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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

Ich glaube nicht, daß viele von denen sowas anmelden.

 

Wie sollten sie sowas mitkriegen, wenn sie nicht grad eine Informationsquelle dazu im Bekanntenkreis haben?

 

Bleibt ja auch folgenlos. Terroristen und Nicht LWB sollen straffrei bleiben. Der LWB bleibt natürlich auch straffrei, verliert nur seine Zuverlässigkeit.

Aber immerhin hat man so etwas gegen den Terrorismus getan. Das ist ja auch ne feine Sache.

vor 1 Stunde schrieb Steinpilz:

Zu den Magazinen.

Kann tatsächlich auch jeder ohne WBK ein Magazin anmelden?

Wo und wie sollte denn sowas registriert werden?

Wird wegen ein paar Tischbeinen dann extra ein Eintrag im NWR angelegt?

Wenn der Bereffende irgendwann mal Scheiße baut, wird ihm aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit dann der Tisch weggenommen?

 

 

Solche Fragen sind fast noch lächerlicher, als die Tatsache, daß man darüber überhaupt nachdenken muss.

Ja, jeder kann und soll seine Magazine anmelden (sofern er von der Gesetzgebung überhaupt Kenntnis erlangt).

Angezeigt wird das bei der für den Wohnort zuständigen Waffenbehörde. Einige Waffenbehörden halten dafür Anzeige als Formular vor. von der Waffenbehörde bekommt man dann eine Anzeigebescheinigung.

Ind er Anzeigebescheinigung ist dann, dass was man bei der Behörde in der Anzeige angezeigt hat bescheinigt.

Es wird keinen Eintrag ins NWR zu Magazinen geben. Nicht vorgesehen.

Magazine haben keine Zuverlässigkeitskriterien. Sie werden einfach nur angezeigt.

:s75:

 

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vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

Ständig muss man damit rechnen, daß bestimmte Dekos demnächst verboten, meldepflichtig oder sonst was werden.

Je nachdem was unseren Gesetzgeber grad einfällt. Gekauft als Briefbeschwerer und morgen vielleicht eine illegale Waffe daheim...

 

 

Das kriegt man dann schon mit, wenn die ab einem Tag x verboten oder sonstwas werden...

 

In einem aber hatte er schon recht - die Deko-Sten hätte er später nicht mehr zu Geld machen können, denn für Altdeko wurde der "Warenverkehr" (Veräußerung/Erwerb) "dicht gemacht" (nur Besitz ist noch bestandsgesichert)... 

Und die Anforderungen an Nach-Deaktivierung nach den neuen EU-Vorschriften sind (wenn sie überhaupt einer vornimmt) so hoch, dass sich das nicht mehr lohnen dürfte. 

Früher bekam man auf dem Markt irgendwelche Deko-Mosins fast nachgeworfen, eine solche, nach neuen Vorgaben deaktivierte "Waffe" kostet jetzt um die 600,- € (dafür gibt's für WBK-Inhaber 3 "scharfe"...). 

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Dann wird es also ein neues Register geben, in dem dann auch die ganzen Nichtlegalwaffenbesitzer mit verbotenen Magazinen registriert sind.

 

Also ehrlich gesagt hab ich über diesen Aspekt noch nie nachgedacht und da stellen sich mir gleich noch mehr Fragen.

 

Wird da regelmäßig abgefragt, ob die Magazine noch vorhanden sind bzw. wie die gegen Abhandenkommen gesichert werden?

Sollten die Magazine mal bei nem Umzug oder so verschütt gehen, wird man dann belangt?

 

Das wird sicher noch lustig...

 

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vor 3 Minuten schrieb Steinpilz:

wie die gegen Abhandenkommen gesichert werden?

Sollten die Magazine mal bei nem Umzug oder so verschütt gehen, wird man dann belangt?

Nein. Denn diese angemeldeten Magazine sind überhaupt nicht verboten. Sie bleiben was sie bisher waren. Nur Altbestand zweites Klasse ist verboten, ob er behandelt wird wie verbotene Waffen weiß ich aber nicht.

 

Das wird noch witzig:

Jemand besitzt genau drei völlig identische Magazine für ein M16, alle Original aus Vietnam. Das erste hat er 2003 gekauft, das zweite 2018 und das dritte Anfang 2020.

 

Das erste ist nach Anmeldung kein verbotener Gegenstand. Für das zweite kann er eine Ausnahmegenehmigung beantragen, und das dritte muss er abgeben.

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Also zu "das kriegt man dann schon mit, wenn was verboten wird.." kann ich nur sagen, ich hatte in den letzten Jahren immer mal wieder Leute, die einfach nicht wissen, daß ihr Butterflymesser, ihr Springmesser, ihr Wurfstern, etc. mittlerweile verboten ist.

