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IGNORED

Vereinsbescheinigung ??


Michael_He

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vor 19 Minuten schrieb pulvernase:

Der Verband muss bescheinigen, dass das Mitglied regelmäßig mit eigenen Waffen trainiert hat, damit es die Waffen behalten darf. Wie soll der Verband das rechtssicher tun, wenn der lokale Verein keine Nachweise führt? Den Angaben in einem privaten Schießbuch kann man hier aus offensichtlichen Gründen nicht uneingeschränkt glauben, sonst könnte man sich die Bescheinigung durch den Verband als Kontrollinstanz komplett sparen.

Genau, und es ist auch nicht meine Aufgabe und auch nicht gesetzlich gefordert, das ich ein Schießbuch führe. Der Verein, bzw. Verband hat jedoch gesetzlich dafür Sorge zu tragen mir die Termine bestätigen zu können, z.B. durch das Führen eines Standbuchs in analoger oder digitaler Form.

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vor 4 Stunden schrieb pulvernase:

Der Verband muss bescheinigen, dass das Mitglied regelmäßig mit eigenen Waffen trainiert hat

 

Und was macht man, wenn der Verband die sportliche Ausübung nicht bescheinigt

(weil er nach eigener Aussage darüber keine Kenntnis hat, obwohl ihm die schriftliche Bestätigung des Vereines über Schießtraining und der Teilnahme an Meisterschaften vorliegt)?

 

Im vorliegenden Fall geht es um eine Bedürfnisbewilligung durch einen 2. Verband, in dem die Mitgliedschaft noch keine 12 Monate besteht.

Der neue Verband hat eine Bedürfnisbewilligung erteilt, die dem Amt auch vorliegt.

Die Behörde allerdings erkennt diese nicht an, da nur einige Monate Ausübung des Schießsportes durch den neuen Verband bescheinigt wurden,

und verlangt eine Bescheinigung vom bisherigen Verband über die fehlenden Monate der Schießsportausübung

Der bisherige Verband lehnt dies ab, obwohl die Mitgliedschaft dort schon seit einigen Jahren besteht.

Er bestätigt lediglich die Zeit der Verbandsmitgliedschaft.

Und nun?

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vor 17 Minuten schrieb P 8X:

Und nun?

Könntest Du Dich drüber streiten, ob der alte Verband eine Pflicht hat das zu tun, oder Dir irgendeinen Grund überlegen, der jemanden zwingt das zu tun. (Vielleicht wenn zwei Freunde sich gegenseitig der üblen Nachrede bezichtigen, falsche Schießtermine anzugeben, und dafür dann Zeugen unter Zwangsandrohung vorladen und vereidigen lassen, oder was auch immer.) Alternativ kann man warten, was vermutlich billiger und schneller ist...

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[...] Jeder Sportverband hat eine Schießsportordnung und da steht alles ganz genau drin. Das ist die Bibel und nach der muss man verfahren. Viele Vorstände haben ihre Schießsportordnung gar nicht gelesen [...]


Hab bei DSB und BDS auf die Schnelle nichts dazu gefunden, kannst du mir helfen?
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vor 11 Stunden schrieb Mittelalter:

Dein Verein kann dir das aber als Mitglied delegieren... 

Kann er das? Nein, kann er nicht. Der feuchte Traum einiger Vorstände, welche auch meinen Ihren Mitgliedern Ihre Bedürfnisse vorschreiben oder verwehren zu dürfen. Es ist gesetzlich klar und deutlich geregelt wer die Pflicht hat. Mein Büchlein kann ich Dir an einem Abend mitsamt diverser Unterschriften vollmachen. Es hat wohl seinen Grund warum diese Regelung so existiert.

Als Vorgesetzter in einer Firma kann man auch delegieren. Auch er es in diesem Fall in der Regel auch wirklich kann, steht, falls es wirklich hart auf hart kommt, am Ende der delegierende Vorgesetzte dafür gerade.  

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vor 10 Minuten schrieb Rene2109:

Der feuchte Traum einiger Vorstände ...

Cooler Typ.

 

Im Prinzip bin ich für den geringsten Aufwand und vor allem dafür, dass hinten raus kommt, was gewünscht ist: die Bedürfnisbescheinigung.

 

Deshalb führen wir seit der WaffG Änderung beim Training die Kladde. Ich gehe davon aus, dass das der BDS so auf uns delegiert. Was soll er auch mit kleinem Aufwand bescheinigen? Abgesehen davon rate ich jedem Schützen (zumindest bei uns ...) ein einfachstes Schießbuch zu führen: Datum, KW/LW, Ort, ab und an Fremdunterschrift.

