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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Weiß der BuPräsi eigentlich, wo bei einer Waffe hinten und vorne ist? Aktionen geplant.

 

Zitat

Ich habe nicht den Eindruck, dass der Bundespräsident das Gesetz überhaupt gelesen und auf seine Verfassungsmäßigkeit hin geprüft hat, was bitter ist. Nun Planen wir eine eigene Aktion, bei der auch Ihr gefragt seid. Aber wir sind noch in der Planung und dem Einrichten der Aktion. also gebt uns bitte ein wenig Zeit. Ich verspreche Euch aber, das wird gut, das wird lustig und wir werden einigen damit so richtig auf den Zeiger gehen.

 

 

 

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Diesem, und wie man im Video auch erfährt, auch mindestens einem weiteren Forum bei dem es um Fahrzeuge geht...

Aber ich kann übrigens fast dasselbe berichten, auch in einem Motorrad forum wurde meine Information zu dem Gesetz bezüglich des Multitools und Bundeswehr Essbesteck oder Schweizer Taschenmesser für die Bedürfnisse eines Motorradfahrers (vorallem einem Fahrers von Motorrädern die eher für das Reisen entwickelt wurden) nicht unbedingt wohlwollend aufgenommen und das Thema sofort vom Moderator geschlossen mit dem Hinweis das politische Diskussionen nicht erwünscht sind (auf mein nachfragen wurde mir allerdings mitgeteilt das meine Information, die ausdrücklich keine politische Diskussion darüber starten sollte, OK sei allerdings der Moderator genau wisse das es doch in die politische richtung abdriften würde wenn er es nicht sperrt).

 

Ich bin jetzt aber ehrlich gesagt doch gespannt was ein kleiner Youtuber mit 22k Abonnenten erreichen will das ein VDB mit zahlungskräftigen Mitgliedern und der Unterstützung von Youtubern, wovon einer über 3Mio Abonnenten hat, nicht erreicht hat.

Da er in dem Video allerdings gesagt hatte das er hoffte das der Bundespräsi mit Briefen zugeschissen wird vermute ich mal das es auf eine ähnliche Aktion herauslaufen wird. Einen Briefgenerator 2.0 den er zusammen mit einem anderen Follower aufgesetzt hat (wobei er scheinbar vergessen hat das er diesen Begriff ebenfalls schon vor ca einem Monat für den VDB Briefgenerator verwendet hat https://youtu.be/r3N_uBXlb9A?si=4mHd90gwGdPgcI1T ) scheint dafür auch schon am start zu sein, also wird es dann vermutlich in die Richtung gehen das noch mehr leute "zugeschissen" werden sollen. Weiss nicht ob das die beste Lösung ist... 

 

Bearbeitet von BlackFly
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Ich kann diesen Gunflog nicht mehr ernst nehmen. Der ändert seine Meinung doch, wie andere die Unterhosen. Sein Video über seinen Austritt aus dem VDB musste er doch sogar offline nehmen, weil absolut niemand den wirren Gedanken folgen konnte. Egal was auch immer da kommen mag, etwas Gutes wird es nicht sein. Absolut jeder von uns weiß inzwischen was man von der FDP halten kann und wem will er jetzt noch auf die Füße treten? Die FDP ist Geschichte und wird nicht mal mehr im nächsten Bundestag sitzen. Warum sollte irgend wer noch Zeit und Energie aufwenden um nach denen zu treten?

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vor 7 Stunden schrieb fw114:

Ich würde da gerne mehr zu hören! Vor allem das es gemacht wird.

 

Interessant wird auch sein, ob und wie sich der DJV positioniert, der hat ja angekündigt, "juristische Schritte zu prüfen".

 

Damit wäre ggf. ein "Schwergewicht" mit entsprechendem Potential im Spiel.

 

Am Montag, 04.11. beginnt in Sundern (NRW) der Deutsche Jagdrechtstag, da wird das "Sicherheitspaket" wohl Thema sein.

 

Am Vorabend treffen sich am gleichen Ort die Justiziare des DJV und der dem DJV angeschlossenen Landesjagdverbände.

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vor 7 Stunden schrieb Elo:

Am Montag, 04.11. beginnt in Sundern (NRW) der Deutsche Jagdrechtstag, da wird das "Sicherheitspaket" wohl Thema sein.

 

Am Vorabend treffen sich am gleichen Ort die Justiziare des DJV und der dem DJV angeschlossenen Landesjagdverbände.

 

Da wird gar nichts "Thema" sein, sondern das Sicherheitspaket wird mit 95 % Zustimmung als sinnvoll und notwendig innerhalb der dortigen Teilnehmerschaft sein.

