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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Waffenrecht spielt für die Polizei eine dermaßen untergeordnete Rolle.

Da sollte man wirklich nicht viel erwaretn und auch keinen Anspruch haben.

Eines der unwichtigsten Dienge für Polizisten.

 

 

Gut, ja; zwei Konsequenzen könnten daraus folgen:

1) Man macht sich im dienstlichen Interesse eben kundig und lernt dazu.

Oder aber

2) Man lässt von einer Sache, in der man ahnunglos ist, einfach bzw. besser die Finger.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Gut, ja; zwei Konsequenzen könnten daraus folgen:

1) Man macht sich im dienstlichen Interesse eben kundig und lernt dazu.

Oder aber

2) Man lässt von einer Sache, in der man ahnunglos ist, einfach bzw. besser die Finger.  

 

 

Im Grunde funktioniert es doch. Was wollen wir ausgerechnet über die Promillesachen diskutieren?

Es gibt doch mehr Verstöße durch LWB als fehlerhaftes Handeln der Polizei uns gegenüber.

Und wir als sachkundige sollten es doch nun wirklich wissen ;)

Schau mal durchs Forum, wie es mit dem wissen aussieht!

Wir haben uns doch ganz andere Eier ins Netzt gesetzt und küpmmern uns nicht um eine vernünftige Aufstellung unserer Verbände.

Alles gut, Wiederwahl. Läuft.

So siehts doch aus ;)

Bearbeitet von Gast
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vor 4 Stunden schrieb chapmen:

Die Grundzüge unseres Rechtssystems sind dir bekannt?

Würdest du im Bereich StVo das Prinzip "die Polizei hat immer recht" ebenfalls beführworten?

Warum denn recht haben?

 

Wo ist das Problem, wenn ein Polizist aufgrund seiner Kenntnisse zwischen verbotenem Messer und nicht verbotenem Messer vor Ort unterscheiden und so weiteres Ungemach für den Besitzer, sowie auch unnötige Arbeit für die Gerichte verhindern kann?

Im Verkehrsbereich wäre das so, als würde ein Polizist jemanden aufhalten und aufgrund von Vermutungen gegen den Autofahrer einfach mal so auf Verdacht eine Anzeige schreiben. Das Gericht entscheidet schon, ob die Anzeige gerechtfertigt war...

 

Ich bleib dabei, ein Gesetzeshüter sollte die gängigsten Gesetze, die er hüten soll, kennen. Und dazu gehört für mich ganz klar das Waffenrecht in seinen Grundzügen. Zumindest Messertypen und verbotene Gegenstände sollte jeder Polizist kennen und unterscheiden können.

Bearbeitet von Steinpilz
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vor 31 Minuten schrieb Steinpilz:

Warum denn recht haben?

 

Wo ist das Problem, wenn ein Polizist aufgrund seiner Kenntnisse zwischen verbotenem Messer und nicht verbotenem Messer vor Ort unterscheiden und so weiteres Ungemach für den Besitzer, sowie auch unnötige Arbeit für die Gerichte verhindern kann?

Im Verkehrsbereich wäre das so, als würde ein Polizist jemanden aufhalten und aufgrund von Vermutungen gegen den Autofahrer einfach mal so auf Verdacht eine Anzeige schreiben. Das Gericht entscheidet schon, ob die Anzeige gerechtfertigt war...

 

Ich bleib dabei, ein Gesetzeshüter sollte die gängigsten Gesetze, die er hüten soll, kennen. Und dazu gehört für mich ganz klar das Waffenrecht in seinen Grundzügen. Zumindest Messertypen und verbotene Gegenstände sollte jeder Polizist kennen und unterscheiden können.

Wieviele Fälle fehlerhafter Handlungen sind denn bekannt?

Das sage ich als schon einmal Betroffener.

 

Messer können die dann auch ganz gut einstufen. Was welches kaliber hat, spielt aber gar keine Rolle.

