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IGNORED

Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz


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Geschrieben

Vor 2 Wochen WBK mit Geld " Schleswig-Holstein " im Kreishaus in deren Briefkasten gelegt für eine Eintragung einer Halbautomatische Waffe und in

3 Tagen hatte ich die WBK bei mir wieder im Briefkasten.

Diesen Mittwoch meine WBK mit Geld in deren Briefkasten gelegt 2 x SD Eintragungen , heute per Post wieder da !

Schlafen einige SB bei euch, haben die keinen Bock mehr oder wollen die ihren Beamtenstatus heraushängen mit dem Motto wer hat den längeren Atemzug  ?

Geschrieben
Am 12.3.2020 um 17:25 schrieb Parallax:

Köln: Ebenfalls alles gestoppt und keine Ahnung wann es weitergeht (und dann erstmal die Berge abarbeiten). Gut, daß ich es nicht eilig hab... reihe mich also schonmal in die Schlange ein. 🙂

In Köln gehts weiter, dieser Tage kam neue WBK per Post.

Geschrieben

Bei uns in Südbaden nach wie vor Stillstand. Es werden keine neuen Jagdscheine ausgestellt und keine neuen WBKs. Bekannter von mir hat am Freitag nochmal wegen seinem Jagdschein nachgefragt. Als Antwort gab es nur: es kann Tage, Wochen aber auch noch Monate dauern bis die Antwort vom Verfassungsschutz da ist. Und sie machen nichts und stellen nichts aus ohne die Antwort, ist ja auch klar. Aber wir haben jetzt noch hoffnung das sich langsam mal was tut...

Geschrieben

In München sind sie nach wie vor fix. Nach drei Tagen war meine WBK mit Voreintrag  wieder bei mir. Bei der Erstaustellung hab ich aber auch nur eine Woche gewartet. Kompliment..

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich warte nun schon seit 3 (!) Monaten (!) auf den Voreintrag, bzw. die Überprüfung. Regelmäßige Nachfragen beim Ordnungsamt werden mit Schulterzucken quittiert... die polizeiliche Überprüfung dauere wohl so lange und man könne da nichts tun (Kreis Böblingen, Baden-Württemberg)

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Geschrieben

Ich warte auch schon seid über 3 Monaten auf meinen ersten Jagdschein! Bei mir liegt es wohl immer noch an der Abfrage beim Verfassungsschutz. Nachfragen werden bei mir nur so beantwortet: Man muss Geduld haben im Leben....

Sie wissen nicht wann da was kommt und wie lange es dauert ... sie haben mir aber schon vorsichtig versucht zu erklären das es wohl schon noch mehrere Monate dauern wird ...

komme auch aus BaWü - Freiburg

Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten schrieb Josef Maier:

Untätigkeitsbeschwerde, Untätigkeitsklage. Rechtsschutzversicherung mit allg. Verwaltungsrechtsschutz? Ansonsten halt vor dem Anwaltstermin nach dem Kostenrisiko fragen.

Ok ... und da Klage ich dann sozusagen darauf das eine Entscheidung gefällt wird ob ich den Jagdschein bekomme oder eben nicht.

dann wird die Behörde den Jagdschein Antrag vermutlich ablehnen und sagen ich bekomme keinen Jagdschein da meine Zuverlässigkeit nicht gegeben ist.

Was mich dann ja auch ned weiter bringt, sondern vermutlich danach eher ein neuer Antrag erforderlich wird der dann nochmal mind. genauso lange dauert

 

oder hab ich da was falsch verstanden?

 

ergänzend: sie sind ja nicht "untätig", sie rufen ja an und sagen sie können nicht ausstellen da sie keine freigabe haben ..

Bearbeitet von zzyzxx
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb zzyzxx:

Ok ... und da Klage ich dann sozusagen darauf das eine Entscheidung gefällt wird ob ich den Jagdschein bekomme oder eben nicht.

Da stellt sich dann aber die Frage, ob die Voraussetzungen für eine solche (Untätigkeits-)Klage überhaupt vorliegen. § 75 VwGO besagt:

Zitat

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig.

Entscheidend wäre also, ob die (noch) fehlende Auskunft des Verfassungsschutzes einen zureichenden Grund darstellt, weswegen über den Antrag noch nicht entschieden werden kann.

 

vor 3 Stunden schrieb zzyzxx:

dann wird die Behörde den Jagdschein Antrag vermutlich ablehnen und sagen ich bekomme keinen Jagdschein da meine Zuverlässigkeit nicht gegeben ist.

Nein, kann sie eigentlich nicht, denn eine umfassende Entscheidung, ob bei Dir die erforderliche Zuverlässigkeit vorliegt oder nicht, kann die Behörde ja aufgrund der fehlenden Auskunft noch gar nicht treffen.

 

vor 3 Stunden schrieb zzyzxx:

ergänzend: sie sind ja nicht "untätig", sie rufen ja an und sagen sie können nicht ausstellen da sie keine freigabe haben ..

Eben, es ist ja nicht so, dass sie nicht entscheiden wollen, sie können es einfach nicht. Von daher müsste die Behörde eigentlich (in regelmäßigen Abständen) dem Betroffenen mitteilen, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit noch andauert und deswegen eine (abschließende) Entscheidung über den Antrag noch nicht erfolgen konnte.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb zzyzxx:

ergänzend: sie sind ja nicht "untätig", sie rufen ja an und sagen sie können nicht ausstellen da sie keine freigabe haben ..

Hast du Anrufe bekommen? Sicher? Nur Papier ist geduldig... Anrufe dürften keine aufschiebende Wirkung haben.