 

Was glaubst denn Du, wie gut die vernetzt sind und ihren Homies aus der gehobenen Politik keine Schwierigkeiten bei so einer trivialen Sache machen werden.

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Möchte mal meine Erlebnisse vom 31.10.24 mit euch teilen.

 

In der Fußgängerzonen einer mittelgroßen deutschen Stadt befand sich ein kleiner Wochenmarkt, der besteht exakt aus fünf Verkaufswägen. Hier auch die interessante frage wie weit muss ich beim passieren der Wagen, als Messerträger,  Abstand halten?

 

anschließend war ich auf einer öffentlichen Veranstaltung mit exakt 25 Personen. Der externe Tontechniker hatte einen Leatherman am Gürtel. Ob für ihn als Beauftragter für diese Veranstaltung eine Ausnahme gegolten hätte. Dies hätte man sicher polizeilich feststellen lassen können, wollte aber zeitig nach Hause und das lange Wochenende genießen.

Die nächste Frage wäre in diesem Kontext gewesen, wo beginnt dann die öffentliche Veranstaltung. Im Gebäude der öffentlichen Veranstaltung, betrifft dann also auch Büromieter des Gebäudes, die gar nicht zu der Veranstaltung wollen, oder wirklich erst nach dem Check-In zu der Veranstaltung. 

 

Auf dem Nachhauseweg passierte ich in der Nachbarschaft eine Halloween-Präsentation. Die veranstaltende Familie hatte per Lokalpresse zu einer öffentlichen Veranstaltung geladen. Nur wo beginnt diese? Auf der Straße vor dem Haus der Familie, auf dem Gehweg vor dem Haus der Familie (auf beiden gab es kleine Menschenansammlungen) oder erst auf dem Gründstück der Familie.

 

Erst wird richtig toll komplex!

 

 

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vor 6 Minuten schrieb kulli:

In der Fußgängerzonen einer mittelgroßen deutschen Stadt befand sich ein kleiner Wochenmarkt, der besteht exakt aus fünf Verkaufswägen. Hier auch die interessante frage wie weit muss ich beim passieren der Wagen, als Messerträger,  Abstand halten?

Ich vermute es wird hier auf die "ORDER" der Mützenträger ankommen. Gegenüber der Straßenseite ? oder 50 Meter? oder bereits auf der Zuhart zum Markt?

Das wird schon irgendwie geregelt sein. Das Problem ist: Keiner wird es wissen. Also wahrscheinlich Auslegungssache.

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vor 36 Minuten schrieb kulli:

Erst wird richtig toll komplex!

 

Im Zweifel bist Du erstmal am Arxxx und das Messer wird zur Personalienaufnahme einkassiert. Anzeige folgt und als LWB, wenn Deine Waffenbehörde davon Wind bekommt, hast Du vermutlich einen Strich in der Akte. Jetzt kannst Du Widerspruch einlegen, meistens ziehen Behörden aber ihr Ding durch und dann bliebt nur der Gang zum Gericht. Und wie der Richter das dann definiert, steht auf einem ganz anderen Blatt. Schöne, neue Welt...

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vor 3 Stunden schrieb Direwolf:

 

Nur dort, wo es sich die Polizei antut. Ich persönlich habe noch nie eine Kontrolle erlebt. Wohne am Rand einer bayerischen Großstadt und bin da auch oft unterwegs.

 

Sehe ich genau so...

 

Wie oft bin ich in der Öffentlichkeit von der Polizei kontrolliert oder durchsucht worden, selbst da wo es schon immer, unabhängig von einem Verdacht, rechtlich möglich gewesen wäre (Bahnhöfe, Autobahnen, Bundesstraßen, usw.) ?

 

In mehreren Dekaden (ich bin leider auch keine 20 mehr...) genau 0,00 mal...

 

Die kennen/kannten schließlich ihre Pappenheimer, bzw. Stammkundschaft. Genau die dürfen sie ja aber laut dem tollen Sicherheitspaket nicht gezielt kontrollieren...:lol:

Ja klar, sonst wären sie ja alle Nazis...

Von daher ist es sicher nicht ganz auszuschließen, dass ich, das fünfjährige Kind, oder die 90-jährige Rentnerin mit Rollator auch mal als Alibi rausgepickt werden, damit die Quote erfüllt werden kann und man sich nicht in den Rassismusverdacht begibt...

 

Vielleicht sollte ich vorher mal noch schnell zum Standesamt gehen... dann darf mich ja laut unserer innovativen Gesetzgebung nur noch weibliches Vollzugspersonal körperlich abtasten...:00000733:

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Zitat aus einem Beitrag auf Instagram (christianteppe):

 

Freispruch für Finder von Farbmarkierungsmunition einer Behörde.