 

Vor ein paar Wochen erst war ich zu einem Lagerfeuergrillen eingeladen, bei dem mir gegenüber ein neues Gesicht saß, der seinen Fisch mit einem sichtlich stark gebrauchten Butterfly zerlegte.

Auf meinen Hinweis, daß er das Ding besser verschwinden lassen sollte, reagierte er erst mit ungläubigem Lächeln, dann mit Erstaunen und dann mit Unverständnis gegenüber dem Gesetz.

 

Er wusste schlicht nichts davon. Das war immer schon sein Fischmesser und er hatte es bei jedem Grillen immer dabei.

 

Und ich schätze so geht es den meisten Menschen, die sich nicht grad ständig in einem Waffenforum rumtreiben. Die kriegen das schlicht nicht mit.

 

Ein altes G3 Magazin mal als Dekostück aufm Flohmarkt gekauft und in irgendeiner Kiste vergraben wird sich der Jenige darüber sicher keinerlei Gedanken machen. Ist ja schließlich kein Waffenteil.

Wer sich nicht ständig mit dem Waffenrecht beschäftigt, das sich in immer kürzeren Intervallen  ändert, der kann halt Pech haben.

Selbst wenn etwas zum Zeitpunkt des Kaufs nicht unters Waffenrecht fällt, ist das keine Garantie, daß es in einem Jahr auch noch so ist.

 

Und wer hätte gedacht, daß sogar ein Blechkörper ohne Inhalt mal als verbotener Gegenstand gilt...

 

 

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vor 27 Minuten schrieb Steinpilz:

Dann wird es also ein neues Register geben, in dem dann auch die ganzen Nichtlegalwaffenbesitzer mit verbotenen Magazinen registriert sind.

 

Also ehrlich gesagt hab ich über diesen Aspekt noch nie nachgedacht und da stellen sich mir gleich noch mehr Fragen.

 

Wird da regelmäßig abgefragt, ob die Magazine noch vorhanden sind bzw. wie die gegen Abhandenkommen gesichert werden?

Sollten die Magazine mal bei nem Umzug oder so verschütt gehen, wird man dann belangt?

 

Das wird sicher noch lustig...

 

Ein Register ist nicht vorgesehen.

Strafen gibts weder für Besitz noch für Verlust.

Diese Magazine sind nicht gegen Abhandenkommen zu sichern.

 

Es gibt nur eine Regelung: Die werden verboten und das Verbot tritt nicht in Kraft, wenn zum Termin angezeigt.

Die Nichtanzeige ist auch nicht mit einer Strafe versehen. Nichts in dem Zusammenhang ist mit einer Strafe versehen.

Eben um den Terrorismus so richtig dem Todesstoß zu geben. Das wird dadurch ja vollkommen klar.

Da nur der LWB eine Repression zu erwarten hat, hat man den Terror besiegt.

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Aber die Anmeldung wird doch irgendwie dokumentiert werden.

 

Herr X hat zwei G3-Magazine am Tag Y angemeldet.

 

Und selbst wenn das nur eine Excel-Tabelle ist, handelt es sich um ein Register, in der der Name auftaucht.

 

Wie sieht die Verpflichtung aus, das Magazin gegen Abhandenkommen zu sichern?

Und wenn das Magazin verloren geht, wie wird verfahren?

Anzeigepflicht bei Verlust?

Nachweis über den Verbleib?

 

Je mehr man fragt, desto lächerlicher wird es.

 

 

 

 

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Ja. Es guibt eine Anzeigebescheinigung.

Für ein register bräuchte es eine rechtsgrundlage.

Es gibt aber keine die eine registrierung eines nicht verbotenen Magazins umfasst.

Daher kann auch kein register erstellt werden.

Auch keine Exceltabelle.

 

Wie schon geschrieben. Nicht zu sichern.

Verlustanzeige.

Nachweis nicht erforderlich.

 

Natürlich ist es lächerlich. Besonders da dies als Schlag gegen den Terror begründet wird.

Wir habens aber widerspruchslos geschehen lassen.

 

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Gerade eben schrieb Waffen Tony:

Wir habens aber widerspruchslos geschehen lassen.

Das sehe ich nicht so. Es wurde dagegen argumentiert. Augst die befragten Experten (und normerweise fragt man die Experten die schon die richtige Meinung haben) waren sich einig, dass das Blödsinn ist.

 

Gegen Ideologen, die niemandem Rechenschaft schuldig sind und die für Fische Entscheidungen nicht belangt werden können, kann man nicht viel ausrichten. Erst Recht nicht als normal denkender Mensch, der mit Fakten versucht zu überzeugen, ohne dabei beleidigend und laut zu werden.

