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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung für Altbesitz


.45ACP

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Hallo,

ein Bekannter hat vor fast 40 Jahren erstmals und insgesamt lediglich eine einzige KW als Sportschütze erworben. Den Schießsport betreibt er seit vielen Jahren nicht mehr und ist auch in keinem Verein organisiert.

Aufgrund seines Umzuges hat die Behörde nun die Akte auf den Tisch bekommen und er wurde seitens der KPB (NRW) angeschrieben sein Bedürfnis gem. § 4 Abs. 4 WaffG nachzuweisen.

Es wird eine "...Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins aus der zusätzlich hervorgeht das in den letzten 12 Monaten regelmäßig (laut Waffengesetz) am Schießsporttraining teilgenommen wurde." gefordert.

In einem älteren Thread hat @Sachbearbeiter mal geschrieben "Das BMI hat übrigens schon im Januar 2004 verlauten lassen, dass die Prüfungen nach § 4 Abs. 4 WaffG nur Erlaubnisse betreffen, die nach WaffG2002 erteilt wurden und diese insofern erst ab 01.04.2006 zulässig sind."

Meinem Verständnis nach hätte die Behörde den Fortbestand des Bedürfnis (für die einzige sich auf der WBK befindenen Altwaffe) prüfen können aber mit Nichten zwingend prüfen müssen, schon gar nicht in dem Umfang (Trainingsnachweise).

Aus Altersgründen möchte er den Schießsport aktiv nicht weiter betreiben. Möchte die Waffe verständlicherweise aber auch ungern veräußern. Wie ist die aktuelle Rechtsprechung hierzu? Wie würdet ihr weiter Vorgehen?

Vielen Dank!

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vor 39 Minuten schrieb .45ACP:

Aus Altersgründen möchte er den Schießsport aktiv nicht weiter betreiben. Möchte die Waffe verständlicherweise aber auch ungern veräußern.


Selbsterklärend, diese Einstellung macht vielen Aktiven unnütze das Leben schwer, das Bedürfnis für Deinen Bekannten ist wohl damit erloschen, hier sollte man eventuell mal mit der Behörde reden, aber in SOEST ist die Waffe definitiv weg.

 

 Wohlgemerkt, meine private Meinung....

 

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Ich empfehle hier mal einen Blick in die WaffVwV:

Zitat

45.3.2 In den Fällen, in denen ein Bedürfnis dauerhaft wegfällt, kann dann, wenn keine Mängel bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung bestehen, aus besonderen Gründen vom Widerruf der Erlaubnis abgesehen werden. Der Begriff „besonderer Grund“ ist eng zu verstehen. Nicht ausreichend ist hier ein allgemeines wirtschaftliches Interesse an einem fortwährenden Besitz der Waffen etwa in Gestalt der Befürchtung von Wertverlusten bei der Veräußerung. Vorstellbar sind in diesem Zusammenhang Fallgestaltungen, die beispielsweise auf der Basis einer langjährig aktiven, nunmehr jedoch z.B. aus Altersgründen aufgegebenen Betätigung als Jäger, Sportschütze oder Sammler ein besonderes Interesse an einzelnen Waffen begründen.

 

 

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vor 55 Minuten schrieb sealord37:

Mitgliedsbescheinigung ist sicher notwendig, aber ein Nachweis über Aktivität dürfte doch nach 10Jahren, gem. neuem Waffg entfallen,oder?

jo, aber das Gilt halt erst ab September...

ich denke, ADE war sche zur Waffe.....

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vor 1 Stunde schrieb cartridgemaster:

Ich empfehle hier mal einen Blick in die WaffVwV:

...

Vielen Dank für den Hinweis @cartridgemaster. Ich denke das ist ein guter Ansatz.

Hältst du es für zielführend einen rechtsmittelfähigen (ggf. kostenpflichtigen) Bescheid einzufordern, sofern der SB hier den Absatz 45.3.2 der WaffVwV nicht für anwendbar hält?

Ein Zweifel an Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung dürfte nicht annehmbar sein (ehem. Dienstwaffenträger bei einer Bundesbehörde bis zur Pensionierung), sowie langjährige schießsportliche Aktivität. Wenn auch in letzten bestimmt 10-15 Jahren nicht mehr.

Ich werd mir mal (mit ihm zusammen) Gedanken machen, wie man konkret das besondere Interesse (an seiner KW) ausformulieren kann.

