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IGNORED

Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems


BlackBull

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb BlackBull:

Wenn du Händler oder buexer bist, isses OK.

Wenn nicht, darfst Du die trustlocks eigentlich gar nicht haben.

Gibt's da eine spezielle rechtliche Einschränkung? Wenn nicht, dann schon. Die Rechte des Herstellers, das zu bestimmen, sind in Ermangelung eine speziellen Regelung mit dem Verkauf an den Erstkäufer erschöpft. Er könnte möglicherweise Ansprüche, zumindest auf Unterlassung, gegen den Büxer haben, der entgegen einer anderslautenden Vereinbarung die Dinger weiterverkauft. Ist aber normal nicht das Problem des Käufers.

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