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Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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vor 35 Minuten schrieb chapmen:

Na ja, die Verschwörungstheoretiker gehen von Kundenkartei Beschlagnahmungen usw. vor- Egun soll demnach seit Wochen ausgewertet werden.

Große 30er-Magazine für's AR15 bekommt man auf jedem besseren Flohmarkt für billig Geld nachgeworfen.

Welch Kundenkartei will da jemand auswerten?:lol:

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Und dann hat man eine Liste über eine legale Tätigkeit.

Bei der auch kein Verdacht im Raum steht, wie bspw. beim Glock Feuerwahlhebel.

Es auch noch über 1 Jahr dauert bis ev. etwas nicht angemeldet wurde oder doch schon wieder weiter veräußert oder kaputtgegangen.

Ich würde da jetzt wenig Engagement erwarten.

 

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Wer Anfang 2016 den Knall nicht gehört hat und die Zeit bis 13.6.17, also locker 1 1/4 Jahre, nicht genutzt um hat das zu kaufen was er haben will der ist halt jetzt von der Gnade des BKA abhängig. Wer 2016 hinreichend paranoid war, dem Aluhut sei Dank, der hat es jetzt halt erst mal einfacher. Halbseidene Vorschläge und Ankündigungen wie "Flohmarkt" halte ich für wenig hilfreich. @Faust Die partielle Amnesie ist ein Privileg hoher Herrschaften und steht dem gemeinen Bürger mitnichten zu.

Bearbeitet von Josef Maier
deutsches Sprach
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Selbst wenn einige den Knall nicht gehört haben, aber jede Behörde sieht das wieder anders. Der eine bekommt die Magazine eingetragen der andere

wieder nicht obwohl er nachweisen kann " Quittungen " das er es vor dem 01.07.2017 die Magazine hatte oder vom BKA nachträglich eine Bescheinigung,

da wird es noch eine Menge Rangelei mit so mancher Waffen Behörde geben.

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vor 49 Minuten schrieb Josef Maier:

Wer Anfang 2016 den Knall nicht gehört hat und die Zeit bis 13.6.17, also locker 1 1/4 Jahre, nicht genutzt um hat das zu kaufen was er haben will der ist halt jetzt von der Gnade des BKA abhängig. Wer 2016 hinreichend paranoid, dem Aluhut sei Dank, der hat es jetzt halt erst mal einfacher. Halbseidene Vorschläge und Ankündigungen wie "Flohmarkt" halte ich für wenig hilfreich. @Faust Die partielle Amnesie ist ein Privileg hoher Herrschaften und steht dem gemeinen Bürger mitnichten zu.

Ich hab den Knall nicht gehört, und nach dem 13.6.2017 2 Taurus 99er Mags erworben promag 32 Schuss weil Sie einfach nur 15 Euronen neu gekostet haben bei Gunni sonst 15er ü 30 Eus neu, eingekürzt auf 19 Schuss.

 

Dann hab ich ne Waffe ausgetragen und die 195 Biene der WB gefragt was jetzt mit mir passiert nach dem 1.9.2020 und ihr die 19er mit dem abgesägten Kram gezeigt, hat gerade gepasst, heben Sie das abgesägte auf, ich weiss auch nicht wie ich das handhaben soll, war vor 9 Monaten. wird alles sehr interessant mit der Umsetzung,

 

 

Bearbeitet von lastunas
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vor 11 Stunden schrieb Waffen Tony:

...Bei der auch kein Verdacht im Raum steht, wie bspw. beim Glock Feuerwahlhebel.

Es auch noch über 1 Jahr dauert bis ev. etwas nicht angemeldet wurde oder doch schon wieder weiter veräußert oder kaputtgegangen.

...

 

Die Weiterveräußerung ab 01.09. sollte man dann aber besser unterlassen (oder nur an explizit Berechtigte). Und wenn ein verbotener Gegenstand "kaputtgegangen" ist, sollte man die Behörde tunlichst zeitnah informieren,

nicht erst Jahre später beim Hausbesuch.