 

vor 4 Stunden schrieb zzyzxx:

dann wird die Behörde den Jagdschein Antrag vermutlich ablehnen und sagen ich bekomme keinen Jagdschein da meine Zuverlässigkeit nicht gegeben ist.

Stimmt nicht. Nur der SB könnte pissed sein. Aber er hat ja keine Konsequenzen zu befürchten wenn er die Zeit nicht zu verschulden hat. Es sei denn du bist von vorne herein unzuverlässig. Das wirst du aber selbst am besten wissen.

Geschrieben

Guten Abend,

 

ich bekomme kommenden Mittwoch meine Einträge in die Rote „auf Widerruf“ ohne das Ergebnis der Abfrage abzuwarten... 

 

Grüße Robert 

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Flohbändiger:

Da stellt sich dann aber die Frage, ob die Voraussetzungen für eine solche (Untätigkeits-)Klage überhaupt vorliegen. § 75 VwGO besagt:

Entscheidend wäre also, ob die (noch) fehlende Auskunft des Verfassungsschutzes einen zureichenden Grund darstellt, weswegen über den Antrag noch nicht entschieden werden kann.

 

Nein, kann sie eigentlich nicht, denn eine umfassende Entscheidung, ob bei Dir die erforderliche Zuverlässigkeit vorliegt oder nicht, kann die Behörde ja aufgrund der fehlenden Auskunft noch gar nicht treffen.

 

Eben, es ist ja nicht so, dass sie nicht entscheiden wollen, sie können es einfach nicht. Von daher müsste die Behörde eigentlich (in regelmäßigen Abständen) dem Betroffenen mitteilen, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit noch andauert und deswegen eine (abschließende) Entscheidung über den Antrag noch nicht erfolgen konnte.

Danke für die ausführliche Antwort!

Ich persönlich schätze die Auskunft zur Zuverlässigkeit als zureichenden Grund ein den Antrag/Jagdschein nicht auszustellen. 

 

Und ja die Behörde hat regelmäßig mitgeteilt das sie noch nichts haben, ca. alle 4 Wochen

 

Von dem her sehe ich da keine Chance außer abwarten ...

 

Höchsten ich ziehe nach Bayern zur Freundin melde mich um, löse den Jagdschein ohne das ganze Theater, und zeihe danach wieder zurück ...

 

😄

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Hast du Anrufe bekommen? Sicher? Nur Papier ist geduldig... Anrufe dürften keine aufschiebende Wirkung haben.

 

Stimmt nicht. Nur der SB könnte pissed sein. Aber er hat ja keine Konsequenzen zu befürchten wenn er die Zeit nicht zu verschulden hat. Es sei denn du bist von vorne herein unzuverlässig. Das wirst du aber selbst am besten wissen.

Ja habe Anrufe bekommen und sogar per Mail als ich telefonisch nicht erreichbar war ...

man kann jetzt natürlich ganz spitzfindig sein und sagen es hätte ein förmlicher Brief sein müssen ...

und an meiner zuverlässig zweifle ich absolut nicht

Bearbeitet von zzyzxx
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb mein_c_tut_w:

Also im Saarland gibt Überprüfungszeiten von über einem Jahr..

Da sind drei Monate doch ganz annehmbar. :)

Ohja das ist echt richtig übel.

woran liegt es da das es so lange dauert?

ist doch aber sicher auch nicht die regel oder ?

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb mein_c_tut_w:

Also im Saarland gibt Überprüfungszeiten von über einem Jahr..

Bei welcher Behörde? So lange Zeiten sind mir ohne andere Gründe( die meist " vergessen " werden zu erwähnen) noch nicht untergekommen. Ich habe zwar selber aktuell nix beantragt, aber einige Kollegen. Auch unsere Behörde kann den Verfassungsschutz noch nicht abfragen, wartet aber nicht darauf. Sobald alles andere da ist wird genehmigt. Wo es im Saarland dran hängt ist die Polizeibehörde in Saarbrücken. Die bearbeiten die Anfragen wohl immer erst dann wenn der Stapel der Vorgänge droht die Decke an zu heben. Letzte Woche kamen die Abfragen bis Anfang Februar an die Waffenbehörde zurück, Kollege hat seinen Antrag mitte Februar gestellt. Sobald die Antwort der Polizeibehörde ( LKA? ) da ist werden seine Voreinträge vorgenommen.

Geschrieben

Anbei die Antworten von Minister Hauk auf eine kleine Anfrage an den Landtag in BaWü.

 

leider entspricht die Antwort nur in Teilen der Realtität ...

 

Die Antwort zu Frage 4 ist: ... werden sukzessive abgebaut ... 

bedeutet wohl ... ganz gemütlich fangen wir mal an ..

 

Leider ist die Realtität halt wohle her so: Absoluter Stillstand 

Antworten Verzögerungen Jagdschein 1.JPG

Antworten Verzögerungen Jagdschein 2.JPG

Antworten Verzögerungen Jagdschein 3.JPG

Geschrieben
On 6/10/2020 at 9:42 AM, zzyzxx said:

Anbei die Antworten von Minister Hauk auf eine kleine Anfrage an den Landtag in BaWü.

"Kann man so nicht genau sagen" - Die Anwort.

 

Danke fürs Einstellen, aber das ist doch wirklich zum Kotzen.
"Wir wissen es nicht, wir wollen es auch gar nicht wissen, aber natürlich läuft alles einwandfrei und kostenneutral, das wissen wir!"

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb KarlHans:

Meine WBK liegt seit über 3 Monaten beim Landratsamt BW zur

Mein SB hatte mich angerufen, und sich entschuldigt, dass es so lange gedauert hat!

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