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IGNORED

Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde


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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

.....soll noch rechtzeitig vor Inkrafttreten (auf 01.09.2020) bereinigt werden.

 

D.h., wer jetzt z.B. 14 Repetierer auf WBK "Gelb" hat, kann/darf auf diese WBK im August 2020 noch einen 15. einkaufen...?

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb CZM52:

Wer sich einarbeitet sollte auch erkennen das es Fehler im Gesetz gibt und das die Korrekturen bereits in Arbeit sind 

Ich erkenne die Unstimmigkeiten.... aber leider informiert mich der Gesetzgeber nicht darüber, was "Wille" und was "Fehler" ist 😀

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb karlyman:

 

D.h., wer jetzt z.B. 14 Repetierer auf WBK "Gelb" hat, kann/darf auf diese WBK im August 2020 noch einen 15. einkaufen...?

Nicht, wenn die Frau etwas dagegen hat! Das sollte man wissen.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb PetMan:

Das sahen in der Vergangenheit aber einige Behörden anders. Wurde das jemals gerichtlich Geklärt?

Das hatte ich neulich mal in einem der vielen Threads verlinkt. Auf unterer Ebene gibt es dazu mind. ein Urteil, dass 2/6 auf alte Gelbe bejaht. Wobei Sachbearbeiter dazu berechtigte Einwände bzgl. meiner Interpretation gegeben hat.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb knight:

Wobei Sachbearbeiter dazu berechtigte Einwände bzgl. meiner Interpretation gegeben hat.

Das sich Gerichte nicht an den § und der Verwaltungsvorschrift orientieren , sondern ihre eigene Auslegung  vom " Willen des Gesetzgebers" haben ist ja nix neues. Siehe "Keine HA für Jäger" oder " 12/18 mit JEDER Waffe ".............

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb wumeise:

Heute hat mir die Sachbearbeiterin meines Landratamtes das Gewehr auf die gelbe WBK (10+) eingetragen.

Sie ist weiterhin fest der Meinung, daß ich das Gewehr ab dem 1.9. wieder abgeben/verkaufen muß.

 

 

Blödsinn, stimmt nicht! Selbst wenn die nicht zählen würde, könntest du die über ein Bedürfnis immer noch auf grün umschreiben.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb karlyman:

 

D.h., wer jetzt z.B. 14 Repetierer auf WBK "Gelb" hat, kann/darf auf diese WBK im August 2020 noch einen 15. einkaufen...?

Ja. Bis 31.8. sollte er halt eingetragen sein. Auf eine rechtzeitige Anmeldepflicht würde ich mich nicht bei jeder Waffenbehörde verlassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

sonst aber so korrekt.

@SachbearbeiterNoch mal ganz langsam:

 

Ganz alte Gelbe WBK, die keine Repetierer kennt - außen vor. Kann darauf weiter kaufen, was sie erlaubt und was Bankkonto hergibt. OK.

 

Aber was ist mit der Gelben nach Absatz 4, die vor dem 20. Februar 2020 (resp. vor dem 1.9.20) erteilt wurde? Begrenzung auf 10? Oder eben nicht?
Sind also nur ganz ganz neue Gelbe WBKs nach Abs. 6 (neu) betroffen?

 

Dann wäre aber die Stichtagsregelung (zu welchem Termin auch immer, 20.2. oder 30.8.) vollkommener Unsinn?

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben

Mit "alter" gelber WBK normalerweise gemeint sind diejenigen, die bis maximal WaffG1976 neu ausgestellt bzw. danach als Folgekarte ausgestellt worden sind.

 

Alle ab 01.04.2003 nach § 14 Abs. 4 WaffG ausgestellten WBK sind "neue" gelbe WBK, für welche dann auch die Deckelung auf höchstens 10 Waffen gilt.

 

Wie man die nach § 14 Abs. 6 WaffG ausgestellten WBK mal nennen wird, wird man sehen. Gelbe Deckel wäre wohl ganz passend.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Mit "alter" gelber WBK normalerweise gemeint sind diejenigen, die bis maximal WaffG1976 neu ausgestellt bzw. danach als Folgekarte ausgestellt worden sind.

 

 

Da bin ich auch mal gespannt, wie das in der Praxis in den vielen unterschiedlichen Waffenbehörden bzw. den diversen Bundesländern gehandhabt wird...

Ich glaube nicht, dass da reibungslos (= ungedeckelt) auf "Altgelb" allles eingetragen werden wird.

 

Geschrieben

Müssen sie aber, da aus einer alten gelben WBK für Einzellader-Langwaffen niemals eine nach § 14 Abs. 4 bzw. künftig § 14 Abs. 6 WaffG werden wird. Dürfte in der Praxis aber wohl so gut wie nie vorkommen, dass die heute betroffenen ja schon zumeist betagten WBK-Inhaber eher Bestände abbauen, als weiter aufzurüsten.

Geschrieben

Auf jedenfall hießt es erst mal "warten". Meine Grüne liegt seit vor Weihnachten bei der Kreispolizeibebörde. Habe mich bei meiner SB mal freundlich erkundigt, ob ich etwas falsch gemacht habe? Antwort: Ich müsste mich noch gedulden, da es behördliche Verfahrensprobleme wohl gibt, die noch zu lösen währen. Gut das ich eine Kopie habe.😣 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

...da aus einer alten gelben WBK für Einzellader-Langwaffen niemals eine nach § 14 Abs. 4 bzw. künftig § 14 Abs. 6 WaffG werden wird. Dürfte in der Praxis aber wohl so gut wie nie vorkommen, dass die heute betroffenen ja schon zumeist betagten WBK-Inhaber eher Bestände abbauen,...

Hm. Also meine "alte" gelbe WBK wurde Anfang 2003 ausgestellt. Sooo alt und betagt sind viele WBK gelb (alt) Besitzer sicher nicht.

Das Problem dürfte eher sein, dass viele ihre "alte" Gelbe WBK auf eine "neuere" gelbe WBK haben umschreiben lassen, d.h. sie haben die Karte auf Repetierer etc. erweitern lassen und entsprechend auch Repetierer damit eingekauft.

Im Gegenzug für diese "neuen" Rechte haben sie auf gewisse "alte" Rechte verzichtet...

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Hm. Also meine "alte" gelbe WBK wurde Anfang 2003 ausgestellt. Sooo alt und betagt sind viele WBK gelb (alt) Besitzer sicher nicht.

Ich habe auch beide Varianten, aber ob ich auch “alt” gelb weiter kaufen könnte, da bin ich nicht sicher......

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