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IGNORED

Miniaturwaffen


HCL

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Moin zusammen!

Ich bin gestern auf Youtube auf Videos wie das folgende gestoßen:

 

https://www.youtube.com/watch?v=JVKbIlUZUpY

 

Es gibt tatsächlich schussfähige Miniaturwaffen? Sind die legal? Braucht man dafür auch eine Erlaubnis? Und was ist das überhaupt für ein Kaliber?

 

Gruß, Euer HCL

 

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Google mal nach Franz Pfannl, der hat einige Minipistölchen konstruiert. Ich kenne jemanden, der die "im Nebenfach" sammelt. Bei einem Vortrag hat er welche davon mitgebracht; es passten so 10 Stück auf ein A4-Blatt. Originale Munition dafür kostet richtig Geld. Und ja, die sind erlaubnispflichtig.

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5 hours ago, Asgard said:

Erster Beitrag und gleich eine typisch deutsche Frage. :D

Naja...ist halt auch eine wichtige Info...weil da mehr unnötiger Scheiß dann gefordert wird...auch wenn das Teil vgl. http://www.swissminigun.ch/home.html mit einer Geschossenergie von 0.97 J ziemlich harmlos* (Augen und andere Körperöffnungen mal ausgenommen) sein dürfte....

 

*= leite ich von der 7.5 J Grenze bei Luftdruckwaffen ab....

Edit: Wobei es da wohl eher auf die Energie pro Quadratmillimeter ankommen dürfte....rechnet man alles durch kommt bei der Minigun-Munition 0.23 J pro Quadratmillimeter und beim Diabolo mit 4.5 mm Durchmesser und 7.5 J Mündungsenergie 0.47 J pro Quadratmillimeter raus....keine Ahnung wieviel Energie zur Penetration von Haut nötig ist...

 

bj68

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Ich bezog mich eher auf die typisch deutsche Frage "Ist das legal". Statt sich egal ob Schusswaffe oder nicht über das handwerklich gut gemachte Stück zu freuen wird immer zuerst danach gefragt ob irgend etwas nicht verboten ist.

 

Anerzogenes Untertanentum lässt sich einfach nicht aus den Köpfen raus bekommen.

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Ok, so gesehen macht es Sinn. Nur kenne ich es aus einem anderen Blickwinkel. Da machst du Belebungen historischer Gemäuer, kümmerst dich dass von der Ausrüstung alles passt, alle -  ebenfalls typisch deutsch -  Genehmigungen für das Ausstellen von Waffen vorliegen und dann kommt so ein Neunmalschlauer daher und fragt zB angesichts genauer Waffenrepliken ob die erlaubt sind und schwätzt dann oft was von seinem Kumpel, der einen Freund hat der einen Pozileilisten kennt der weiss das es nicht erlaubt ist daher.

 

Nicht einmal, jedesmal. Nervt. Untertanen halt.

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Also ich verstehe die Aufregung über diesen Beitrag überhaupt nicht!

Es ist doch eine berechtigte Frage ob diese Miniaturwaffen in D erlaubnispflichtig sind oder nicht.

Die 2mm Stiftfeuerpistölchen sind es nicht weil die Treibladung eine Mindestmasse nicht überschreitet.

Einen PTB Stempel haben die Dinger aber allemal.

Im Extremfall kann eine Miniatur sogar ein Verbotener Gegenstand sein.

Z.B. die 1:2 Crottet Kunstwerke.

Schussfähige Zentralfeuerkurzwaffen unter 6,2mm .

 

Also nicht gleich auf vorsichtige Neulinge draufhauen sondern die eigentlich sehr interessante

Fragestellung entsprechend behandeln.

So eine Mini Glock für 30 USD würde mir auch gefallen.

Ich wäre mir aber nicht ganz sicher ob es beim Zoll nicht unnötigen Ärger geben könnte.

 

oswald        

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Ab und zu führe ich Handwerk vor. Wie oft denkst du gibt es Pfosten die an sowas dranlangen wollen?

 

IMG_20210419_142555_2.jpg

 

"Ist nur Show,  da sind Leuchten drin". Da hast du echt Irre die an der Absperrung vorbei wollen um sich den Tiegel zu grapschen.

 

Was 950°C heiße Schmelze mit Haut, Fleisch und Knochen macht muss ich dir sicher nicht erzählen.

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vor 40 Minuten schrieb Asgard:

Nicht einmal, jedesmal. Nervt.

 

Das kann ich schon nachvollziehen.

Andererseits, und besonders im Bereich von Feuerwaffen, sind die Regularien in D so vielfältig, z.T. verworren, dass ich es für sehr nachvollziehbar halte, wenn Interessenten zur Rechtslage nachfragen.

Bei nicht wenigen Fragen kommen ja auch Sachkundige ins Stolpern oder Grübeln... was soll da erst der Newcomer sagen?

 

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Es gibt auch z.B. Gatling Guns als Miniatur im Massstab 1:3 im Kaliber .22short, sind in USA FFL pflichtig. 

https://www.waynedriskillminiatures.com/miniature-firearms/karl-furr-1-3-scale-model-1883-carriage-gatling-gun-serial-106-with-accles-drum-magazine-chambered-in-22-short-rimfire/?portfolioCats=22

 

so ein Teil auf dem Schreibtisch hat was 

Bearbeitet von Kid O'Folliard
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Die Ebay Mini-Glock von Alloy Empire, um die es hier konkret geht, scheint allerdings ganz offensichtlich nicht schussfähig.
Wäre für 29,- auch kaum zu erwarten.

