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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb Steinpilz:

Ist eigentlich die Zerstörung eigener Waffen noch erlaubt oder ist das jetzt auch schon verboten?

Ich meine nicht die Unbrauchbarmachung als "Dekowaffe", sondern komplett zerstückeln, zerschneiden, Lauf der Länge nach in zwei Teile sägen, etc.

 

Irgendwann vor Jahren hab ich da mal ein Formular im Netz gesehen, das irgendwie "Meldung über die Vernichtung einer Waffe" oder so geheißen hat und das war anscheinend für Privatleute gedacht.

 

Die Waffenteile mussten laut Formular mit an die Behörde zur "Sichtprüfung" übergeben werden und es war darauf zu achten, daß die Nummern, Stempel etc. noch lesbar sind.

 

 

Das muß aber schon eeewig her sein.

 

Ich dachte immer das zerstören von "erlaubnispflichtigen Teilen" fällt unter "bearbeiten von erlaubnispflichtigen Teilen" und ist Leuten mit der zugehörigen Erlaubnis vorbehalten, z.B. Büma....

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vor 1 Stunde schrieb Micha176:

Das muß aber schon eeewig her sein.

 

Ich dachte immer das zerstören von "erlaubnispflichtigen Teilen" fällt unter "bearbeiten von erlaubnispflichtigen Teilen" und ist Leuten mit der zugehörigen Erlaubnis vorbehalten, z.B. Büma....

 

ZERSTÖREN ist noch frei!

 

bis 1.9....

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Die Wiederlader unter uns müssen dann noch mehr aufpassen. Nicht dass da jemand versehentlich seine Waffe illegal zerstört. Auch geco sollte gänzlich vermieden werden. Das schießen am besten ganz eingestellt werden, denn auch Verschleiß zerstört.

 

Grün geht von Handy aus nicht. Oder braucht man das hier gar nicht?

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Falle, Irrtum, Blödheit oder geplanter Hinterhalt?

2-teilige Gehäuse / Magazinkörper

Nach dem Gesetzeswortlaut sind, so lese ich das, auch „plus1“- Böden als Gehäuse zu bewerten. 
Was denkt Ihr über die mögliche Handhabung?

Ich denk, ich werde wohl erst mal den ganzen Altbestand anmelden, da die 20-er damit ja jederzeit zu 21-ern werden würden.

Bearbeitet von webnotar
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vor 9 Stunden schrieb Micha176:

Oder den Abgeordneten in ihre Wahlkreisbüro schicken. 

Mit gleichzeitiger Anzeige bei der Polizei über den illegalen Besitz.

Aber bitte korrekt mit eigenem echten richtigen Absender. Dem freien Journalisten und pensionierten Polizisten aus Landshut wirft der Staatsanwalt ja auch vor, er habe Drohmails mit seinem Absender verschickt. Oder seine Frau halt. 

@Micha176 Du bist bestimmt nur gespannt auf einen Massen DNA Test oder handelst mit rumänischen Wattestäbchen:drinks:

vor 8 Stunden schrieb chapmen:

Wie die zigtausenden gestohlenen Waffen die nach 1945 in die USA gingen 

Im Museum der Siegerstaaten steht dann "übergeben". Was auf der langen Reise alles so passieren kann! Auch bei Kunst!

Bearbeitet von Josef Maier
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vor 10 Stunden schrieb götz:

Alle Magazine in einen großen Karton und am Stichtag der Behörde nachts vor die Eingangstür gestellt.

Am besten, wenn das alle Waffenbesitzer im Einzugsbereich gleichzeitig machen! 

Dann dürfen die Beamten erst einmal Kartons umstapeln, um in die Arbeit zu kommen!

Oder direkt an den Bundestag. Aber jedes Magazin einzeln, mit einem richtig großen Karton und vielen Styropor Schnipseln. Stichtag Ende der im Gesetzestext genannten Übergangsfrist am 01. September 2021, sprich am 31.8.21 zur Post. Absender drauf, ein netten Brief für die Enteignung mit dazu, mit Verweiß auf DDR und 3. Reich und der dort üblichen Praxis, die nun auch in der Bundesrepublik Anwendung findet. Wenn hier genug mitmachen, geht in Bundestag für einige Tage gar nicht mehr vor Paketen. Wir hätten 1 Jahr Vorbereitungszeit, um das für den Stichtag zu Organisieren.

 

08/15

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Ein alternativer Magazinboden, der Platz für eine weitere Patrone bietet. Gibt es in vielen Varianten verschiedener Hersteller und unterschiedlicher Kapazitäten.

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Hm, analog zum Zerstören von eingetragenen, erlaubnispflichtigen Waffen, wäre ja dann auch das Zerstören von angemeldeten Magazinen anzeigepflichtig.

 

Anders als bei den Waffen wäre es da aber nicht möglich, die Überreste anhand einer Nummer zu identifizieren.

 

 

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