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norbi4570

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  1. Spaßt nicht mit der Eule, ist auch nur ein Vogel. Nicht das ich noch meinen Gasthof wie einen Waffenraum herrichten muss.
  2. Ja leider eine recht typisch deutsche Eigenschaft welche auch mit geholfen hat da zu sein wo wir jetzt sind und alles aber auch alles "überbürokratisiert" wird.
  3. @Longhair das ist für mich Ehrensache, da ich bei uns im Verein für die waffenrechtlichen Sachen zuständig bin.
  4. Bei uns erst diese Woche im LRA ( Görlitz, Sachsen) gehabt, ich kümmere mich um den Verkauf der Waffen unseres ältesten Vereinsmitglides (90 Jahre) da er jetzt im Heim ist, ein Vereinskamerad hat seine 2 Langwaffen gekauft, Austragung je Waffe 25 € und bei ihm Eintragung in die WBK auch je 25 €.
  5. Ich möchte mich anschließen, vor allen Dingen bleib gesund und uns allen recht lange erhalten.
  6. Ja die gibt es, aber das reicht nicht mal ganz für trotzdem weiterlaufende Betriebskosten, für den persönlichen Unterhalt kriegst Du gesagt "Sie haben die Möglichkeit vereinfacht Grundsicherung zu beantragen", d.H. nicht mehr 25 Seiten Antrag sondern "nur" noch 15.
  7. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, allerdings mit den 9mm Kartuschen vom Viehbetäubungsgerät, die machen im Schreckschußrevolver keinen Sinn. Das TLP fliegt fast alles unverbrannt raus, da brauchts schon eine ordentliche Vorlage.
  8. Nicht bange machen lassen, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
  9. Beim SSB? Das wäre mir neu, in meinem Schießbuch sind auch nicht alle Einträge unterschrieben und gestempelt wurden aber trotzdem anerkannt und es sind auch Einträge von Ständen anderer Verbände dabei.
  10. Einen offenen Stand in D mag finanziell (wenn man selbst die benötigte Technik und das passende Gelände hat) einfacher sein, aber bürokratisch garantiert nicht.
  11. Unser Ältester im Verein ist jetzt 89 und er kommt, wenn es halbwegs geht, zu den KK LW Vereinswettkämpfen und ist meist nicht der letzte bei der Auswertung. Letztes Jahr sollte er auch Unterlagen zum Fortbestehen des Bedürfnisses einreichen incl Schießnachweise, und die ordnungsgemäße Lagerung dokumentieren. Ich habe ihm die Mitgliedschaft bestätigt incl. Teilnahme an Wettkämpfen (eh meine Aufgabe im Verein) und die Aufbewahrung dokumentiert (nachdem wir selbige auf Stand gebracht haben), Schießbuch gabs nicht, dafür einen Auszug aus der WaffVwV. Und schon war Ruhe.
  12. Die Berufsfeuerwehr der DDR war eine Hauptabteilung der VP.
  13. Ich hab auch noch ein 40mm Kanonenrohr aus VA liegen was nicht beschossen ist, man darf halt nicht damit schießen. Das Beschussamt hat den Beschuss abgelehnt weil die Traube (Schwanzschraube) ein Feingewinde hat. Ansonsten siehe die Antwort von @alter_Opa.
  14. Wenn die Laufbohrung und die Zündlochbohrung nicht komplett ausgeführt werden dann ist es Spielzeug oder Dekorationsmaterial.
  15. Weil nicht jeder an Wettkämpfen teilnehmen möchte. Oder wie es mir sehr oft geht, ich kann nicht da ich arbeiten darf und das ist in meiner Branche meist am WE. Und es soll im Breitensport doch so einige Schützen geben die ein paar Disziplinen für sich und aus Freude an der Sache schießen.
  16. Im Haus wohnt niemand, aber in der Zeit von 8.00 bis 21.00 oder länger ist meist jemand anwesend. Des weiteren ist der Gasthof durch eine Einbruchmeldeanlage gesichert und liegt mitten im Ort. Ja meist beides, eigene (oder) und Vereinswaffen.
  17. Ich habe sowohl in meinem Haus als auch in meinem Gasthof Waffenschränke die beim Amt gemeldet sind. Da ich auch Vereinswaffen verwahre welche ab und an über den Tag abgeholt werden wenn ich arbeite. Alles Problemlos mit unserer SBiene.
  18. Besonders "lustig" wird es wenn die Arxxlöcher vom Denkmalschutz mitzureden haben. (Sorry fürs OT)
  19. Oooooh ha, harte Zeiten für Indymedia und Co.
  20. Wie war das doch gleich: Auf die Größe kommts nicht an, die Technik machts.
  21. @EkelAlfred wenn du den Rumms drauf hast, dann sieht Deine Rosette übel aus.
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