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Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz


callahan44er

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Zitat

„Einen Bearbeitungsstopp bei der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen wird es in Bayern nicht geben“ hat das StMELF dem Bayerischen Jagdverband mitgeteilt: „In Bayern gibt es schon bislang ein etabliertes und effektives Verfahren, das innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen engen und gebündelten Austausch zwischen Waffenbehörden, Polizei und Verfassungsschutz ermöglichte. So wurde gewährleistet, dass die bayerischen Waffenbehörden im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung regelmäßig die Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz über extremistische Bezüge erhalten, die eine Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis rechtfertigen. Dies stellt eine pragmatische Lösung gerade auch für die bayerische Jägerschaft dar, die die Jagd im Allgemeinwohlinteresse ausübt, ohne die innere Sicherheit hintenanzustellen.“  

https://www.jagd-bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/PRESSEMITTEILUNG_Verfassungsschutzabfrage.pdf

 

Scheint, als ob Bayern tatsächlich schon in der Vergangenheit beim Verfassungsschutz abgefragt hat. 

 

StMELF = Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

Bearbeitet von Direwolf
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vor 2 Stunden schrieb schnieselbrie:

Ich komme aus bayern und wurde bei mehreren Anfragen auf Mitte April vertröstet. Alle Vereinskollegen ebenfalls. Nicht einmal die neue Vereins WBK wird eher bearbeitet...

Ist anscheinend nicht in ganz Bayern so. Also meine WBK habe ich bekommen. 

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Ja, das wäre wirklich interessant. Wobei ich jetzt in Bayern mindestens zwei Urteile aus der Vergangenheit gefunden habe, in denen es eine nachträgliche Aberkennung des Bedürfnisses wegen Rückmeldung vom VS stattgefunden hat. Einmal wurde gegen, einmal für den Kläger entschieden. 

Bearbeitet von Direwolf
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vor 3 Stunden schrieb schnieselbrie:

Ist dein Antrag vor dem 20. Februar eingegangen?

Ja das kann gut möglich sein. Also abgeschickt habe ich den ca. 1 woche vorher.

Warten musste ich aber auch ca. 1 Monat. Und da einige schon geschrieben haben, das eine Abfrage beim VS in Bayern nix neues ist, kann das schon sein das bei einige Behörden das relativ schnell geht. (Weil Vordrucke oder sowas in der Art schon Vorhanden sind) 

Bearbeitet von Ronny87
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Na dann  mal als Motivation für die nächste Arbeitswoche ein Leckerli aus dem grün-schwarzen Baden-Württemberg, Quelle die KJV Waiblingen:

Zitat

 

...wegen des Themas „Verlängerung der Jagdscheine und Abfrage Verfassungsschutz“ hatte ich nach der offiziellen Mitteilung des Kreisjagdamtes, dass erst einmal keine Jagdscheine mehr verlängert oder neu ausgestellt werden, da derzeit eine Abfrage beim Verfassungsschutz für die Kreisjagdämter noch nicht möglich ist, nach einer Mail von mir an das Kreisjagdamt ein Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau O....

 

Dem Kreisjagdamt ist es untersagt worden vom Ministerium, ohne eine Abfrage beim Verfassungsschutz auf Grund der neuen klaren Gesetzeslage Jagdscheine zu verlängern oder neu zu erteilen. Daran wird sich bis der Zugang für das Kreisjagdamt möglich ist, auch nichts ändern.

 

Jagdpächter, die bisher ihre Jagdscheine noch nicht verlängert haben, sollen sich bitte unverzüglich vorab telefonisch beim Kreisjagdamt melden, damit bis zum 1. April eine pragmatische Lösung gefunden werden kann und die Jagdpachtfähigkeit nicht erlischt.

