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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 4 Stunden schrieb sealord37:

 

Ich rede von solchen, die z.B. an Silvester auf andere mit Feuerwerkskörpern und Schreckschusswaffen schießen. Wenn da noch jeder zweite was echtes hätte....

Wie gut das mit dem wegsperren klappt,  sieht man ja 

DIE halten

  1. Feuerwerkskörper und SSW für weitgehend "harmlos" und wundern sich eher noch über die Aufregung. Denn sie haben keine Sachkunde o.ä. und sind von unserem Nanny-Staat gewöhnt, dass man zumindest ohne Schulung nichts besitzen darf, was gefährlich sein kann - von rohem Hackfleisch und selbstgemachter Mayo einmal abgesehen, aber das wissen die wahrscheinlich auch nicht.
  2. Die mit den "echten" wären auch unter den Opfern und Zeugen. Die Idioten wollen Spaß und sich stark fühlen - nicht selbst beschossen werden.

Da stellte sich erst gar nicht die Frage nach dem Wegsperren - egal ob politisch gewollt oder nicht. *)

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

*) wenn es wirklich politisch gewollt wäre, wäre es ein Leichtes gewesen, die Bilder aus den Medien, auch denen aus den sog. Sozialen Medien, auszuwerten und den Missbrauch von SSW im Minimum wegen ggf. illegalem Führen von SSW und i.d.R. Schießen ohne Schießerlaubnis (gibt es überhaupt noch Gemeinden, in denen für Silvester eine allgemeine Schießerlaubnis für SSW und Signalwaffen erlassen wird?) zu verfolgen, falls man für Schlimmeres keine Beweise fände. Dass das offenbar nicht gemacht wurde, ist bestenfalls damit zu  begründen, dass man die Ressourcen für anderes dringender benötigte. :closedeyes: 

 

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vor 1 Stunde schrieb sealord37:

...

Ich da ist es erfolgversprechender meinem Hund das Lesen beizubringen. 

Wenn der Hund nicht blind ist, geht das. Du musst nur genug mit dem Hund üben. (so auf Schnelle. Es gibt sicherlich bessere Quellen. http://www.tierisch-zufrieden.de/wp_dogblog/?tag=koennen-hunde-lesen

 

Dein

Mausebaer :hi:

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4 hours ago, sealord37 said:

Wenn da noch jeder zweite was echtes hätte....

 

Bin mir sicher viele von denen haben auch was echtes... oder zumindest Bezugsquellen. (Ist doch gar kein Problem!) - und nu?

Was ist damit passiert Silvester?

 

Anzunehmen die haben nix oder hätten keine bezugsquellen, ist naja - reichlich naiv.

 

Die schießen nicht mit was "Scharfen" aufeinander, da der ein oder andere "scharf" zurückschießen würde. ;-)  ; Und so viel wissen selbst die Deppen, dass da der Spass aufhört.

 

 

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vor 8 Stunden schrieb Mausebaer:

Die mit den "echten" wären auch unter den Opfern und Zeugen. Die Idioten wollen Spaß und sich stark fühlen - nicht selbst beschossen werden.

Da fallen mir immer die lustigen Hochzeiten/Feiern in deren Heimat ein. Wo die, ohne besoffen zu sein, mit der Kaschi in der Luft rumballern. Manchmal nicht nur in der Luft.

 

vor 8 Stunden schrieb Mausebaer:

Da stellte sich erst gar nicht die Frage nach dem Wegsperren - egal ob politisch gewollt oder nicht. *)

 

Die Frage ist schnell beantwortet. Hast du ja auch getan. Wobei hier tatsächlich davon auszugehen ist, dass man das reine schießen mit dem Gaspüster in die Luft als Lappalie betrachtet und dafür keine Ressourcen vergeuden will. Früher hat es ja auch niemanden gestört.

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correctiv.org, 06.09.2023:

(CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH, Essen)

 

Zitat:

Neue Rechte
Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan

Rund 1.000 Rechtsextreme in Deutschland dürfen legal eine Waffe besitzen. Sie sind eine latente Gefahr für die Gesellschaft. CORRECTIV zeigt mit einer interaktiven Karte erstmals, in welchen Landkreisen sie leben.