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Ganz ehrlich, ich glaub nicht, daß man das nicht wenigstens irgendwo aufschreibt.

 

Ganz besonders bei schon registrierten Waffenbesitzern.

Da wird es sicher einen Vermerk oder eben eine separate Liste geben.

 

Was hätte die Anmeldung sonst für einen Sinn?

 

Der Staat möchte ja anscheinend für die Zukunft wissen, wer wo welche Magazine hat.

Warum sollte eine Anmeldung sonst gefordert werden?

 

 

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Man hat es widerspruchslos geschehen lassen.

vor 1 Minute schrieb Steinpilz:

Ganz ehrlich, ich glaub nicht, daß man das nicht wenigstens irgendwo aufschreibt.

 

Ganz besonders bei schon registrierten Waffenbesitzern.

Da wird es sicher einen Vermerk oder eben eine separate Liste geben.

 

Was hätte die Anmeldung sonst für einen Sinn?

 

Der Staat möchte ja anscheinend für die Zukunft wissen, wer wo welche Magazine hat.

Warum sollte eine Anmeldung sonst gefordert werden?

 

 

Eien Akte ist kein register. Da packt man es dazu.

Die Nichtwaffenbesitzer kann man auch einfach in einem Ordner ablegen.

Es ist bedeutungslos.

Für nichts, was mit diesen Magazinen geschieht, gibt es irgendeine Rechtsfolge für den Nichtwaffenbesitzer.

Ich meine er kann sie sogar verkaufen, wenn er mag. Das ist nicht sanktioniert.

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Aber das bringt mich dann wieder zu einer neuen Frage...

 

Angenommen jemand  hat jetzt als Besitzer eines AR15 ein "großes" Magazin, das er ja dann nicht unangemeldet haben dürfte.

Aus irgendwelchen Gründen hat er keine Lust es anzumelden.

 

Jetzt lebt er mit einer lieben Frau zusammen.

 

Nun macht er mit eben dieser lieben Frau einen "Kaufvertrag", in dem aufgeführt ist, daß genanntes Magazin in den Besitz der Frau übergeht, die keine WBK hat.

Das Magazin wird vielleicht sogar noch nummeriert und diese Nummer auf dem Vertrag festgehalten.

 

Das Magazin verbleibt im Haushalt, steht vielleicht sogar auf dem Tresor.

 

Was ist das jetzt?

Dem Waffenbesitzer gehört das Magazin nachgewiesenermaßen nicht und der Frau droht ja keine Strafe.

 

 

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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Auch wenn manche das anders sehen werden, die Registrierungspflicht ist eine sinnvolle (im Sinne der Initiatoren) Zwischenstufe VOR dem kompletten Besitzverbot.

 

Registrieren ohne Folgen werden mehr Betroffene machen als die sofortige Abgabe.

Die Anmeldungen kann man zu gegebener Zeit auswerten und dann nach der nächsten Verschärfungsrunde besser und schneller die Abgabe einfordern.

Anders macht diese Maßnahme auch gar keinen Sinn.

 

Es wird schon irgendwann ein Anlass kommen, der die weitere Verschärfung irgendwie rechtfertigt.

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Muss jetzt auch mal ne doofe Frage stellen: 

Mal angenommen, ich habe 2015 einige Glock-Magazine mit 17 Schuss für meine Langwaffe erworben, geschenkt bekommen oder so. Wenn ich diese, für meine Langwaffe bestimmten Magazine, die vor 2017 erworben wurden, ab September anmelde, sollten diese doch keine verbotenen Gegenstände sein und, auf 10 Schuss blockiert, weiterhin in dieser Langwaffe auch sportlich nutzbar sein. 

Oder liegt hier das Problem mit KW-Magazin auch verwendbar in LW, also immer ein KW-Magazin und damit für LW >10 Schuss pfui?

 

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Schutzbehauptung?

Es gibt doch einen eindeutig von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag.

Man kann auch die Frau gegen den Sohnemann austauschen, der sich vielleicht auch für Waffen interessiert und eben jenes Magazin gerne haben wollte.

 

Und wenn der Zugriff auf das Magazin schon reicht, damit ein Waffenbesitzer seine Zuverlässigkeit verliert, dann hoffe ich mal, daß man nicht mal unwissenderweise zu jemandem zu Besuch ist, der sowas auf dem Kamin stehen hat wo man es jederzeit in die Hand nehmen könnte...

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Hat ich nicht vor kurzem auf WO gelesen das sich der "LWB" mit grossem Erfolg gegen die Waffg. Änderung gestellt hat? Gehört der "Lex Magazin" auch zum grossen Erfolg?

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