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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Am 15.9.2023 um 07:45 schrieb karlyman:

Ich bleibe dabei: Wäre die FDP nicht da gewesen, um deutlich "die Bremse reinzuhauen",

 

Die gleiche FDP, die mit ihren Brandmauern überhaupt erst dafür gesorgt hat, dass die SPD, obwohl abgewählt, weiterregierend und Nancy ins BMI schicken durfte, ja?

 

 

 

 

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Die gleiche FDP, die euer Wärmepumpen in allen Häusern-Gesetz mitträgt?

 

Die gleiche FDP, die für eine Injektionspflicht gestimmt hat?

 

Die gleiche FDP, welche die Meinungseinschränkungen der Deutschen im Netz weiter verschärft hat?

 

Die gleiche FDP, die Kindern die Kastration ohne elterlichen Widerspruch einräumt?

 

Die gleiche FDP, welche die anderen Waffenrechtsverschärfungen mittrug?

 

Diese Liste ist beliebig erweiterbar. Es gibt wohl kaum größere Verräter an den Grund- und Freiheitsrechten als die FDP. Die Marxisten in der SPD nennen sich wenigstens Sozialisten und bestreiten auch gar nicht, dass es ihnen um die Abschaffung von Freiheit und mehr Staat geht. Die anderen Parteien haben mit Freiheit auch nichts am Hut, auch bei denen wird stets damit geworben noch mehr Macht über das Volk auszuüben.
 

Nur die FDP reklamiert Freiheit und Bürgerrechte für sich und hintergeht ihre Wählerschaft immer aufs Übelste. 

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Am 15.9.2023 um 07:45 schrieb karlyman:

Ich bleibe dabei: Wäre die FDP nicht da gewesen, um deutlich "die Bremse reinzuhauen", hätten wir heute einen erneut grundlos verschärften Mist im WaffG.

 

So sehe ich das auch. Und auch klar, jede Partei muss auch Kompromisse eingehen, die vielleicht am eigenen Kern vorbeigehen. Dennoch, um das klar auszudrücken, ist die AFD keine Alternative für mich, auch wenn diese Partei privaten Waffenbesitz befürwortet. Sie ist für mich einfach unwählbar.

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Mich würde ja mal ernsthaft interessieren, ob es inder SPD überhaupt noch jemanmd gibt, der darüber nachdenkt, wo eigentlich

die ehemaligen Wähler geblieben sind und warum sie die SPD meiden. Man könnte den Eindruck bekommen, so lange die

SPD nicht ander 5% Hürde scheitert, tut sich bei denen gar nichts.

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Es gab auf FB den Hinweis auf die Ausarbeitung der Studentin Katharina Möller der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg:

 

Internationales Waffenrecht: Das deutsche und österreichische Rechtssystem im Vergleich

 

https://opus-hslb.bsz-bw.de/frontdoor/index/index/docId/3133

 

Aufgefallen ist mir: der Zweitgutachter ist Mitarbeiter der Stadt Winnenden u. a. im Bereich Waffenrecht

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Und mir fiel auf die Schnelle auf, daß Frau Möller mit Quelle schreibt, daß es unklar sei, ob es dem Waffenbesitzer zuzurechnen sei, wenn die bösen Mitbewohner auf die grundgesetzliche Unverletzlichkeit ihrer Wohnung bestehen! Dabei haben doch die ganzen Forumsetatisten vor kurzem Stein und Bein geschworen daß da Sippenhaft gelte. Und an die mitlesenden U - Boote: Nein, ich habe keine "passenden" Mitbewohner. 100% LWBs im Haushalt.

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vor 41 Minuten schrieb karlyman:

"Unklar" ist nett... 

Wie einem LWB die (ablehnende) Position Dritter, die er praktisch und rechtlich nicht einfach ändern kann, zuzurechnen sein soll... ist ein Rätsel. 

 

Die Antwort ist ganz einfach, gälte für das WaffG das Rechtsstaatsprinzip: Verfassungswidrig.

Wird Zeit, dass jeder Anlass zur Klage wahrgenommen wird. 

 

#fight4right

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8 hours ago, karlyman said:

"Unklar" ist nett... 

 

Eigentlich ist da in der Tat die entsprechende Passage des WaffG auch für den Fall unklar, dass der Betreffende selbst einfach keine Vor-Ort-Inspektionen wünscht.

