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IGNORED

Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb steven:

Hallo BlackBull

 

das Teil ist mit einem Schwingschleifer, sofern korrekt gesetzt, nicht zu entfernen. 

Kurz zur Erklärung: Das Sperrelement sitzt im Lauf und fährt leicht kleine gehärtete Krallen aus. Die liegen an der Laufinnenseite an. Wenn der Pfropfen jetzt, ohne die Krallen einzuziehen, Richtung "Ausgang" verschoben wird, werden sie weiter an die Laufinnenseite gedrückt und hinterlassen 

 

 

 

Wen interessieren bei mißbräuchlicher Verwendung ein paar Riefen im Lauf?

Es wird wohl kaum einer mit seine Erbwaffe zum Pistolen-benchrest gehen.

 

Züge und Felder sind völlig überbewertet in diesem Anwendungsfeld...

 

Vorsicht: nachfolgend staatsfeindlicher Hasssprech:

 

Die ganze Blockiersache ist im Grunde Grundgesetzwidrig: Weder gab es hierfür eine kriminalistische Notwendigkeit im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, noch konnte daraus folgend irgendein Effekt auf Kriminalstatisktiken erzielt werden. Unser Grundgesetz soll aber gerade das verhindern: Das sich Politiker&Lobbyheinies in sicherheitspolitischer Paranoia und Raffgier an Freiheit und Geldbeutel des Bürgers vergehen, ohne das es dafür eine objektive Notwendigkeit gibt. Aber solche verfassungrechtlichen Feinheiten bleiben den Zivilversagern& Studienabbrechern in Berlin natürlich auf ewig ein Buch mit sieben Siegeln.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

Wen interessieren bei mißbräuchlicher Verwendung ein paar Riefen im Lauf?

Hallo

 

offensichtlich ist das Thema etwas entglitten und ich stehe unberechtigt im Focus der Kritik.

Der Anfangsthread handelte von einem Waffenbesitzer (Erbwaffe) der versucht hat, seine Waffe zu entsperren. dies sollte, idealerweise, bei einer Kontrolle unbemerkt bleiben.

Auf solche Fälle projizierte mein Versuch.

Wenn die Kanone geklaut ist interessieren einige Riefen keinen Mensch. Und mit Gewalt ist das Teil zu entfernen. Habe nie etwas anders gesagt. nur ohne spuren zu hinterlassen wird es schwierig.

 

Steven

 

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb steven:

nur ohne spuren zu hinterlassen wird es schwierig.

Hängt von der Definition von Spuren ab. Jede Betätigung eines Schlosses, auch die vorgesehene, hinterlässt Spuren.

 

Das ist bei einem normalen Zylinderschloss auch so. Wenn man das statt mit dem Schlüssel von Hand aufmacht, dann entstehen in aller Regel Abriebspuren, die anders aussehen als bei der Verwendung eines Schlüssels. Wenn der Besitzer also Verdacht schöpft und das Schloss aufwändig kriminaltechnisch untersuchen lässt, dann werden diese Spuren gefunden. Mit mehr Können gibt es weniger Spuren. Als Anfänger oder fauler Mensch wedelt man da mit einer Rake oder gar einem Elektropick durch wie der Elephant im Porzellanladen. Mit mehr Können macht man die Stifte einzeln, braucht aber mehrere Versuche und drückt nicht immer ganz mittig. Wer's wirklich kann, der fühlt nur wenige Male vorsichtig an den Stiften, ungefähr da, wo der Schlüssel das auch macht. Wer hinterfotzig drauf ist macht irgendwo ein Photo des Schlüssels und fertigt dann einfach einen nahezu identischen Nachschlüssel. Der Brutalo bohrt oder zieht das Schloss einfach aus, was offensichtliche Spuren hinterlässt...

 

Genauso wird es bei so einem Sperrelement auch ein Kontinuum von Methoden geben. Wer brutal drauf ist, nimmt einen entsprechend großen Hammer, bohrt aus (hoffentlich mit einer geeigneten Lehre!), usw. Wer etwas sanfter drauf ist, der nimmt Vibration. Noch jemand anders knobelt z.B. aus, wie man den Betätigungsmechanismus der Sperre durch sinnig von außen angelegte Magnetfelder betätigen kann oder wie man die Verschlüsselung brechen kann. Diese Möglichkeiten unterscheiden sich im Aufwand, dem nötigen Können, der benötigten Zeit, und den hinterlassenen Spuren.

 

Geht's drum dass ein Nachschauer auf Besoldungsstufe des mittleren Dienstes und ohne spezielle Ausbildung, der auch gar nicht konkret nach etwas Bestimmtem sucht, nichts merkt? Oder soll bei einer tagelangen kriminaltechnischen Untersuchung, bei der zur Not auch ein Doktor der Metallurgie mit Spezialisierung auf abbildende Verfahren konsultiert wird, nichts nachgewiesen werden können?

Geschrieben

Man eine doofe Frage:

Wenn das Teil mal raus ist, bekommt man es auch wieder rein...? (Schwingschleifer, etc...?)

Weil, wenn das Teil nicht mehr rein geht, ist der Nachweis, dass es draußen war ja recht einfach.. 🙂

 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb steven:

Hallo charly.bown

 

so hatte ich es nie versucht. War auch nicht meine intention.

Ich möchte auch nicht bestreiten, dass es so klappt.