Muss ich dann etwas bestätigen - egal ob Erwerb oder Bestand - mach ich das über "sein" Schießbuch. So gabs noch nie wo auch immer ein Problem und der Aufwand ist klein.

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Sehr ärgerlich, daß es dazu kaum Infos der Verbände gibt. Das wäre -wieder mal- deren Aufgabe, den Vereinen entsprechende Formulare zur Verfügung zu stellen.

 

Da es bei uns schon erste Bedürfnisüberprüfungen nach neuem Recht gab, und die vorhandenen Formulare (auch das aktualisierte des BSSB, das die Behörde vorschlug) meines Erachtens nicht so recht paßten, habe ich selbst eines verfaßt, welches auch Corona-Schließungen berücksichtigt.

Wenn Bedarf besteht, wandle ich es ab, so daß man es universell verwenden kann und stelle es hier ein. Das könnt Ihr gerne verwenden, solange es nichts besseres gibt.

 

Wie Ihr die Voraussetzungen feststellt, ist jeweils Eure Sache. Wir führen im Verein nun eine Kladde mit Feld "Eigene Waffe". Ich wurde dafür an anderer Stelle hier im Forum schon mit harschen Worten kritisiert, aber meines Erachtens ist der Verein dazu verpflichtet; Vorschriften wurden bereits genannt.

Tut der Verein das nicht, dann kann er -neben weiteren zu befürchtenden möglichen Folgen- später mangels Aufzeichnungen eben keine entsprechenden Voraussetzungen bescheinigen und der Schütze muß eine Verbandsbescheinigung vorlegen (wie auch immer er diesem gegenüber dann den Nachweis führt).

 

Hinweis für Bayern, hier gibt es zwei vereinfachende Verfahrensweisen:

1. werden Zeiten von Standsperrungen nicht zu Lasten des Schützen berücksichtigt und einfach "ausgeblendet" (ggf. entsprechende Vereinsbescheinigung, kann ich ebenfalls mit einstellen)

2. kann momentan auf Antrag die Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses um bis zu zwei Jahre hinausgeschoben werden, falls für zurückliegende Zeiträume keine ausreichenden Aufzeichnungen bestehen (die Voraussetzung "eigene Waffen" und die Quartalsregel gab es ja vorher nicht).

 

Meine Empfehlung an unsere Schützen (bzw. meine Vereinskameraden, denn ich habe kein formelles Amt inne): Eigenes Schießbuch führen auch mit Angabe der Waffe und der Disziplin. Wer beim BDMP ist, ist das ohnehin gewohnt. Wer das nicht tun will, weil nicht verpflichtet, der möge es halt bleiben lassen, steht aber im Falle des Falles eben blank ohne Nachweise da. Nur um Kritik vorzubeugen: ich finde das auch nicht toll, aber die Rechtslage ist nunmal so. Und wer als Verein aus Trotz oder Unwissenheit die Aufzeichnungen nicht führt, legt seinen Mitgliedern potentielle Steine in den Weg. 

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vor 16 Stunden schrieb pulvernase:

Der BDMP löst das z.B. so, dass alle Schützen direkt Mitglied im BDMP sind und die Sportordnung vorschreibt, dass das offizielle BDMP-Schießbuch zum Nachweis geführt werden muss. Außerdem wird festgelegt, dass nur vom BDMP ausgebildete und berufene Schießleiter Einträge in diesem Schießbuch abzeichnen dürfen. Damit ist die Dokumentation sichergestellt und die Kontrolle über den Verband durch die Schießleiter geregelt. Denn jeder Schießleiter ist über die Nummer seines Stempels identifizierbar (im Gegensatz zu irgendwelchen Unterschriften von zufällig anwesenden Aufsichten).

 

Und wenn mich ein Freund beim BDS auf seinen Stand mit einlädt und ich dann dort nach den Regeln des BDS schieße, dann ist das deiner Logik nach kein Schießen was der BDMP anerkennt???????

Was ist denn das für ein Blödsinn? Ein Schießtermin wird dann in's Schießbuch eingetragen, wenn ich mitdestens 5 Schuss mit erlaubnispflichtiger Waffe nach einer Sportordnung eines zugelassenen Verbandes schieße.

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vor einer Stunde schrieb lrn:

Da es bei uns schon erste Bedürfnisüberprüfungen nach neuem Recht gab, und die vorhandenen Formulare (auch das aktualisierte des BSSB, das die Behörde vorschlug)

Hier bei uns hat die Behörde auch ein Formular des BSSB verschickt... 