Das Unangenehme beim Glock Feuerwahlhebel war z.T der SEK-Einsatz. Das ist risikoloses Einsatztraining fürs SEK... und eine Megabelastung für die eigene Familie.

Beim Glock Feuerwahlhebel wurde zudem untersucht, ob er benutzt wurde. Und wenn Du ein langes Magazin jetzt noch ladenneu kaufst, dann gibt es mit Sicherheit Mittel, festzustellen, ob das Magazin schon mal eingesetzt oder gar benutzt worden war (Gebrauchsspuren). Das wäre dann immerhin das Herstellen einer verbotenen Waffe...

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Als Aussenstehender der da nicht ganz durchblickt mal eine Hypothese: Angenommen ein deutscher LWB hat einen Halbautomaten, welcher Glockmagazine nutzt. Dieser LWB hat jedoch Glockmagazine zu 17, 19 und 33-Schuss, welcher er bsp. 2018 und 2019 erworben hatte. Da bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten, entweder eine entsprechende Ausnahmebewilligung zu bekommen, die allerdings sehr restriktiv gehandhabt wird oder an Berechtigte verkaufen.

 

Die Quintessenz ist aber folgende, was ist wenn der LWB sagt, die entsprechenden Glockmagazine wurden vor dem Stichtag erworben ob jetzt wahr oder unwahr sei einmal dahingestellt. Kann die dafür zuständige Behörde überhaupt überprüfen ohne entsprechende Quittungen und Belege, wann die Glockmagazine erworben wurden oder ist da der deutsche LWB dafür verantwortlich (Bringschuld des LWB's anstatt Hohlschuld seitens der Behörde/n) die entsprechenden Nachweise der entsprechenden Behörde nachzuweisen? Ich sehe das grosse Problem beim Stichdatum, da könnten noch Gerichtsprozesse folgen schlimmstenfalls ob vor oder nach dem Stichtag entsprechende Magazine erworben wurden oder nicht. Blöd ist wenn die einte Partei sagt, vor dem Stichtag erworben, aber die andere Partei sagt, nein nach dem Stichtag erworben und es darum zu Streitigkeiten kommt. Im Prinzip bräuchte es eine grosszügige Amnestie oder bestenfalls diese in meinen Augen doofe Stichdatumsregel rausgestrichen. Nur meine Meinung dazu.

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vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

Wer Anfang 2016 den Knall nicht gehört hat und die Zeit bis 13.6.17, also locker 1 1/4 Jahre, nicht genutzt um hat das zu kaufen was er haben will der ist halt jetzt von der Gnade des BKA abhängig. Wer 2016 hinreichend paranoid war, dem Aluhut sei Dank, der hat es jetzt halt erst mal einfacher

Trifft auf mich zu, Rechnungen musste ich allerdings erst wieder suchen, doch damals in weiser Vorraussicht nicht entsorgt. Ich werde die Magazine mit den Rechnungen nach dem 01.09.20 der Behörde vorlegen. Problem könnte nur ein Magazin werden, dass zusammen  mit einer Waffe vor dem 13.6.17 erworben  wurde, aber in der Rechnung zur Waffe nicht extra aufgeführt wird. Tja, wenn die Behörde da nicht mit sich reden lässt, wird es eben abgegeben.  Ich werde die neuen Regelungen jedenfalls genau befolgen, es hilft ja Alles nichts. Meine Zuverlässigkeit wegen Magazinen verlieren? Nein Danke. Muss dann jeder selber wissen, ob er die Magazine einfach behält bzw. jetzt noch irgendwo erwirbt,  in irgendeinem Loch  vergräbt und dies niemandem mitteilt.

   

Bearbeitet von shooter2015
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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

...