...

 

https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2023/09/06/rechtsextreme-mit-waffen-in-ihrer-nachbarschaft/

 

Es werden u. a. statistische Zahlen präsentiert.

Problematisch könnte dieser Satz sein (Zitat):

Die Bundesländer haben zur Art der Waffenerlaubnis unterschiedliche Angaben gemacht: Die meisten haben nicht zwischen Waffenbesitzkarte (WBK) und Kleinem Waffenschein differenziert, andere schon, wieder andere haben nur WBK-Besitzer genannt. Wir fassen zusammen und sprechen hier vereinfachend von „Waffenerlaubnis“.

 

Mitarbeit u. a.: Lars Winkelsdorf

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vor einer Stunde schrieb Elo:

Rund 1.000 Rechtsextreme in Deutschland dürfen legal eine Waffe besitzen. Sie sind eine latente Gefahr für die Gesellschaft.

 

Ich behaupte einfach mal, dass in Deutschland keine rechtsextreme Gruppierung existiert, die in irgendeiner Form gesellschaftsbedrohend ist. Auch gehe ich davon aus, dass unter diesen Rechtsextremen eine Menge Menschen sind, die unter "haben ihr Kreuz mal bei der falschen Partei gemacht" sind. 

 

Völliger Quatschartikel. 

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vor 50 Minuten schrieb AmericanDad:

 

Ich behaupte einfach mal, dass in Deutschland keine rechtsextreme Gruppierung existiert, die in irgendeiner Form gesellschaftsbedrohend ist.

 

Die Grauen Wölfe: https://de.wikipedia.org/wiki/Graue_Wölfe werden auch als rechtsextrem gewertet. Gibt es mehrere Gruppierungen die ihr Unwesen in Deutschland treiben.

Fallen halt unter rechtsextrem. Für wen und wie ist erstmal egal.
Und es spielt manchen Personen in die Karten, die oft dann aus rechtsextrem irgendwelche Nazivergleiche herbeizaubern.

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vor 5 Stunden schrieb Elo:

In der aktuellen "ProGun" gibt es auf Seite 3 einen Beitrag von VDB-Präsident Michael Blendinger zum Waffengesetz und auf Seite 6 und 7 das Ergebnis der Umfrage zu Aufbewahrungskontrollen.

Danke für den Link.

 

Darin heißt es auf Seite 6:

Zitat

Lediglich bei 4 unangekündigten Kontrollen konnte oder durfte kein Zeuge herbeigeholt werden.

Es wundert mich ja jetzt schon, wenn eine Waffenbehörde bei Kontrollen bestimmen will, ob man jemanden im Haus haben darf.

Wenn ich einen Zeugen habe möchte, dann ist der Zeuge da und die Behörde muss dann halt damit klar kommen, wenn ein Zeuge da ist.

 

Bliebe noch das Wort "konnte" in diesem Satz als Rettung für diese Waffenbehörde und zwar nur dann, wenn man das "konnte" in dem Sinne versteht, dass der Zeuge bspw. keine Zeit hatte, also selbst verhindert war. Aber da das Wort zweideutig ist, könnte es auch anders gemeint sein.

Bearbeitet von Rohrzange
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vor einer Stunde schrieb Rohrzange:

Es wundert mich ja jetzt schon, wenn eine Waffenbehörde bei Kontrollen bestimmen will, ob man jemanden im Haus haben darf.

Erinnert mich an die ersten Hausbesuche; afair hatte einer der FvlW Funktionäre nach Terminvereinbarung Zeugen, der sich afair als Presse (?) outete woraufhin die ganze große Prozession wieder abzog. 

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https://www.google.com/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/brisantes-interview-interne-vermerke-beweisen-faesers-luege-in-schoenbohm-affaere_id_204074450.html

 

Die Luft wird immer dünner, aber noch hält wie mit Trotz, Arroganz und Dummheit gekonnt dagegen. 

 

Das hätte sich mal ein anderer Politiker wagen sollen der nicht aus der Linksversifften Ecke kommt...

