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IGNORED

Waffenbesitz bei Alkoholikern


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Geschrieben

Fall ist wie folgt:

Mann ist in Besitz einer Waffenbesitzkarte (Windham, Heckler &Koch) und musste im Laufe eines Sorgerrechtsverfahrens sich einer Haaranalyse unterziehen. Bei dieser kam heraus, dass er Kokain und Amphetamine konsumiert hat. Auch fand man Psychopharmaka - die Werte sprechen für eine Suchterkrankung. Zudem war der Alkoholwert bei 583 pg/mg (ab 100 spricht man von einem extremen Alkoholkonsum).

Ist das Familiengericht verpflichtet, die Ergebnisse der Haarprobe an die Waffenbehörde weiterzugeben? Das Familiengericht weiß Bescheid, dass er über eine Waffenbesitzkarte verfügt, da es im Juni zu einem "Zwischenfall" kam: Er kam mit seinem Waffenkoffer -für alle sichtbar - auf seiner Autorückbank zum Umgang und ließ sein Auto unbeobachtet für 60 Minuten stehen. Da es in der Vergangenheit des Öfteren zu verbalen Drohungen mit seinen Waffen gegen seine Ex-Partnerin kam, fühlte diese sich durch den Anblick des (unverschlossenen) Waffenkoffers bedroht."

Muss die Waffenbehörde über die Ergebnisse der Haarprobe informiert werden? 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Manuel98:

Muss die Waffenbehörde über die Ergebnisse der Haarprobe informiert werden? 

Sie sollte,  und das so schnell wie möglich. Und eben so schnell reagieren. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb chapmen:

Sie sollte,  und das so schnell wie möglich. Und eben so schnell reagieren. 

Und wer muss die Waffenbehörde informieren? Kann es der Ex-Partnerin, die über die Ergebnisse der Haarprobe informiert worden ist, zum Nachteil werden, wenn sie die Ergebnisse (die ja nur für das Sorgerechtsverfahren angedacht sind) weiter gibt? 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb desertlandrover:

Aus meiner Sicht nicht. Als Staatsbürger bist du verpflichtet so etwas anzuzeigen.

 

Als Arzt wäre es Dir verboten, oder sehe ich das jetzt auch wieder falsch?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Sie sollte,  und das so schnell wie möglich. Und eben so schnell reagieren. 

 

DAS! Wenn sich die Ereignisse WIRKLICH so zugetragen haben, dann ist es doch ***egal, wer die Behörde informiert.

 

Wenn Ihr die Eier nicht in der Hose (oder im Stock) habt, dann gebt halt einen anonymen Hinweis ab!! Wenn die Indizien hinreichend überzeugend sind, wird die Behörde die Ergebnisse der Haarprobe nicht brauchen. So, wie sich das anhört, dürfte ein einfacher Besuch ausreichen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Manuel98:

Fall ist wie folgt:

...... Da es in der Vergangenheit des Öfteren zu verbalen Drohungen mit seinen Waffen gegen seine Ex-Partnerin kam, fühlte diese sich durch den Anblick des (unverschlossenen) Waffenkoffers bedroht."....

Nun Ex Partnerin berichtet der Polizei von den verbalen Drohungen und das sie deswegen Angst vor ihm hätte und das er Waffenbesitzer ist. Da sind selbst in der liberalen CH die Waffen weg.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb joker_ch:

Da sind selbst in der liberalen CH die Waffen weg.

  

Ohne Beweis seitens der Ex? Oder zumindest Zeugenaussagen, die ihre Version stützen? Was würde ihr in der CH passieren, wenn sie als Lügnerin auffliegt?

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Manuel98:

Fall ist wie folgt:

[...]

Muss die Waffenbehörde über die Ergebnisse der Haarprobe informiert werden? 

Nein,

aber kann - § 13 Abs. 2 FamFG.

 

Da wohl ein Rosenkrieg herrscht, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass die Waffenrechtsbehörde informiert wird sehr hoch sein. Für § 6 Abs. 2 WaffG werden nicht gerade hohe Hürden zu überwinden verlangt. ("(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.") Da wird es recht egal sein, ob die kompletten Ergebnisse weitergegeben werden oder nicht. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Commerzgandalf:

 

Übrigens, möchte ich das ihr mich ab sofort Loretta nennt.


Falls Du Babys haben willst:

 

Du hast sicher ein Recht darauf, Babys zu haben - aber trotzdem keine Mumu.

 

Und wer säuft wie Loch und noch Drogen nimmt, der hat gefälligst seine Waffen weg genommen zu bekommen -  GEHT ES NOCH????!!!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Hab nur Otternasen.

 

 

Übrigens, möchte ich das ihr mich ab sofort Loretta nennt.

Ich hätte Maulbeerblattkaugummi.

 

Darf ich dich Tschantalle nennen?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb mwe:

  

Ohne Beweis seitens der Ex? Oder zumindest Zeugenaussagen, die ihre Version stützen? Was würde ihr in der CH passieren, wenn sie als Lügnerin auffliegt?

Dann würde der Ex eigentlich gute Karten haben sie ran zu kriegen. Allerdings mit Frauen als Richterinnen die sich solidarisch fühlen nicht ganz so einfach.

Geschrieben (bearbeitet)

Mit Exen ist nicht zu spaßen. Ein Bekannter Jäger von mir wurde auch von der verflossenen angezeigt, dass er sie bedroht und geschlagen haben soll. Irgendwie konnte die Polizei das Gegenteil beweisen - Rennerei wegen dem Jagdschein hatte er dennoch mehr wie genug.

 

Ich will damit jedoch niemanden in Schutz nehmen. Wer ein Problem mit (oder eher ohne) Alkohol, illegalen Drogen oder wer sich nicht im Griff hat, darf keinen legalen Zugang zu Waffen haben. Ende der Diskussion.

 

Allerdings gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Bei Beweisen gibt es jedoch 0 Spielraum - und das ist auch gut so!

Bearbeitet von Fussel_Dussel

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