Das schaut sich dann jemand an, der Ahnung von solchen Sachen hat.


Fehlverhalten von LWB findet man mannigfach mit Urteilssprüchen unterlegt.

Daher dann doch leiber Ruhe bewahren ;)

Bearbeitet von Gast
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Allein in meinem Bekanntenkreis sind einige Polizisten, die das Waffenrecht im Bezug auf Messer eben nicht ausreichend kennen.

Das geht sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung.

 

Da wird Verbotenes nicht erkannt und im Gegenzug Erlaubtes auch nicht.

Normale Taschenmesser werden zu Einhandmessern, weil die Definition nicht bekannt ist, es sieht zu böse aus (schwarz) und darf deshalb nicht getragen werden, Zweihandtaschenmesser dürfen nur bis 8,5cm getragen werden, Feststehende Messer sind mit 10cm auch zu lang (die berühmte "Handbreit"), Springmesser sind alle verboten, etc.

 

Und wenn sie solche fehlerhaften Informationen haben, werden sie natürlich auch danach handeln, wenn sie auf ein entsprechendes Messer stoßen.

 

Edit.

Ich glaub, wir sind mittlerweile sehr vom Thema abgekommen :) 

Bearbeitet von Steinpilz
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In die Richtung ging es, weil ich bezweifle, daß eine Meldepflicht bzw. ein Verbot von Magazinen alle Betroffenen mitkriegen.

Und das halte ich nach wie vor für realistisch.

 

Eben analog zur Messersache, die ja anscheinend nicht mal alle Staatsbediensteten mitgekriegt haben.

 

 

 

 

 

 

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Eigentlich ganz schön schlau von unserem Gesetzgeber...

 

So kann er verhindern, daß irgendwem ausser Legalwaffenbesitzern irgendwas passiert.

 

So regt sich auch niemand auf.

 

Ich wette, das werden wir in Zukunft öfter sehen. Ein offizielles und allgemein gültiges Verbot, das aber trotzdem nur die verhassten Waffennarren trifft.

Bearbeitet von Steinpilz
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Eigentlich ist das kaum anders zu lösen. Die Gefahr der Kriminalisierung war dabei bewusst und so wurde das ummschifft.

Klassischer Kampf gegen den terror.

Einfahc irgendwen anderen bestrafen ;)

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Macht euch nicht so viele Gedanken!

Mein BüMa meinte, ich solle erstmal abwarten und Tee trinken.

Das mit den Magazinen lässt sich doch weder kontrollieren und nachverfolgen, weil Mags keine Seriennummern oder ähnliches haben!

Ich habe gerade von der Behörde den "Meldebogen" bekommen.

Da soll man dann auch evtl Beschriftungen der Mags eintragen!???

Da wird es noch einen Haufen Klagen geben...

Und sollte der Gesetzgeber im Laufe der Meldefrist nicht zurück rudern, kann man die Mags immer noch wegschmeissen!

Ergo: erstmal mache ich GAR NIX!!!

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https://ipsc-dm.de/index.pl?match=DM_Rifle_2020

 

Zitat:

Due to german gun law only magazines are allowed whith 10 rounds. (Drums and blockt magazienes are not allowed)

 

 

Läuft doch schon....... So ein dumm dämlicher gerhorsam. Ich werde nur noch im Ausland Rifle-Matches schießen - ist mir echt zu blöd.

 

Man (BDS! oder Matchveranstalter) hätte schön davon ausgehen können, dass alle Schützen eine Genehmigung haben - Oder die Verantwortung dafür auf die Schützen abwälzen.

Ganz einfach: Alle die mit Standard-Magazinen (30er, bzw. alles >10) starten sind selbst verantwortlich (für die Begrenzung wie auch für konforme Munition, kein Hartkern, Leuchtspur etc, kein FULL-Auto, §6 konform bzw. BKA AG, ...) das Waffengesetz einzuhalten und eine entsprechende Genehmigung beantragt zu haben bzw. ggfs. vorzeigen zu können. Fertig.

