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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Die Meisten, die sowas eher negativ sehen, sprechen aus Erfahrung.

 

Ein paar Jahrzehnte "Waffenrechtsanpassungen" und wie diese umgesetzt wurden, lassen einen da eben erst mal skeptisch bleiben.

 

Ich frag mich immer noch, was passiert, wenn die angemeldeten Magazine irgendwann nicht mehr auffindbar sind.

Über den Verlust, die Veräußerung oder die Zerstörung und was dann für den Besitzer zu tun ist, hab ich bisher nicht wirklich viel gelesen.

 

Und wenn da jetzt schon ein "Sicherheitsbehältnis" gefordert wird, könnte ich mir vorstellen, daß da schon nachgeforscht wird.

Wozu sollte man sie einsperren müssen, wenn man sie ganz frei und ohne irgendwas wegschmeißen dürfte.

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vor 9 Stunden schrieb JuergenG:

Kannst Du dein sauertöpfisches Gehabe mal wenigstens einen Tag für dich behalten? Es nervt!

Könntest du deine negative Grundeinstellung für einen Tag lassen? Sie nervt.

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Am 6.8.2020 um 14:52 schrieb Sebastians:

und wenn ich Plastik will geh ich nach China ...

Ich hab hier weitere Koppler entdeckt. Gefrästes Alu, eloxiert, scheint hochwertig und aufwändig, auch asymetrische Montage. Auf jeden Fall ein Ansatz, über den man recht einfach auch verlängern könnte. Bestätigt mich in dem Gedanken, dass wir doch mittelfristig auch das Handling von 10ern gelöst bekommen.

 

https://www.egun.de/market/item.php?id=9653909

 

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vor 2 Stunden schrieb MAHRS:

Ich hab hier weitere Koppler entdeckt. Gefrästes Alu, eloxiert, scheint hochwertig und aufwändig, auch asymetrische Montage.

Falls der Lösehaken gut funktioniert und der Boden den Platz im Magazin nicht unnötig stark eingrenzt, könnte man einfach ein zweites 10er als Griffstück benutzen.

Wäre zwar eine teure Lösung, aber möglicherweise schön griffig.

Als Koppler finde ich diese Sorte ergonomisch untauglich.

 

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Oder ein ganz eifnaches STück sonstwas. Es muss doch nicht das gekoppelte Magazin. sein.

Früher hatte man da einfach n Holzklotz drangeschraubt.

andere ein Stück Plastik angeklebt etc.

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vor 5 Stunden schrieb MAHRS:

Ich hab hier weitere Koppler entdeckt. ...

https://www.egun.de/market/item.php?id=9653909

Hm, nur der Koppler kostet inkl. Versand 55,59 EUR!

Dafür bekommt man bei HERA schon 3 lange 10er Magazine (Wenn es um die Grifflänge geht). Und die HERA Lösung ist wenigstens rechtssicher.

 

Nochmals:

Der Koppler verbindet mit 4 Schrauben 2 Magazinböden zu einer Einheit, die dann auch nicht mehr werkzeuglos zu trennen ist (Spezialwerkzeug wird mitgeliefert).

Magazinböden sind aber klarer Bestandteil der Magazingehäuse. 

Letzteres ist der im neuen Waffenrecht entscheidende Begriff.

Und ein Magazingehäuse darf eben  alles in allem nicht mehr als 10 Patronen fassen. Nicht 10+10.

Wenn der Koppler 2 Magazinteile (ohne orig. Böden) so fest miteinander verbindet, dass die Einheit nicht mehr werkzeuglos (in dem Fall sogar: Spezialwerkzeug)

auftrennbar ist, könnte sie als eine Magazingehäuseeinheit betrachtet werden und wäre dann verboten , da >10 Patronen fassend.

In den USA wird diese Problematik sehr konträr diskutiert, z.B. hier: https://www.calguns.net/calgunforum/showthread.php?t=916098

Bestimmte Waffenhandelsketten liefern inzwischen bestimmte Magkoppler auch in manchen Bundesstaaten nicht mehr aus.

Da Tückische bei uns: Dass die EU oder in Teilen die USA bei den Mag-Kopplern noch ein Auge zudrücken, heißt nmicht, dass dies auch in D so sein wird.

Denn wir haben ja ein separates Magazingehäuseverbot, da geht es um die Fassungskapazität, nicht allein darum, dass nach 10 Schuss nachgeladen werden muss...

 

Abschließend für die Freunde kurzer, sportlich nutzbarer AR's, die mit Lauflängen mit 14,5 Zoll oder weniger unter die Anscheinsbeurteilungen fallen:

Ein langes Magazin, das den Pistolengriff nach unten überragt, könnte die Waffe vom sportlichen Schiessen ausschließen!

