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IGNORED

KW im Bankschließfach aufbwahren


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Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb 2stroke:

Wenn's die AGB der Bank verbietet ist das nicht konform und somit gehst du das Risiko ein dass man dir einen Strick draus dreht. Wenn die Bank dich dann anzeigt kannst die Waffen direkt zur Behörde bringen lassen. 

 

....

??? Anzeigen? WESWEGEN denn?? Wegen Verstoßes gegen die AGB?

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Sigges:

??? Anzeigen? WESWEGEN denn?? Wegen Verstoßes gegen die AGB?

Weil du mit einer Waffe die Bank betrittst... 

Ich wär da als Bankangestellter nicht so entspannt. 

Auch wenn der gesunde Menschenverstand sagt das man nicht mit der KW fuchtelnd da rein läuft wär mir das zu heikel OHNE das abgeklärt zu haben. 

Und das würde ich mir auch bescheinigen lassen. 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Im  Film klappt das doch easy, siehe Maximum Risk(super Film) oder Bourne Identidät 1, genauso fun, da hat sich keiner beschwert, da waren A Schränke noch hochklassig und sicher.🤣

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb daimler01:

Dann braucht er auch keine Waffen ! 

Mit welcher Logik?

 

Wäre es legal möglich, würde ich mein Geraffel im Schützenhaus lassen. Vielleicht noch einen kleinen Würfel für zuhause, in den eine KW passt, aber sonst nimmt mir das alles nur Platz weg.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb ~Axel~:

Wäre es legal möglich, würde ich mein Geraffel im Schützenhaus lassen. Vielleicht noch einen kleinen Würfel für zuhause, in den eine KW passt, aber sonst nimmt mir das alles nur Platz weg.

Ich bin mir sicher, dass mit einem entsprechenden Sicherheitskonzept eine Genehmigung möglich wäre. Nur wirst du halt die Kosten scheuen.

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

Entweder ich Entscheide mich dafür oder lasse es gleich ganz, wenn zb. er oder die Freundin, Ehefrau und wer auch immer keine Waffen im Haus haben möchte

suche ich mir ein anderes Hobby oder sage denjenigen das er sich einen anderen Partner suchen soll und wenn man kein Platz hat, dann braucht man sich auch

nicht 20 und mehr Waffen zu holen + das ganze Zubehör was da noch für benötigt wird und ich selber lasse keine Waffe in irgendein Schützenhaus.

Vor was hat derjenige denn Angst das er seine Waffe oder Waffen in ein Bankschließfach packen will, das wars ich bin hier jetzt raus so ein Schwachsinn bald

kommt der nächste der fragt ob er sein gekauftes Auto nicht in dem Autohaus lassen kann und es je nach bedarf mal abholt  :bump:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb daimler01:

wenn zb. er oder die Freundin, Ehefrau und wer auch immer keine Waffen im Haus haben möchte

Das muss ja keine Frage von "mögen" sein. Es gab da doch beispielsweise einen berühmten Fall von Eltern, die eine Waffe ungesichert gelagert hatten, obwohl sie ihren Sohn verzweifelt wegen destruktiver Tendenzen von einem Psychologen und Psychiater zum nächsten geschleppt hatten. Gut, Küchenmesser und Gartengeräte und brennbare Substanzen usw. waren bestimmt auch im Haus, aber manche kranken Hirne scheinen sich, sicher auch wegen sensationalistischer Mediendarstellungen, doch in bevorzugter Form für Schusswaffen zu interessieren.

 

Es gab ja auch schon den Fall von in die Brüche gehenden Ehen, bei denen Waffen ausgelagert worden sein sollen, um so den vermuteten Vorwurf einer Bedrohung damit zu entkräften. (Wobei an diesem Punkt vielleicht kein Fehler wäre, sofort auch auszuziehen, aber dem mögen wieder Hinternisse monetärer Art oder bezüglich gemeinsamer Kinder entgegenstehen.)

Geschrieben

Es geht nicht um 20 und mehr Waffen, es geht um eine. Und selbst wenn, dem Menschen Wille ist sein Himmelreich. Und da sind Fragen was möglich ist durchaus i.O.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Longhair:

im Vorraum der Bank..

Kannst Du eine, nur 1 einzige Bank benennen, bei welcher die Kundenschließfächer im Vorraum sind? In meiner Jugend sagte man: Lange Haare kurzer Verstand. Sorry, nicht von mir.:grin:

vor 6 Stunden schrieb chapmen:

Gab mal ein vor Jahren ein positives Urteil zur Waffenaufbewahrung im Bankschliessfach.

Dieses? https://openjur.de/u/741020.html Die Badenwürstelberger wollten halt unbedingt in die Wohnungen, * Grundgesetz aber auch! Nicht jeder kann (gesundheitlich) den vollen Tresor mal kurz unter den Arm klemmen und in die Haustüre stellen. Oder dem Kontrolletti in die Hand drücken: Halt mal eben Kumpel! :rotfl2: Sackkarre oder Ameise sind ja auch hinderlich bei schöner wohnen.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb bumm:

Es geht nicht um 20 und mehr Waffen, es geht um eine. Und selbst wenn, dem Menschen Wille ist sein Himmelreich. Und da sind Fragen was möglich ist durchaus i.O.