...

Anderthalb Jahre war der Jäger deshalb ohne Jagdschein, Waffen und Munition; denn die Behörden hatten ihm wegen des Vorfalls die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG abgesprochen.

...

 

https://www.instagram.com/p/DB3IijMtDwQ/

 

(Linkquelle: instagram - christianteppe)

Bearbeitet von Elo
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Die Frage ist eben immer auch, ob man wirklich Teilnehmer einer Veranstaltung ist, oder nur Passant oder Beobachter.

Weil "Wer an einer Veranstaltung teilnimmt  darf keine Waffen und Messer führen..."

Ohne Teilnehmereigenschaft kein Verbot oder Durchsuchungen.

Klar wenn ich mit dem vollem Korb am Marktstand stehe beobachte ich nicht nur.

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vor 6 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Die Frage ist eben immer auch, ob man wirklich Teilnehmer einer Veranstaltung ist, oder nur Passant oder Beobachter.

 

Interessanter Ansatz. Wenn ich nun über den Markt laufe ohne etwas zu kaufen, bin ich dann Teilnehmer oder Beobachter. Wenn ich über den Markt laufe mit einer Kaufabsicht falls ich etwas bestimmtes finde, dieses aber nicht finde und dann nach der Suche (ist das eine Beobachtung) unverrichteter Dinge wieder gehe, bin ich dann Teilnehmer?

Wenn jemand mit seine Minderjährigen Kind auf ein Konzert geht obwohl er die Musik hasst aber seinem Kind den Spaß nicht nehmen will, ist man dann Teilnehmer oder Geisel?

Wenn jemand zu einem Autorennen geht und dieses beobachtet, ist man dann Teilnehmer oder Beobachter? Wenn ich Teilnehmer bin, brauch ich dann einen Führerschein und habe auch eine Chance auf einen Pokal?

Fragen über fragen...

 

Achja, ich bin jetzt auch mal (wieder?) in Youtube, zusammen mit @Last_Bullet, @Airgunshooter und @GermanKraut, wobei die beiden erstgenannten glaub schon öfters von Ihm genannt wurden und ich mir nicht mehr ganz sicher bin ob ich auch schon genannt wurde und bei @Airgunshooter habe ich keine Ahnung. Er hat aber auf jeden Fall unser Problem richtig erkannt und auch gleich die passende Lösung dafür. Schaut es euch an:

 

Er hat da, meiner Meinung nach, durchaus korrekt das Problem erkannt. Ca 25k Teilnehmer sind zu wenig wenn ein VDB zur Mithilfe aufruft und ein @JoergS mit seinen 3Mio Abonnenten unterstützt wird. Abgesehen davon das @JoergS natürlich auch viele ausländische follower hat...

Was aber alles trotzdem nix an meiner Frage ändert: Was bringt es wenn ein Youtuber mit 22k Abonnenten eine Aktion startet weil ihm die 25k Teilnehmer unter den 3Mio Abonnenten vom Jörg nicht ausreichen? Die Aktion mag gut gemeint sein, ob sie gut gemacht wird muss sich dann zeigen, ob sie sinnvoll (-er als die Aktion vom VDB oder Butzl) ist bzw wird muss sich auch zeigen, aber ich gehe davon aus das sie "verpuffen" wird. 

Und die Aussage das sich keiner beschweren kann oder soll ist auch ziemlich daneben. Es haben beim VDB einige (wenn auch zu wenige) mitgemacht, genauso wie bei der Petition des Butzl, aber am ende waren es natürlich zu wenige. Beschweren können sich also mindestens 127684 Deutsche die einerseits mitgemacht und andererseits auch potentiell diese Aktion (ich spreche jetzt von der Petition da hier die Teilnehmerzahlen öffentlich sind im Gegensatz zum Briefgenerator) auch in Ihrem Umfeld beworben haben können (ich für meinen Teil kann beides von mir behaupten und gehe von einigen hier ebenfalls davon aus). 

Weil die Mehrheit gegen mich stimmt habe ich trotzdem nicht das Recht auf meine Meinung und meine Beschwerden verloren! Dies gilt natürlich auch nicht nur für dieses Thema hier sondern für alle Themen die "demokratisch" entschieden werden

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vor 54 Minuten schrieb BlackFly:

Er hat da, meiner Meinung nach, durchaus korrekt das Problem erkannt. Ca 25k Teilnehmer sind zu wenig wenn

Spielt das eine Rolle?

Die Briefgeneratoren sind verbrannt. Die haben 1-2xwas gebracht. Das war´s.