 

Sprachlich, nach normalen Auslegungsregeln, ist eigentlich in §36 klar, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nur im Fall von dringenden Gefahren eingeschränkt wird (wo es vermutlich in nahezu jedem praktisch denkbaren Fall eh schon durch die Polizeigesetze der Länder usw. eingeschränkt wäre). Folglich soll das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Kontrollen ohne Anlass nicht eingeschränkt werden. Gleichzeitig ist auch klar, dass der angebliche Zweck dieser Kontrollen kaum erreicht werden kann, wenn sie nur auf freiwilliger Basis stattfinden.

 

Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll hat der Gesetzgeber in der Tat "unklar" gelassen. Musste er auch, denn hätte er seine Absicht offen reingeschrieben, dann wäre das Ding offensichtlich verfassungswidrig gewesen.

 

Stellt Euch mal ein Gesetz vor, in dem einerseits steht, dass jeder Vorbeigehende einen an einem bestimmten Ort aufgestellten Hut grüßen muss. Gleichzeitig steht aber auch drin, dass die Meinungsfreiheit nur insoweit eingeschränkt wird, als dass das Beschädigen des Hutes verboten ist. Könnte man nach diesem Gesetz bestraft oder mit Rechtsnachteilen, die formal keine Strafe sind, belegt werden, wenn man den Hut nicht grüßt, vielleicht auch äußert, dass man das zu tun auch nicht vorhat?

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Am 23.9.2023 um 17:25 schrieb Elo:

Es gab auf FB den Hinweis auf die Ausarbeitung der Studentin Katharina Möller der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg:

 

Ein Bachelorarbeit auf unterstem Niveau. Allein im Fazit widerspricht die Frau sich mehrfach selbst:

 

Zitat

Vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die staatliche Regulierung von Waffen und Munition nötig. Im Hinblick auf den technischen Fortschritt sind entsprechende Anpassungen des Waffenrechts vorzunehmen; von reflexartigen Verschärfungen als Reaktion auf Amokläufe o. Ä. sollte jedoch abgesehen werden. Übermäßige Verschärfungen sind zu vermeiden, da ein exzessives Waffenrecht stets das Potenzial hat, die Menschen in die Illegalität zu treiben. Auch ein absolutes Waffenverbot würde Gewalttaten nicht gänzlich verhindern; es würde sie lediglich weiter erschweren. Es empfiehlt sich, die bestehenden Regelungen effektiver umzusetzen, statt alle Jahre wieder neue, oftmals verkomplizierende Änderungen einzuführen160, denn kriminelles Verhalten richtet sich gegen eben jene Gesetze und kann die missbräuchliche Waffenverwendung daher nicht verhindern. Schlussendlich ist eine Waffe lediglich Mittel zum Zweck. Am Ende des Tages gilt jedoch immer noch: „Nicht die Waffe, die Person ist die Gefahr.

 

Jeder einzelne Satz bis auf den letzten völliger Unsinn.

 

Zitat

Vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die staatliche Regulierung von Waffen und Munition nötig.

 

Inkorrekt. Es unterstellt man herrsche über ein Volk von Mördern und Kriminellen, die nur darauf warten einander zu töten, sobald der Staat das erlaubt. Denn die Menschen töten einander nicht aufgrund der Regulierung von Waffen und Munition. Absurd. 

 

Zitat

Im Hinblick auf den technischen Fortschritt sind entsprechende Anpassungen des Waffenrechts vorzunehmen;

 

Ja. Anpassungen im Sinne von: Muss weg. Natürlich meint die Dame das nicht, sondern spricht sich dafür aus, dass der Staat bald auf jeden 3D Drucker Aufkleber wie derzeit auf jedem Drucker anbringt: Darf nicht zum Drucken von Waffen genutzt werden, weil böse. Anstatt die Realität zu akzeptieren und einzusehen, dass der Staat diese Macht einfach dem technischen Fortschritt geschuldet aufgeben muss, ist gar nicht zu denken. 

 

Zitat

Auch ein absolutes Waffenverbot würde Gewalttaten nicht gänzlich verhindern; es würde sie lediglich weiter erschweren.

 

Hm, gibt ne Menge Mörder, die sich schon immer an Gesetze gehalten haben. Der Rest denkt sich natürlich: Wenn das alles nicht so schwer wäre, dann würde ich auch öfter morden. Das Menschenbild dieser Frau ist absolut unterirdisch, entspricht aber dem welches der Staat von seinem Volk hat. Alles böse, schlechte Menschen, die erst durch den guten Zwang welchen er ausübt zu frommen Seelen werden.

