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IGNORED

Habt ihr euren Nachlass geregelt? Was passiert bei Tod?


Dickdan007

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Auch wenn das Thema jetzt schon auf Tresore zu sprechen kam (Recht, Geld, sentimentales usw. ist ja schon alles durch...), was ich bisher vermisse: die praktische Regelung wie die Erben an die Dinger rankommen:

Meine Kombinationen (habe keine Schlüssel) liegen in einem Umschlag sicher verwahrt, bei Leuten die mein Ableben definitiv mitbekommen, so dass die Erben dann auch unmittelbar/zeitnah rankommen. Und keine Angst, meine Lösung ist schon rechtskonform so...

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vor 3 Stunden schrieb CZM52:

man sollte auch 2x drüber nachdenken ( und sich informieren) ob man die Waffen  mit nem Bedürfnis vom Verband Aus dem Bedürfnis „Erbe“ in das Bedürfnis „Sportschütze“ überführen möchte

Hab ich gemacht. Die Frau des Erblassers hatte kein Interesse an ihrem "Bedürfnis Erbe" und so habe ich ein paar gute Stücke in das "Bedürfnis Sportschütze" überführt und so das Erbe meines Freundes zu seinen Ehren erhalten.

War die einzige Möglichkeit eine Verschrottung zu verhindern.

Warum auch nicht? 

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vor 9 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

[...]

Bestreitest du die Existenz solch engstirniger Personen?

vor 9 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

Hab ich gemacht. Die Frau des Erblassers hatte kein Interesse an ihrem "Bedürfnis Erbe"

Kann man da dann noch rückwirkend die Scheidung per Testament beantragen?

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vor 11 Stunden schrieb BBF:

Bestreitest du die Existenz solch engstirniger Personen?

Dein permanenter Hinweis auf einzelne Vorkommnisse um diese hochzupushen in jedem noch so unpassenden Thread ist doch behandlungsbedürftig!!

Zitat

Kann man da dann noch rückwirkend die Scheidung per Testament beantragen?

Die Frau war die beste Ehefrau, die man sich vorstellen kann. Hatte nur mit über 85 Jahren kein Interesse mehr das Hobby ihres verstorbenen Mannes weiterzuführen.

War stattdessen sehr froh, dass die Waffen in gute Hände kamen.

Nein, nach über 63 Jahren glücklicher Ehe ist das kein Scheidungsgrund!

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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Also wir haben das Berliner Testament beim Notar gemacht und gerichtlich hinterlegt.

Sollte ich als letzter gehen ist es unproblematischer mit den Waffen, gehe ich als 1. so ist meine Frau über den Werdegang eingewiesen.(muß ihr nur noch erklären wo der Schlüssel für den Tresor ist😇)

Unsere Tochter hat bereits ihre Freude am Schießen gefunden und bereitet sich schon auf die WBK vor, in 11 Monaten dürfte es soweit sein.

Genug Zeit für die Waffensachkunde und 18 x schießen(sind eh bald voll).

Sie bedauert allerdings dass sie diese Freude erst mit 43 erkannte.

Heute gehen wir wieder zusammen schießen und werden die Freude festigen.😉

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vor 10 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

einzelne Vorkommnisse

Ja, klar es sind immer nur "Einzelfälle", nie ein systematisches Problem.

 

vor 10 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

War stattdessen sehr froh, dass die Waffen in gute Hände kamen.

Nein, nach über 63 Jahren glücklicher Ehe ist das kein Scheidungsgrund!

Also meine Eltern waren am Sonntag 57 Jahre verheiratet, allerdings würde mein Vater sehr unleidlich werden, wenn meine Mutter seine Waffen in fremde Hände geben würde. Allerdings haben sie auch Kinder und Enkel welche die Teile bestimmungsgemäß benutzen. Natürlich gibt es auch Fälle ihn denen  das von die beschriebene, eine gute Lösung ist. Es gibt aber eben auch Familien bei denen nichts was zum knallen taugt, die Familie verlässt und dies ist gut so.

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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Also wir haben das Berliner Testament beim Notar gemacht und gerichtlich hinterlegt.

 

Hoffentlich mit der Klausel, dass der Überlebende freie Hand hat, was mit dem Erbe geschieht. Oder ihr wollt bewusst an das Vereinbarte gebunden sein. Aber man kennt die veränderten Verhältnisse in der Zukunft nicht.

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vor 19 Stunden schrieb Hephaistos:

Hoffentlich mit der Klausel, dass der Überlebende freie Hand hat, was mit dem Erbe geschieht. Oder ihr wollt bewusst an das Vereinbarte gebunden sein. Aber man kennt die veränderten Verhältnisse in der Zukunft nicht.

Ohne Klauseln, wichtig war uns dass der überlebende Partner Alleinerbe ist und bleibt so dass er nicht das Haus verkaufen muß um die Erben auszuzahlen. Dazu haben wir noch alle den Pflichtteilsverzicht beim Notar unterzeichnen lassen. (aus wichtigen Gründen)

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Ok. Wir hatten auch ein Berliner Testament, jedoch so, dass der Überlebende über das Erbe selbst weiter verfügen kann. Das hat sich als unschätzbar erwiesen weil der vorher Begünstigte aus bestimmten Gründen von mir nicht alles bekommen wird, was vorher geplant war.

Die Waffen kriegt er aber noch.

Bearbeitet von Hephaistos
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Am 24.9.2020 um 03:49 schrieb Hephaistos:

Ok. Wir hatten auch ein Berliner Testament, jedoch so, dass der Überlebende über das Erbe selbst weiter verfügen kann.

Dann ist es eigentlich per Definition kein Berliner Testament. 😀 Das kann natürlich eine schwierige Abwägung sein. Wenn z.B. Kinder von unterschiedlichen Eltern in die Beziehung mit eingebracht wurden, vielleicht auch die Verhältnisse da etwas schwierig sind, dann ist es schon verständlich, wenn die Ehepartner oder auch die Kinder, die auf den Pflichtteil verzichten sollen, da eine Absicherung wollen. Andererseits will man natürlich nicht z.B. einem Kind, das drogenabhängig wird, die Selbstzerstörung finanzieren.

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  • 3 Wochen später...

Dann scheint es eine vernünftige Sammlung zu sein.

Was der gemeine Sportschütze und teilw. Jäger so im Schrank stehen hat, schauen sich die Leute von HH nicht mal mit dem A... an. 

 

Ich werde das mit meiner Sammlung milit. Antiquitäten ähnlich halten. 

Was sollen denn Jungsammler auch sonst machen wenn die guten Stücke nicht mehr auf den Markt kommen? 

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