 

 

Aber nein... UNTERTÄNIGSTEN DANK.

 

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb götz:

Ich habe gerade von der Behörde den "Meldebogen" bekommen.

Da soll man dann auch evtl Beschriftungen der Mags eintragen!???

Da wird es noch einen Haufen Klagen geben...

 

Das BKA gibt hier in seiner Anlage "Aufstellung Magazine/Magazingehäuse unter "Bemerkungen(Beispiel zu einer dauerhaften Beschriftung o-ä. auf dem Magazin/Magazingehäuse)

selbst ein Musterbeispiel vor. Und da steht unter obergenannter Rubrik: "Derzeit keine Beschriftung vorhanden".

Also mach ich das auch so!

Will hier aber keine verbindliche Rechtsberatung abliefern! Muss jeder selbst wissen, was er reinschreibt.

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vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

Da liegst du richtig. Es ist aber auch irrelevant. es droht ja niemandem eine Strafe.

Wer auf Risiko spielen will könnte natürlich auch mal eine Klage versuchen, dass offenbar das öffentliche Interesse ein so geringes sein muss, dass die Sache schikanös und damit missbräuchlich ist...

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vor 8 Stunden schrieb Kanne81:

 

Man (BDS! oder Matchveranstalter) hätte schön davon ausgehen können, dass alle Schützen eine Genehmigung haben - Oder die Verantwortung dafür auf die Schützen abwälzen.

Ganz einfach: Alle die mit Standard-Magazinen (30er, bzw. alles >10) starten sind selbst verantwortlich (für die Begrenzung wie auch für konforme Munition, kein Hartkern, Leuchtspur etc, kein FULL-Auto, §6 konform bzw. BKA AG, ...) das Waffengesetz einzuhalten und eine entsprechende Genehmigung beantragt zu haben bzw. ggfs. vorzeigen zu können. Fertig.

 

Wie ist das denn nun wirklich ab 1.9. ... es wird immer "NUR" vom Besitz gesprochen, selten von der Nutzung. Wie ist denn die Benutzung im neunen Affengesetz geregelt. Angenommen ich habe meine alten Magazine angemeldet. Der Besitz ist nun legal aber darf ich diese auch zum Training nutzen?

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vor 11 Stunden schrieb Steinpilz:

In die Richtung ging es, weil ich bezweifle, daß eine Meldepflicht bzw. ein Verbot von Magazinen alle Betroffenen mitkriegen.

 

 

Korrekt.

Gleiches gilt sicherlich für weite Teile des Salut- und Deko-Bereichs.

Da werden wir noch in Jahrzehnten "ordentlich" große Bestände in Haushalten haben, weil die Eigner (nie mit der Waffenrechtsmaterie befasst) die neuen Beschränkungen entweder nicht mitbekommen, nicht verstehen oder nachvollziehen können, oder sie überhaupt nicht für voll nehmen.

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Je nach Erwerbsdatum der Magazine: ja.

"Sportlich": keine Ahnung.

Wenn kein Verbot besteht, besteht eigentlich kein Verbot. Es kann dann auch nicht illegal sein, diese zu benutzten.

natürlich unter den gesetzlichen Vorraussetzung 10 Schuss Kapazität.

Als warnhinweis ist das jedoch gegeben. Der Auslandssschütze wird keine angemeldeten Magazine haben.

 

 

Diese Aussage halte ich derzeit für falsch

Zitat

Ab den 01.09.2020 sind nur 10 Schuss Magazine erlaubt! keine geblockten Magazine

Für ein angemeldetes Magazin besteht kein Verbot. Die Sportordnung hat ebenfalls keine Schranken.

Was aber sicher folgen wird. Der BDS entwickelt sich äußerst ungut.

 

Notiz für Mich: Schonmal Tuchfühlung zur DSU aufnehmen.

Bearbeitet von Gast
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