Was ich eigentlich schon fast ein bisschen dreist finde... Da ist die Arbeit natürlich schnell gemacht, wenn man einfach was im Netz klaut... 

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vor 13 Minuten schrieb chrisatwork:

Was ist denn das für ein Blödsinn?

Da musst du den BDMP fragen.

 

Zitat

Ein Schießtermin wird dann in's Schießbuch eingetragen, wenn ich mitdestens 5 Schuss mit erlaubnispflichtiger Waffe nach einer Sportordnung eines zugelassenen Verbandes schieße.

Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation des Gesetzes. Genauso gut könnte man argumentieren, dass es nur dann als Schießtermin zählt, wenn eine Disziplin exakt nach Sportordnung geschossen wurde, also gleiche Schusszahl, Zeitvorgabe, Entfernung, Waffe und Scheibe.

Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen und ultimativ bei der Interpretation des Richters, der das am Ende entscheided. Falls sowas jemals vor Gericht landen sollte...

 

Zitat

Und wenn mich ein Freund beim BDS auf seinen Stand mit einlädt und ich dann dort nach den Regeln des BDS schieße, dann ist das deiner Logik nach kein Schießen was der BDMP anerkennt???????

Wieso meine Logik? Ich hab mir die Regelung nicht ausgedacht, aber hey, weil du ja so höflich danach fragst gibts für dich einen Link:

https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/handbuch/Register_5_neue_OBWrB_BBR.pdf

Schießleiterrichtlinie §4, letzter Satz.

 

Und damit dein Weltbild nicht zusammenbricht: Natürlich darf auch irgend eine BDS-Aufsicht einen Termin in das Schießbuch eintragen. Wenn da aber nur verbandsfremde Termine drin stehen, dann könnte es dir passieren, dass du bei der Bescheinigung des fortbestehenden Bedürfnisses durch den BDMP irgendwann Schwierigkeiten bekommst. Aber hey, dafür hast du dich ja in die Schießkladde bei deinem BDS-Freund eingetragen und bist fein raus, gell?

 

Zum Abschluss: Gesetzlich geforderte Schießtermine und das, was ein Verband intern regelt, sind zwei Paar Schuhe. Besonders der BDMP scheint sich intern sehr wichtig zu nehmen und mutet fast schon wie eine Behörde an. Welcher andere Verband hat denn sonst eine fünfseitige "Siegel- und Stempelordnung"? Obwohl, ich könnte mir vorstellen, dass es bei den Reservisten da noch lustiger zugeht.

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vor 6 Minuten schrieb pulvernase:

Genauso gut könnte man argumentieren, dass es nur dann als Schießtermin zählt, wenn eine Disziplin exakt nach Sportordnung geschossen wurde, also gleiche Schusszahl, Zeitvorgabe, Entfernung, Waffe und Scheibe.

Genau so wird es offiziell gemacht.

 

vor 7 Minuten schrieb pulvernase:

Schießleiterrichtlinie §4, letzter Satz.

Ja und weiter? Der Schießleiter ist berechtigt, abzuzeichnen. Richtig. Deshalb hat er ja auch einen Stempel mit Nummer. Aber der Schießleiter ist nicht zwangsläufig immer die Aufsicht. Und auch die Standaufsicht darf das Schießbuch abzeichnen.

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vor 11 Minuten schrieb pulvernase:

Besonders der BDMP scheint sich intern sehr wichtig zu nehmen und mutet fast schon wie eine Behörde an. Welcher andere Verband hat denn sonst eine fünfseitige "Siegel- und Stempelordnung"?

Ja leider eine recht typisch deutsche Eigenschaft welche auch mit geholfen hat da zu sein wo wir jetzt sind und alles aber auch alles "überbürokratisiert" wird.

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vor 5 Minuten schrieb chrisatwork:

Aber der Schießleiter ist nicht zwangsläufig immer die Aufsicht.

Doch. Der BDMP erkennt nur Schießleiter als verantwortliche Aufsichtspersonen nach §11 AWaffV an. Der Hintergrund ist wohl, dass das mit der Versicherung so vereinbart wurde.

 

Deswegen kann es auch kein offizielles Schießen nach BDMP-Sportordnung ohne anwesenden Schießleiter geben.

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Das bedeutet dann, dass ich meine Bedürfnisbescheinigungen gar nicht hätte bekommen dürfen weil nicht bei jedem Schießen ein Schießleiter vom BDMP dabei gewesen ist??????

