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IGNORED

Waffenrechtlich unzuverlässig bei 50 Tagessätzen und leichter Erregbarkeit


heletz
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Zwar ist man mit 60 Tagessätzen nach § 5 WaffG „regelunzuverlässig“, aber auch mit weniger ist man eventuell schon unzuverlässig - dann sind die Waffen auch weg.

 

Aggressives Auftraten gegenüber PVB ist ganz schlecht. Vor allem in Bayern.


Die Behörden teilen sich Vorfälle nämlich gegenseitig mit.

 

Die Entscheidung des VG Regensburg und des VGH München sprechen eigentlich für sich, hier nur die entscheidenden Auszüge:

 

Zitat

 

(…) Mit Schreiben vom 13. Mai 2019 teilte die zuständige Kriminalpolizeiinspektion dem Landratsamt mit, dass sich der Kläger am 18. November 2018 gegenüber Polizeibeamten in einer für Angehörige der Szene der sogenannten Reichsbürger typischen Weise geäußert und dabei auch mit erhobener Faust auf einen Beamten zugestürmt sei. Wegen des Vorfalls am 18. November 2018 hat das Amtsgericht C. den Kläger wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt (Entscheidung vom 20. Februar 2019).
3
Mit Bescheid vom 20. November 2019 erließ das Landratsamt C. einen Bescheid, in dessen Nr. 1 es die Waffenbesitzkarte des Klägers widerrief. Zudem forderte es den Kläger auf, binnen einen Monats nach Zustellung des Bescheids seine Schusswaffen Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen und dies nachzuweisen (Nr. 2). Im Fall einer nur vorübergehenden Überlassung müsse die endgültige innerhalb von drei Monaten nach Bestandskraft des Bescheids nachgewiesen werden (Nr. 3). Darüber hinaus erlegte es dem Kläger die Kosten des Verfahrens in Höhe von 100,- Euro auf (Nr. 4 und 5). Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger sei waffenrechtlich unzuverlässig. Zum einen habe er sich die Ideologie der Reichsbürger als für sich verbindlich zu eigen gemacht und sei daher waffenrechtlich unzuverlässig nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c WaffG. Zum anderen sei er eine leicht erregbare, unbeherrschte und zu einer Aggression neigende Person, bei der auch eine Affekthandlung nicht ausgeschlossen werden könne. Deshalb sei er unzuverlässig im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr .2 Buchst. a Alt. 1 WaffG…

II.
7
1. Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 146 Abs. 1, § 147 VwGO) ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung zu Recht abgelehnt. Die vom Kläger beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinsichtlich der Nr. 1 des streitgegenständlichen Bescheids bereits keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinn des § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht zu Recht das Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe verneint...

 

 

 

VG Regensburg, Beschluss vom 01.04.2020 – RO 4 K 19.2651
VGH München, Beschluss v. 17.06.2020 – 24 C 20.1089

 

Legalwaffenbesitzer sind friedliche Menschen und damit das auch so bleibt, werden alle anderen aussortiert.
  :)

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Musst du wirklich für deine Reichsbürger- und Reichsdeutschenwerbung für jede Kleinigkeit 2x die Woche einen Extrafred aufmachen?
Wie wäre es mit nur einem: heletzs`Reichsbürgerkunde

Da werden alle Hinweise und Denk- und Meinungsergüsse von Dir gesammelt. Wäre doch toll oder.
Das ist dann so, wie Bild des Tages.

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Zitat

Musst du wirklich für deine Reichsbürger

 

Nein, darum geht's hier nicht!

 

Der Augenmerk liegt auf der Frage, ob man auch mit weniger als 60 TS waffenrechtlich unzuverlässig sein kann.

 

Für einen Jäger wurde das ja bereits positiv beantwortet.

 

:)

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vor 43 Minuten schrieb heletz:

Zwar ist man mit 60 Tagessätzen nach § 5 WaffG „regelunzuverlässig“, aber auch mit weniger ist man eventuell schon unzuverlässig - dann sind die Waffen auch weg.

Aggressives Auftraten gegenüber PVB ist ganz schlecht. Vor allem in Bayern.

 

 

Ja.

Aber in Baden-Württemberg, und vor allem in waldigen Mittelgebirgsgegenden, ist das auch nicht besser...