 

Aus meiner Sicht als Kreisjägermeister weise ich darauf hin, dass für den Fall, dass am 1. April die Verlängerung des Jagdscheins noch nicht vorliegt, sofern nicht in der WBK eine Munitionserwerbsberechtigung für die jagdliche Büchsen- und Flintenmunition im entsprechenden Kaliber eingetragen ist, sofort ab dem 1. April ein unberechtigter Besitz dieser Munition per Gesetz vorliegt. Allen Jagdscheininhabern, die dies nicht in ihrer WBK eingetragen haben ist zu raten, ab dem 1. April die Büchsen- und Flintenmunition bei einem anderen Jagdscheininhaber mit gültigem Jagdschein vorübergehend auszulagern.

...

 

Fett von mir.

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Dem Kreisjagdamt ist es untersagt worden vom Ministerium, ohne eine Abfrage beim Verfassungsschutz auf Grund der neuen klaren Gesetzeslage Jagdscheine zu verlängern oder neu zu erteilen. Daran wird sich bis der Zugang für das Kreisjagdamt möglich ist, auch nichts ändern.

 

Was soll man dazu noch sagen, das Ministerium und die Behörde können nicht von denen aus bis zum Gartentor denken !

Man die Jäger werden da ja im Dreieck springen und was für Kosten auf die zukommen wird man man man.

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  • 3 Wochen später...
vor 14 Minuten schrieb schnieselbrie:

Kann schon jemand was aktuelles von seiner Behörde berichten?

...

Seit deutlich über einer Woche war kein Kontakt zum SB möglich gewesen. Es gab auch immer noch keine Antwort auf meine E-Mail mit CC an die allgemeine Mail-Box des Amts. In normalen Zeiten hätte ich inzwischen den Eintrag gehabt. Auf Terminpflicht hatte das Amt bereits lange vor Covid-19 umgestellt. Ob die inzwischen die Abstände zwischen den Menschen in der Stadt kontrollieren müssen? :unsure2: SARS-CoV-2 dürfte inzwischen ein größeres Problem sein als die Landesämter für Verfassungsschutz. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

 

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Neue WBK nicht, aber einen Eintrag hab ich bekommen. Letzte Woche Montag WBK, Beduerfnisbescheinigung und Auftragsbestaetigung mit Seriennummer in den Briefkasten von der Stadt geworfen, Samstag war alles zusammen mit einer Rechnung im Briefkasten. Als amtliche Zustellung, hat nicht mal extra gekostet!

 

Auf meine E-Mail-Anfrage hatte der Herr allerdings erst nach zwei Wochen reagiert und mich dann gebeten, ihm die Unterlagen zukommen zu lassen. Vielleicht wurde da zwischenzeitlich beim Verfassungsschutz nachgefragt ;)

 

Ort: Stadt in Mittelfranken.

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Meine WBK letzte Woche Dienstag bei denen im Briefkasten gelegt + Geld und gleich am Freitag wieder bekommen abgestempelt usw.

Geht nichts über unsere Waffen-Behörde hier in Schleswig-Holstein das einzige was er mir geschrieben hatte das ich in meiner Halbautomatischen

Flinte nur 3 Patronen reinlegen darf Jagdlich gesehen, das wusste ich auch selber.

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Mutiges Kerlchen. Ich würde niemandem Geld im Umschlag in den Briefkasten stecken.

 

Für einen weiteren Waffeneintrag ist auch nicht immer zwingend eine Überprüfung nach § 5 Abs. 5 WaffG durchzuführen. Wenn z.B. gerade erst der JS verlängert worden ist, eine Erlaubnis nach § 27 SprengG erteilt wurde o.ä., schon zweimal nicht.

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Jeder SB ist König von Gottes Gnaden in seinem Büro. Bei uns haben zwei Neulinge ihre erste WBK beantragt, beide zur gleichen Zeit um Überprüfung gebeten und die Zuverlässigkeit bestätigt bekommen.

Die Rückmeldung vom Verband (bei dem einen fehlte eine Unterschrift im Nachweisheft) trennte die Anträge bei der Behörde um 10 Tage. Der eine bekam die WBK und der andere muß noch einmal die

Stasi und Gestapo Überprüfung durchstehen. Der 1. Sachbearbeiter ist in Urlaub und die Vertretung interessiert die bestätigte Zuverlässigkeit von vor 3 Wochen nicht.

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