 

Zitat

Es empfiehlt sich, die bestehenden Regelungen effektiver umzusetzen, statt alle Jahre wieder neue, oftmals verkomplizierende Änderungen einzuführen, denn kriminelles Verhalten richtet sich gegen eben jene Gesetze und kann die missbräuchliche Waffenverwendung daher nicht verhindern

 

Das ist doch das Kernargument der Libertären und widerspricht dem ganzen anderen Müll, den sie in dieser Schundarbeit von sich gegeben hat. Wird aber noch besser:

 

Zitat

Schlussendlich ist eine Waffe lediglich Mittel zum Zweck. Am Ende des Tages gilt jedoch immer noch: „Nicht die Waffe, die Person ist die Gefahr.

 

Eben. Die Waffengesetze der Welt können direkt entsorgt werden. Alles, was man mit einer Waffe falsch machen kann, ist bereits illegal. Es braucht keine zusätzliche Drangsalierung derer, die eine Waffe besitzen. 

 

Wie man sich derart im Fazit widersprechen kann, ist mir ein besonderes Rätsel. Ich hoffe diese Arbeit wurde ihr gründlich um die Ohren gehauen und sie fiel durch. 

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vor 9 Stunden schrieb Pikolomini:

Versuchen Sie sich doch erst einmal ernsthaft mit der Arbeit auseinanderzusetzen


Allein, dass man einen simplen Vergleich zweier Systeme als wissenschaftliche „Arbeit“ anerkennt, widerspricht der Lehre. Das ist einfach nur Fleiß. Dass das Fazit der Fleißarbeit es schafft sich direkt zu widersprechen, ist natürlich der Höhepunkt. Es zeigt, dass es kein Ergebnis dieses Vergleichs gibt, eben weil er eine völlig beliebige Arbeit darstellt. Bachelorarbeit bedeutet heutzutage eben so und soviel Seiten mit Schrift in Größe 10 vollzuschreiben, Fußnoten zu setzen und pünktlich abzugeben. 
 

vor 9 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Hat die Bestnote bekommen.

 


Sagt viel über das Bildungssystem. 

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Wesentliche Punkte für Sportschützen

Magazine: 

 

-Magazinregelung wird als wenig Praxistauglich bezeichnet, die Behöärden konstatieren dass sie sich "insbesondere durch die Registrierung des Altbestandes einem Mehraufwand ausgesetzt sahen, dem aus Sicht der
Behörden kein Sicherheitsgewinn gegenübersteht.
"

Aber das Fazit ist dann nicht in nicht in unserem Sinne formuliert:

 

Zitat

Insgesamt hat sich die Übergangsregelung in der Gesamtschau wenig bewährt. Der Prüf- und Verwaltungsaufwand bei den Waffenbehörden wurde insgesamt als hoch beschrieben, dem gegenüber konnte für die öffentliche Sicherheit kein Mehrwert verzeichnet werden. Dadurch, dass durch eine Ausnahmegenehmigung die Magazine weiterhin benutzt werden dürfen, wohnt der Regelung eine gewisse Inkonsequenz inne, da sich das Gesamtaufkommen und die im Umlauf befindlichen Magazine nicht verringert haben. Zudem bleibt ein Verstoß sanktionslos bzw. ist im Rahmen der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu berücksichtigen, was von jeder Waffenbehörde im Einzelfall entschieden wird, so dass auch kein einheitlicher Vollzug gewährleistet ist.

 

Meine Meinung dazu: Magazinverbot und Strafvorschrift incomming. Unter Mobbing-Nancy wird keiner das zum Anlass nehmen die Magazinregelung auf z.B: Darf mit WBK besessen werden herunterzustufen.

 

 

Bedürfnis: 

 

- Verbände finden §14 Abs 4 Satz 3 (10-Jahresregel) gut.

- Die meisten Behörden schlecht, weil Aushöhlung des Bedürfnisprinzips.

- Bericht zieht aber Fazit: "ein Missbrauch einer Waffe, die auf Grund der Privilegierung besessen wurde, nicht bekannt ist. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird daher derzeit nicht gesehen"

 

Nichts zu §14 Abs 5. Wer hätte es gedacht, wenn man sich schon an der 10-Jahresregel für Grundkontingent abarbeitet.

 

Meine Meinung dazu: Wird so bleiben, höchstens noch §14 Abs 5 in der momentanen Auslegung zemetiert werden.

