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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 54 Minuten schrieb Andor:

... Meinungsfreiheit hört da auf, wo sie andere diskriminiert oder deren Rechte verletzt.

Diese inhaltsleere Phrase bedeutet das Ende der Meinungsfreiheit und ist der Dünger für dämliche Identitätspolitik. 

 

Damit bist du diskriminiert und solltest das aushalten können. 

 

Bearbeitet von Faust
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vor einer Stunde schrieb Andor:

Meinungsfreiheit hört da auf, wo sie andere diskriminiert oder deren Rechte verletzt.

 

soso, du kannst also jemandes rechte einschrenken/verletzen weil du über ihn "mist erzählst"?!?

dann müssten sofort ALLE politversager die ständig legalwaffenbesitzer als "pychos/mörder/terroristen, nasis/reichsbürger..." beschimpfen direkt für min. 10 jahre in den knast und ein lebenslanges verbot öffentliche ämter zu bekleiden unterzogen werden!!!

Bearbeitet von HangMan69
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vor 2 Stunden schrieb Andor:

Nein, eben nicht. Den Unterschied kannst oder willst du nicht verstehen.

Meinungsfreiheit hört da auf, wo sie andere diskriminiert oder deren Rechte verletzt.

 

Das hilft ja nicht wirklich weiter. Wo genau beginnt Diskriminierung? Da gehen die "Meinungen" doch schon gleich wieder auseinander.

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Wie gesagt: Spätestens wenn jemand wegen sowas im Gefängnis landen soll, muss eine klare und nachvollziehbare Rechtsgrundlage vorliegen.

 

Schwammige Aussagen wie "Diskriminierung" allein lassen soetwas nicht zu.

 

Dann können wir uns hier inzwischen auch alle darauf berufen, " Diskriminierte" zu sein;-)

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vor 2 Stunden schrieb Andor:

Nein, eben nicht. Den Unterschied kannst oder willst du nicht verstehen.

Meinungsfreiheit hört da auf, wo sie andere diskriminiert oder deren Rechte verletzt.

 


Wie genau werden Rechte durch Äußerungen verletzt? Welches Recht schränkt eine 93jährige wem genau ein, wenn sie Opferzahlen falsch wiedergibt? Wenn Sie Ausmaße von Staatsverbrechen kleinredet?

 

Von der Diskriminierung müssen wir gar nicht erst anfangen, die meisten Deutschen nutzen den Begriff völlig falsch, du auch. 

 

Er bedeutet eben nicht, dass man nicht mehr gegen die Mehrheitsmeinung sein darf. 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb AmericanDad:

Von der Diskriminierung müssen wir gar nicht erst anfangen, die meisten Deutschen nutzen den Begriff völlig falsch, du auch.

Woher willst du das wissen bzw. was ist für dich die korrekte Definition?

 

vor 4 Stunden schrieb AmericanDad:

Wie genau werden Rechte durch Äußerungen verletzt?

Ich denke, eine weitere Diskussion über die unterschiedliche Einschränkung der Meinungsfreiheit in den USA und Europa würde diesen Thread nur noch weiter vom Thema abbringen. Du kannst ja einen separaten Thread dazu eröffnen.

Wobei es auch in den USA ja immer mehr Bestrebungen gibt, hate speech klarer zu definieren und mehr von der freien Meinungsäußerung auszuschließen.

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die freie Meinungsäußerung da Grenzen hat, wo sie z.B.  Hass gegen bestimmte Personengruppen schürt. Die Betroffenen werden dadurch in Angst versetzt, wodurch sie in der Ausübung der ihnen zustehenden Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden. Zudem bildet sie die Basis für körperliche Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen Mitglieder der betreffenden Gruppe. Durch die Bildung von Stereotypen wird die Basis  für eine Entmenschlichung geschaffen und somit die Hemmschwelle, Straftaten zu begehen, gesenkt.

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21 hours ago, Andor said:

Sondern weil sie bei öffentlichen Vorträgen sowie Veröffentlichungen wiederholt historische Tatsachen geleugnet

 

Das ist normalerweise ja kein Verbrechen.

 

Sagen wir jemand behaupte, dass Jesus von Nazareth keine historische Figur gewesen sei, sondern von einigen Autoren frei erfunden wurde. Das würde die allermeisten Historiker für abseitig halten. (Wobei die Frage, ob eine Person mit einem damals extrem häufigen Namen existierte, die gepredigt hat, in Jerusalem eingeritten ist, und dann gekreuzigt wurde, selbstverständlich nichts damit zu tun hat, ob dieser Person der Messias war.) Wie im Fall der Dame auch verhandelt jemand, der das behauptet, vermutlich auch gar nicht das Für und Wider in der Interpretation der historischen Evidenz, sondern seinen Unwillen oder vielleicht auch seinen Hass bezüglich einer bestimmte Religionsgruppe. Jedenfalls besteht Einigkeit darin, dass man das behaupten darf, auch in polemischer Form, auch mit dem Ziel, Streit anzuregen, der mit der Sachfrage nichts zu tun hat.