Wobei es dort gerüchteweise Leute geben soll, die haben nach ihrer Begegnung mit PVB nicht weniger, sondern mehr Waffen.

 

 

Edited by karlyman
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vor 33 Minuten schrieb karlyman:

....

Wobei es dort gerüchteweise Leute geben soll, die haben nach ihrer Begegnung mit PVB nicht weniger, sondern mehr Waffen.

 

 

und sogar noch Legale, inkl. Munition :)

 

 

(die Besitzberechtigung einmal ausser Acht gelassen ;) )

 

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vor 54 Minuten schrieb gipflzipfla:

"Reichsbürgernähe" lautet hier wohl das Zauberwort ?

 

Eher nicht!

 

Das Zauberwort lautet eher „Kommunikation“, denn die Untere Waffenbehörde hätte ja nichts davon erfahren, wenn sie nicht von der Polizei davon informiert worden wäre (also so ungefähr das, was der Generalbundesanwalt im Falle des Attentäters von Hanau nicht gemacht hat).


Man hat also nach dem Vorfall wohl ins NWR geschaut und nach positivem Eintrag die Waffenbehörde des LRA informiert („Mit Schreiben vom 13. Mai 2019 teilte die zuständige Kriminalpolizeiinspektion dem Landratsamt mit ...“).


Man sollte halt nicht mit erhobener Faust auf einen PVB zustürmen.

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vor 5 Minuten schrieb heletz:

Man sollte halt nicht mit erhobener Faust auf einen PVB zustürmen.

 

Nein, sollte man nicht.

 

Wobei wir inzwischen aus dem Schwarzwald wissen, dass auch hinter einem zunächst freundlichen und kooperativen Verhalten gegenüber PVB "mehr" stecken kann...

 

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 "habe er sich die Ideologie der Reichsbürger als für sich verbindlich zu eigen gemacht "

 

Das ist eine seltsame Formulierung.

"Verbindlich zu Eigen gemacht", hört sich ja furchtbar an, fast schon wie "Wir sind Borg".

Wie muss man sich das vorstellen?

- Hat die Person sich entsprechend geäussert?

- entsprechende Abzeichen/Merkmale getragen?

- Umstehenden gezeigt, wie hoch der Weizen steht?

- sonstwie akustisch, optisch, haptisch, olfaktorisch, geschmacklich oder von mir aus auch elektromagnetisch zu erkennen gegeben?

 

Warum sagt die verehrte Anwaltschaft dies nicht direkt, sondern formuliert so schwammig?

 

Edited by HillbillyNRW
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vor 2 Stunden schrieb ED2:

Diese zwanghafte Monomanie ist in der Tat bemerkenswert.

 

 

Im Ärzteblatt steht immer ausdrücklich drin, das Psychopharmaka möglichst zu genauen Uhrzeiten eingenommen werden müssen, sonst kann es massive Schwankungen der Befindlichkeit geben.

 

So erklärt sich das dann ....

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Bald wird man ja auch durch das Singen eines alten deutsches Volkslied über die Gedankenfreiheit unzuverlässig. Aber vielleicht ist diese Zuverlässigkeit ja auch überbewertet.

 

BTW: Ist das jetzt schon subversiv genug?

 

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Am 16.7.2020 um 06:05 schrieb HillbillyNRW:

Warum sagt die verehrte Anwaltschaft dies nicht direkt, sondern formuliert so schwammig?

Das Kind dürfte da beim ersten Prozess um die Widerstand in den Brunnen gefallen sein, nicht bei dem um die WBK. Die Reichiszene hat ja ein gewisses Talent dafür, sich da reinzureiten. Sinnvoll angegangen wäre aus dem beschriebenen Sachverhalt vermutlich eine Verfahrenseinstellung geworden -- er ging auf die Beamten zu, weil die offenbar mit ihm reden wollten, und die Faust war als altes Zeichen der sozialdemokratischen Arbeitersolidarität "erhoben", was ja normal nicht als geeignete Stellung für einen unmittelbar bevorstehenden Angriff angesehen wird. Wenn man anstelle eine solche Erklärung vom Anwalt vortragen zu lassen natürlich sich darüber auslässt, dass man das Gericht nicht anerkenne usw., dann dürfte das weniger günstig sein, bisweilen wohl auch zu einem eigentlich so nicht bestandsfähigen Fehlurteil wegen Antipathie führen.

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