 

Ich stelle mit gerade vor Aiwanger oder Palmer wären in einer vergleichbaren Situation... 

Von den Blauen mal gar nicht zu reden, da reichen schon unliebsame Kollegen aus den eigenen Reihen... 

 

 

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War mehreren Zeitungen eine Meldung wert ...

 

Presseportal: Thüringer Polizei, Landespolizeiinspektion Erfurt, 06.09.2023 – 10:33

 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126719/5596408

 

Zitat:

 

LPI-EF: Schüsse führen zu Polizeieinsatz

Landkreis Sömmerda (ots)

Mehrere Schüsse lösten gestern im Landkreis Sömmerda einen Polizeieinsatz aus. Eine 58-Jährige Frau hatte im Bereich Großbrembach Schüsse wahrgenommen und daraufhin besorgt die Polizei gerufen. Mehrere Streifenwagen rückten daraufhin mit entsprechender Schutzausrüstung an. Ermittlungen ergaben, dass ein Jäger in seinem Revier geschossen hatte. Ob er dabei gegen das Jagd- oder Waffengesetz verstoßen hat, müssen die weiteren Ermittlungen der Polizei zeigen. (JN)

Bearbeitet von Elo
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vor 2 Stunden schrieb Elo:

Ob er dabei gegen das Jagd- oder Waffengesetz verstoßen hat, müssen die weiteren Ermittlungen der Polizei zeigen.

 

Hab mal nachgelesen, weil ich mich zu erinnern glaubte, daß für Ermittlungen ein Verdacht auf eine Straftat bestehen sollte?

 

Zitat:

§ 160 StPO - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

...

 

§ 163 StPO - Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.

...

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vor 2 Stunden schrieb Elo:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126719/5596408

 

Zitat:

LPI-EF: Schüsse führen zu Polizeieinsatz

...Ermittlungen ergaben, dass ein Jäger in seinem Revier geschossen hatte. Ob er dabei gegen das Jagd- oder Waffengesetz verstoßen hat, müssen die weiteren Ermittlungen der Polizei zeigen.

 

Ja, klar doch.

Da kann man ja jedesmal munter ermitteln, wenn ein Jäger in seinem Revier geschossen hat.

Prioritätensetzung in Deutschland 2023.

 

:bump:

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vor 4 Minuten schrieb Thomas St.:

Welche Straftat liegt vermutlich vor, wenn man einen Knall hört?

Im Grundsatz wahrscheinlich nicht. Denn nach §12,4 WaffG ist das Schießen mit Kartuschenwaffen... auf eigenen, befriedeten Grund zulässig. Dabei werden keinerlei "Schießzeiten" genannt. Wenn sich jemand gestört fühlt, könnte er das nach § 117 OWIG mit der Begründung unnötigen Lärmens zur Anzeige bringen, aber das bleibt dann eine OWI und ist keine Straftat.

Im Revier zählt auch das Kontroll- oder Einschießen seiner Waffe zur jagdlichen Tätigkeit.

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@Floppyk also noch nicht mal ein Anfangsverdacht.

Nichts kaputt, niemand verletzt, noch nicht mal ein vermisstes Haustier.

Nur ein verwirrter Gutmensch.

 

Bei uns in der Gegend stehen übrigens stationäre Knallapparate in den Weinbergen. Vorgestern hab ichs mehrmals pro Stunde knallen gehört.

Wenn da jedes Mal ein Knallkopf die Polizei alarmieren würde...

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https://rp-online.de/politik/deutschland/bilanz-zum-waffenrecht-benennt-probleme-in-der-praxis_aid-97589289?fbclid=IwAR05rkhsH4uWRL4-All4VKaXB3uq6bB4W2vc3Oe4dcItMuMxn59pn9k5mh4

 

SPD sieht weiterhin Verschärfungsbedarf.

 

Erfreulich:

"Die seit 2020 geltende Vorschrift zum Verbot bestimmter Magazine hat sich laut Bericht als wenig praxistauglich und schwer zu kontrollieren erwiesen."

 

Vielleicht darf man wenigstens in einem Bereich hoffen.

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