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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb grizzly45:

Zum Thema Hamburg

Ist ja spannender als jeder "Tatort"

- ermittelnder Polizist war ehemaliger Trainer vom Gunclub

- Aktueller Trainer war ehemaliger Polizist

- Beamter war zuständig für Waffenkontrollen

- Der Attentäter wurde zum Zeitpunkt des Berufswechsels

  zur Waffenbehörde Mitglied im Gunclub

- ....:secret:

langsam erinnert mich der Ermittlungsverlauf an die NSU-Affäre.

Welche übergeordneten Behörden waren da nochmal involviert?

Bearbeitet von Axel Junghans
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb rwlturtle:

Hierbei fordern sie etwas, was schon lange im Waffengesetz steht:

Vielleicht können sie ja dafür den Beamten aus Hamburg gewinnen.

Der sucht ja wohl gerade ein neues Aufgabengebiet.

 

Würde mich nicht wundern, wenn am Ende der Attentäter

selbst.... oh, es klingelt an der Haustür

Bearbeitet von Axel Junghans
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb rwlturtle:

Ftf_NmfWcAMwWhk?format=jpg&name=900x900

Hierbei fordern sie etwas, was schon lange im Waffengesetz steht:

 

 

 

Die wollen eben einfach nur wieder irgendeine Verschärfung. Eine zusätzliche Schikane, die den Aufwand und die Zugangsschwellen für den LWB erneut hochsetzt.

Eine Ahnung von der Materie brauchen sie dazu ja nicht zu haben...

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Eine Ahnung von der Materie brauchen sie dazu ja nicht zu haben...

 

Stimmt. Dummheit, Faktenfreiheit sowie maximale Entfernung von der Realität scheint sich als Qualifikation in unserer Regierung und vieler Minister durchgesetzt zu haben.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb rwlturtle:

Ftf_NmfWcAMwWhk?format=jpg&name=900x900

 

Hierbei fordern sie etwas, was schon lange im Waffengesetz steht:

 

 

FtdrySVXsAkYEdN?format=jpg&name=small

 

Solltest du an die Innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag: Dr. Irene Mihalic senden! Sie ist ausgebildete Polizeibeamtin und sollte das wissen, oder hat vergessen bzw. bewusst überlesen???

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb lemmi:
vor 39 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Solltest du an die Innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag: Dr. Irene Mihalic senden!

JO, die Doktor*in müsste sich damit auskennen:

Ihre Dissertation wurde unter dem Titel Polizeiliche Einsätze, Kriminalität und Raum – Eine kriminalgeografische Analyse auf Basis polizeilicher Einsatzdaten und Sozialstrukturdaten der Stadt Gelsenkirchen veröffentlicht.

Geschrieben

Wird ja immer verrückter

 

https://m.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/kannten-sich-amoklaeufer-und-polizist-lka-prueft-schrecklichen-verdacht-83543014.bildMobile.html

 

Gesichert ist, dass Phillip F. am 28. April 2022 versuchte, im „Hanseatic Gun Club“ eine Prüfung abzulegen, um den Waffenschein zu erhalten – und scheiterte.

 

Dennoch wurde die Urkunde von drei „Gun Club“-Mitgliedern gegengezeichnet – aber vorerst zurückgehalten. Am 24. Oktober wiederholte F. die Prüfung – und bestand. Allerdings nur vor einem statt der vorgeschriebenen drei Prüfer! F. erhielt die Urkunde trotzdem.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb duplo:

Gesichert ist, dass Phillip F. am 28. April 2022 versuchte, im „Hanseatic Gun Club“ eine Prüfung abzulegen, um den Waffenschein zu erhalten – und scheiterte.

 

Ich nehme an es ging um die Sachkunde? Wie kann man da durchfallen?

Geschrieben (bearbeitet)

Bildete ein Polizist den Amokläufer von Hamburg aus?“

 

Das ist mal eine klassische Bildschlagzeile.