 

Steven

Inzwischen klappt es vermutlich nicht mehr so.

 

Aber alles in allem ist ein Schloss immer so eine Sache wie die Geschichte mit Panzer und Panzerabwehr: Wenn jemand einen dickeren Panzer baut, baut auch jemand eine dickere Panzerabwehrkanone.

 

Ein Experte findet einen Weg, aber eben nicht der 08-15 Erbe.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Georg:

Wenn das Teil mal raus ist, bekommt man es auch wieder rein...?... Weil, wenn das Teil nicht mehr rein geht...

 

 

Irgendwie ist dieser Thread ziemlich schweinigelig geworden.             

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb chapmen:

Das da noch keiner drauf gekommen ist- unglaublich.

Wenn ich mir ansehe, was der „Werzeugmeister“ in den Film  so anstellt, ist wirklich noch keiner darauf gekommen. 😅😅😅. Die Finessen des Werkzeugmeister können zu keinem Erfolg führen.😉

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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb karlyman:

 

Irgendwie ist dieser Thread ziemlich schweinigelig geworden.             

Vielleicht musst Du deine Vorstellungskraft etwas im Zaume halten :rotfl2:

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Hephaistos:

macher...

..... gewesen wäre,  hätte er das Ding rauserodiert........und ganz einfach mit dem Sperrelement kurzen Prozess gemacht.

 

 

Auch als Hommadeversion, billig.

 

 

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben (bearbeitet)

Nein, geht gerade noch. Schwingschleifer hin oder her, es stellt sich die Frage wie reproduzierbar das ist. Klappt das immer, oder nur ab und an, wenn beim Einsetzen der Sperre gepfuscht wurde?

 

Aber es ist sowieso alles eher theoretisch. Ein Erbe überwindet die Sperre (wie auch immer) und kann dann keine Munition kaufen. Der Munitionsmangel dürfte hinderlicher sein, als die Sperre.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb JägermitHut:

 Der Munitionsmangel dürfte hinderlicher sein, als die Sperre.

Da musst du nur wissen, wen du fragen musst. Bodo Ramelow zum Beispiel.

Bearbeitet von SDASS_Nico
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb EkelAlfred:

Ein Experte findet einen Weg, aber eben nicht der 08-15 Erbe.

Heute gibt es aber eine Klasse von Experten, die ihr Expertentum nicht etwas als geheimnistuerischer Schlüsseldienst ausleben, sondern auf Wettbewerben und auf YouTube. Wenn die eine Methode finden, auf die man erst einmal kommen muss, die dann aber recht einfach zu bewerkstelligen ist, dann können schon mal ganze Klassen von Schlössern im Hinblick auf die Sicherheit gegen zerstörungsfreie Öffnung massiv leiden.

 

Ein gutes Beispiel sind die Radialschlösser, die mal als besonders sicher gelten, bis Leute herausgefunden haben, dass man viele davon in Sekunden mit einer Hülse eines Plastikkugelschreibers, einfacher mit einem vom Chinesen für 10 Euro zu erwerbenden Werkzeug, öffnen kann. Traditionelles Lockpicking ist möglich, aber etwas mühsam, in vielen Fällen aber gar nicht erforderlich, weil es einen viel einfacheren Weg gibt. Damals hat das noch ein paar Jahre gedauert, bis sich diese Schwäche herumgesprochen hat. Heute wäre diese Entdeckung ein Video mit hunderttausenden Abrufen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb thomas.h:

Könnte man sich nicht einfach so eine Bedieneinheit kaufen und dann ganz entspannt entsperren/entnehmen und wieder einsetzen/sperren:

Hallo thomas.h

 

so eine Bedieneinheit zu kaufen ist nicht das Problem. Aber du hast als Erbe nicht den Code zum Öffnen des Sperrelementes. deshalb der Mastercode.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Steig ich jetzt nicht ganz durch.

Ich habe gedacht, daß das Sperrelement von jedem autorisierten Büchsenmacher zu entfernen ist.

Die haben doch nicht alle den gleichen Code/Mastercode?:confused:

 

Bearbeitet von thomas.h
edit
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb BlackBull:

  Jessas, der Unterschied zwischen quick und trustlock ist aber bekannt?!?

   soso, dann erkläre doch mal den " Unterschied " ...

 

    soviel ist bekannt , weißt du da etwa mehr ???

Zitat
ARMATIX Trustlock/ Quicklock (Waffensicherung)
Bei dem Produkt Armatix Quicklock handelt es sich um ein Sperrsystem, das die Patronenlager/ Läufe scharfer Waffen blockiert.
Dazu wird das Sperrelement den Lauf eingeführt und verriegelt. Durch das Bedienelement (wahlweise mit Nummernkombination oder Fingerabdruck), kann die Vorrichtung wieder gelöst und entnommen werden.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb steven:

Hallo thomas.h

 

so eine Bedieneinheit zu kaufen ist nicht das Problem. Aber du hast als Erbe nicht den Code zum Öffnen des Sperrelementes. deshalb der Mastercode.

 

Steven

Das heißt, es gibt einen Mastercode an dem die gesamte Existenz dieser Scheissfirma hängt? Einen Code, der wenn er mal im Internet gepostet ist, alle bisherigen Exemplare rechtlich und praktisch wertlos macht?

 

 

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