Bearbeitet von .45ACP
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Zur Not der Behörde anbieten den Schiessport wieder auf zu nehmen. Wir hatten hier einen ähnlichen Fall, da wollte die Behörde dann" in den nächsten 6 Monaten X Termine nachgewiesen haben und einen Nachweis über eine Vereinsmitgliedschaft. Soll er sich die Zeit halt " quälen " und Termine Nachweisen. Ab dem 01.09.2020 reicht dann für die Zukunft die Mitgliedschaft im Verein. Ohne das alles wird es , je nach Behörde, schwer......

 

Edit: Auf den Umstand das laut Gesetzgeber ab dem 01.09.20 nur noch eine Vereinsmitgliedschaft als Nachweis gefordert wird würde ich explizit hinweißen. Das wurde u.a. genau für solche Fälle gemacht. Da jetztein paar Monate vor inkrafttreten Waffen ein zu ziehen wäre in meinen Augen Willkür

Bearbeitet von PetMan
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Und das nach einem Umzug die neue Behörde sich meldet hätte man vorher wissen können/müssen. Wenn der Umzug auch nciht kurzfristig war hätte man auch reagieren können und halt ein Jahr lang einmal im Monat in einen Verein gehen können. Dann wär seine Waffe jetzt save.....einfach mal erwähnt, falls einer ähnliches vorhat......hier nutzt das jetzt nix mehr

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Bis zum September gibt es (neben der erstmaligen Bedürfnisprüfung nach drei Jahren) noch die anlassbezogene Bedürfnisprüfung. Im o.g. Fall ist ein solcher Anlass gegeben. Wie Cartridgemaster schon ausgeführt hat, ist hier ein Ausnahmefall nach § 45 Abs. 3 WaffG zu prüfen.

 

Die Waffenbehörde, die so was nach 40 Jahren (minus ein paar Jahren) Aktivität (!) nicht anerkennt, wird diese Rechtsnorm wohl nie anwenden.

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Wie von @PetMan angesprochen kam mir auch die Idee, etwas zu verhandeln. Das wird in meinen Augen die vielversprechendste Möglichkeit sein.

 

Mir ist eine Behörde im Land Hessen bekannt, die so kulant ist. Daher ist es auf jeden Fall den Versuch wert.

 

Vielleicht geht das ja auch im Einklang mit dem von @Sachbearbeiter angesprochenen Paragraphen.
 

Stand jetzt hat er in meinen Augen verloren, die Frage ist nur noch zu welchem Preis.


Ich drücke die Daumen.

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vor 8 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Stand jetzt hat er in meinen Augen verloren, die Frage ist nur noch zu welchem Preis.

Ich stelle mir aber bei solchen Konstellationen auch die Frage, hätte man das vermeiden können ? Und ich behaupte, ja. Der Besitz der Waffe scheint ihm ja was wert zu sein. Und wenn er bis vor 10 oder 15 Jahren noch aktiv war hat er ja erste Änderungen am Waffengesetz noch als aktiver erlebt. Dann muss man sich halt auf dem laufenden halten. 

Mein Mitleid mit einigen die ihre Waffen abgeben mussten/noch müssen hält sich insofern in Grenzen, das fast alle Abgaben im Vorfeld hätten verhindert werden können. Und wenn man solchen Leuten was sagt und sie auf neue Gesetze hinweist sind sie immer schlauer als man selber,....... das gilt alles nur für neue, .....das war schon immer so......was man den wolle, man schiesst schon länger als ich alt bin ( ok, das wird mit den Jahren weniger) , .....das betrifft mich nicht weil.........

Aber einen tot sterben sie alle....die einen früher, die anderen am ende ihres Lebens.

 

Ich schreibe nicht das das auf den hier angesprochenen Fall passt, aber im Vorfeld verhindert hätte der werden können.....

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vor 4 Stunden schrieb .45ACP:

...ehem. Dienstwaffenträger bei einer Bundesbehörde bis zur Pensionierung), sowie langjährige schießsportliche Aktivität. Wenn auch in letzten bestimmt 10-15 Jahren nicht mehr.

Als Pensionär ist so eine Vereinsmitgliedschaft, ggfs. ohne Schießstandpauschale o.ä. Konstruktionen, natürlich viel zu teuer. Laß mich raten: VerwaltungsRS ist auch zu teuer gewesen, sind alles Verbrecher die Versicherungen (DAS ist Satire). Ich geh mal die Tränenvase leeren.:smile: Er kann ja schon mal Kaffee und Kuchen und ein paar Extrawürste bereit halten, wenn seine Kollegen - oder sind das Kameraden ? -  dann zum einsammeln kommen.:headbang:

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vor 5 Stunden schrieb PetMan:

Zur Not der Behörde anbieten den Schiessport wieder auf zu nehmen. Wir hatten hier einen ähnlichen Fall, da wollte die Behörde dann" in den nächsten 6 Monaten X Termine nachgewiesen haben und einen Nachweis über eine Vereinsmitgliedschaft. Soll er sich die Zeit halt " quälen " und Termine Nachweisen.