 

Sagen wir jemand behaupte, dass Deutschland den Ersten Weltkrieg mutwillig vom Zaun gebrochen habe, während er den Entente-Mächten aufgezwungen wurde. Das ist eine mindestens grob einseitige Sichtweise, die wieder vermutlich eher gegenwärtige politische Positionen und Gruppenidentitäten verhandelt als die historische Evidenz. Trotzdem darf man es behaupten, und wenn man das Argument gut vorträgt, kann man dafür sogar als Geschichtsstudent eine ordentliche Note bekommen, auch wenn der Professor es völlig anders sieht.

 

Es ist also schon bemerkenswert, dass ein bestimmter historischer Tatbestand vom Strafrecht herausgegriffen und normiert wird, und die Behauptung des Gegenteils strafbar ist. Man kann verstehen, dass man nach dem Zweiten Weltkrieg jede Art nationalsozialistischer Wiederbetätigung niedrigschwellig verfolgen können wollte, aber das ist trotzdem ein Bruch mit unserem sonstigen Verständnis von Meinungsfreiheit, auch Freiheit der Dummheit. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es produktiv ist. Es wäre doch viel einfacher, z.B. von jemandem, der selbst für NPD-Verhältnisse noch beschränkt ist, das Zeugnis seiner Dummheit in einfacher und klarer Form geliefert zu bekommen, bevor der herumdruckst und noch den Eindruck erweckt, er hätte etwas Intelligentes zu sagen, dürfe es aber nicht.

 

Ebenfalls bemerkenswert ist natürlich, dass die beiden letzten Anklagen gegen Donald Trump versuchen, Tatsachenbehauptungen, die vorher ganz normal zum politischen Meinungskampf gehörten, strafbar zu machen. Hillary Clinton und die Presse und Fernsehsender haben beispielsweise jahrelang behauptet, dass Donald Trump die Wahl 2016 mit verbotener russischer Hilfe gestohlen habe. Es gibt dafür nicht den Hauch eines Beweises, nicht einmal vernünftige Indizien, inzwischen durch einen umfangreichen Bericht aus dem Justizministerium unter Biden bestätigt. Da ist es erstaunlich, dass es nun zum ersten Mal ein Verbrechen sein soll, dass Trump behauptet hat, dass ihm die relativ geringe Zahl von Stimmen, die die Wahl entschieden haben, gestohlen wurden.

 

Ich warte auf die Strafbarkeit der Klimaleugnung, Coronaleugnung, usw. nebst der Strafbarkeit der Delegitimation. Dann geht's richtig los.

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vor 2 Stunden schrieb Andor:

Woher willst du das wissen bzw. was ist für dich die korrekte Definition?

 

Diskriminierung setzt sich aus 3 objektiven Tatbeständen zusammen.

 

1. Pflicht zur Gleichbehandlung

2. Ungleichbehandlung unter Verstoß gegen die Pflicht zur Gleichbehandlung

3. Herabsetzung resultierend aus der Ungleichbehandlung

 

Dort wo keine Pflicht zur Gleichbehandlung besteht, kann dementsprechend auch keine Diskriminierung stattfinden. Menschen können (eigentlich) nicht zur Gleichbehandlung verpflichtet werden. Man stelle sich vor, man dürfte bei der Auswahl seiner Sexualpartner nicht diskriminieren. Nehmen wir hier mal die härteste Form der Diskriminierung: Die meisten Menschen daten und führen Beziehungen innerhalb ihrer ethnischen Abstammung. Der absolute Großteil hat sogar kein sexuelles Interesse an anderen Ethnien oder Rassen. Gäbe es eine Pflicht zur Gleichbehandlung, wäre hier bereits der erste Tatbestand erfüllt. Da aber (eigentlich) jeder weiß, dass so etwas Quatsch ist, hat man den normalen Menschen früher immer von der Pflicht zur Gleichbehandlung ausgenommen. Aus diesem Grund gab es irgendwann Männerchöre, die Frauen aufgrund ihres Geschlechtes ausschließen durften, schwarze Studentengruppen, die Weiße aufgrund ihrer Rasse ausschließen durften, Religionsgemeinschaften, die Un- oder Andersgläubige aufgrund ihrer Religion ausschließen durften. Nichts davon war jemals Diskriminierung.

