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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


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Geschrieben

Nach wievor hat der Eintrag in der WBK Vorrang, so nicht nur die Aussage vom NWR. 

Eine Prüfung der Stammdaten ist momentan wohl eher nicht im Sinn der Behörde, es geht um die Bekanntgabe der IDs.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Bundestagsabgeordneter (CDU) kam die letzten Tage vorbei, die Chance habe ich genutzt.

Hab ihn gefragt ob er schon mal zuhause die Wände gestrichen hat und sich dafür auf dem Baumarkt einen Pinsel gekauft hat. (Ja klar war die Antwort)

Dann ob er die Rechnung für den 10€ Pinsel aufgehoben hat (Antwort war: wenn die Renovierung privat war nein)

Dann habe ich gesagt, dass ich im Rechtskundeunterricht mal gelernt habe, das ein Rechtsstaat sich dadurch auszeichnet, dass es keine rückwirkenden Verbote gibt, und hab ihn gefragt ob das so stimmt (Ja war seine Antwort)

 

Nun hat er dazwischen gesprochen und gefragt, ob es um Magazine geht.

Dann habe ich gefragt, warum er und seine Partei im Dezember für das neue Waffengesetzt gestimmt haben. Er sagte er hat dagegen gestimmt, weil das absoluter Irrsinn ist und keine Nutzen hat, und die Lockerungen ihm nicht gefallen.

Ihm missfällt, das Magazine verboten werden aber jeder Schalldämpfer und Nachzielgeräte kaufen darf. Ich sagte, das gilt doch nur für Jäger. Er behauptete felsenfest, dass alle das kaufen dürfen.....

 

Dann habe ich ihn gefragt, wie ich nachweisen soll, das die Magazine vor dem Stichtag gekauft wurden. Er sagte, einfach der Behörde sagen.

Dann habe ich ihn gefragt, was ist mit Magazinen, die ich heute kaufe. Darauf hat er gelächelt und gesagt, sie haben doch alle Magazine vor dem Stichtag gekauft......

 

Außerdem hat er gleich seine Erleichterungen gelobt, das man nach 10 Jahren kein Schießbuch mehr führen muss.

 

Weiter gehts ich habe auf die 10 Waffenbeschränkung auf Gelb angesprochen. Warum ist jemand mit 20 Waffen gefährlicher als jemand mit 5 Waffen. Er konnte nicht verstehen, warum man so viele Waffen braucht. Ich habe dann verschiedene Disziplinen aufgezählt und Reservewaffen dazu und hab nochmal darauf hingewiesen, das ich dadurch das ich 10 Waffen mehr habe nicht gefährlicher oder böser werde. Er sagte, das er selber Sportschütze ist und nur 4 Waffen besitzt. Und die Beschränkung gilt für ALLE Waffenbesitzer. Ich sagte das der Paragraph sich nur auf die gelbe WBK gilt. Da konnte ich ihn nicht überzeugen. Ich hatte das Smartphone mit und wollte das zeigen, das wollte er aber nicht....

 

Dann erwähnte er noch, das die Magazine bis 31.08. DIESEN JAHRES angezeigt werden MÜSSEN!

Ich frage, auf welcher Grundlage, das Verbot tritt erst zum 01.09.20 in kraft, und dann habe ich laut Gesetzt genau 1 Jahr Zeit die Magazine anzuzeigen.

Antwort war, nein das stimmt nicht. Und jede Behörde kann das selber regeln wie sie das will.

Aha.

 

 

Zur Info, der Herr hat auch noch gesagt, das er Mitglied des Innenausschusses war/ist und daran mit gearbeitet hat. Erarbeitet Gesetze und weiß gar nicht was sie bedeuten, weil nicht in der Lage sie zu lesen und zu verstehen.

 

 

ps,

Auf die Frage, ob ich meine großen Magazine, nach Anmeldung auch weiter benutzen darf oder nur weiter besitzen darf, antwortete er, dass ich die auch jetzt schon nicht nutzen durfte, es sind nur Magazine bis 10 Schuss erlaubt. Hab ihm dann gesagt, das die Magazine alle eine Blockierung haben. Da meinte er, dass die Blockierung unwichtig sei, es ist eigentlich nicht erlaubt diese zu nutzen.

 

Bearbeitet von Commerzgandalf
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Geschrieben

Die meisten Politiker denken und gucken nur bis zu ihren Füssen, weiter können sie nicht. Da weis der eine nichts vom anderen was die

da verabschieden und was die bedeuten. Das wird noch einen riesen Ärger und Stress geben bei so manchen SB der Waffenbehörde die

es eintragen sollen oder wie auch immer die es handhaben werden mit den Magazinen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Commerzgandalf:

Dann habe ich ihn gefragt, wie ich nachweisen soll, das die Magazine vor dem Stichtag gekauft wurden. Er sagte, einfach der Behörde sagen.