 

Generell ist das doch top. Dass der gemeine Bildleser glaub, für einen „Waffenschein“ muss eine sehr sehr schwere Prüfung abgelegt werden.

 

Bearbeitet von schmok
Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb sealord37:

 

Ich nehme an es ging um die Sachkunde? Wie kann man da durchfallen?

Ist das nicht ein probates Vereinsmittel, um merkwürdige Zeitgenossen zu vergrämen? 

Bearbeitet von Faust
Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb sealord37:

 

Ich nehme an es ging um die Sachkunde? Wie kann man da durchfallen?

 

 

Möglicherweise: Sich miserabel vorbereiten, und auf Prüfende treffen, die die Sache recht ernst nehmen.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Faust:

Ist das nicht ein probates Vereinsmittel, um merkwürdige Zeitgenossen zu vergrämen? 

 

Weiß ich nicht, für die Theorie gabs nen Fragenkatalog und das war in meiner Erinnerung popeleinfach. Den verpflichtenden Wochenendlehrgang hätte man sich schenken können. Praxis ist was anderes, wer döddelig mit ner geladenen Knarre in der Gegend rumfuchtelt ist da aber auch wirklich falsch. Ich kann mich nur an ein paar Mädels erinnern, die mit der Flinte noch mal ranmussten, weil sie mit ihren Highheels vom Rückstoß so aus dem gleichgewicht gebracht wurden, dass die Flinte nach jedem Schuss zur Decke zeigte. Buche das unter Erfahrungen zu passendem Schuhwerk ab, durchgefallen ist da, im Gegensatz zum Jagdschein, aber niemand.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

 

Ich nehme an es ging um die Sachkunde? Wie kann man da durchfallen?

Viel interessanter wäre die Frage was Du für eine Sachkunde hattest? Durch diese Prüfung kann man natürlich durchfallen, genauso wie durch jede andere Prüfung, sofern der Prüfende die Urkunde nicht verschenkt!

Bei meiner war es so das diese zwar durchaus zu bestehen war und die Vorbereitung auch so was das jeder der nicht dumm wie 5m Feldweg war und diese Prüfung auch bestehen wollte alles an die Hand bekommen hat diese auch zu bestehen aber trotzdem gab es den einen oder anderen der nur knapp bestanden hat und auch den einen oder anderen der nicht bestanden hat.

Ob es nun daran lag das die Sachkunde in Deutsch und Englisch angeboten wurde und er beide Sprachen kaum beherrschte oder ob es daran lag das er eben nur die Intelligenz von 4,5m Feldweg und keine 5m hatte? Keine Ahnung, war ja echt ein netter Kerl aber wenn eben nicht die richtigen antworten kommen sollte es auch keine Urkunde geben...

Geschrieben

Wunderbares Framing gegen Waffenbesitz in einem schlechten bayrischen Billig-Portal.

Fettes Bild, roter Kasten mit "31 Vorfällen". Durch die kleine Unterzeile "Ein Überblick über die Schusswaffen ..." muss man von 31 Vorfällen mit Schusswaffen ausgehen.

 

waff.jpg

 

Der interessierte Leser muss halt durch die vielen inhaltlosen Zeilen des Julian Baumeister durch. Dann findet er:

 

"... Im vergangenen Jahr und in den ersten drei Monaten diesen Jahres habe die Polizei in Rosenheim 31 Vorgänge mit Waffen registriert ..."

 

"... Überwiegend seien unter den Verstößen Vorfälle mit Messern ..."

 

"... Immerhin: Mit „scharfen Schusswaffen“ gebe es Maurer (PHK Maurer, Anmerkung von mir) zufolge keine Probleme ..."

 

 

https://12ft.io/proxy?&q=https%3A%2F%2Fwww.rosenheim24.de%2Frosenheim%2Frosenheim-land%2Frosenheim-mehrere-polizeieinsaetze-nach-einsatz-von-waffen-so-viele-schusswaffen-gibt-es-in-der-stadt-92205617.html

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb sealord37:

Ich nehme an es ging um die Sachkunde? Wie kann man da durchfallen?