 

All diese Dinge, bspw. Menschen aufgrund ihres Geschlechtes, Rasse oder ihrer Religionszugehörigkeit von einer Teilnahme oder Nutzung auszuschließen, nennt man in Deutschland Vereinigungsfreiheit. Hier heißt das Freedom of Association und trifft es meiner Meinung nach besser. Du hast die Freiheit dich mit jedem zu assoziieren und auch jeden von dieser Assoziation auszuschließen. Wie gesagt, so lange es keine Pflicht zur Gleichbehandlung gibt, machte das auch keinen Sinn. Diese Freiheit gibt es nun mehr nicht mehr.

 

Der einzige, der in der westlichen Welt der Pflicht zur Gleichbehandlung unterworfen war, war der Staat. In Deutschland regelt das der Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Staat musste alle Menschen vor Gericht gleichbehandeln und darf niemanden aufgrund 

 

- seines Geschlechtes

- seiner Abstammung

- seiner Rasse

- seiner Sprache

- seiner Heimat und Herkunft

- seines Glaubens

- seiner religiösen oder politischen Anschauungen 

 

bevorzugen oder benachteiligen (= ungleich behandeln).

 

Nun ist es aber so, dass die mit irrsinniger Macht ausgestatteten Staaten der westlichen Welt irgendwann die Pflicht zur Gleichbehandlung auch auf ihre Bürger übertrugen. In Deutschland geschah das mit Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

 

Hier fingen nun die Probleme an: Niemand kann gewährleisten, dass alle Menschen sich gegenseitig gleich behandeln, es keine Ungleichbehandlung gibt, wo plötzlich eine Pflicht zur Gleichbehandlung besteht. Es ist völliger Irrsinn und überhaupt nicht durchsetzbar, weil es sich auch überhaupt nicht nachweisen lässt. Nehmen wir an du schließt alle Bewerbungen von schwarzen Personen aus. Wie will man das nachweisen, so lange du nicht sagst, dass du es aus dem Grund gemacht hast?

 

Deshalb der dritte Tatbestand, die Herabsetzung. Es muss jemand herabgesetzt werden, durch die erfahrene Ungleichbehandlung. 

 

Und hier kommen all die Opfergruppen ins Spiel. Hier liegt auch der Grund für ihr ewiges Gejammer. Es wird ständig so getan als liegen himmelschreiende Herabsetzungen vor, wenn Transvestiten keinen Zugang zu Frauenumkleiden haben, wenn Frauen nicht in Männerchöre dürfen, wenn Homosexuelle nicht die Priesterweihe erhalten können. Die schwarze Person, die du abgelehnt hast, weil sie die Anforderungen nicht erfüllte? Die fühlt sich nun herabgesetzt, weil du als Weißer sie nicht eingestellt hast.

 

Damit erst sind alle Tatbestände der Diskriminierung erfüllt, erst dann kann man von dieser sprechen.

 

Wegen der fehlenden Herabsetzung spricht man im Übrigen weißen, heterosexuellen Männern grundsätzlich ab in der Lage zu sein, diskriminiert zu werden. Diese kann man gar nicht durch Ungleichbehandlung herabsetzen und dementsprechend auch nicht diskriminieren.

 

Jetzt weißt du was Diskriminierung tatsächlich bedeutet. Nun wende das auf den Fall der Oma an. Gibt es eine Pflicht zur Gleichbehandlung bei der Wiedergabe historischer Tatsachen? Nein. Behandelt sie jemanden ungleich, indem sie Unwissen kund tut? Nein. Ist jemand durch die nichtexistente Ungleichbehandlung herabgesetzt? Nein. Was sie tut ist gegen einen Straftatbestand der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen, sie diskriminiert niemanden mit ihren Äußerungen. 

 

vor 2 Stunden schrieb Andor:

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die freie Meinungsäußerung da Grenzen hat, wo sie z.B.  

 

Dann ist es keine freie Meinungsäußerung mehr. Ich habe kein Problem damit, dass man Menschen in Deutschland zu bestimmten Ansichten staatlich zwingt. Mich widert nur an, dass man im selben Atemzug Meinungsfreiheit oder Ähnliches für sich reklamiert. In Deutschland gibt es per Gesetz keine Meinungsfreiheit. Es gibt sogar ein Meinungsgebot, was meiner Meinung nach noch irrer ist als ein Meinungsverbot. Man ist gezwungen zu bestimmten historischen Ereignissen und mittlerweile auch zu Kriegsverbrechen in der Ukraine die Meinung des Staates zu vertreten, oder man kann ins Gefängnis gehen. Das gibt es so wahrscheinlich nicht einmal in Nordkorea. 

