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norbi4570

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  1. Spaßt nicht mit der Eule, ist auch nur ein Vogel. Nicht das ich noch meinen Gasthof wie einen Waffenraum herrichten muss.
  2. Ja leider eine recht typisch deutsche Eigenschaft welche auch mit geholfen hat da zu sein wo wir jetzt sind und alles aber auch alles "überbürokratisiert" wird.
  3. @Longhair das ist für mich Ehrensache, da ich bei uns im Verein für die waffenrechtlichen Sachen zuständig bin.
  4. Bei uns erst diese Woche im LRA ( Görlitz, Sachsen) gehabt, ich kümmere mich um den Verkauf der Waffen unseres ältesten Vereinsmitglides (90 Jahre) da er jetzt im Heim ist, ein Vereinskamerad hat seine 2 Langwaffen gekauft, Austragung je Waffe 25 € und bei ihm Eintragung in die WBK auch je 25 €.
  5. Ich möchte mich anschließen, vor allen Dingen bleib gesund und uns allen recht lange erhalten.
  6. Ja die gibt es, aber das reicht nicht mal ganz für trotzdem weiterlaufende Betriebskosten, für den persönlichen Unterhalt kriegst Du gesagt "Sie haben die Möglichkeit vereinfacht Grundsicherung zu beantragen", d.H. nicht mehr 25 Seiten Antrag sondern "nur" noch 15.
  7. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, allerdings mit den 9mm Kartuschen vom Viehbetäubungsgerät, die machen im Schreckschußrevolver keinen Sinn. Das TLP fliegt fast alles unverbrannt raus, da brauchts schon eine ordentliche Vorlage.
  8. Nicht bange machen lassen, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
  9. Beim SSB? Das wäre mir neu, in meinem Schießbuch sind auch nicht alle Einträge unterschrieben und gestempelt wurden aber trotzdem anerkannt und es sind auch Einträge von Ständen anderer Verbände dabei.
  10. Einen offenen Stand in D mag finanziell (wenn man selbst die benötigte Technik und das passende Gelände hat) einfacher sein, aber bürokratisch garantiert nicht.
  11. Unser Ältester im Verein ist jetzt 89 und er kommt, wenn es halbwegs geht, zu den KK LW Vereinswettkämpfen und ist meist nicht der letzte bei der Auswertung. Letztes Jahr sollte er auch Unterlagen zum Fortbestehen des Bedürfnisses einreichen incl Schießnachweise, und die ordnungsgemäße Lagerung dokumentieren. Ich habe ihm die Mitgliedschaft bestätigt incl. Teilnahme an Wettkämpfen (eh meine Aufgabe im Verein) und die Aufbewahrung dokumentiert (nachdem wir selbige auf Stand gebracht haben), Schießbuch gabs nicht, dafür einen Auszug aus der WaffVwV. Und schon war Ruhe.
  12. Die Berufsfeuerwehr der DDR war eine Hauptabteilung der VP.
  13. Ich hab auch noch ein 40mm Kanonenrohr aus VA liegen was nicht beschossen ist, man darf halt nicht damit schießen. Das Beschussamt hat den Beschuss abgelehnt weil die Traube (Schwanzschraube) ein Feingewinde hat. Ansonsten siehe die Antwort von @alter_Opa.
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