Und wenn Du ein langes Magazin jetzt noch ladenneu kaufst, dann gibt es mit Sicherheit Mittel, festzustellen, ob das Magazin schon mal eingesetzt oder gar benutzt worden war (Gebrauchsspuren). Das wäre dann immerhin das Herstellen einer verbotenen Waffe...

Wo steht denn dass man die Magazine vor Juli 2017 benutzen musste? 

 

Das mit dem Benutzen ist Schwachsinn. 

 

 

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Dann hab ich das wohl falsch verstanden. 

 

Aber auch aktuelle Magazine darfst du bis 2021 legal besitzen. Wann du die benutzt hast weiß natürlich keiner. 

 

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Am 10.7.2020 um 10:03 schrieb CZM52:

aus beruflicher Sicht kann ich sagen, dass die WBK mit ID noch nicht so verbreitet sind ...

Erstaunlich.

Erstaunlich auch, dass ganz offensichtlich zahlreiche Erlaubnisbehörden es bis heute nicht gebacken kriegen, dies in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen.

In allen meinen WBKen sind sowohl die Erlaubnis-ID als auch die Personen-ID bereits seit 2017 eingedruckt.

IIRC gilt für den ganzen Waffenrechts-u. NWR-Krempel nicht das Föderalismusprinzip, also handeln nach Lust und Laune, sondern ist das für alle nachgeordneten Behörden bundesweit einheitlich geregelt.

Aber in diesem Land macht sowieso jeder was er will und dieser ganze Behördenmob allen voran.

 

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Irgendwie hat das sowohl was Tragisches, als auch was Lustiges, daß bei jeder Verschärfung der letzten Jahre und Jahrzehnte die selben Sätze zu hören und zu lesen waren.

 

Egal um was es ging, was wieder Neues verboten oder strenger reguliert wurde, es war immer zu hören:

 

Ist doch egal, es hätte schlimmer kommen können.

Wegen dieser Kleinigkeit  sollte man nicht so rum jammern

Wir dürfen ja schließlich noch Dieses und Jenes

Ich finds richtig daß XXX verboten wird, braucht doch eh niemand

Wegen XXX meine Zuverlässigkeit riskieren wäre doch dumm, da geb ich es lieber ab

 

Ist das Alles wirklich die Meinung der Jenigen, oder trauen die Betreffenden sich nur nicht auszusprechen was sie wirklich denken?

Natürlich ist jede "Kleinigkeit" für sich genommen nicht so wichtig, aber wer das Gesamtbild betrachtet, muss doch feststellen, daß Point Zero immer näher rückt.

 

Daß uns der Gesetzgeber generell nicht als Zuverlässig ansieht, zeigen doch ganz klar die letzten Verschärfungen.

Uns ist nicht zu trauen, das ist die eindeutige Botschaft.

Und was macht man, wenn man jemandem nicht traut? Man macht genau das, was man die letzten Jahre gemacht hat und die nächsten Jahre noch weiter machen wird.

 

Der vorgeschobene Grund der Terrorismusbekämpfung wurde ja nun hinreichend widerlegt, auch von Experten.

 

Ich habe noch die vage Hoffnung auf einige Klagen, denn der oft zitierte "Wille des Gesetzgebers" lässt sich meiner Meinung nach schon lange nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbaren.

 

Wir müssen uns entscheiden.

Wollen wir in einer freien Gesellschaft leben, in dem es möglichst viele Freiheiten für den Einzelnen gibt, oder wollen wir das nicht und wollen möglichst viele Verbote um eine Scheinsicherheit zu kreieren.

 

Wenn Letzteres der Fall ist, dann ist es eben so, aber dann sollten wir uns nicht auf die Fahnen schreiben, eine freie Gesellschaft zu sein.

In anderen Bereichen werden Minderheiten geschützt wo es nur geht. Bei Legalwaffenbesitzern scheint dieser Grundsatz aber nicht zu gelten.

 

 

 

 

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