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IGNORED

WICHTIG! Offener Hilferuf der Feuerwerksbranche


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  • 8 Monate später...
Geschrieben

So, ich hatte die mündliche Verhandlung zu meiner Klage gegen die Stadt Ansbach. Ernüchternd.

 

Als juristischer Laie gebe ich es so wieder wie ich es verstanden habe.

Anwesend waren: 3 Richter, eine Protokollantin, eine Rechtsrätin der Stadt Ansbach, ein Vertreter der Fränkischen Landeszeitung und ich.

Gegen die Allgemeinverfügungen in Mittelfranken seien 20 Anträge eingegangen. Während die anderen Anträge auf den vorläufigen Rechtschutz zielten ("man darf auf Privatgrund abbrennen"), hatte ich auch die Rechtmäßigkeit der gesamten Verfügung in Frage gestellt. Und hier fängt das Problem an:

Die Anfechtung der Verfügung ist nun nicht mehr zulässig, da diese nicht mehr in Kraft ist. Sie war befristet gültig und lief 01.01.2021 24 Uhr aus. Seit diesem Zeitpunkt kann man nicht mehr dagegen vorgehen. Außer man ändert seinen Antrag zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Das ist aber nur in 4 Fällen möglich: Schadenersatz (trifft hier nicht zu), Wiederholungsgefahr (Aussage Rechtsrätin: "Nein, ist nicht geplant.") und zwei weitere, die ich mir nicht mehr notiert habe. Die aber auch nicht zutreffend sind.

Bleibt nur eine Hauptsacheerledigungserklärung von mir und der Stadt, damit das Verfahren regelhaft beendet wird. Folgen: Reduktion der Kosten von 3fachen auf 1fachen Satz, die Hälfte davon muss die Stadt zahlen. Also von 438€ muss ich noch 73 € zahlen, zu den 109,50 die ich bisher auch schon bezahlt habe.

Der Richter war sehr freundlich, und hat mir die juristischen Dinge so gut es geht erklärt. Er hat auch betont, dass ich im Prinzip Recht habe, es aber formal kein Urteil geben kann dass dies so klar sagt. Es wird nur auf die Begründung der Gewähr des vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen, was eine Unzulässigkeit der Verfügung für wahrscheinlich hält. Auch mein Einwand mit der kurzen Frist zwischen Verkündung und Inkrafttreten konnte er nachvollziehen, auch er sieht es so dass die rechtliche Widerspruchsmöglichkeit stark eingeschränkt ist. Bei einer Verordnung wären andere Rechtsmittel möglich.

Fazit: Im Prinzip habe ich Recht, und die Verfügung hatte keine Ermächtigungsgrundlage. Damit wäre sie nichtig gewesen. Ich werde jedoch kein entsprechendes Urteil bekommen, sondern habe dennoch 182,50€ bezahlt, und die Stadt hat keinen Rüffel bekommen für ihre rechtwidrige Verfügung und auch nicht für die fragwürdige kurze Frist, um Widerspruch zu verhindern. Es kann also alles weiter so laufen wie bisher.

Meine Begeisterung für solche Rechtstreite ist deutlich gesunken. Trotz fast eindeutiger Rechtslage bekommt man nur teilweise Recht, muss zahlen und die Gegner bleiben unbehelligt.

Nach dem Termin habe ich mich noch ein paar Minuten mit dem Vertreter der Presse unterhalten. Warum ich geklagt habe, was mir Feuerwerk bedeutet, ob ich das professionell mache.

In der Fränkischen Landeszeitung kann ich online nur die Titelseite sehen, dort steht:
"RIchter: Böllerverbot nicht rechtens". Den Artikel kenne ich bisher nicht. 

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Geschrieben

So, ich habe heute den Artikel aus der Fränkischen Landeszeitung erhalten. Online ist er nur für Abonnenten verfügbar. Deshalb kein Link und nur wenige Sätze als Zitat:

"Allerdings teilte der Vorsitzende die grundlegende Sichtweise des Klägers, wonach das Böllerverbot der Stadt unzulässig gewesen sei und es schon einer gesetzlichen Anordnung bedurft hätte."

Zum Thema kurze Frist:
""Man konnte sich kaum wehren", erklärte hexoplast75, was der Richter nicht bestreiten wollte: "Da haben Sie Recht. Man kann sich daran stören, wenn dem Bürger der Rechtschutz erschwert wird."
Doch die rechtspolitische Entscheidung der Stadt galt es vor dem Verwaltungsgericht nicht zu bewerten, weshalb hexoplast75 einer Erledigungserklärung zustimmte, der Rechtsstreit beendet und die Kosten des Verfahrens aufgeteilt wurden."

