

Arbeitskreis kritischer Juristen an der Uni Halle kritisiert erneut die Waffenverbotszone: teuer, nicht zielführend und unverhältnismäßig – Bundesverwaltungsgericht muss Entscheidung treffen

 

Seit vier Jahren gibt es die Waffenverbotszone im Bereich des Riebeckplatzes und Hauptbahnhofes in Halle (Saale). Zwar hat sie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr für unrechtmäßig erklärt. Doch die Landesregierung geht gegen dieses Urteil vor, so dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist und die Zone weiterhin gilt.

 

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist:innen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg übt erneut Kritik. Die Waffenverbotszone sein ein “enormer Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen, die diese Bereiche durchqueren. Ständige, anlasslose Kontrollen der Polizei führen nicht nur zu einem großen Polizeiaufgebot, das viel Steuergeld kostet, sondern ist überhaupt nicht zielführend und unverhältnismäßig.”

...

 

hallespektrum.de, 12.12.2024:

 

https://hallespektrum.de/aktuelles/arbeitskreis-kritischer-juristen-waffenverbotszonen-in-halle-voellig-uebertrieben/468642/

 

Zitat:

 

Arbeitskreis kritischer Juristen: Waffenverbotszonen in Halle völlig übertrieben

 

...

Im Jahr 2022 wurden lediglich 2 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und 7 Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 9 Verstöße (2 gegen das Sprengstoffgesetz, 7 gegen das Waffengesetz) und 2024 insgesamt 7 Verstöße (1 gegen das Sprengstoffgesetz, 6 gegen das Waffengesetz). Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass mehr als 94 Prozent der Kontrollen keine Ergebnisse bringen und daher unnötig sind. Die 69 festgestellten Verstöße im Jahr 2024 sind bei täglich zehntausenden Menschen, die den Hauptbahnhof und die Umgebung nutzen, ein sehr geringes Problem. Gleichzeitig sei mit der FDP-Anfrage klar geworden, dass die Einführung der Waffenverbotszone eher zu einem stärkeren Gefühl der Unsicherheit führt, anstatt mehr Sicherheit zu schaffen.

...

Geschrieben

Noch zu Halle:

 

Landtag Sachen-Anhalt, 09.12.2024
Drucksache 8/4883

 

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Mitglied des Landtages Andreas Silbersack (FDP)
Drogen- und Gewaltkriminalität in der Waffenverbotszone am Riebeckplatz in Halle (Saale)
Kleine Anfrage - KA 8/2566

 

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4883fak.pdf

 

(Enthält auch diverse Tabellen)

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