Bearbeitet von AmericanDad
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Landtag Sachsen-Anhalt, 09.08.2023, Drucksache 8/2986

 

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung


Mitglied des Landtages Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Waffen in Sachsen‐Anhalt 2022 M/23 I (I)
Kleine Anfrage ‐ KA 8/1592

 

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2986gak.pdf

 

Zitat:

...

 

Frage 19:
Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um das Problem, das Anwachsen des legalen Waffenbesitzes, einzudämmen?

 

Antwort auf Frage 19:
Soweit der Fragesteller sich auf den möglichen Missbrauch erlaubten Waffenbesitzes bezieht, hält die Landesregierung es für wesentlich, dass die Regelungen des Waffengesetzes, die verhindern sollen, dass Schusswaffen in die Flände von Personen gelangen oder dort verbleiben, die waffenrechtlich unzuverlässig oder ungeeignet sind, konsequent vollzogen und soweit erforderlich erweitert werden.
Dazu zählt auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV).

Die WaffVwV wurde letztmalig 2012 überarbeitet und in Kraft gesetzt.

Zahlreiche Änderungen im Waffenrecht, wie zuletzt im Jahr 2020, führten zwangsläufig dazu, dass die WaffVwV an etlichen Stellen veraltet ist und - auch mit Blick auf aktuelle Rechtsprechung - nicht mehr heutigen Ansprüchen genügt.

Auf Initiative des Ministeriums für Inneres und Sport wurde gemäß dem Beschluss der Frühjahrskonferenz der Innenministerinnen, -minister, -senatorin und -Senatoren der Länder das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebeten, mit der Aktualisierung der wichtigen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 5, 41, 45 und 46 Waffengesetz umgehend zu beginnen.
Eine unter der Leitung des BMI eingerichtete Arbeitsgruppe hat am 4. Juli 2023 ihre Arbeit aufgenommen.

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vor 3 Minuten schrieb AmericanDad:

. In Deutschland regelt das der Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Staat muss alle Menschen vor Gericht gleichbehandeln und darf niemanden aufgrund 

 

...

- seiner religiösen oder politischen Anschauungen 

 

bevorzugen oder benachteiligen (= ungleich behandeln).

 

Ha, haha, hahaha.

 

Sollten mal AfD Mitglieder befragen.

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vor 23 Minuten schrieb Elo:

Eine unter der Leitung des BMI eingerichtete Arbeitsgruppe hat am 4. Juli 2023 ihre Arbeit aufgenommen.

Na dann mache ich mir keine Sorgen. Denn bis zur nächsten Bundestagswahl wird das wohl nicht fertig werden und eine neue Ampel wird es nicht mehr geben.

Nebenbei erwähnt - wie lange kritzelt man schon am geplanten Bundesjagdrecht rum?

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vor 51 Minuten schrieb Elo:

Frage 19:
Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um das Problem, das Anwachsen des legalen Waffenbesitzes, einzudämmen?

Wäre natürlich schon interessant zu wissen, welches Problem Herr Striegel mit dem angeblichen anwachsen (ist es tatsächlich so?) so sieht... 

Die Kapazität der vorhandenen Stände dürfte er wohl kaum meinen.... 

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vor 4 Minuten schrieb Mittelalter:

Wäre natürlich schon interessant zu wissen, welches Problem Herr Striegel mit dem angeblichen anwachsen (ist es tatsächlich so?) so sieht... 

 

'Vielleicht... ?

Teilzitat aus der wwweltweit größten Bibliothek:

"...Daten des Nationalen Waffenregisters demonstrieren, wie drastisch der Zuwachs der Kleinen Waffenscheine ist: Wurden Ende 2020 noch 705.506 solcher Scheine registriert, stieg die Zahl binnen einem Jahr auf 740.038 und lag zu Silvester 2022 bei 781.186. Demnach legen die Registrierungen immer stärker zu..."

Teilzitat Ende

Eine Frage der Interpretation ?

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vor 3 Minuten schrieb Mittelalter:

Ne. Das ist für mich persönlich kein Argument, auf mehr Waffen zu schließen. 

Ich behaupte sogar, dass die wenigsten neuen KWS zusammen mit einer neuen SRS beantragt werden. 

 

Wozu beantragt man denn einen KWS ?

Unsereins hat keinen Zugriff, keinen Einblick, ins NWR.

In Österreich kann ich ins ZWR schauen, und mir einen Ausdruck meiner eigenen Waffen erstellen.
Aber eben nur für meine Sammlung.

 

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