 

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Hm, nur der Koppler kostet inkl. Versand 55,59 EUR!

Dafür bekommt man bei HERA schon 3 lange 10er Magazine (Wenn es um die Grifflänge geht). Und die HERA Lösung ist wenigstens rechtssicher.

 

Da ist überhaupt nichts rechtsunsicher: Das sind zwei Magazingehäuse à 10 weil bereits für die 11. Patrone ein Magazinwechsel unabdinglich ist. Und an genau an dieser von Dir bestrittenen Kapazität der Magazingehäuse macht es das hiesige Recht fest.

Und was einzelne Bundesstaaten der USA tun hat nichts mit Europäischem Recht zu tun.


Billig nützt halt nichts wenn's nicht taugt: Die Hera-Mags in der aktuellen Ausführung sind zu lang, zu eng innen, nicht gut zu säubern.

Das Problem bei Hera ist meines Erachtens, daß sie leider nicht nah genug am dynamischen Schießsport sind. Sie haben immer "Tacticool in Mind" und vergessen Funktionssicherheit. Ich hatte ja kürzlich das Gespräch mit einem der Chefs gesucht und eher Überraschung oder Irritation hinsichtlich meiner Anforderungen geerntet.

Ihnen ist irgendwie nicht richtig bewußt gewesen, daß es Schützen gibt, die regelmäßig und schnell volle Magazine gegen den geschlossenen Verschluß laden, Magazine nach jeder Stage schnell reinigen müssen und einer gewissen Handlichkeit bedürfen, dabei 300-400 Schuß in ein paar Stunden durchhauen.

 

Der Präzisionsschütze braucht die langen Dinger eh nicht. Beim Liegendschießen stören sie nur und auch im Sitzen sind sie auch kaum zu nutzen.

Für IPSC-Schützen wäre - meiner Meinung nach - eine zwanziger Außenlänge, eine 10,5 Innenlänge, stabile Lippen und ein schnell zu öffnender Boden das Gebot, gerne kombiniert mit einem Side-by-side Koppler am Fuß, der als Zweibein dient und die Benutzung eines Magwells erlaubt.

Side-by-side-Koppler waren und sind beim BDS zulässig wei sie die Kapazität des einzelnen Magazingehäuses nicht verändern.

 

Ich reiße mich nicht darum, unendlich Geld zu verbrennen wegen dieser doofen Regelung, aber ich suche eine(!) funktionssichere Lösung, was auch die schnelle Reinigung beeinhaltet. Deswegen teste ich auch so fast alles, was an Ideen auf den Markt kommt.

Die Reinigungsanforderung macht Tonis Holzklötzchen-Lösung etwas schwieriger, und es bleibt natürlich die zu kurze Innenlänge der Magazine, aber schau ich mir auch solche Selbstbaulösungen an.

 

Bearbeitet von weyland
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vor 23 Minuten schrieb weyland:

...was einzelne Bundesstaaten der USA tun hat nichts mit Europäischem Recht zu tun. ...

Du hast Recht, es geht nicht um amerikanisches und speziell bei den Magazingehäusen auch nicht um europäisches Recht, sondern um deutsches Waffenrecht, denn nur in D haben wir die Magazingehäuseregelung als weltweites Spezialbonbon drinstehen. So einfach ist die Sache nicht - v.a. wenn man die fest verschraubten Magazinböden als 1 Einheit sieht. Komisch nur, wenn bei den Flinten 4 Magazinröhren drehbar eingebracht werden und ne Kal. 12 Flinte plötzlich 28schüssig wird, dann bekommen viele Bedenken wegen dem Magazinbegrenzungsgesetz.  Ob man an der Röhre dreht und das Mag flippt, ist aber kein großer Unterschied...

Wie auch immer:

Der Egun-Anbieter schmeisst gleich mal 100 Stück seiner Koppler bei egun rein - da hätte er bei unserem Supersondermagazingehäuse-Gesetz doch noch einen BKA-Bescheid einholen können, ob das so ok ist.

Wenn der Bescheid wie die Anscheinsbeurteilungen 232 EUR gekostet hätte, wären das gerade mal gut 2 EUR Aufpreis für die ersten 100 Koppler gewesen.

Statt gut 55 EUR dann gut 57 EUR zu zahlen, hätte die Interessenten jetzt nicht weggetrieben.

 

Dein Hinweis zur Reinigung teile ich voll. Dies bezüglich ist der Koppler im Rahmen des möglichen eine gute Lösung. 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Bei einer Waffe mit eingebautem Magazin kann man per Definition keinen Magazinwechsel durchführen. Die Flinte wird einmal geladen und dann leer geschossen.