Hier sind die Verbände gefordert. Sie kassieren Mitgliedsbeiträge, und haben uns erst den Mist eingebrockt. 

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vor einer Stunde schrieb Bettina Fischer:

ob man wirklich Teilnehmer einer Veranstaltung ist

Das interessiert keine Sau!

Ich hab es hier schon mal geschrieben.

Ich habe einen Eintrag beim Staatsschutz, was ich erst herausgefunden habe als ich meine erste Waffenrechtliche Erlaubnis beantragt habe.

 

Ich war mal auf dem Weg um meinen Bruder bei seiner damaligen Freundin abzuholen.

Unterwegs musste ich einen Umweg nehmen weil eine Demo und Konzert stattfand. Die Polizei sperrte ab. Teilnehmer der Demo oder gar um welche Art von Demo es sich handelte habe ich nicht mal mitbekommen. Ne Ecke weiter standen mehrere Beamte die mich dann fragten was ich mache, wo ich hin will etc.

Alles plausibel erklärt. Dann die Frage ob man meine Personalien checken dürfe. Ich war gerade 18 Jahre alt, also ja klar, hab ja nichts zu verbergen. War auch alles okay und ich durfte weiter.

 

X Jahre später wurde mir meine Waffenrechtliche Erlaubnis nicht gewährt. Begründung: „Es liegt etwas beim Staatsschutz gegen Sie vor.“

Ich wollte wissen was, aber das wurde mir nicht mitgeteilt.

 

Ich brauchte einen Anwalt und der fand dann heraus, dass ich im Rahmen einer Veranstaltung der NPD (Demo und Konzert) Namentlich erfasst wurde und somit als nicht Zuverlässig gelte.

 

Das ganze konnte dann geregelt werden, hat aber sehr sehr lange gedauert und viel Geld gekostet. Zum Glück hab ich eine Rechtsschutzversicherung seit ich mit 15 angefangen habe zu arbeiten.

 

Soviel zum Thema ich bin kein Teilnehmer.

Im Zweifelsfall sagt dir der Staatsanwalt wo du teilgenommen hast..

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Sorry ist eben falsch.

Dein Beispiel mit der Demo ist der Klassiker dafür.

Ich vermute, dass Dein Anwalt das genau so regelt hat, weil Du eben kein Teilnehmer warst.

Weil ich am Rande einer Demo stehe und diese beobachte, bin ich kein Teilnehmer.

Die Kollegen zB, die dienstlich auf einer Demo sind, sind auch keine Teilnehmer.

Kaufe ich ein Konzertticket um mit meinen Kindern dort hin zu gehen, bin ich Teilnehmer, ob ich die Musik nun mag oder nicht.

 

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vor 5 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Sorry ist eben falsch.

Dein Beispiel mit der Demo ist der Klassiker dafür.

Ich vermute, dass Dein Anwalt das genau so regelt hat, weil Du eben kein Teilnehmer warst.

Weil ich am Rande einer Demo stehe und diese beobachte, bin ich kein Teilnehmer.

Die Kollegen zB, die dienstlich auf einer Demo sind, sind auch keine Teilnehmer.

Kaufe ich ein Konzertticket um mit meinen Kindern dort hin zu gehen, bin ich Teilnehmer, ob ich die Musik nun mag oder nicht.

 

Sorry Bettina, aber wenn die blauen Jungs entscheiden, dass Du Teilnehmer warst, dann warst Du Teilnehmer. Auch vor Gericht hast Du da nicht immer Glück, weil die Glaubwürdigkeit eines Beamten Deine übersteigt.

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vor 11 Stunden schrieb Elo:

Anderthalb Jahre war der Jäger deshalb ohne Jagdschein, Waffen und Munition; denn die Behörden hatten ihm wegen des Vorfalls die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG abgesprochen.

Dann steht ihm sicherlich Finderlohn zu? Simunition und Co. sind doch richtig teuer, also den hätte sich der **** hart verdient.

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vor 2 Stunden schrieb BergKrähe:

... Das ganze konnte dann geregelt werden, hat aber sehr sehr lange gedauert ...

 

Soviel zum Thema ich bin kein Teilnehmer.

Im Zweifelsfall sagt dir der Staatsanwalt wo du teilgenommen hast..

Wahre Worte.

Und die erreichte Regelung ist auch nur unter Vorbehalt zu verstehen. Dein Anwalt hat die Sache für dich in dieser einen Angelegenheit (WBK) geklärt. Der Eintrag ist aber nicht raus. Der bleibt drin stehen auf alle Ewigkeiten und kann dich jederzeit in anderer Sache wieder aus dem Rennen nehmen.

 

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