 

 

So werde ich das auch machen.

Wenn ich noch eine Rechnung habe bzw. das Erwerbsdatum, dann wird die benannt. Ansonsten wird geltend gemacht, dass vor dem Stichtag 2017 erworben (zur Not evtl. mit ca.-Angabe).

 

In der Tat, es gab "damals" (1999, 2005 oder 2016...) weder die Verpflichtung, noch auch nur die irgendwie voraus zu ahnende Notwendigkeit, den Magazinerwerb (Zeitpunkt) via Rechnung belegen zu müssen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Commerzgandalf:

Er sagte, das er selber Sportschütze ist und nur 4 Waffen besitzt. 

 

Zur Info, der Herr hat auch noch gesagt, das er Mitglied des Innenausschusses war/ist und daran mit gearbeitet hat. Erarbeitet Gesetze und weiß gar nicht was sie bedeuten, weil nicht in der Lage sie zu lesen und zu verstehen.

Da siehst du mal... Alle schimpfen auf die Politik und wie lebensfern diese doch wäre... 

Dabei hat man sich extra Sportschützen dazu geholt, um ein Gesetz für die Praxis zu machen.... 

Und wie großzügig... Du darfst mehr als doppelt so viele Waffen haben, als dein Kumpel hat und braucht.... 

 

Frage mich, warum ihr immer so auf die Politiker schimpft... 

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist auch nicht seine Aufgabe. Er soll die Hand heben, wenn man es ihm sagt. Dazu reichen Intelligenz und Auffassungsgabe knapp über Topfpflanze aus. Im Gegenteil, Fachwissen ist gar nicht gefragt. Dann müsste man ihn mit Argumenten überzeugen.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb charly.brown:

ich sehe das einigermaßen entspannt, man wird ja nicht die Reservemagazine 10 Jahre später als die Waffe gekauft haben..

Und dann kommt so ein Spassvogel wie ich, der Magazine hat, aber nicht die passende Waffe dazu. (Waffe folgt irgendwann mal)

Irgendwo gabs die mal günstig, frag mich mal wo, ich hab keine Ahnung. 

Und ob das jetzt vor oder nach dem Stichtag war, würd ich nicht beschwören wollen...

 

Und natürlich kann man auch später noch Magazine nachkaufen.

Magazine gehen kaputt, verloren, man möchte auf einmal mehr/schönere/zuverlässigere/stabilere/größere/kleinere/...

Bearbeitet von howagga
Geschrieben

So geht es mir auch. Ich habe dir meine Thompson fast 30 Magazine, einige davon schon länger als die Waffe. Ich weiß auch nicht mehr wie viele von welcher Größe oder wann genau. Weil das bis vor kurzem halt völlig wurscht war. Ich habe auch jetzt Magazine für Waffen rum liegen, die noch auf meiner "Longlist" stehen. Wenn in ein paar Jahren die nächste Verschärfung auf 5 (LW) oder 8 (KW) folgt, kommt das selbe Problem nochmal.

Geschrieben

Wenn es dazu kommen sollte, könnte man ja eine Petition starten ;)

 

Sry, das konnt ich mir jetzt nicht verkneifen und ist nicht gegen dich gerichtet.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb chapmen:

Eine Prüfung der Stammdaten ist momentan wohl eher nicht im Sinn der Behörde, es geht um die Bekanntgabe der IDs.

Wenn mir was auffällt, werde ich meinen zuständigen SB darüber unterrichten und um Korrektur bitten.

Wir sind daran interessiert, dass nur zutreffende Daten zu uns und unseren Waffen im NWR stehen. Nicht mehr und nicht weniger.

Geschrieben (bearbeitet)

Uuh, entschuldige. Ist dir sebstverständlich freigestellt.

Die NWR Daten sind nicht geheim und seit Jahren erhältlich. Wem es also wichtig war hatte schon lange die Möglichkeit der Prüfung.

Wir haben das vor Jahren gemacht, wir legen nämlich Wert auf korrekte Datensätze nicht nur ab 01.09.2020.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
Am 10.7.2020 um 08:34 schrieb chapmen:

Ähnlich sehe ich die Situation bei den "ehemaligen vollautomatischen Waffen welche zu Halbautomaten umgebaut wurden"..........

Ich dachte das ganze hat es aus dem Eu Entwurf nicht in die deutsche Verschärfung geschaft?

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Der_Fuchs:

Ich dachte das ganze hat es aus dem Eu Entwurf nicht in die deutsche Verschärfung geschaft?

Doch, leider schon und zwar ohne Altbestandsregelung und ohne Übergangsfrist.

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