 

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb JDHarris:

In Deutschland sind stand heute 69 % der Bürger voll und 80% min 1 mal immunisiert.

 

Warum kommt die CDU trotzdem wieder mit dem selben Argument wie letztes Jahr?

 

Führen die hier einen Wettkampf mit den Grünen wer mehr verbieten kann?

 

Bearbeitet von Spanplatte
Geschrieben (bearbeitet)

Die machen das aus einem einzigen Grund: Weil sie es können, und um uns zu zeigen, das sie es beliebig oft tun können.

 

Es ist die Arroganz der Macht.

Bearbeitet von JDHarris
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Geschrieben

Oder weil, je nach Region, bereits aktuell keine Intensiv Betten mehr zur Verfügung stehen und Patienten nach der Versorgung in der Notaufnahme in andere Kliniken gebracht werden müssen. 
 

 

Geschrieben

Statt immer wieder was zu verbieten zu wollen wäre es mal gut, @IMI, du würdest dich mal engagieren und Protest gegen das Kaputtsparen des Gesundheitswesens organisieren. 

 

Dann bekäme man vielleicht auch Probleme wie Krankenhauskeime in den Griff, die alleine jedes Jahr rund 40.000 Menschenleben kosten.  

Geschrieben

Schade 😞

 

... hätte mich auf ein bisschen Licht- und Feuerzauber am Himmel gefreut !

Unsere Jungs (3 Stück davon 2 im Teenageralter")  waren auch schon voller Vorfreude darauf,nachdem schon letztes Jahr nichts stattfinden durfte.

 

Naja,der Wahnsinn nimmt zunehmend Fahrt auf.

Da wird ausgefallenes Feuerwerk zu Silvester noch unser geringstes Problem sein !

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb IMI:

Oder weil, je nach Region, bereits aktuell keine Intensiv Betten mehr zur Verfügung stehen und Patienten nach der Versorgung in der Notaufnahme in andere Kliniken gebracht werden müssen.

 

Und eine belastbare Statistik zu Verletzten als konkrete Folge von deutschem Feuerwerk finde ich wo?

 

Eigene Ansicht aus der Notaufnahme:

95% Partyfolgen aus Alkohol, Streiterein, Stürze, Wegeunfälle, Drogen etc.

4% Folgen von typischem deutschem Feuerwerk wie kleinere Brandverletzungen, Platzwunde etc.

1% Folgen von nicht -deutschem Feuerwerk, meist auch nur Bagatellen wie Fremdkörper (Dreck) im Auge, kleinere Brandwunden etc.

Ein besoffener Autofahrer am Neujahrsmorgen macht aber wesentlich mehr Arbeit und sorgt für belegte Betten. 

 

Auf weitere Nachforschungen gibt es übrigens keine deutsche Statistik über feuerwerksbedingte Verletzungen. Ebenso kannst Du das nicht aus den codierten Diagnosen rückwirkend rausrechnen, weil die Platzwunde durch die geworfene Flasche ebenso wie durch den herabfallenden Leitstab die gleiche Nummer bekommen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb JDHarris:

Wir sollen eben an nichts mehr Freude haben.

Wieso? Dafür gibt es doch legales Cannabis und bis zu vier Eltern je Kind sind optimal für jede Art von Gruppensex.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
überflüssiges Vollzitat gekürzt
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Geschrieben (bearbeitet)

Das hat diese Leute alles letztes Jahr schon nicht interessiert.

 

Es geht darum, das ihr Gehorsam lernen sollt, um euch zu brechen.

 

Sado Maso und Fesselsex mit anschliessender Strangulationssimulation bleiben ja weiterhin bei 2G Punkt Partys erlaubt;-)

Bearbeitet von JDHarris
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  • Wichtig 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Bitte keine Fakten, Fakten sind rechtsradikal.

Dann nehmen wir doch einmal die ganz Rechten:

 

https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche Anfragen/18_0006877.pdf

 

vor 34 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Kannst du das näher erläutern? Ich blicke da nicht richtig durch. Damit kann ich fertiges Feuerwerk / Böller kaufen?

Je nachdem was drin steht. Es gehen neben "Treibladungspulver" auch "pyrotechnische Gegenstände"

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Mit nem 27er für pyrotechnische Gegenstände, kannst Du schon jetzt kaufen, bevor das Verbot wirksam wird.

Einer meiner Kumpel hat einen für F1, F2, F3, F4.

Wobei F1 sinnbefreit ist und F2 wegen "F2+" sinnvoll. Das sind zB die 75 Gramm Raketen von Zink.

 

frogger

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