Eben und den Jason Bourne hat doch auch keiner kritisiert, dass er ´ne Waffe im Schließfach hat.

Aber der hat andererseits auch nicht auf WO diskutiert :unknw:

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Josef Maier:

Kannst Du eine, nur 1 einzige Bank benennen, bei welcher die Kundenschließfächer im Vorraum sind? In meiner Jugend sagte man: Lange Haare kurzer Verstand. Sorry, nicht von mir.:grin:

 

Du hast den Sinn meines Beitrages verstanden? Schön.. Wo die Schliessfächer sich befinden, ist doch völlig Wurst.. Falls es Dich beruhigt: ich selbst  kenne keine Bank, bei der sich die Schliessfächer im Vorraum befinden..was nicht heissen muss, das es keine gibt..

 

mfG Long

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb 2stroke:

Weil du mit einer Waffe die Bank betrittst... 

Auch wenn der gesunde Menschenverstand sagt das man nicht mit der KW fuchtelnd da rein läuft wär mir das zu heikel OHNE das abgeklärt zu haben. 

Vorausgesetzt das die man eine Erlaubnis zum führen hat, ist das Führen der Waffe in einer Bank natürlich nicht illegal. Eine AGB ist kein Gesetz und vermutlich wird die AGB auch nicht gelten. Damit die AGB beim Betreten der Bank gültig wird, muss sie vor betreten der Bank auf zumutbarer Art bekannt gemacht worden sein. Also etwa per Aushang vor dem Bankgebäude (ohne Suchen zu finden, gut leserlich, ohne das Kunde einen langen Text im stehen lesen muss, womöglich noch im Regen).

 

Abgesehen davon gibt es einen Unterschied zwischen "wild fuchtelnd mit der Waffe in die Bank" und "einen schwarzen Koffer dezent in ein Schließfach schieben". 

Geschrieben (bearbeitet)

KW in der Bank:  Gute Variante!

 

"Bankschließfach" - da gibt es verschiedene:

Ein Blechschrank in einem Vorraum mit 24/7-Zutritt für alle (siehe Ausgangsfrage) ist ein Briefkasten, aber kein "Bankschließfach".

Schließfächer in einem separat geschützten Bank-Tresorraum im Keller (ohne 24/7-Zutritt) bieten eine bestmögliche Sicherheit.

Viel sicherer jedenfalls als ein privater Tresor in einer Wohnung.

 

Waffenrechtlich darf ich die Waffe jederzeit zu einem sicheren Aufbewahrungsort transportieren (ungeladen, nicht zugriffsbereit).

 

Was im Schließfach-Mietvertrag der Bank steht, ist waffenrechtlich nicht relevant.

Die Bank hat zwar das Hausrecht, aber zu den Öffnungszeiten steht es der Allgemeinheit generell offen, d.h. generelle Zutrittserlaubnis.

 

 

Fazit: Ich habe die Verantwortung für eine sichere Lagerung und dafür ist ein vernünftiges Bankschließfach durchaus geeignet.

 

 

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb daimler01:

Entweder ich Entscheide mich dafür oder lasse es gleich ganz... 

 

vor 1 Stunde schrieb daimler01:

Dann braucht er auch keine Waffen! 

Wenn dir klar wäre, was für einen naiven Unfug du verzapfst... 

Und wenn ich "nicht brauchen" von einem LWB höre, gleich doppelt. 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb 12M18:

DAnn wirst Du ja auch wissen, das DU bekanntgeben mußt was Du dabei hast, und das Du die Genehmigung brauchst

um Deine Waffe mit da hinein zu nehmen, ich glaube nicht, das DU die GEnehmigung vom Geschäftsstellenleiter

bekommst......

Ohne Genehmigung - gaaanz böse Falle

Das habe ich bisher bei keiner Bank so erlebt.

vor 7 Stunden schrieb 12M18:

 

ich kenne keine Bank die ich mit einer Schußwaffe betreten darf

 

 

 

Eine Bank mit einer Waffe betreten, egal ob geladen oder nicht, egal ob im Koffer oder getragen-

ICH würds mir verkneifen.

Verboten war das bisher noch bei keiner Bank, das müsste ja dann gesetzlich geregelt sein oder im Rahmen des Hausrechts mindestens mit Aushang bekannt gegeben werden.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Kannst Du eine, nur 1 einzige Bank benennen, bei welcher die Kundenschließfächer im Vorraum sind? 

Na ja, wenn sie 24/7 zugänglich sind, wird das schwerlich anders einzurichten sein, oder? 

Ich muss allerdings sagen, dass ich mich diesbezüglich nicht auskenne, deshalb meine Vermutung. 

Geschrieben

männers, bei diesen selbstbedienungs - schliessfachanlagen befindet sich der zugang im regelfall in einem kleinen separaten raum ( zutritt nur mit kundenkarte )  ohne direkten einblick durch dritte. die aufbewahrungsboxen kommen mit eiem "aufzug" aus dem keller -  ( schon aus platzgründen ) . dort befinden sich die boxen in einem tresorraum - ich glaube kaum, dass so ein raum nur nach stufe a gesichert ist.... ?

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