 

 

------------------------------------

 

Natürlich hat sich Nancy auch was bestellt für ihren unsäglichen Gesetzesentwurf:

 

 

 

Zitat

Neben diesem überwiegend positiven Fazit sehen die Behörden allerdings auch diverse Regelungsdefizite und führen Möglichkeiten an, wie diese behoben werden könnten:

 

(2) Wortlautangleichung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) WaffG an das BVerfSchG – statt „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“ in „tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“ – da so einer Rechtsprechung, die entgegen der Absicht des Gesetzgebers höhere Anforderungen an den waffenrechtlichen Tatbestand als an die Parallelnorm im BVerfSchG stellt, entgegengewirkt werden könnte und der risikointolerante Ansatz des WaffG im Gesetzeswortlaut noch deutlicher zum Ausdruck kommen würd

 

Genau das stand in ihrem Entwurf und zieht eine rote linie durch ihr berfassungsfeindliches Verhalten und Gesinnung. Die blose Behauptung jemand sei ein böser Nazi oder Reichsbürger soll genügen.

 

 

Zitat

(7) Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, sollte gesetzlich klargestellt werden, ob Mitglieder in Parteien/Vereinigungen, die als Verdachtsfall beobachtet werden, von der Norm erfasst sind

 

Ah ja, die politische Konkurrenz wollen wir auch nicht vergessen. Die Regierungsparteien können dann jeden Konkurrenten Brandmarken....

 

 

Zitat

3. Schlussfolgerungen

 

Den Rückmeldungen der Waffenbehörden ist zu entnehmen, dass sich die Neuordnung im Großen und Ganzen bewährt hat und die Gesetzesanwendung für die Waffenbehörden erleichtert. Gleichzeitig werden auch Defizite, verbunden mit Änderungsvorschlägen, aufgezeigt. Für die von Waffenbehörden angeregte Angleichung des Wortlautes in § 5 WaffG an das BVerfSchG könnte sprechen, dass der „risikointolerante Ansatz“ des WaffG bislang nur in der Gesetzesbegründung niedergelegt ist, wodurch es zu Auslegungsschwierigkeiten und divergierender Rechtsprechung kommt. Insbesondere die Auslegungsschwierigkeiten könnten durch die Angleichung des Wortlautes vermieden werden. Für die ebenfalls von den Waffenbehörden angeregte Anhebung der Wohlverhaltensfristen in § 5 WaffG von fünf auf zehn Jahre könnte sprechen, dass so besonders klandestine Personen erfasst werden könnten

 

 

 

Das ist keine Evaluierung, sondern ein Stück Legitimationswissenschaft zu Gunsten von Nancy. Überhaupt ist nicht einzusehen, warum waffenrechtliche Behörden als untergeordnetes und weisungsgebundenes Vollzugsorgan abseits verwaltungspraktischer Aspekte Stellung nehmen dürfen. Das ist Politik und damit Legislative und die Exekutive hat sich da herauszuhalten. Gewaltentrennung spielt natürlich in der Staatsform, die Nancy ausweislich ihrer Linksextremen/radikalen Kontakte vorschwebt keine Rolle...

Bearbeitet von ASE
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Ich hab das ganze Dokument gelesen. Die Evaluierung ist ein Auftragswerk mit Wunschergebnis. Sie lässt sich ganz einfach zusammenfassen: 

Im bisherigen Waffengesetz wurde das meiste richtig gemacht, aber man könnte noch einige Punkte weiter verschärfen.

Eigenlob und Freibrief zugleich. 

Bearbeitet von Bender
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vor 21 Stunden schrieb Elo:

Der DSB hat nun (25.09.2023 14:37) auch den Evaluierungsbericht verlinkt:

 

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/waffenrecht-bmi-veroeffentlicht-evaluierungsbericht-zum-waffenrecht

 

Welche Stellungnahme im Vorfeld dazu seitens des DSB abgegeben wurde, bleibt offen?

 

Oder kennt die jemand?

Auf die Stellungnahme des DSB kann ich getrost verzichten. Es sind die immer gleichen Worthülsen der Verbandsoberen deren Meinung vom BMI zwar gehört wird aber regelmäßig völlig bedeutungslos bleibt. Ich kann das Geschwafel von ‚‚guten und konstruktiven Gesprächen" nicht mehr hören von denen nichts aber auch gar nichts bei rum kommt. 

Der DSB sollte in Zukunft eher wieder an das besinnen was er am besten kann. Traditionspflege am Stammtisch bei Bier und Korn.

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