Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb rieny:

Dann nenn doch einfach den Verband, wo ist das Problem?

 

 

Ich möchte nicht ins Verbandsbashing verfallen und dem geneigten Leser ist das bekannt oder mittels Suche auffindbar. Kleiner Tipp: Es ist nicht der DSB und auch nicht die kleineren Verbände.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soll wohl so beim BDS passiert sein. Bei mir sah die Kontrolle damals anders aus: "Sind die Magazine auf 10 blockiert?" - "Jo!" - "Gut, viel Spaß!"

 

Meine Magazine und Munition würde ich auch nicht aus der Hand geben. Ich hatte zwar auch schon seltsame Fälle, aber bei so vielen Aufsichten ist immer einer dabei mit dem man nicht kann, oder der einen schlechten Tag hat. Die machen das alles ehrenamtlich, das sind keine professionellen Schiedsrichter. Da muß man didaktische Ausrutscher hinnehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab einen US-Händler gefunden, der seine mag extensions auch als +0er druckt (auch wenn es nicht dabei steht).

http://www.cainarms.com/product-category/magazine-extensions/

 

Hat jemand Interesse evtl. auch als Muster welche mitzubestellen und von den 3D-Kollegen dann nachdrucken zu lassen?

Bedarf scheint ja da zu sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Sebastians:

Bedarf scheint ja da zu sein.

Bei Magazinen wie bei der 1911 verstehe ich das ja, da diese ja normalerweise bündig abschließen. Aber wozu einen vergrößerten +0 Boden an einem weit herausragenden 20er oder 30er Magazin?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Man kann sein Risiko erheblich steigern, wenn man einschlägige gegenstände bewusst kauft.

Wir haben dich darauf hingewiesen. Du bist frei in deinen Entscheidungen.

 

Ich selber bin davon gar nicht betroffen, da ich weder eine entsprechende Langwaffe, noch Magazine größer der künftig erlaubten Kapazität habe.

Die einzigen Magazine, die bei mir eine größere Kapazität haben, sind für .22lfb Waffen und die sind ja explizit ausgenommen.

 

Mir geht das aber trotzdem auf den Senkel. Wir sitzen alle im selben Boot und sollten bei jeder Kleinigkeit nach Auswegen suchen, auch wenn es uns selber nicht betrifft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb Fyodor:

Bei Magazinen wie bei der 1911 verstehe ich das ja, da diese ja normalerweise bündig abschließen. Aber wozu einen vergrößerten +0 Boden an einem weit herausragenden 20er oder 30er Magazin?

Ich glaube, das war für 10er magazine gedacht, die dadurch dann länger werden.

Massive Böden, die an einem 10er montiert, die Länge eines 30ers simulieren, hab ich bisher nicht gesehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Glückspieler:

Sachbearbeiter, Verwaltungsangestellte. (Frust und immenser Arbeitsaufwand)

Die erkranken eher am Bore-Out als am Burn-Out. Scheint bei fast allen Behörden so riskant zu sein.

 

Außer bei manchen, wo durch Kundenkontakt auch ein gewisses Risiko besteht, an Hepatitis und ähnlichem zu erkranken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt auch ein paar andere, gedruckte Lösungen, sind wohl schon bekannt:

funky:

https://www.sportwaffenshop.de/shop/Hera-10-Schuss-Magazin-mit-Verlaengerung

not so funky:

https://taktisches-ideenwerk.com/tag/3d-druck/

 

Aus Alu finde ich aber schöner, ich schreibe mal ein paar mag base Hersteller an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb Speedmark:

Jetzt mal Klartext,

um eine blitzschnelle Wettkampf-Not-Lösung für viel zu kurze 10er Bodys herbeizuführen, sind die 3D-Drucker Kollegen mit verlängerten +0 Böden gefragt. Wenigstens 100% Regelkonform vorbereitet sein, sofern sich nicht ändert.

Ich schau mir das an, sobald meine PMags eingetroffen sind. Sollte schon möglich sein.. 😉

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm...

 

Aus diesem Formular ergibt sich für mich die Annahme, daß es entgegen der hier geäußerten Vermutung doch nicht möglich ist, entsprechende Magazine ohne Bedürfnis bzw. "Sicherheitsbehältnis" anzumelden bzw. zu besitzen.

Das würde bedeuten, daß ein Besitzer eines solchen Magazins, wenn er keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, gar keine Möglichkeit hat, sowas legal weiter zu besitzen.

 

Und auch die Frage über den Erwerbszeitpunkt geht über eine Auskunft hinaus, denn dort wird klar ein Nachweis verlangt.

 

Ist das tatsächlich schon was Offizielles?

Bearbeitet von Steinpilz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das nicht das BKA Formular? Wenn ja ergibt sich die Art der Aufbewahrung, auch für reine "Magazinsammler".

 

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Glückspieler:

Kann mir jemand sagen, wann dieses Datum " 30.Juni 2017" erstmals der Öffentlichkeit bekanntgegeben wurde? 

Spätestens 17. Mai 2017, da wurde die Direktive verabschiedet, vermutlich war es schon vorher irgendwo in den Entwürfen, wobei in den Entwürfen wohl Datum der Verabschiedung +20 Tage stand.

Bearbeitet von schmitz75
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 6.8.2020 um 11:47 schrieb Steinpilz:

Das Gesetz kenne ich.

......

 

Offenbar glaubst du auch, zu wissen, was die dortigen Regelungen bedeuten. Da bist du deutlich weiter als ich - Respekt.

Die Begriffsbestimmung (für Gehäuse) im Gesetz ist offensichtlich von Leuten formuliert, die von der Praxis keine Ahnung haben. Der „kleine Fritz“ weiß natürlich nicht, was alles auf dem Markt  ist und auch Verwendung findet.

 

 Mir ist - im Zusammenhang mit den +x-Böden - unklar, was als Gehäuse bei mehrteiligen Funktionseinheiten gilt. Ich halte es aber für gefahrlos und richtig, zur Sicherheit jedes Teil aus dem Altbestand, also, auch die hohlen Böden, anzumelden. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Punkt "sonstige Verwendung":

"Ich sammle Magazine, an "scharfen Waffen" bin ich nicht interessiert."

 

 

 

Klar, sofern unter "Sonstiges" auch ein bedürfnis anerkannt wird, das im Prinzip nur "haben wollen" umfasst.

 

Bedürfnis heißt im waffenrechtlichen Kontext für mich, daß es einen zwingenden Grund dafür gibt, wie auch beim Waffenbesitz an sich.

 

Und selbst wenn es diesmal ausnahmsweise FÜR den Bürger ausgelegt würde, welcher Mensch, der nur ein oder auch ein paar Magazine hat, sperrt diese in ein "Sicherheitsbehältnis" geschweige denn, hat überhaupt sowas.

 

Bearbeitet von Steinpilz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibt wohl schon erste BKA Ausnahme Genehmigungen, die relativ „ frei“ sind und den „Umgang“ mit den Mags erlauben 

 

ggf. Einfach mal abwarten und schauen, und nicht jetzt schon sinnlos Panik verbreiten 👍🏻

Bearbeitet von CZM52
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.