 

Nun ja, es gab schwarze Schafe unter den Sachkundelehreren und früher auch Sachkundelehrgänge ohne Prüfung. Heute gibt es da einen Fragenkatalog und Richtlinien wie zu Prüfen ist. Man kann da schon durchfallen, besonders seit im Fragenkatalog 2020 eine schriftliche Frage pro Bogen (=20%) vorgesehen ist. Damit haben die Prüflinge die meisten Probleme sich da auszudrücken. 

Geschrieben

Das ganze Findet sich im  §12 WaffG: Ausnahme von den Erlaubnispflichten

 

Für die Waffen:

 

Zitat

 Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;

 

 

Für den Fragesteller ist a) relevant: Also Leihe nur von Waffen, welche vom Bedürfnis des Leihnehmers abgedeckt werden. Außer den §6 AWaffV-Waffen dürften Sportschützen und Jäger sich gegenseitig nahezu alles leihen dürfen. Hauptadressat dieser Regelung sind hier ohnehin die Erben und Sammler, denen man aufgrund der Bedürfniseinschränkung überhaupt keine Waffe leihen darf, da ihr Bedürfnis lediglich auf den Besitz der ererbten Waffen lautet, bei den Sammler nur solche die z.B. in den Berech der Sammlung oder in einen nachvollziehbaren Zusammenhang damit fallen.

 

 

 

Für die Munition:

 

Zitat

(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

1.  unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;

 

Dem Zweck der Regelung folgend darf Munition darf natürlich mit einer Waffe "geliehen" werden, egal ob von einer Privatperson oder von einem Händler. So kann ein Jäger einem Sportschützen mit WBK seinen .357 Magnum Revolver und Munition leihen, damit dieser damit an einem Wettkampf teilnehmen kann, oder z.B.  ein Händler eine Waffe&Munition zum Testen auf dem Schießstand einem WBK-inhaber vorrübegehend überlassen.

 

Was nicht zulässig ist, das man zu einer einer von X geliehenen Waffen von Y Munition erwirbt. Der Leihschein substituiert nicht generell die Munitionserwebsberechtigung, darüber hinaus fehlt ihr auch in dieser Hinsicht die Beweiskraft.  Das ist nur auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch zulässig.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

B90/Grüne - Bundstagsfraktion:


Gutachten zum Waffenrecht
Verfassungsfeind*innen entwaffnen

 

https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/verfassungsfeindinnen-entwaffnen

 

"Gutachten":

 

https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/01-PDF/Gaerditz_Stellungnahme_Regelanfrage.pdf

 

Zitat aus dem Gutachten des Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz vom 18.12.2022 (Hervorhebung meinerseits):

 

4. Fortentwicklungen
Abschließend stellt sich nunmehr die Frage, ob sich ggf. verfassungskonforme Verschärfungen der Regelung vornehmen lassen, um diese effektiver zu machen. Eine mögliche Weiterentwicklung zur Effektuierung des Waffenrechts bestünde darin, auch Altfälle umfassend einer nachträglichen Regelüberprüfung zu unterwerfen.
Solche nachträglichen Überprüfungen kennt das geltende Recht bislang nicht. § 5 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG führt zu einer verpflichtenden Regelanfrage bei der Beantragung neuer Erlaubnisse. § 5 Abs. 5 Satz 3 WaffG ersetzt dies durch eine Informationspflicht durch die Verfassungsschutzbehörde, falls nachträglich neue Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, es könnten verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, die die Zuverlässigkeit hindern. Was damit nicht geregelt ist, ist eine automatische Überprüfung von den zahlreichen Altfällen, bei denen eine Erlaubnis bereits erteilt wurde, bevor die Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Waffenbehörden in früheren Erlaubnisverfahren nur ausnahmsweise von etwaigen verfassungsfeindlichen Aktivitäten erfahren haben. Eigene wirksame Möglichkeiten, die Verfassungsfeindlichkeit in Altfällen zu überprüfen, haben und hatten die Waffenbehörden nicht.

Bearbeitet von Elo

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