 

Komisch dass ich sie doch alle bekommen habe, obwohl da auch Schießleiter und Standaufsichten von anderen Verbänden vor Ort waren, die mir mein kleines Büchlein abgezeichnet haben. 

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vor 32 Minuten schrieb pulvernase:

Genauso gut könnte man argumentieren, dass es nur dann als Schießtermin zählt, wenn eine Disziplin exakt nach Sportordnung geschossen wurde, also gleiche Schusszahl, Zeitvorgabe, Entfernung, Waffe und Scheibe.

Das mache ich aber nur bei Wettkämpfen bzw bei deren Vorbereitung, ansonsten ist es halt freies Training. 

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vor 32 Minuten schrieb chrisatwork:

Genau so wird es offiziell gemacht.

Du hast wohl das "bei uns" vergessen. War bereits in einigen Vereinen und habe das noch nie so erlebt. Ein Training besteht nicht nur aus einer kompletten Runde nach Sportordnung. Mal Trainiert man auch nur Teilbereiche, wie nur Präzision oder nur Duell und nicht das komplette Programm und hast trotzdem trainiert. Ein Schießtermin ist die Anwesenheit bei welcher ich mit einer in diesem Fall, wenn es ums Bedürfnis geht,  erlaubnispflichtigen Waffe mind. 1 Schuss abgegeben wurde.  

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Bei uns liegt ein Schießbuch im Stand aus. Und analog zum Eintrag in diesem Buch gibts nach Nutzung des Standes einen Eintrag mit Unterschrift der Aufsicht und den Vereinsstempel ins Schießbuch.

 

Keine Ahnung wo im Nachweis des Sportschützen gegenüber der Behörde ein Problem sein kann. Die 5-Jahres-Regel macht m.M.n. dahingehend Sinn, dass man lediglich prüft, ob der "Bedarf" wirklich noch da ist.

 

Wenn man den Sport wirklich machen will und relativ viel Geld (Aufnahmebeitrag in den Verein, jährliche Vereinsmitgliedschaft, Sachkundelehrgang u. -prüfung, Waffenschrank, WBK-Karten, Einträge für Waffen und Munition in die Karte(n) und schließlich für Waffen und Munition) ausgegeben hat, sollte doch mit der Führung eines Schießbuches zur Nachweisführung kein Problem haben.

 

Ob nun die immer "schärfere" Waffengesetzgebung notwendig war/ist, sei jetzt mal nicht betrachtet. 🙄

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vor 42 Minuten schrieb chrisatwork:

Ich kenne das mit der erlaubnispflichtigen Waffe und 5 Schuss. Kann dir jetzt aber auf die Schnelle nicht sagen, wo ich das gelesen habe.

Jedenfalls sicher nicht in einem offiziellen, für alle geltendem Druckstück. Wenn sowas eine Behörde , ein Verein, ein Verband oder ein Schiesstanbetreiber vorschreibt mag das seine Sache sein. Allgemeingültigkeit hat das nicht. Per Gesetz ist das nicht definiert.

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vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:

Ich trage alles in mein Schießbuch ein, jedes Training, jeden Wettkampf, jede Sicherheitsbelehrung, jede Ersthelferausbildung, jede Jagd, jede Keilernadel, einfach alles wo es vorne bumm macht oder damit zusammen hängt. 

Schön für Dich.

 

Das mag Dir möglicherweise das völlig berechtigte Gefühl vermitteln, dass Du mit dieser Methode wenig bis gar keine Probleme bei der Anerkennung und Belegung Deines Bedürfnisses haben wirst, aber bei den zahlreichen "Freiheitsdenkern" hier im Forum wirst Du Dir mit dieser Einstellung keine Freunde machen, ganz im Gegenteil.

 

Von daher würde ich Dir empfehlen, Deine extrem untertänige Einstellung nochmal zu überdenken, wenn Du hier im Forum auch weiterhin Sympathien erlangen und behalten willst.

 

Da solltest Du wirklich nochmal in Dich gehen und Dich fragen, was Dir wirklich wichtiger ist.

 

 

 

Bearbeitet von highlower
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vor 2 Stunden schrieb pulvernase:

Der BDMP erkennt nur Schießleiter als verantwortliche Aufsichtspersonen

das ist quatsch...

es muss ein schiessleiter anwesend sein da sonst der schiessbetrieb gar nicht erst aufgenommen werden darf!

ABER es kann jemand (der die prüfung zur aufsicht gemacht hat, auch die des dsb) anderes die aufsicht auf dem stand durchführen...

Bearbeitet von HangMan69
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