 

Bei verbundenen Magazinen wird ein Magazin aus dem Magazinschacht entnommen, und ein anderes Magazin eingeführt.

 

Das ist schon ein Unterschied...

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Geil, jetzt weiss ich wofür ich nen Laser hab. WO user bekommen Rabatt.

Ist eh der fehlende sinnvolle Schritt bei dem unsinnigen Gesetz.

Bearbeitet von chapmen
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Wenn die Geblockten beim BDS auf Dauer nicht genutzt werden dürfen, frag ich mich sowieso, warum ich mir das Geschiss antun soll. Dann geht das Paket zu einem österreichischen Spezl, von wo ich sie zwei, drei Mal im Jahr leihe und in die Slowakei/CZ ausführe. Der ganze Aufwand ist m.M. nur lohnend, wenn sie auch genutzt werden können.

 

Weitere Organisatoren sehen das Problem ebenfalls, hoffen aber noch auf Klärung.

Zitat

Liebe Schützen,
zum 01.09.2020 tritt das neue Waffengesetz in Kraft. Darin ist der Besitz und die Verwendung von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss für Pistolen grundsätzlich untersagt. Bis jetzt gibt es keine klaren Ausnahmen für die Verwendung durch Sportschützen. Nach jetzigem Stand sind also nur Magazine mit einer ursprünglichen Kapazität von nicht mehr als 20 Schuss zugelassen (keine blockierten größeren Magazine).
Sollte sich das bis zum Match ändern melden wir uns.

 

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vor 1 Stunde schrieb cartridgemaster:

innerhalb von 6 Monaten mit einer gelaserten Waffen-ID versehen werden müssen.

Die ID wird dann dem Besitzer von der jeweils zuständigen Erlaubnisbehörde zeitgerecht mitgeteilt.

 

Entschuldigung wenn ich da blöde frage, aber das heisst kein Ausleihen von Magazinen mehr?

 

Nehmen wir an, ich bin deutscher Sportschütze habe ein AR 15 in 223 Remington und ein entsprechendes Magazin dran mit der ID drauf zur passenden Waffe. Guter persönlich kennender Schützenkumpel ebenfalls mit einem AR 15 in 223 Remington neben mir hat Pech, lässt das Magazin zu seinem AR 15 fallen. Sein Magazin fällt unglücklich zu Boden und es ist kaputt. Blöderweise hat er kein Reservemagazin dabei. Ich denke nichts dabei und gebe ihm mein mit meiner ID gestempeltes Magazin, da ich ihn ja gut kenne. Habe ja Reservemagazine dabei. 

 

Nach einiger Zeit wird das Schiessen beendet. Ich und mein Schützenkumpel sind etwas müde. Er denkt nicht mehr daran, das ausgeliehene Magazin mir zu geben und ich denke nicht mehr daran an mein Magazin. Schützenkumpel kommt in eine Kontrolle mit dem Auto. Dabei wird festgestellt, dass das Magazin bzw. dessen ID nicht mit seinem AR 15 übereinstimmt. Diskussionen folgen, Anzeige wird gegen mich und meinem Schützenkumpel geschrieben. Alles Fiktion oder könnte dies bald schon zur Realität werden?

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vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Habe am Freitag Abend auf den Stand gehört, dass alle Magazine, die den Behörden gemeldet werden, innerhalb von 6 Monaten mit einer gelaserten Waffen-ID versehen werden müssen.

Die ID wird dann dem Besitzer von der jeweils zuständigen Erlaubnisbehörde zeitgerecht mitgeteilt.

Derartiges sind typische Sch...haus Parolen.

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vor 4 Minuten schrieb BBF:

Derartiges sind typische Sch...haus Parolen.

An denen zumeist irgendwas wahres dran ist....

Betrachtet man dieses unsinnige Gesetz wäre eine eindeutige Kennzeichnung im Sinne des Gesetzgebers zwingend zur Umsetzung nötig. So weit würde ich es mal nicht weg schieben, zur Zeit wohl aber eine der von dir erwähnten Art von Info.

Bearbeitet von chapmen
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vor 1 Stunde schrieb MAHRS:

Der ganze Aufwand ist m.M. nur lohnend, wenn sie auch genutzt werden können.

Vielleicht sieht ein allseits bekanntes Unternehmen noch seine Chance, elektronische Magazinblockerdildos auf den Markt zu bringen. Insofern da drin mehr Platz ist und das Material weniger robust ist als eine für sehr hohe Drücke gebaute Kammer (mithin eine Konstruktion möglich ist, bei welcher das Material vor dem Sperrelement kaputtgeht), könnte das sogar funktionieren. Dann kannst Du für Auslandsreisen eine gebührenpflichtige Entsperrung beantragen, nach Befürwortung durch den Verband und mit Einladung...

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