 

Der Videomauser geht weiter unten in den Kommentaren drauf ein:

"from the box, barrel is plugged and it has no firing pin. And of course ammo is just solid chunks. This 3 things need to be done."
"Need taking apart and making some parts new. You need some machines like lathe, micro milling machine, and of course skills too."

 

Ob Eigenbau-Mäusetöter in diesem Land - wo auch immer - legal sind, muss er selber wissen. Auf jeden Fall technisch beeindruckende Leistung.


--
(Gelegenheit genutzt um mich auch mal als Erstposter einzuklinken, einen Vorstellungs-Thread oder so gibts hier anscheinend nicht? Aber was sollte man da auch groß schreiben?...:))

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Danke für die Antworten.

 

Meine Frage hatte tatsächlich den Hintergrund, ob man sich sowas zulegen kann.

 

Die "typisch deutsch" Antwort habe ich gar nicht als "Draufhauen" empfunden. Wenn ich in ein Forum gehe, dann tue ich das, um mich zu informieren und mich auszutauschen. Und wenn mal unsachliche und oder beleidigende Antworten kommen sollten (was mir interessanterweise bereits auffallend oft in einem Polizei-Forum passiert ist), dann blicke ich darüber hinweg, da mich ja niemand persönlich kennt und niemand wissen kann, wie ich denke/ticke/drauf bin. Niemand kann alles wissen, und ich schäme mich nicht für meine Unwissenheit. Denn deswegen komme ich ja hierher, um mich zu informieren und zu lernen.

 

Gruß, Euer HCL

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@Asgard Danke! Bin hier schon seit X Jahren als passiv-aktiver Mitleser dabei & auch schon mal unter gleichem Namen registriert, aber wg. permanenter Inaktivität gelöscht, also jetzt neuer Account.

 

@HCL Was unter dem erwähnten Video verlinkt ist kann man sich ganz problemlos zulegen, aber es ist halt out of the box nicht mehr als ein Spielzeugmodell einer G17 (trotzdem mit gewissem haben-wollen-Faktor:). Außer man ist ein Meister mit Drehmaschine und Dremel wie der Videomacher.  

 

Varianten die schon original schussfähig konzipiert sind, zu sehen bei den Bekloppten von Demolition Ranch, sind gleichermaßen technisch faszinierend wie leistungsmäßig ernüchternd - Und in DE dürften wir als Sportschützen z.B. eine originale 2mm Kolibri mit Lauflänge knapp;) unter 3 Zoll - und natürlich ohne F - wohl kaum jemals erwerben.

Gut so, im Ggs. zu einer 9mm wäre sowas ja ein echtes Sicherheitsrisiko für Stubenfliegen...

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vor 30 Minuten schrieb Balam:

wie leistungsmäßig ernüchternd

Was willst Du schon erwarten? Impuls ist Masse mal Geschwindigkeit. Die Masse nimmt beim Verkleinern mit dritter Potenz der Verkleinerungsfaktors ab. Der Widerstand, den Reibung im Lauf, Luft im Flug und schließlich das Zielmedium dem Projektil entgegensetzen, nimmt aber nicht mit dritter Potenz ab--das ist etwas komplizierter, aber sagen wir mal in Annäherung mit zweiter Potenz. Will heißen, dass mit der Verkleinerung die Ballistik schnell besch*** wird. Das sieht man ja auch in größeren Maßstäben. Artillerie kann, wenn man es richtig anstellt, auf zig Kilometer ordentlich treffen. Beim .22-Kaliber hört's da vorher auf, auch wenn man jenseits von .223 mit Spezialkalibern ordentlich Pulver dahinter macht. Dem Beschuss weicher Gegenstände auf zwei Meter Entfernung mit den Miniaturkalibern steht das nicht entgegen, und wenn sich ein leistungsgeiler Konstrukteur dahintersetzen würde, dann gingen in der F-Class Spezialdivision 2 mm und weniger bestimmt auch 20 Meter noch mit dafür beeindruckenden Leistungen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Am 21.4.2021 um 01:36 schrieb HCL:

Moin zusammen!

...

Es gibt tatsächlich schussfähige Miniaturwaffen? Sind die legal? Braucht man dafür auch eine Erlaubnis? Und was ist das überhaupt für ein Kaliber?

 

Gruß, Euer HCL

 

Zunächst einmal herzlich willkommen!

Generell gilt in Deutschland die Regel, dass es sich bei mehrschüssigen Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, und die für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm eingerichtet sind, um sogenannte Verbotene Gegenstände handelt, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt. Das heißt zwar nicht, dass man solche Waffen nicht auch mit entsprechender Genehmigung des Bundeskriminalamts erwerben dürfe, der Aufwand ist aber groß. Es kann durchaus sein, dass die im Video gezeigte Waffe nur den Zündsatz als Treibladung verwendet und sie damit kein verbotener Gegenstand wäre. Genehmigungspflichtig wäre sie dennoch.

 

Die oben genannte Regel gilt nicht für Miniaturpistolen vor dem Stichdatum. Beispiele sind schon genannt worden (z.B. Erika Pistole, Menz Liliput), die sich vor allem in den 1920er-1930er fanden. Deren Erwerb ist legal, wenn man eine entsprechende Erlaubnis hierzu hat. Dies wäre üblicherweise eine Waffenbesitzkarte nach §17 WaffG (Waffensammler) oder §18 WaffG (Sachverständiger, aber für einen Einsteiger sehr unwahrscheinlich).

Es gibt eine kleine Community von Sammlern, die sich auf Miniatur- und Taschenpistolen fokussieren. Generelle Infos zum Thema Taschenpistolen findest du unter www.taschenpistolen.de

 

Grüße

 

Stefan

 

 

 

Bearbeitet von Stefan Klein
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