Was ja auch sonst kein Fehler wäre. Eine Waffe im Schrank, die nie geschossen wird, ist doch irgendwie traurig. Wir haben selbst bei den dynamischen Disziplinen noch eher wackelige Opas dabei, die da im Schneckentempo durch den Parcours laufen und alles "A" schießen. Gewinnen tut man so nicht, aber Letzter wird man normal auch nicht.

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Unser Ältester im Verein ist jetzt 89 und er kommt, wenn es halbwegs geht, zu den KK LW Vereinswettkämpfen und ist meist nicht der letzte bei der Auswertung. Letztes Jahr sollte er auch Unterlagen zum Fortbestehen des Bedürfnisses einreichen incl Schießnachweise, und die ordnungsgemäße Lagerung dokumentieren. Ich habe ihm die Mitgliedschaft bestätigt incl. Teilnahme an Wettkämpfen (eh meine Aufgabe im Verein) und die Aufbewahrung dokumentiert (nachdem wir selbige auf Stand gebracht haben), Schießbuch gabs nicht, dafür einen Auszug aus der WaffVwV. Und schon war Ruhe.

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Ich würde der Behörde mitteilen, daß ich in Folge des Umzuges auf der Suche nach einem neuen Verein bin und auf die Trainingsnachweise gar nicht eingehen.

Daraufhin wird man vermutlich eine Nachfrist setzen, innerhalb derer ich mir einen günstigen, netten Verein im Bereich der Behörde suchen würde.

Einmal im Monat schießen gehen, dem Amt fristgerecht einen Mitgliedsnachweis schicken...

 

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vor 3 Stunden schrieb norbi4570:

Unser Ältester im Verein ist jetzt 89. Letztes Jahr sollte er auch Unterlagen zum Fortbestehen des Bedürfnisses einreichen incl Schießnachweise

Ich bin sprachlos wenn ich so etwas lesen muss. Was ist nur aus Deutschland geworden?

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vor 8 Stunden schrieb Homi:

Was ist nur aus Deutschland geworden?

Es war schon schlimmer. Deutlich.

 

Es gibt da vielleicht ein Gegenstück zu der Debatte um die Befreiung von 75 Jahren. Die hat in der Tat stattgefunden. Als Korollar davon ergibt sich, dass die Deutschen jedenfalls im Westen sich ihre Freiheit nicht selber erkämpft haben. Im Osten schon eher, aber realistisch gesehen hatte das, oder jedenfalls der konkrete Zeitpunkt, auch mehr damit zu tun, dass die Wandlitzer so weit abgewirtschaftet hatten, dass es auch der Roten Armee zu blöd war, sie nochmal raushauen zu wollen. Dem entspricht, dass man gewohnt ist, dass die Freiheit da ist, und nicht dass sie kontinuierlich gegen Verfallserscheinungen verteidigt werden muss. Auch die Stabilität der Bundesrepublik nach 1949 hängt wohl nicht unwesentlich damit zusammen, dass sich alle von Altnazi bis Sozen immerhin dahingehend einig waren, dass das Leben in der SBZ weniger schön war als im Westen, also wieder ein externer Faktor.

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Aus meinem Bekanntenkreis hatte ein Ü80 Jäger den Hahn in Ruh´ genommen (Die Augen machen nicht mehr so mit und er möchte kein Wild krank schießen).

Die Behörde hat ihn wegen des nicht gelösten Jagdscheines angeschrieben.

Der Jäger hatte über 60 Jahre den Jagdschein gelöst.

Es sind rund ein Dutzend Waffen vorhanden.

Mit Hinweis auf 45.3.2 WaffVwV hat er sich den weiteren Besitz von 3 Waffen ausbedungen und darauf hingewiesen, dass seine 15 Jährige Enkelin den Rest der Waffen bei Volljährigkeit übernehmen soll. Die Enkelin befindet sich in der jagdlichen Ausbildung.

Die Antwort an das Amt habe ich verfasst und er hat jetzt 5 jahre Zeit, die 9 Waffen an die Enkelin zu übergeben und die gewünschten 3 kann er bis zum Tode behalten, solange er noch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung hat.

 

Geht doch...

 

frogger

 

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